BESCHLUSS 31 . Mai Strafsache Gebrauchs gefälschter Zahlungskarten 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 31 . Mai beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 15 . Januar wird folgender Maßgabe § Abs. auch Mitangeklagte betroffen ist gemäß § Abs. unbegründet verworfen : Falle Urteilsgründe wird Einzelfreiheitsstrafe Jahr Monaten ersetzt . 2 . Urteilsformel wird berichtigt Wort " Freiheitsstrafe " Wort " Gesamtfreiheitsstrafe ersetzt wird . 3 . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Generalbundesanwalt hat ausgeführt : " Landgericht hat Fall S. Beschwerdeführer Recht hinweist Einzelstrafe Jahr Freiheitsstrafe festgesetzt S. minder schweren Fall angenommen hat S. . Insoweit liegt offensichtliches Versehen . gericht Fall nahezu identischer Schadenshöhe dort : Britische Pfund auch weiteren minder schweren Fällen jeweils Einzelstrafen Monaten festgesetzt hat kann Senat entsprechend § Abs. Einzelstrafe Jahr Monaten ersetzen . Höhe Einsatzstrafe Summe Einzelstrafen ist auszuschließen Landgericht Festsetzung Einzelstrafe Monaten Fall niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte . " folgt Senat . Insoweit erstreckt Entscheidung gemäß Mitangeklagten Rechtsmittel eingelegt hat . Berichtigung Urteilsformel war geboten Landgericht offensichtliches Fassungsversehen unterlaufen ist . Wahl Schluckebier Boetticher