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175 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
31
.
Mai
Strafsache
Gebrauchs
gefälschter
Zahlungskarten
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
31
.
Mai
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
15
.
Januar
wird
folgender
Maßgabe
§
Abs.
auch
Mitangeklagte
betroffen
ist
gemäß
§
Abs.
unbegründet
verworfen
:
Falle
Urteilsgründe
wird
Einzelfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
ersetzt
.
2
.
Urteilsformel
wird
berichtigt
Wort
"
Freiheitsstrafe
"
Wort
"
Gesamtfreiheitsstrafe
ersetzt
wird
.
3
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Generalbundesanwalt
hat
ausgeführt
:
"
Landgericht
hat
Fall
S.
Beschwerdeführer
Recht
hinweist
Einzelstrafe
Jahr
Freiheitsstrafe
festgesetzt
S.
minder
schweren
Fall
angenommen
hat
S.
.
Insoweit
liegt
offensichtliches
Versehen
.
gericht
Fall
nahezu
identischer
Schadenshöhe
dort
:
Britische
Pfund
auch
weiteren
minder
schweren
Fällen
jeweils
Einzelstrafen
Monaten
festgesetzt
hat
kann
Senat
entsprechend
§
Abs.
Einzelstrafe
Jahr
Monaten
ersetzen
.
Höhe
Einsatzstrafe
Summe
Einzelstrafen
ist
auszuschließen
Landgericht
Festsetzung
Einzelstrafe
Monaten
Fall
niedrigere
Gesamtfreiheitsstrafe
erkannt
hätte
.
"
folgt
Senat
.
Insoweit
erstreckt
Entscheidung
gemäß
Mitangeklagten
Rechtsmittel
eingelegt
hat
.
Berichtigung
Urteilsformel
war
geboten
Landgericht
offensichtliches
Fassungsversehen
unterlaufen
ist
.
Wahl
Schluckebier
Boetticher