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124 lines
981 B

BESCHLUSS
12
.
Juni
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
Juni
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
25
.
Februar
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
Abs.
.
Beschwerdeführer
trägt
Kosten
Rechtsmittels
.
Rüge
Verletzung
§
bemerkt
Senat
:
Behauptung
Wahlverteidigers
sei
Hauptverhandlungstermin
25
.
Februar
formgerecht
geladen
worden
trifft
.
Hauptverhandlung
Tage
dauert
genügt
förmliche
Ladung
ersten
Verhandlungstag
.
Weitere
Termine
können
Hauptverhandlung
Vorsitzenden
bekannt
gegeben
werden
;
Praxis
Strafverfahrens
6
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Verteidiger
ist
Verfügung
28
November
Hauptverhandlung
31
.
Januar
7
.
Februar
förmlich
geladen
worden
.
Protokolls
hat
Vorsitzende
Sitzung
31
.
Januar
weiteren
Fortsetzungstermine
Anwesenheit
Verteidigers
auch
Termin
25
.
Februar
bekanntgegeben
.
Boetticher
Schluckebier
Hebenstreit