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2.1 KiB

BESCHLUSS
1
.
Juni
Strafsache
Vergewaltigung
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
1
.
Juni
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
20
.
September
wird
unbegründet
verworfen
.
Jedoch
wird
Urteilstenor
folgt
neu
gefaßt
:
Angeklagte
wird
Vergewaltigung
unerlaubten
Überlassens
Betäubungsmitteln
Person
Jahren
unmittelbaren
Verbrauch
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
Angeklagte
hat
Kosten
Verfahrens
Kosten
Nebenklage
tragen
.
2
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenklägerin
Revisionsverfahren
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
:
Nachprüfung
Urteils
hat
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
§
Abs.
.
Allerdings
hat
Landgericht
Große
Jugendkammer
zwar
Berufungshauptverhandlung
durchführen
wollen
Urteilsspruch
äußerlich
Berufungsurteil
abgefaßt
jedoch
verkannt
vgl.
S.
Fall
Großen
Jugendkammer
nur
Strafgewalt
bis
zu
Jahren
Freiheitsstrafe
zugestanden
hätte
§
Abs.
.
Verfahren
Urteil
Landgerichts
sind
jedoch
hier
erstinstanzlich
beurteilen
erforderlichen
Voraussetzungen
vorliegen
vgl.
BGHSt
;
283
;
;
NStZ-RR
.
Generalbundesanwalt
hat
Antragsschrift
ausgeführt
:
"
Willen
Kammer
Berufungskammer
erstinstanzliche
Strafkammer
tätig
werden
kommt
23
.
April
StR
NStZ-RR
.
Verfahren
entsprach
Anforderungen
auch
erstinstanzlichen
Verhandlung
.
Große
Jugendkammer
hat
Besetzung
verhandelt
auch
erstinstanzliches
Gericht
hätte
verhandeln
können
.
entsprechender
Beschluss
Jugendkammer
Hauptverhandlung
Richtern
Vorsitzenden
Jugendschöffen
besetzt
sein
sollte
wurde
12
.
Mai
gefasst
Bl
.
.
.
Auch
ansonsten
sind
Verfahren
erster
Instanz
geltenden
Vorschriften
Hauptverhandlung
Landgericht
eingehalten
worden
.
Zwar
wurden
Anwendung
§
StPO
Aussagen
Hauptverhandlung
erschienenen
geladenen
Zeugen
Verlesung
eingeführt
.
Jedoch
erfolgten
Verlesungen
jeweils
allseitigem
Einverständnis
.
wären
auch
Beweisverfahren
erster
Instanz
geltenden
§
Abs.
Nr.
zulässig
gewesen
vgl.
BGHSt
.
Urteil
Landgerichts
20
.
September
ist
mithin
erstinstanzliches
Urteil
anzusehen
Überschreitung
Strafrahmens
liegt
.
"
schließt
Senat
.
Wahl
Hebenstreit
Boetticher