BESCHLUSS 17 . März Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja 9 ; § Abs. Abs. Falle Klage künftige Miete bestimmt Gebührenstreitwert § Abs. ; eingeklagte Mietrückstände sind entsprechend § Abs. hinzuzurechnen . Gebührenstreitwert Feststellungsklage Höhe Miete richtet § begrenzt Wert entsprechenden Leistungsklage . Streitwertberechnung Leistungsklage wechselseitig erhobenen Feststellungsklagen Rahmen Mietverhältnisses . Beschluß 17 . März . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 17 . März Vorsitzende Richterin Dr. Richter Fuchs Dr. Richterin Dr. beschlossen : Gegenvorstellung Beklagten Wertfestsetzung Senatsbeschluß 21 . Januar gibt anderen Beurteilung Anlaß . Gründe : Kläger hat Klage Mieten Geschäftsräume geltend gemacht Feststellungen begehrt Zahlungsklage zugrundeliegende Mietvertrag Parteien besteht Beklagte berechtigt ist behördlichen Nutzungsuntersagung Mietzins kürzen . Beklagte hat Klagforderung Hilfsaufrechnung vermeintlichen Schadensersatzansprüchen erklärt widerklagend beantragt festzustellen Kläger Schadensersatz vorgenannten behördlichen Nutzungsuntersagung verpflichtet ist . Klage hatte Instanzen Hauptsache Erfolg . Widerklage Beklagten wies Oberlandesgericht . Revision hat Beklagte weiterhin Klagabweisung erstrebt Widerklage weiterverfolgt . Senat hat Revision Beklagten angenommen Streitwert Revisionsinstanz € festgesetzt . Gegenvorstellung möchte Beklagte Wert 594.632,45 € festgesetzt wissen . II . Gegenvorstellung ist begründet . Streitwert Revisionsverfahrens bestimmt vorliegend § § Abs. Abs. Abs. . 1 . Frage stehenden Ansprüche erklärte Hilfsaufrechnung sind betrachtet folgt bewerten : Verurteilung Zahlung : DM Beklagte ist Zahlung rückständiger Mieten Höhe 543.375 DM bereits bezahlter DM verurteilt worden . Hilfsaufrechnung : DM Macht beklagte Partei hilfsweise Aufrechnung bestrittenen Gegenforderung geltend so erhöht Streitwert Wert Gegenforderung Rechtskraft fähige Entscheidung ergeht § Abs. . Beklagte machte erster Linie geltend Mietverhältnis Kläger Mietzinsforderung herleitet bestehe . Hilfsweise rechnete Mieten Oktober Februar sind insgesamt DM behaupteten Schadensersatzforderung Millionenhöhe . Feststellungsantrag Bestehen Mietverhältnisses : DM Wertberechnung ist gemäß § Abs. einjährige Entgelt maßgebend DM % . Feststellung Recht " Kürzung " Miete besteht : DM Streitwert entspricht gemäß § Gesamtbetrag streitigen Kürzung Feststellungsabschlags Höhe % . Beklagte machte geltend Miete sei % gemindert . ist gesamte künftige Mietzins März voraussichtlichen Ende Mietverhältnisses Februar Ansatz bringen . zugrunde gelegt ergäbe Wert rund Mio. DM . Allerdings darf Wert höher sein Falle Klage künftige Miete . Wert Klage bestimmt § etwaiger Mieten Zeit Klagerhebung § Abs. . Eingeklagt sind Mieten Juni . Zahlungsklage wurde bereits Juni eingereicht . Somit ist Betrag Höhe DM % DM Ansatz bringen . Feststellungswiderklage Schadensersatz : 4.366.072,80 DM Wert Antrags bestimmt wieder § also % voraussichtlichen Schadens Beklagte berühmte . machte Beklagte DM weitere DM geltend . Folgezeit voraussichtlichen Ende Mietvertrages Februar hat Senat lediglich Mio. DM jährlich also weitere DM Ansatz gebracht . somit ergebenden Zwischensumme Höhe DM ist allerdings Gesamtbetrag bislang noch entrichteten Mieten abzuziehen DM . Feststellungswiderklage geltend gemachte Schaden beträgt somit ca. DM . waren % Ansatz bringen siehe oben . 2 . vorgenannten Einzelwerte sind gemäß § addieren § Abs. Satz ergibt : Verurteilung Mietzinszahlung 1 . bleibt Hinblick Feststellungsantrag Bestehen Mietverhältnisses 1 . unberücksichtigt § Abs. Satz . ist lediglich höhere Betrag Ansatz bringen : DM gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise gilt gleiches Feststellungsklage Recht Kürzung Miete bestehe 1 . Feststellungswiderklage Schadensersatzpflicht 1 . . Anträge hängen Frage behördliche Untersagungsverfügung Mietsache Mangel Sinne § § . anhaftet . verbleibt höheren Wert : 4.366.072,80 DM . Hilfsaufrechnung 1 . ist wiederum wirtschaftlich Feststellungswiderklage 1 . enthalten Hilfsaufrechnung Mieten geht . Hilfsaufrechnung erfolgte Feststellungswiderklage zugrundeliegenden Schadensersatzanspruch . Berechnung Schadens sind gezahlten Mieten Januar Februar Höhe DM % DM Abzug bringen siehe oben . verbleibt Hilfsaufrechnung Betrag DM DM DM . Streitwert beträgt somit insgesamt DM ; sind € . Sprick