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1417 lines
12 KiB

BESCHLUSS
16
.
Februar
Strafsache
1
.
2
.
3
.
4
.
5
.
Betruges
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
16
.
Februar
§
Abs.
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
Dr.
.
Urteil
Landgerichts
14
.
September
werden
verworfen
.
Angeklagten
haben
Kosten
Rechtsmittel
tragen
.
2
.
Revision
Angeklagten
nete
Urteil
wird
Maßgabe
verworfen
Angeklagte
Betruges
Fällen
Geldfälschung
schuldig
ist
.
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
3
.
Verfahren
Angeklagten
wird
Fällen
.
4
.
56
.
5
.
Urteilsgründe
§
Abs.
vorläufig
eingestellt
.
Insoweit
fallen
Kosten
Verfahrens
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
.
Revision
Angeklagten
vorbezeichnete
Urteil
wird
Maßgabe
verworfen
Angeklagte
Beihilfe
Betrug
Fällen
Betruges
Bankrotts
schuldig
ist
.
Angeklagte
hat
verbleibenden
Kosten
Revision
tragen
.
4
.
Verfahren
Angeklagten
wird
Fall
.
4
.
Urteilsgründe
§
Abs.
vorläufig
eingestellt
Fall
.
5
.
Urteilsgründe
gemäß
§
Vorwurf
Untreue
beschränkt
.
Verfahren
eingestellt
wurde
fallen
Kosten
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
.
Revision
Angeklagten
wird
vorbezeichnete
Urteil
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
Beihilfe
Betrug
Fällen
falschen
Versicherung
Eides
Statt
Untreue
schuldig
ist
Ausspruch
Fällen
II
.
3
.
5
.
Urteilsgründe
verhängten
Einzelstrafen
Gesamtstrafe
Anordnung
Berufsverbots
aufgehoben
.
weitergehende
Revision
Angeklagten
wird
verworfen
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
verbleibenden
Kosten
Rechtsmittels
andere
Wirtschaftsstrafkammer
zuständige
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Freiheitsstrafen
verurteilt
.
Hiergegen
wenden
Angeklagten
Revisionen
.
Angeklagten
Dr.
.
haben
Verfahrensrügen
erhoben
;
sind
teils
sig
§
Abs.
Satz
teils
unbegründet
.
übrigen
stützen
Angeklagten
Revision
jeweils
Sachrüge
.
Senat
Verfahren
§
§
Abs.
beschränkt
hat
tragen
bisherigen
Feststellungen
Landgerichts
entsprechenden
Strafaussprüche
.
Ergänzende
Feststellungen
erscheinen
insofern
zwar
möglich
wären
aber
prozeßökonomisch
.
Verurteilung
Angeklagten
Beihilfe
Betrug
Fall
.
4
.
56
.
Urteilsgründe
hat
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
zutreffend
dargelegt
möglicherweise
Doppelzählung
.
4
.
9
.
handelt
.
Fall
.
Urteilsgründe
Verurteilung
falscher
Versicherung
Eides
Statt
Tateinheit
Bankrott
ist
überprüfbar
Landgericht
zutreffenden
Schuldumfang
ausgegangen
ist
.
Feststellungen
erscheint
insbesondere
möglich
lediglich
Vermögensverzeichnis
verschwiegenen
Anderkonten
Privatgeld
Angeklagten
Höhe
DM
befand
beiseite
geschaffte
Vermögen
Summe
beschränkte
.
Landgericht
Umstand
Strafzumessung
entsprochen
hätte
ist
dortigen
Erwägungen
entnehmen
.
Angeklagte
klagten
Hehlerei
zunächst
betrügerisch
erlangten
Sparbrief
verurteilt
wurde
Fall
.
4
.
lassen
allerdings
unklaren
Feststellungen
Landgerichts
so
verstehen
Angeklagte
verbriefte
Forderung
gabe
Sparbriefs
Bank
abgetreten
hatte
Angeklagte
Sparbrief
Anschluß
erhielt
.
Wäre
so
hätte
Bank
gemäß
Abs.
Satz
Eigentum
Sparbrief
Rektapapier
erworben
so
Betrug
ursprünglich
herbeigeführte
rechtswidrige
Vermögenslage
mehr
bestünde
somit
aufrechterhalten
werden
könnte
.
Sachlage
käme
Hehlerei
mehr
Betracht
.
Tateinheit
Untreue
erfolgten
Verurteilung
Parteiverrats
Fall
.
5
.
Urteilsgründe
ergeben
bisherigen
Feststellungen
Weise
Angeklagte
Firma
gerade
übung
Berufs
Rechtsanwalt
Beistand
gedient
haben
soll
.
Nachteil
Mandantin
Angeklagten
kollusiv
wirkte
stellt
noch
Parteiverrat
.
§
StGB
ist
schon
erfüllt
Anwalt
nur
objektiv
Interesse
Partei
handelt
selbst
Besorgung
Geschäften
tätig
werden
vgl.
NStZ
74
;
StGB
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Senat
hat
Angeklagten
betreffenden
Schuldsprüche
Verfahrensbeschränkungen
entsprechend
geändert
.
II
.
Sachrügen
hat
allein
Revision
Angeklagten
len
Erfolg
.
Erörterung
bedarf
nur
Folgende
:
1
.
Revision
Angeklagten
Landgericht
hat
Verurteilung
Betruges
Fällen
festgestellt
:
mittellose
Angeklagte
wickelte
großem
Umfang
Kapitalanlagegeschäfte
.
war
jedoch
einzigen
erfolgreichen
Geschäft
gekommen
.
Spätestens
Anfang
war
Angeklagten
klar
Rückzahlung
Anlagebeträge
höchst
unsicher
war
.
Zeitpunkt
mußte
neu
eingehende
Gelder
verwenden
Zinsen
Rückzahlungen
gekündigten
Anlageverträgen
bedienen
.
wußte
versprochenen
Deckungsgeschäfte
tätigen
konnte
sagte
neuen
Interessenten
Vertragsabschlüssen
jeweils
überlassene
Gelder
völlig
risikolos
hohen
Renditen
anzulegen
.
Derart
wurden
5
.
Januar
18
November
insgesamt
Verträge
Anlegern
Gesamtvolumen
Millionen
DM
abgeschlossen
.
verwandte
Angeklagte
wesentlichen
Vertragsgestaltungen
.
sollte
angelegte
Betrag
Anleger
separat
Bankgarantie
deutschen
Banksparbrief
Laufzeit
Jahren
angelehnt
Laufzeit
Verträge
abgesichert
werden
.
Tatsächlich
wurden
sei
Geld
betroffenen
Anlegers
selbst
sei
anderen
Anlegern
erlangten
Beträgen
abgezinste
Papiere
Sicherheiten
erworben
Wert
Ablauf
vereinbarten
Vertragszeit
Anlagebetrag
entsprach
.
wurde
durchschnittlich
Hälfte
Fällen
angelegten
Geldes
verwendet
insgesamt
Millionen
DM
.
Mai
sagte
Angeklagte
Fällen
Anlage
eingezahlter
Gelder
erstrangigen
Banken
Ausschluß
Risikogeschäften
Renditen
bis
zu
%
Monat
Absicherung
Beträge
Form
vertraglich
vorgesehen
war
tatsächlich
erfolgte
.
Abgesehen
Erwerb
Sicherheiten
Verträge
Anlagetyps
verbrauchte
Angeklagte
erlangten
Beträge
Zinszahlungen
bereits
bestehende
Anlageverträge
Millionen
DM
Provisionen
eingesetzte
Vermittler
Agenten
Millionen
DM
anfallende
Kosten
gegründeten
Firmengruppe
eigenen
Lebensunterhalt
.
Angeklagte
erhielt
Jahren
abschlüsse
unterstützende
Tätigkeit
insgesamt
etwa
DM
.
Angeklagte
erwarb
Veranlassung
Angeklagten
Immobilien
Sicherung
Lebensabend
erlangen
.
Zweck
erhielt
Kundengeldern
insgesamt
Millionen
DM
Darlehen
.
Jahre
gestundeten
Zinsen
wurden
Zeit
bezahlt
.
Immobilien
fremdfinanziert
waren
wurden
ebenfalls
Geldern
Anleger
gekaufte
Schuldverschreibungen
Sicherheiten
hinterlegt
.
Ansicht
Revision
tragen
Feststellungen
Strafausspruch
.
Insbesondere
rügt
Revision
Unrecht
Landgericht
habe
verkannt
vielfach
Absicherung
Anlagekapitals
gekommen
sei
.
Landgericht
hat
zunächst
Umstand
Rückzahlungen
vereinbarten
Anlagebeträge
höchst
unsicher
Deckungsgeschäfte
unmöglich
waren
zutreffend
Gefährdung
Vermögens
Anleger
gesehen
jeweils
entsprechenden
Betrugsschaden
bejaht
insgesamt
Millionen
DM
.
Beurteilung
ist
Vertragsschluß
abzustellen
Wertvergleich
Zeitpunkt
vertraglich
begründeten
gegenseitigen
Ansprüche
vorzunehmen
.
Fällen
nachträglich
erfolgte
Absicherung
Angeklagten
gezahlten
Betrages
Kauf
abgezinster
Papiere
ist
insoweit
berücksichtigen
.
ist
Rechtsgründen
ebenfalls
beanstanden
Landgericht
auch
Fällen
Vertragsende
1
.
März
Betrug
angenommen
hat
Anlagebeträge
Rahmen
Schneeballsystems
letztlich
vollständig
zurückgezahlt
wurden
vgl.
.
Urteilsgründen
läßt
hinreichend
deutlich
entnehmen
Landgericht
bewußt
war
genannten
Fallgestaltungen
Absicherung
Anlagebetrages
einerseits
Zinszahlungen
andererseits
letztlich
Gefährdungsschäden
geblieben
ist
.
Dementsprechend
hat
Erfüllungsschäden
nur
bezug
Verträge
Absicherung
angenommen
Laufzeit
1
.
März
endete
Zeitpunkt
Kunden
nur
noch
vertröstet
wurden
.
Einsatz
Millionen
DM
erfolgten
Erwerb
Sicherheiten
hat
Landgericht
schließlich
auch
Strafzumessung
durchgreifenden
Rechtsfehler
berücksichtigt
.
Urteil
läßt
allerdings
entnehmen
Fällen
Anlagetyps
ggf.
Ausmaß
tatsächlich
Absicherung
jeweils
angelegten
Betrages
gekommen
also
Gefährdungsschaden
geblieben
ist
Fällen
Angeklagte
Vereinbarung
belassen
hat
.
Zuordnung
wäre
Bestimmung
Unrechtsgehalts
einzelnen
Taten
erforderlich
gewesen
auch
zweifelhaft
ist
derartigen
Absicherungen
erhebliches
strafmilderndes
Gewicht
zukommen
kann
hier
gerade
Mitteln
erworben
wurden
ihrerseits
Rahmen
Schneeballsystems
betrügerisch
erlangt
worden
waren
vgl.
NStZ
.
Landgericht
hat
Angeklagten
Erwerb
Sicherheiten
bezeichneten
Umfang
jedoch
nur
insbesondere
Bildung
Gesamtstrafe
allgemein
strafmildernd
zugutegehalten
hat
verwendeten
Strafenrasters
Fälle
Anlagetyps
milder
bestraft
Fälle
entsprechenden
Anlagebeträgen
Sicherheit
.
Umständen
ist
auszuschließen
fehlende
Differenzierung
zulasten
Angeklagten
ausgewirkt
hat
.
-9-
Jedoch
ist
Anzahl
verurteilten
Fälle
rechtlich
ausschließbar
hoch
angesetzt
nämlich
Vertragsabschlüsse
jeweils
Geschädigten
Tag
zustandegekommen
Fälle
Betruges
gewertet
worden
sind
.
Insofern
muß
Strafkammer
getroffenen
Feststellungen
Angeklagten
zeitlich
räumlich
eng
beieinanderliegenden
Unterschriftsleistungen
Zweifel
natürliche
Handlungseinheit
angenommen
werden
.
Verurteilung
Fällen
Betruges
mußte
infolgedessen
entfallen
.
Senat
hat
Schuldspruch
Betrug
Fällen
geändert
.
Schuldspruchänderung
führt
Wegfall
Einzelstrafen
.
1
.
8
.
Urteilsgründe
aufgelisteten
Taten
Nr.
417
.
nötigt
jedoch
Aufhebung
Landgericht
verhängten
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
.
noch
immer
außergewöhnlich
hohen
Zahl
Betrugstaten
unverändert
sehr
erheblichen
Gesamtschaden
Summe
verbleibenden
Einzelstrafen
hält
Senat
ausgeschlossen
Landgericht
ausgehend
Einsatzstrafe
Jahren
Monaten
Freiheitsstrafe
weggefallenen
strafen
niedrigere
Gesamtfreiheitsstrafe
verhängt
hätte
Bildung
Gesamtstrafe
noch
dreijährige
Freiheitsstrafe
Geldfälschung
berücksichtigen
war
vgl.
.
2
.
Mai
.
2
.
Revision
Angeklagten
Grund
Angeklagten
abgeurteilte
Zahl
Betrugstaten
Angeklagte
oben
.
ist
auch
unterstützt
hat
Zweifel
überhöht
.
Schuldspruch
Beihilfe
II
.
4
.
aufgeführten
Fällen
Nr.
unterschiedlicher
Geschädigter
Daten
Vertragsabschlüsse
aber
Fällen
Nr.
muß
ebenso
entfallen
insoweit
verhängten
Einzelstrafen
.
Genauso
verhält
§
Abs.
eingestellen
Fälle
.
4
.
.
Urteilsgründe
.
Senat
hat
Schuldspruch
entsprechend
geändert
.
Auch
bezug
Angeklagten
gefährden
vorgenommenen
Änderungen
verhängte
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
.
Senat
kann
Blick
verbleibenden
Einzelstrafen
ausschließen
Gesamtstrafe
niedriger
ausgefallen
wäre
zumal
Taten
Angeklagten
Schuldwertigkeit
insgesamt
gleich
geblieben
sind
.
3
.
Revision
Angeklagten
Senat
hat
Schuldspruch
Entscheidungen
§
§
Abs.
StPO
entsprechend
geändert
.
Somit
entfällt
Fall
.
4
.
Urteilsgründe
verhängte
Einzelstrafe
.
Revision
Angeklagten
Urteil
übrigen
hat
lediglich
Rechtsfolgenausspruch
teilweise
Erfolg
.
zugrundeliegenden
Feststellungen
sind
jedoch
rechtsfehlerfrei
zustandegekommen
;
können
bestehen
bleiben
.
Strafzumessung
falschen
Versicherung
Eides
Statt
Fall
.
3
.
hat
Landgericht
Angeklagten
Stellung
Rechtsanwalt
angelastet
.
war
unzutreffend
Angeklagte
Begehung
Tat
Organ
Rechtspflege
tätig
wurde
eidesstattliche
Versicherung
eigenen
Antragsverfahren
dinglichen
Arrest
Arrestpfändung
Angeklagte
abgab
vgl.
.
9
.
April
.
Auch
Fall
.
5
.
verhängte
Einzelstrafe
kann
Bestand
haben
Senat
Verfolgung
insoweit
Wegfall
Vorwurfs
Parteiverrats
Untreue
beschränkt
hat
.
Landgericht
ist
Strafzumessung
§
Abs.
StGB
§
Abs.
StGB
vorgesehenen
Mindestfreiheitsstrafe
Jahr
ausgegangen
hat
Angeklagten
berücksichtigt
Straftatbestände
verwirklicht
wurden
.
Umständen
vermag
Senat
auszuschließen
Strafe
allein
Untreue
niedriger
ausgefallen
wäre
.
Fall
.
5
.
Urteilsgründe
verhängten
Strafe
handelt
Einsatzstrafe
.
Wegfall
zieht
Aufhebung
Gesamtstrafe
.
Anordnung
Berufsverbots
kann
ebenfalls
Bestand
haben
.
Schuldspruch
Parteiverrats
ist
entfallen
.
Landgericht
hat
Prüfung
Berufsverbots
ausdrücklich
berücksichtigt
Angeklagte
insbesondere
Fall
.
5
.
ganz
besonderem
Maße
Pflichten
Rechtsanwaltes
verstoßen
hat
.
Sollten
neuen
verhandlung
Voraussetzungen
Anordnung
Berufsverbots
erneut
bejaht
werden
wird
§
Abs.
Satz
StGB
beachten
sein
.
.
weitere
Nachprüfung
Urteils
Revisionsrechtfertigungen
hat
weiteren
durchgreifenden
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
aufgedeckt
§
Abs.
.
Angeklagte
Dr.
.
geltend
macht
Erwägungen
Landgerichts
subjektiven
Tatbestand
Geldfälschung
seien
widersprüchlich
hat
jedenfalls
Nachteil
ausgewirkt
.
Wahl
Schluckebier