BESCHLUSS 1 . Juni Strafsache Vergewaltigung 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 1 . Juni beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 20 . September wird unbegründet verworfen . Jedoch wird Urteilstenor folgt neu gefaßt : Angeklagte wird Vergewaltigung unerlaubten Überlassens Betäubungsmitteln Person Jahren unmittelbaren Verbrauch Gesamtfreiheitsstrafe Jahren verurteilt . Angeklagte hat Kosten Verfahrens Kosten Nebenklage tragen . 2 . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels Nebenklägerin Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen tragen . Gründe : Nachprüfung Urteils hat Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben § Abs. . Allerdings hat Landgericht Große Jugendkammer zwar Berufungshauptverhandlung durchführen wollen Urteilsspruch äußerlich Berufungsurteil abgefaßt jedoch verkannt vgl. S. Fall Großen Jugendkammer nur Strafgewalt bis zu Jahren Freiheitsstrafe zugestanden hätte § Abs. . Verfahren Urteil Landgerichts sind jedoch hier erstinstanzlich beurteilen erforderlichen Voraussetzungen vorliegen vgl. BGHSt ; 283 ; ; NStZ-RR . Generalbundesanwalt hat Antragsschrift ausgeführt : " Willen Kammer Berufungskammer erstinstanzliche Strafkammer tätig werden kommt 23 . April StR NStZ-RR . Verfahren entsprach Anforderungen auch erstinstanzlichen Verhandlung . Große Jugendkammer hat Besetzung verhandelt auch erstinstanzliches Gericht hätte verhandeln können . entsprechender Beschluss Jugendkammer Hauptverhandlung Richtern Vorsitzenden Jugendschöffen besetzt sein sollte wurde 12 . Mai gefasst Bl . . . Auch ansonsten sind Verfahren erster Instanz geltenden Vorschriften Hauptverhandlung Landgericht eingehalten worden . Zwar wurden Anwendung § StPO Aussagen Hauptverhandlung erschienenen geladenen Zeugen Verlesung eingeführt . Jedoch erfolgten Verlesungen jeweils allseitigem Einverständnis . wären auch Beweisverfahren erster Instanz geltenden § Abs. Nr. zulässig gewesen vgl. BGHSt . Urteil Landgerichts 20 . September ist mithin erstinstanzliches Urteil anzusehen Überschreitung Strafrahmens liegt . " schließt Senat . Wahl Hebenstreit Boetticher