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563 lines
4.3 KiB

BESCHLUSS
17
.
März
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
9
;
§
Abs.
Abs.
Falle
Klage
künftige
Miete
bestimmt
Gebührenstreitwert
§
Abs.
;
eingeklagte
Mietrückstände
sind
entsprechend
§
Abs.
hinzuzurechnen
.
Gebührenstreitwert
Feststellungsklage
Höhe
Miete
richtet
§
begrenzt
Wert
entsprechenden
Leistungsklage
.
Streitwertberechnung
Leistungsklage
wechselseitig
erhobenen
Feststellungsklagen
Rahmen
Mietverhältnisses
.
Beschluß
17
.
März
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
17
.
März
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Fuchs
Dr.
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Gegenvorstellung
Beklagten
Wertfestsetzung
Senatsbeschluß
21
.
Januar
gibt
anderen
Beurteilung
Anlaß
.
Gründe
:
Kläger
hat
Klage
Mieten
Geschäftsräume
geltend
gemacht
Feststellungen
begehrt
Zahlungsklage
zugrundeliegende
Mietvertrag
Parteien
besteht
Beklagte
berechtigt
ist
behördlichen
Nutzungsuntersagung
Mietzins
kürzen
.
Beklagte
hat
Klagforderung
Hilfsaufrechnung
vermeintlichen
Schadensersatzansprüchen
erklärt
widerklagend
beantragt
festzustellen
Kläger
Schadensersatz
vorgenannten
behördlichen
Nutzungsuntersagung
verpflichtet
ist
.
Klage
hatte
Instanzen
Hauptsache
Erfolg
.
Widerklage
Beklagten
wies
Oberlandesgericht
.
Revision
hat
Beklagte
weiterhin
Klagabweisung
erstrebt
Widerklage
weiterverfolgt
.
Senat
hat
Revision
Beklagten
angenommen
Streitwert
Revisionsinstanz
festgesetzt
.
Gegenvorstellung
möchte
Beklagte
Wert
594.632,45
festgesetzt
wissen
.
II
.
Gegenvorstellung
ist
begründet
.
Streitwert
Revisionsverfahrens
bestimmt
vorliegend
§
§
Abs.
Abs.
Abs.
.
1
.
Frage
stehenden
Ansprüche
erklärte
Hilfsaufrechnung
sind
betrachtet
folgt
bewerten
:
Verurteilung
Zahlung
:
DM
Beklagte
ist
Zahlung
rückständiger
Mieten
Höhe
543.375
DM
bereits
bezahlter
DM
verurteilt
worden
.
Hilfsaufrechnung
:
DM
Macht
beklagte
Partei
hilfsweise
Aufrechnung
bestrittenen
Gegenforderung
geltend
so
erhöht
Streitwert
Wert
Gegenforderung
Rechtskraft
fähige
Entscheidung
ergeht
§
Abs.
.
Beklagte
machte
erster
Linie
geltend
Mietverhältnis
Kläger
Mietzinsforderung
herleitet
bestehe
.
Hilfsweise
rechnete
Mieten
Oktober
Februar
sind
insgesamt
DM
behaupteten
Schadensersatzforderung
Millionenhöhe
.
Feststellungsantrag
Bestehen
Mietverhältnisses
:
DM
Wertberechnung
ist
gemäß
§
Abs.
einjährige
Entgelt
maßgebend
DM
%
.
Feststellung
Recht
"
Kürzung
"
Miete
besteht
:
DM
Streitwert
entspricht
gemäß
§
Gesamtbetrag
streitigen
Kürzung
Feststellungsabschlags
Höhe
%
.
Beklagte
machte
geltend
Miete
sei
%
gemindert
.
ist
gesamte
künftige
Mietzins
März
voraussichtlichen
Ende
Mietverhältnisses
Februar
Ansatz
bringen
.
zugrunde
gelegt
ergäbe
Wert
rund
Mio.
DM
.
Allerdings
darf
Wert
höher
sein
Falle
Klage
künftige
Miete
.
Wert
Klage
bestimmt
§
etwaiger
Mieten
Zeit
Klagerhebung
§
Abs.
.
Eingeklagt
sind
Mieten
Juni
.
Zahlungsklage
wurde
bereits
Juni
eingereicht
.
Somit
ist
Betrag
Höhe
DM
%
DM
Ansatz
bringen
.
Feststellungswiderklage
Schadensersatz
:
4.366.072,80
DM
Wert
Antrags
bestimmt
wieder
§
also
%
voraussichtlichen
Schadens
Beklagte
berühmte
.
machte
Beklagte
DM
weitere
DM
geltend
.
Folgezeit
voraussichtlichen
Ende
Mietvertrages
Februar
hat
Senat
lediglich
Mio.
DM
jährlich
also
weitere
DM
Ansatz
gebracht
.
somit
ergebenden
Zwischensumme
Höhe
DM
ist
allerdings
Gesamtbetrag
bislang
noch
entrichteten
Mieten
abzuziehen
DM
.
Feststellungswiderklage
geltend
gemachte
Schaden
beträgt
somit
ca.
DM
.
waren
%
Ansatz
bringen
siehe
oben
.
2
.
vorgenannten
Einzelwerte
sind
gemäß
§
addieren
§
Abs.
Satz
ergibt
:
Verurteilung
Mietzinszahlung
1
.
bleibt
Hinblick
Feststellungsantrag
Bestehen
Mietverhältnisses
1
.
unberücksichtigt
§
Abs.
Satz
.
ist
lediglich
höhere
Betrag
Ansatz
bringen
:
DM
gebotenen
wirtschaftlichen
Betrachtungsweise
gilt
gleiches
Feststellungsklage
Recht
Kürzung
Miete
bestehe
1
.
Feststellungswiderklage
Schadensersatzpflicht
1
.
.
Anträge
hängen
Frage
behördliche
Untersagungsverfügung
Mietsache
Mangel
Sinne
§
§
.
anhaftet
.
verbleibt
höheren
Wert
:
4.366.072,80
DM
.
Hilfsaufrechnung
1
.
ist
wiederum
wirtschaftlich
Feststellungswiderklage
1
.
enthalten
Hilfsaufrechnung
Mieten
geht
.
Hilfsaufrechnung
erfolgte
Feststellungswiderklage
zugrundeliegenden
Schadensersatzanspruch
.
Berechnung
Schadens
sind
gezahlten
Mieten
Januar
Februar
Höhe
DM
%
DM
Abzug
bringen
siehe
oben
.
verbleibt
Hilfsaufrechnung
Betrag
DM
DM
DM
.
Streitwert
beträgt
somit
insgesamt
DM
;
sind
.
Sprick