BESCHLUSS 16 . Februar Strafsache 1 . 2 . 3 . 4 . 5 . Betruges u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 16 . Februar § Abs. Abs. beschlossen : 1 . Revisionen Angeklagten Dr. . Urteil Landgerichts 14 . September werden verworfen . Angeklagten haben Kosten Rechtsmittel tragen . 2 . Revision Angeklagten nete Urteil wird Maßgabe verworfen Angeklagte Betruges Fällen Geldfälschung schuldig ist . hat Kosten Rechtsmittels tragen . 3 . Verfahren Angeklagten wird Fällen . 4 . 56 . 5 . Urteilsgründe § Abs. vorläufig eingestellt . Insoweit fallen Kosten Verfahrens notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse Last . Revision Angeklagten vorbezeichnete Urteil wird Maßgabe verworfen Angeklagte Beihilfe Betrug Fällen Betruges Bankrotts schuldig ist . Angeklagte hat verbleibenden Kosten Revision tragen . 4 . Verfahren Angeklagten wird Fall . 4 . Urteilsgründe § Abs. vorläufig eingestellt Fall . 5 . Urteilsgründe gemäß § Vorwurf Untreue beschränkt . Verfahren eingestellt wurde fallen Kosten notwendigen Auslagen Angeklagten Staatskasse Last . Revision Angeklagten wird vorbezeichnete Urteil Schuldspruch geändert Angeklagte Beihilfe Betrug Fällen falschen Versicherung Eides Statt Untreue schuldig ist Ausspruch Fällen II . 3 . 5 . Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen Gesamtstrafe Anordnung Berufsverbots aufgehoben . weitergehende Revision Angeklagten wird verworfen . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch verbleibenden Kosten Rechtsmittels andere Wirtschaftsstrafkammer zuständige Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Freiheitsstrafen verurteilt . Hiergegen wenden Angeklagten Revisionen . Angeklagten Dr. . haben Verfahrensrügen erhoben ; sind teils sig § Abs. Satz teils unbegründet . übrigen stützen Angeklagten Revision jeweils Sachrüge . Senat Verfahren § § Abs. beschränkt hat tragen bisherigen Feststellungen Landgerichts entsprechenden Strafaussprüche . Ergänzende Feststellungen erscheinen insofern zwar möglich wären aber prozeßökonomisch . Verurteilung Angeklagten Beihilfe Betrug Fall . 4 . 56 . Urteilsgründe hat Generalbundesanwalt Antragsschrift zutreffend dargelegt möglicherweise Doppelzählung . 4 . 9 . handelt . Fall . Urteilsgründe Verurteilung falscher Versicherung Eides Statt Tateinheit Bankrott ist überprüfbar Landgericht zutreffenden Schuldumfang ausgegangen ist . Feststellungen erscheint insbesondere möglich lediglich Vermögensverzeichnis verschwiegenen Anderkonten Privatgeld Angeklagten Höhe DM befand beiseite geschaffte Vermögen Summe beschränkte . Landgericht Umstand Strafzumessung entsprochen hätte ist dortigen Erwägungen entnehmen . Angeklagte klagten Hehlerei zunächst betrügerisch erlangten Sparbrief verurteilt wurde Fall . 4 . lassen allerdings unklaren Feststellungen Landgerichts so verstehen Angeklagte verbriefte Forderung gabe Sparbriefs Bank abgetreten hatte Angeklagte Sparbrief Anschluß erhielt . Wäre so hätte Bank gemäß Abs. Satz Eigentum Sparbrief Rektapapier erworben so Betrug ursprünglich herbeigeführte rechtswidrige Vermögenslage mehr bestünde somit aufrechterhalten werden könnte . Sachlage käme Hehlerei mehr Betracht . Tateinheit Untreue erfolgten Verurteilung Parteiverrats Fall . 5 . Urteilsgründe ergeben bisherigen Feststellungen Weise Angeklagte Firma gerade übung Berufs Rechtsanwalt Beistand gedient haben soll . Nachteil Mandantin Angeklagten kollusiv wirkte stellt noch Parteiverrat . § StGB ist schon erfüllt Anwalt nur objektiv Interesse Partei handelt selbst Besorgung Geschäften tätig werden vgl. NStZ 74 ; StGB Aufl . § Rdn . . Senat hat Angeklagten betreffenden Schuldsprüche Verfahrensbeschränkungen entsprechend geändert . II . Sachrügen hat allein Revision Angeklagten len Erfolg . Erörterung bedarf nur Folgende : 1 . Revision Angeklagten Landgericht hat Verurteilung Betruges Fällen festgestellt : mittellose Angeklagte wickelte großem Umfang Kapitalanlagegeschäfte . war jedoch einzigen erfolgreichen Geschäft gekommen . Spätestens Anfang war Angeklagten klar Rückzahlung Anlagebeträge höchst unsicher war . Zeitpunkt mußte neu eingehende Gelder verwenden Zinsen Rückzahlungen gekündigten Anlageverträgen bedienen . wußte versprochenen Deckungsgeschäfte tätigen konnte sagte neuen Interessenten Vertragsabschlüssen jeweils überlassene Gelder völlig risikolos hohen Renditen anzulegen . Derart wurden 5 . Januar 18 November insgesamt Verträge Anlegern Gesamtvolumen Millionen DM abgeschlossen . verwandte Angeklagte wesentlichen Vertragsgestaltungen . sollte angelegte Betrag Anleger separat Bankgarantie deutschen Banksparbrief Laufzeit Jahren angelehnt Laufzeit Verträge abgesichert werden . Tatsächlich wurden sei Geld betroffenen Anlegers selbst sei anderen Anlegern erlangten Beträgen abgezinste Papiere Sicherheiten erworben Wert Ablauf vereinbarten Vertragszeit Anlagebetrag entsprach . wurde durchschnittlich Hälfte Fällen angelegten Geldes verwendet insgesamt Millionen DM . Mai sagte Angeklagte Fällen Anlage eingezahlter Gelder erstrangigen Banken Ausschluß Risikogeschäften Renditen bis zu % Monat Absicherung Beträge Form vertraglich vorgesehen war tatsächlich erfolgte . Abgesehen Erwerb Sicherheiten Verträge Anlagetyps verbrauchte Angeklagte erlangten Beträge Zinszahlungen bereits bestehende Anlageverträge Millionen DM Provisionen eingesetzte Vermittler Agenten Millionen DM anfallende Kosten gegründeten Firmengruppe eigenen Lebensunterhalt . Angeklagte erhielt Jahren abschlüsse unterstützende Tätigkeit insgesamt etwa DM . Angeklagte erwarb Veranlassung Angeklagten Immobilien Sicherung Lebensabend erlangen . Zweck erhielt Kundengeldern insgesamt Millionen DM Darlehen . Jahre gestundeten Zinsen wurden Zeit bezahlt . Immobilien fremdfinanziert waren wurden ebenfalls Geldern Anleger gekaufte Schuldverschreibungen Sicherheiten hinterlegt . Ansicht Revision tragen Feststellungen Strafausspruch . Insbesondere rügt Revision Unrecht Landgericht habe verkannt vielfach Absicherung Anlagekapitals gekommen sei . Landgericht hat zunächst Umstand Rückzahlungen vereinbarten Anlagebeträge höchst unsicher Deckungsgeschäfte unmöglich waren zutreffend Gefährdung Vermögens Anleger gesehen jeweils entsprechenden Betrugsschaden bejaht insgesamt Millionen DM . Beurteilung ist Vertragsschluß abzustellen Wertvergleich Zeitpunkt vertraglich begründeten gegenseitigen Ansprüche vorzunehmen . Fällen nachträglich erfolgte Absicherung Angeklagten gezahlten Betrages Kauf abgezinster Papiere ist insoweit berücksichtigen . ist Rechtsgründen ebenfalls beanstanden Landgericht auch Fällen Vertragsende 1 . März Betrug angenommen hat Anlagebeträge Rahmen Schneeballsystems letztlich vollständig zurückgezahlt wurden vgl. . Urteilsgründen läßt hinreichend deutlich entnehmen Landgericht bewußt war genannten Fallgestaltungen Absicherung Anlagebetrages einerseits Zinszahlungen andererseits letztlich Gefährdungsschäden geblieben ist . Dementsprechend hat Erfüllungsschäden nur bezug Verträge Absicherung angenommen Laufzeit 1 . März endete Zeitpunkt Kunden nur noch vertröstet wurden . Einsatz Millionen DM erfolgten Erwerb Sicherheiten hat Landgericht schließlich auch Strafzumessung durchgreifenden Rechtsfehler berücksichtigt . Urteil läßt allerdings entnehmen Fällen Anlagetyps ggf. Ausmaß tatsächlich Absicherung jeweils angelegten Betrages gekommen also Gefährdungsschaden geblieben ist Fällen Angeklagte Vereinbarung belassen hat . Zuordnung wäre Bestimmung Unrechtsgehalts einzelnen Taten erforderlich gewesen auch zweifelhaft ist derartigen Absicherungen erhebliches strafmilderndes Gewicht zukommen kann hier gerade Mitteln erworben wurden ihrerseits Rahmen Schneeballsystems betrügerisch erlangt worden waren vgl. NStZ . Landgericht hat Angeklagten Erwerb Sicherheiten bezeichneten Umfang jedoch nur insbesondere Bildung Gesamtstrafe allgemein strafmildernd zugutegehalten hat verwendeten Strafenrasters Fälle Anlagetyps milder bestraft Fälle entsprechenden Anlagebeträgen Sicherheit . Umständen ist auszuschließen fehlende Differenzierung zulasten Angeklagten ausgewirkt hat . -9- Jedoch ist Anzahl verurteilten Fälle rechtlich ausschließbar hoch angesetzt nämlich Vertragsabschlüsse jeweils Geschädigten Tag zustandegekommen Fälle Betruges gewertet worden sind . Insofern muß Strafkammer getroffenen Feststellungen Angeklagten zeitlich räumlich eng beieinanderliegenden Unterschriftsleistungen Zweifel natürliche Handlungseinheit angenommen werden . Verurteilung Fällen Betruges mußte infolgedessen entfallen . Senat hat Schuldspruch Betrug Fällen geändert . Schuldspruchänderung führt Wegfall Einzelstrafen . 1 . 8 . Urteilsgründe aufgelisteten Taten Nr. 417 . nötigt jedoch Aufhebung Landgericht verhängten Gesamtfreiheitsstrafe Jahren . noch immer außergewöhnlich hohen Zahl Betrugstaten unverändert sehr erheblichen Gesamtschaden Summe verbleibenden Einzelstrafen hält Senat ausgeschlossen Landgericht ausgehend Einsatzstrafe Jahren Monaten Freiheitsstrafe weggefallenen strafen niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe verhängt hätte Bildung Gesamtstrafe noch dreijährige Freiheitsstrafe Geldfälschung berücksichtigen war vgl. . 2 . Mai . 2 . Revision Angeklagten Grund Angeklagten abgeurteilte Zahl Betrugstaten Angeklagte oben . ist auch unterstützt hat Zweifel überhöht . Schuldspruch Beihilfe II . 4 . aufgeführten Fällen Nr. unterschiedlicher Geschädigter Daten Vertragsabschlüsse aber Fällen Nr. muß ebenso entfallen insoweit verhängten Einzelstrafen . Genauso verhält § Abs. eingestellen Fälle . 4 . . Urteilsgründe . Senat hat Schuldspruch entsprechend geändert . Auch bezug Angeklagten gefährden vorgenommenen Änderungen verhängte Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten . Senat kann Blick verbleibenden Einzelstrafen ausschließen Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wäre zumal Taten Angeklagten Schuldwertigkeit insgesamt gleich geblieben sind . 3 . Revision Angeklagten Senat hat Schuldspruch Entscheidungen § § Abs. StPO entsprechend geändert . Somit entfällt Fall . 4 . Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe . Revision Angeklagten Urteil übrigen hat lediglich Rechtsfolgenausspruch teilweise Erfolg . zugrundeliegenden Feststellungen sind jedoch rechtsfehlerfrei zustandegekommen ; können bestehen bleiben . Strafzumessung falschen Versicherung Eides Statt Fall . 3 . hat Landgericht Angeklagten Stellung Rechtsanwalt angelastet . war unzutreffend Angeklagte Begehung Tat Organ Rechtspflege tätig wurde eidesstattliche Versicherung eigenen Antragsverfahren dinglichen Arrest Arrestpfändung Angeklagte abgab vgl. . 9 . April . Auch Fall . 5 . verhängte Einzelstrafe kann Bestand haben Senat Verfolgung insoweit Wegfall Vorwurfs Parteiverrats Untreue beschränkt hat . Landgericht ist Strafzumessung § Abs. StGB § Abs. StGB vorgesehenen Mindestfreiheitsstrafe Jahr ausgegangen hat Angeklagten berücksichtigt Straftatbestände verwirklicht wurden . Umständen vermag Senat auszuschließen Strafe allein Untreue niedriger ausgefallen wäre . Fall . 5 . Urteilsgründe verhängten Strafe handelt Einsatzstrafe . Wegfall zieht Aufhebung Gesamtstrafe . Anordnung Berufsverbots kann ebenfalls Bestand haben . Schuldspruch Parteiverrats ist entfallen . Landgericht hat Prüfung Berufsverbots ausdrücklich berücksichtigt Angeklagte insbesondere Fall . 5 . ganz besonderem Maße Pflichten Rechtsanwaltes verstoßen hat . Sollten neuen verhandlung Voraussetzungen Anordnung Berufsverbots erneut bejaht werden wird § Abs. Satz StGB beachten sein . . weitere Nachprüfung Urteils Revisionsrechtfertigungen hat weiteren durchgreifenden Rechtsfehler Nachteil Angeklagten aufgedeckt § Abs. . Angeklagte Dr. . geltend macht Erwägungen Landgerichts subjektiven Tatbestand Geldfälschung seien widersprüchlich hat jedenfalls Nachteil ausgewirkt . Wahl Schluckebier