BESCHLUSS 12 . Juni Strafsache gefährlicher Körperverletzung 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 12 . Juni beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 25 . Februar wird unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat Abs. . Beschwerdeführer trägt Kosten Rechtsmittels . Rüge Verletzung § bemerkt Senat : Behauptung Wahlverteidigers sei Hauptverhandlungstermin 25 . Februar formgerecht geladen worden trifft . Hauptverhandlung Tage dauert genügt förmliche Ladung ersten Verhandlungstag . Weitere Termine können Hauptverhandlung Vorsitzenden bekannt gegeben werden ; Praxis Strafverfahrens 6 . Aufl . Rdn . . Verteidiger ist Verfügung 28 November Hauptverhandlung 31 . Januar 7 . Februar förmlich geladen worden . Protokolls hat Vorsitzende Sitzung 31 . Januar weiteren Fortsetzungstermine Anwesenheit Verteidigers auch Termin 25 . Februar bekanntgegeben . Boetticher Schluckebier Hebenstreit