BESCHLUSS 5 Juli Strafsache Steuerhinterziehung u.a. ECLI : : BGH:2018:050718B1STR210.18.0 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Antrag Generalbundesanwalts Anhörung Beschwerdeführers 5 Juli beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 14 . Dezember wird unbegründet verworfen § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend bemerkt Senat : Strafkammer Regelbeispiel § Abs. Nr. StGB Bezug Betrug Nachteil Subunternehmer angenommen hat kann dahinstehen Angeklagte Nichtzahlung Werkleistungen fortlaufende Einnahmequelle Sinne Gewerbsmäßigkeit verschafft hat . Senat kann jedenfalls ausschließen Strafausspruch beruht . Raum Jäger