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2.2 KiB

BESCHLUSS
11
.
Juni
Strafsache
Untreue
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
.
Juni
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
8
.
Januar
Ausspruch
Gesamtfreiheitsstrafe
aufgehoben
.
weitergehende
Revision
Angeklagten
vorbezeichnete
Urteil
wird
unbegründet
verworfen
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Untreue
Fällen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
hiergegen
gerichtete
Revision
Angeklagten
Verletzung
sachlichen
Rechts
rügt
hat
lediglich
Ausspruchs
verhängte
Gesamtfreiheitsstrafe
Erfolg
;
übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Treffen
hier
Einzelfreiheitsstrafen
Einzelgeldstrafen
so
ist
Regel
Gesamtfreiheitsstrafe
bilden
siehe
;
;
anderer
Differenzierung
:
Lackner/Kühl
24
.
Aufl
.
§
Rdn
.
4
;
vgl.
weiter
11
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Tatrichter
ist
jedoch
§
Abs.
Satz
StGB
Ermessen
dahingehend
eingeräumt
Einzelfreiheitsstrafen
Gesamtfreiheitsstrafe
Einzelgeldstrafen
gesonderte
Gesamtgeldstrafe
bilden
kann
.
Ermessen
hat
Strafzumessungsgesichtspunkten
auszuüben
.
Urteilsgründe
lassen
erkennen
Strafkammer
eingeräumten
Ermessens
bewußt
gewesen
ist
.
Grundsätzlich
mag
zwar
naheliegen
wesentlichen
gleichgelagerten
Fällen
Regelung
§
Abs.
Satz
StGB
Bestimmung
Gesamtsanktion
Gebrauch
machen
.
besonderen
Umständen
vorliegenden
Falles
namentlich
Blick
Werdegang
Angeklagten
Taten
führende
Geschehen
persönlich
ausgelösten
mittelbaren
Tatfolgen
wäre
§
Abs.
Satz
StGB
gegebene
Möglichkeit
jedoch
erörtern
gewesen
.
ausgesprochene
Gesamtfreiheitsstrafe
kann
möglicherweise
schwerere
Übel
erweisen
.
Ansatz
gebrachten
Einzelstrafen
Fällen
Geldstrafe
Tagessätzen
Fällen
Freiheitsstrafe
Monaten
Einsatzstrafe
beträgt
Jahr
Monate
Freiheitsstrafe
lassen
ausgeschlossen
erscheinen
erst
Einbeziehung
Geldstrafen
Bildung
Gesamtfreiheitsstrafe
geführt
hat
Höhe
Strafaussetzung
Bewährung
mehr
zuließ
vgl.
.
lediglich
Wertungsfehler
Bildung
Gesamtstrafe
Rede
steht
können
Einzelstrafen
auch
getroffenen
Feststellungen
bestehen
bleiben
.
Ergänzende
Feststellungen
getroffenen
widersprechen
sind
zulässig
.
Wahl
Schluckebier
Hebenstreit