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1.0 KiB

BESCHLUSS
12
.
August
Strafsache
Betrugs
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
August
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Verurteilten
Senatsbeschluss
18
.
Juni
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Fall
§
356a
liegt
.
Senat
hat
Entscheidung
18
.
Juni
tatsächlichen
Verfahrensstoff
berücksichtigt
Verurteilte
gekannt
hat
hat
Stellung
nehmen
können
.
Beschwerdeführer
wurde
gehört
erhört
.
Senat
ist
Beschwerdeführer
selbst
ausgegangen
Unterredung
Verteidigung
Gericht
Staatsanwaltschaft
ersten
zweiten
Hauptverhandlungstag
Verständigung
gekommen
ist
Gericht
zweiten
Verhandlungstag
einseitige
Zusicherung
gemacht
hat
.
Wiedergabe
Zusicherung
Zusatz
heutigen
"
enthielt
war
Entscheidung
Senats
Bedeutung
Beschwerdeführers
weiteren
Ablauf
Verfahrens
entnommen
hat
Kammer
Zusicherung
zweiten
Verhandlungstag
aufrechterhalten
hat
.
Ausführungen
Beschwerdeführers
stellen
lediglich
andere
Bewertungen
festgestellten
Verfahrens
erschöpfen
somit
Behauptung
Senat
habe
falsch
entschieden
.
kann
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
dargetan
werden
.
Hebenstreit