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2121 lines
18 KiB

NAMEN
Verkündet
:
9
.
Dezember
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
.
18
;
§
Anspruch
iranischem
Recht
vereinbarte
Morgengabe
unterliegt
allgemeine
Wirkung
Ehe
Art
.
EGBGB
berufenen
Sachrecht
.
deutschem
Sachrecht
bestehenden
Möglichkeiten
Morgengabe
iranischer
Währung
vereinbarten
Betrag
iranische
Geldwertentwicklung
anzupassen
.
Urteil
9
.
Dezember
AG
Hamburg-Barmbek
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
9
.
Dezember
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Weber-Monecke
Prof.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
1
.
Familiensenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
29
.
Mai
aufgehoben
.
Berufung
Klägerin
Urteil
Amtsgerichts
Hamburg-Barmbek
Familiengericht
16
November
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Rechtsmittelverfahren
trägt
Klägerin
.
Tatbestand
:
Klägerin
begehrt
Beklagten
Zahlung
vereinbarten
Maßgabe
iranischen
Rechts
iranische
Geldwertentwicklung
angepassten
Morgengabe
.
Parteien
damals
iranische
Staatsangehörige
schlossen
Ehe
.
verpflichtete
Beklagte
Leistung
"
Morgengabe
"
.
sollte
bestehen
"
Koran
Spiegel
Paar
träger
Rl
.
iranische
Rial
;
Kursstand
29
.
März
umgerechnet
:
restlos
Lasten
Ehemannes
gehen
"
sollten
"
Forderung
Ehefrau
auszuzahlen
"
seien
.
Heiratsurkunde
trägt
Unterschrift
Zeugen
auch
Unterschrift
Namen
Vaters
Klägerin
.
verließen
Parteien
erwarben
später
deutsche
Staatsangehörigkeit
.
Ehe
wurde
Antrag
Parteien
deutschem
Recht
rechtskräftig
geschieden
.
Klägerin
beruft
Anwendbarkeit
iranischen
Rechts
verlangt
Beklagten
Morgengabe
vereinbarte
Maßgabe
iranischen
Rechts
dortige
Geldwertentwicklung
angepasste
Geldleistung
Höhe
Rl
.
:
Rl
.
entspricht
Berechnungen
Klägerin
:
.
Ehe
sei
wirksam
geschlossen
worden
.
Vater
sei
Eheschließung
persönlich
anwesend
gewesen
habe
Heiratsurkunde
selbst
unterschrieben
.
Beklagte
hält
deutsches
Recht
anwendbar
.
Anwendung
schen
Rechts
müsse
iranische
Scheidungsrecht
einbezogen
werden
.
sei
Ehefrau
initiierten
Scheidung
Zahlung
Abfindung
Höhe
Morgengabe
Verhandlung
auch
höheren
niedrigeren
Betrages
verpflichtet
.
Klägerin
Ehescheidung
beantragt
habe
rechne
vorsorglich
Abfindungsanspruch
.
Übrigen
sei
Ehe
wirksam
geschlossen
Vater
Klägerin
Eheschließung
anwesend
gewesen
sei
;
habe
Onkel
Klägerin
Heiratsurkunde
Namen
Vaters
unterschrieben
.
Amtsgericht
hat
Beklagten
Zahlung
lediglich
Nominalbetrag
Morgengabe
umgerechnet
verurteilt
Klage
Übrigen
abgewiesen
.
Berufung
Klägerin
hat
Oberlandesgericht
Klage
vollem
Umfang
entsprochen
.
Hiergegen
wendet
Beklagte
zugelassenen
Revision
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Rechtsmittel
hat
Erfolg
.
Auffassung
Oberlandesgerichts
ist
Klagebegehren
iranischem
Recht
beurteilen
.
Morgengabe
sei
güterrechtlich
qualifizieren
.
sei
Art
.
Abs.
.
V.m
.
Art
.
Abs.
Nr.
Zeitpunkt
Eheschließung
gemeinsame
Heimatrecht
Ehegatten
maßgebend
.
berufene
iranische
Recht
sehe
Morgengabe
iranischer
Währung
vereinbarten
Geldbetrag
Maßgabe
Zentralbank
festgelegten
Indexierung
Kennzahl
Inflationsrate
Jahr
Scheidungsausspruch
hier
]
geteilt
Kennzahl
Eheschließung
hier
iranische
Geldwertentwicklung
anzupassen
gesetzliche
Anmerkung
Art
.
iranisches
;
Wirkung
auch
zuvor
geschlossene
Ehen
Geltung
;
abgedruckt
Kindschaftsrecht
Stand
1
.
Oktober
S.
f.
Fn
.
21
;
vgl.
auch
.
FamRZ
.
Wirksamkeit
Parteien
schlossenen
Ehe
stehe
auch
dann
Zweifel
Vater
Eheschließung
persönlich
anwesend
gewesen
sei
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
1
.
Oberlandesgericht
geht
Unrecht
Vereinbarung
Morgengabe
iranischem
Recht
beurteilen
Morgengabe
auch
Maßgabe
Rechts
iranische
Geldwertentwicklung
anzupassen
sei
.
Recht
Vereinbarungen
Ehegatte
Zahlung
sog.
Morgengabe
verpflichtet
beurteilen
sind
bestimmt
vorrangig
Vereinbarungen
deutschem
Internationalen
Privatrecht
qualifizieren
sind
.
Frage
Qualifikation
Morgengabeversprechen
konnte
Bundesgerichtshof
bislang
dahinstehen
lassen
vgl.
Senatsurteile
14
.
Oktober
FamRZ
28
.
Januar
FamRZ
464
;
vgl.
auch
Senatsurteil
6
.
Oktober
FamRZ
.
Rechtsprechung
Instanzgerichte
Literatur
wird
Frage
unterschiedlich
beantwortet
.
Allgemein
wird
verwiesen
tief
islamischen
Recht
verwurzelte
Rechtsinstitut
Morgengabe
auch
Brautgabe
"
"
Mahr
"
islamischen
Rechtsordnungen
ähnele
aber
Tradition
aktueller
Funktion
unterschiedliche
Vorstellungen
Ziele
verwirkliche
.
Angeführt
wird
etwa
überkommene
Verständnis
Morgengabe
Gegenleistung
körperliche
Hingabe
Frau
Äquivalent
Mann
Ehe
geschuldeten
Gehorsam
.
Rechtsordnungen
Verstoßungsscheidung
kennen
soll
Morgengabe
auch
Zweck
verfolgen
Ehemann
missbräuchlichen
Ausübung
Verstoßungsrechts
abzuhalten
.
heute
wohl
vorrangige
Funktion
Morgengabe
wird
Aufbau
Vermögen
Ehefrau
gesehen
Scheidung
Tod
Mannes
vielfach
schutzlos
dastehe
.
Insoweit
wird
klassischislamischen
Recht
alters
her
geltenden
Güterstand
Gütertrennung
dort
nur
eng
begrenzte
Verpflichtung
Ehemannes
Zahlung
nachehelichem
Unterhalt
verwiesen
vgl.
Ganzen
etwa
.
;
;
.
FamRZ
.
werden
Berufungsgericht
näher
dargelegt
hat
international-privatrechtliche
Qualifikation
Morgengabe
unterschiedliche
Schlüsse
gezogen
Überblick
Meinungsstand
Staudinger/
Art
.
Rdn
.
.
;
Eherecht
.
Aufl
.
Art
.
Rdn
.
;
Palandt/Heldrich
.
Aufl
.
Art
.
Rdn
.
9
;
389
;
.
.
Teil
wird
Morgengabe
jedenfalls
dann
schon
Eheschließung
bezahlt
wird
allgemeinen
Wirkungen
Ehe
zugeordnet
Art
.
unterstellt
OLG
FamRZ
;
Staudinger/
aaO
.
;
aaO
;
Familienrecht
aaO
;
.
Sonnenberger
aaO
;
.
FamRZ
.
Ebenso
68
.
Aufl
.
Art
.
Rdn
.
allerdings
Art
.
Abs.
EGBGB
anwenden
will
Morgengabe
Zusammenhang
Scheidung
geltend
gemacht
wird
;
ebenso
OLG
.
Andere
Stimmen
befürworten
güterrechtliche
Qualifikation
Art
.
EGBGB
;
vgl.
etwa
;
MünchKomm/Siehr
4
.
Aufl
.
Art
.
EGBGB
;
Soergel/Schurig
12
.
Aufl
.
Art
.
Rdn
.
Art
.
EGBGB
Rdn
.
35
;
Bamberger/Roth/Mörsdorf-Schulte
2
.
Aufl
.
Art
.
Rdn
.
;
.
;
vgl.
auch
OLG
.
wieder
anderer
Ansicht
sind
Vereinbarungen
Morgengabe
unterhaltsrechtlich
qualifizieren
Art
.
EGBGB
;
vgl.
etwa
FamRZ
375
;
KG
FamRZ
296
;
Anwendung
Art
.
Abs.
EGBGB
Geltendmachung
Morgengabe
Zusammenhang
Scheidung
vgl.
bereits
oben
OLG
aaO
aaO
.
Mitunter
wird
auch
schuldrechtliche
Qualifikation
Kreis
möglicher
Lösungen
einbezogen
Art
.
EGBGB
;
so
etwa
NJW-RR
;
KG
FamRZ
.
weiteren
Auffassung
soll
Qualifikation
Morgengabe
Kontext
maßgebend
sein
Ehefrau
Anspruch
Morgengabe
geltend
mache
Folge
bestehender
Ehe
Ehewirkungsstatut
Geltendmachung
Zuge
Scheidung
Scheidungsstatut
Forderung
Morgengabe
Tod
Ehemannes
Erbstatut
Anwendung
finde
vgl.
etwa
Heldrich
ausf
.
.
Fn
.
.
Senat
schließt
erstgenannten
Auffassung
Anspruch
Morgengabe
allgemeine
Wirkung
Ehe
qualifizieren
Art
.
EGBGB
unterstellen
ist
.
geht
Senat
Morgengabe
je
Fallgestaltung
Sicht
deutschen
Rechts
Berührungspunkte
ehelichen
nachehelichen
Unterhaltsrecht
Ehegüterrecht
Erbrecht
aufweisen
kann
aber
generell
vorliegenden
Fall
schwerpunktmäßig
Institute
zuordnen
lässt
.
ausschließlich
unterhaltsrechtliche
Qualifikation
spricht
bereits
Morgengabe
Bedürftigkeit
Ehefrau
verlangt
noch
bestimmte
Bedürfnislage
Ehefrau
abgestimmt
ist
.
Bestehens
Ehe
trifft
Ehemann
umfassende
Unterhaltspflicht
nur
Aufbringung
Haushaltskosten
sozialadäquatem
Rahmen
auch
persönlichen
Bedürfnisse
Ehefrau
einbezieht
Morgengabe
unabhängig
ist
.
Scheidungsfall
dient
Morgengabe
zwar
auch
Versorgung
Ehefrau
mithin
Funktion
deutschen
Recht
nachehelichen
Unterhalt
erfüllt
wird
.
ändert
aber
auch
eng
begrenzte
Verpflichtung
nachehelichen
Unterhalt
Verpflichtung
Zahlung
Morgengabe
tritt
;
materiell-rechtlich
wird
also
laufenden
Unterhalt
Grundlage
eigenen
Vermögensbildung
Frau
unterschieden
hier
etwa
13
.
Bearb
.
Art
.
Rdn
.
;
2
.
Aufl
.
Art
.
EGBGB
Rdn
.
64
;
.
6
;
;
Familienrecht
2
.
Aufl
.
S.
.
güterrechtliche
Qualifikation
spricht
Verpflichtung
Zahlung
Morgengabe
genommen
Güterstand
begründet
.
Zwar
kann
Morgengabe
mögliche
Nachteile
iranischen
Recht
vorgegebene
Gütertrennung
vgl.
aaO
S.
Ehefrau
Scheidungsfall
bringt
Einzelfall
begrenztem
Rahmen
kompensieren
.
zielt
etwa
Vereinbarung
symbolischen
Gabe
Beispiel
aaO
.
6
:
Koran
Goldmünze
notwendig
begrenzte
vermögensmäßige
Sicherung
Ehefrau
.
wird
Morgengabe
generell
Grundlage
wirtschaftlichen
Verhältnisse
Eheschließung
berechnet
ist
weiteren
wirtschaftlichen
Entwicklung
Mannesvermögens
unabhängig
;
kann
also
Zugewinnausgleich
pauschalierte
Teilhabe
Ehefrau
Ehemann
Ehe
erzielten
-9-
mögenssteigerung
verstanden
werden
hier
:
aaO
Rdn
.
;
aaO
.
6
;
Internationales
Familienrecht
2
.
Aufl
.
S.
.
schuldvertragliche
Qualifikation
lässt
unberücksichtigt
Morgengabe
zwar
Regel
notwendig
vertraglichen
Grundlage
beruht
.
verkennt
Grundlage
schuldrechtlichen
eherechtlichen
Charakter
hat
zwar
auch
dann
Morgengabe
erst
eigentlichen
Eheschließungsvertrag
folgenden
Abrede
vereinbart
wurde
.
Eheverträge
werden
indes
Artt
.
EGBGB
unterstellt
;
Vereinbarung
Morgengabe
kann
gelten
hier
:
aaO
.
.
Auch
Anknüpfung
differenziert
Zeitpunkt
Anspruch
Morgengabe
erhoben
wird
etwa
Zusammenhang
Scheidung
geltend
gemachten
Anspruch
Scheidungsstatut
Tod
Ehemannes
verfolgte
Forderung
Morgengabe
Erbstatut
unterwirft
vermag
überzeugen
.
berücksichtigt
Anspruch
Morgengabe
Eheschließung
entsteht
auch
gestundet
wird
Charakter
wandelt
.
gilt
auch
international-privatrechtliche
Qualifikation
instruktiv
.
Islamisch
geprägte
Rechtsordnungen
auch
Versprechen
Morgengabe
Wirksamkeitsvoraussetzung
Eheschließung
normieren
verstehen
Anspruch
Morgengabe
Ehewirkung
.
lässt
freilich
noch
zwingender
Schluss
Einordnung
Morgengabe
Begriffssystem
deutschen
Internationalen
Privatrechts
ziehen
Annahme
begründen
Morgengabe
se
notwendig
Art
.
EGBGB
subsumiert
werden
.
gilt
schon
islamisch-rechtlichen
Schrifttum
Begriff
Ehewirkungen
synonym
vermögensrechtlichen
nichtvermögensrechtlichen
Rechte
Pflichten
gebraucht
wird
.
Richtig
ist
auch
Begriff
allgemeinen
Wirkungen
Ehe
Art
.
EGBGB
wesentlichen
Sachbereiche
erfasst
persönlichen
Rechtsbeziehungen
Ehegatten
zueinander
Verhältnis
Dritten
betreffen
vgl.
etwa
Kropholler
Internationales
Privatrecht
S.
.
folgt
jedoch
Begriff
allgemeinen
Ehewirkungen
"
vielmehr
Systematik
Eheschließung
Ehegüterrecht
Scheidungsfolgenrecht
speziellen
Statuten
unterstellt
unmittelbaren
Anwendungsbereich
Art
.
EGBGB
nur
Restbereich
wesentlichen
eben
personalen
Rechtsbeziehungen
belässt
.
systematischen
Ausgangspunkt
lassen
allgemeinen
Wirkungen
Ehe
Wirkungen
Ehe
verstehen
andere
speziellere
Verweisungsnorm
bereitgestellt
wird
4
.
Aufl
.
Art
.
Rdn
.
.
Art
.
EGBGB
wird
zugleich
Art
Auffangtatbestand
.
Auffangtatbestand
ist
auch
Anspruch
Morgengabe
spezielleren
Familienstatuten
auch
schwerpunktmäßig
erfasst
Raum
.
dehnenden
"
Anwendung
Ehewirkungsbegriffs
bedarf
.
kollisionsrechtlichen
Verständnis
Morgengabe
wird
Lösung
erreicht
praktischen
Ergebnis
auch
Stimmen
Rechtsprechung
Literatur
befürwortet
wird
Anspruch
Morgengabe
auch
hier
Zusammenhang
Scheidung
geltend
gemacht
wird
unterhaltsrechtlich
qualifizieren
Verweisung
Art
.
Abs.
Scheidungsstatut
letztlich
Rechtshängigkeit
Scheidungsantrags
maßgebenden
Ehewirkungsstatut
Art
.
Abs.
.
V.m
.
Art
.
EGBGB
hier
also
deutschem
Recht
unterstellen
wollen
.
Deutliche
Unterschiede
ergeben
Auffassung
Morgengabe
güterrechtlich
einzuordnendes
Rechtsinstitut
versteht
Art
.
EGBGB
mithin
Eheschließung
geltenden
Ehewirkungsstatut
zuordnet
.
Senat
verkennt
Vorteil
unwandelbaren
Ehegüterrechtsstatut
Rechtssicherheit
verbunden
ist
Ehegatten
Dauer
Ehe
gleichbleibende
Veränderungen
Lebensumstände
unabhängige
kollisionsrechtliche
Behandlung
ehegüterrechtlichen
Verhältnisse
verbürgt
.
Vorzug
ist
indes
Gewinn
gegenüberzustellen
gewandelten
Lebensumstände
berücksichtigende
Anknüpfung
namentlich
dort
bringt
vorliegenden
Fall
Ehegatten
bisherigen
Kulturraum
gemeinsamen
Entschlusses
verlassen
haben
neue
gemeinsame
Staatsangehörigkeit
erwerben
grundlegend
anderes
soziales
rechtliches
Umfeld
eingebunden
werden
.
gilt
besonders
Ansehung
Rechtsinstituten
Morgengabe
starken
kulturellreligiösen
Tradition
geprägt
sind
Tradition
weitgehend
fremdes
Scheidungsfolgenrecht
deutsche
Familienrecht
kaum
innere
Brüche
einfügen
lassen
.
Unterstellung
Morgengabe
wandelbare
Ehewirkungsstatut
Ergebnis
deutsche
Familien-)recht
vermeidet
Friktionen
besser
Güterrechtsstatut
bewirkte
starre
Festhalten
Sachrecht
gewandelter
Anknüpfung
Morgengabe
Zusammenhang
stehende
familienrechtliche
Regelungen
hier
:
Scheidung
nachehelicher
Unterhalt
Geltung
beanspruchen
kann
.
vorliegende
Fall
verdeutlicht
Vorzug
.
Anspruch
Morgengabe
wird
Subsumtion
allgemeinen
Ehewirkungen
anders
güterrechtlichen
Anknüpfung
wandelbaren
Statut
unterworfen
.
Anknüpfung
wandelbare
Ehewirkungsstatut
sichert
Gleichlauf
international-rechtlichen
Behandlung
Morgengabe
ebenfalls
wandelbaren
kollisionsrechtlichen
Anknüpfung
Scheidung
nachehelichem
Unterhalt
:
Scheidung
nachehelicher
Unterhalt
Versprechen
Morgengabe
unterstehen
Sachrecht
.
Ehemann
kann
Verlangen
Ehefrau
hier
geschehen
Einwand
entgegensetzen
iranischem
Recht
durchzuführenden
Scheidung
hätte
Ehefrau
Einverständnis
Scheidung
Entgelt
leisten
müssen
iranischem
Recht
Verzicht
Morgengabe
Zuwendung
anderen
Morgengabe
aber
wertmäßig
korrelierenden
Vermögensgegenstandes
liegen
könne
;
Vorteils
dürfe
unterschiedliche
Anknüpfung
Scheidungsrechts
anwendbaren
iranischen
Recht
verwobenen
Morgengabe
verlustig
gehen
.
Argumentation
ist
vornherein
Boden
entzogen
Morgengabe
Scheidungsrecht
hier
deutschen
Sachrecht
unterstellt
werden
vgl.
auch
Wurmnest
FamRZ
f.
.
Entsprechendes
gilt
Frage
Versprechen
Morgengabe
etwa
Hinblick
deutschem
Recht
beurteilenden
nachehelichen
Unterhalt
iranischem
Recht
Geschäftsgrundlage
Analogie
deutschen
Recht
bekannten
Institut
entfallen
ist
.
Morgengabe
nachehelicher
Unterhalt
unterliegen
deutschen
Sachrecht
.
Frage
Wegfalls
Geschäftsgrundlage
Versprechen
Morgengabe
bestimmt
allein
deutschem
Recht
vgl.
FamRZ
insbes
.
.
naturgemäß
weitgehend
fiktiven
Nachempfindung
deutscher
Rechtsgrundsätze
chen
Regelungsgefüge
ganz
anderen
kulturellen
sozialen
Kontext
zugeschnitten
ist
bleiben
deutschen
Gerichte
weitgehend
enthoben
.
2
.
Parteien
deutsche
Staatsangehörige
sind
ist
Morgengabe
Art
.
Abs.
berufenen
deutschen
Sachrecht
ehevertragliche
Zusage
Ehemannes
anzusehen
.
verpflichtet
Ehemann
Ehefrau
Zusage
genannten
Geldbetrag
zahlen
.
Anpassung
Betrages
iranische
Geldwertentwicklung
iranische
Recht
vorsieht
ist
zwar
auch
deutschem
Recht
Wege
Auslegung
getroffenen
Vereinbarung
Grundsätzen
Wegfall
Geschäftsgrundlage
grundsätzlich
möglich
.
Voraussetzungen
deutschen
Rechts
Anpassung
liegen
hier
jedoch
.
Vertragsauslegung
Anpassung
Morgengabe
geschuldeten
Betrages
iranische
Geldwertentwicklung
begründen
könnte
kommt
Betracht
.
Wortlaut
Abrede
gibt
Anpassung
Parteien
gewollt
her
.
Auch
stillschweigende
vertragliche
Inbezugnahme
Parteien
iranische
Anpassungsregelung
scheidet
Regelung
erst
also
rund
Jahre
Eheschließung
iranisches
Recht
geworden
ist
.
Fehlt
hier
vertraglich
vereinbarten
Regelung
Anpassung
fremden
Währung
geschuldet
vereinbarten
Betrages
so
kann
Betrag
zwar
gleichwohl
Grundsätzen
Wegfalls
Geschäftsgrundlage
§
Wertentwicklung
ausländischen
Währung
anzupassen
sein
.
setzt
allerdings
Wert
ausländischen
Währung
spürbar
verfällt
Entwicklung
Vereinbarung
vorhersehbar
war
Gläubiger
Festhalten
unveränderten
Vereinbarung
zugemutet
werden
kann
.
Voraussetzungen
liegen
bereits
Amtsgericht
hingewiesen
hat
hier
indes
ebenfalls
.
ist
festgestellt
Klägerin
dargetan
noch
sonst
ersichtlich
Zeitpunkt
Vertragsschlusses
iranische
Währung
stabil
weitere
Währungsentwicklung
vorhersehbar
war
;
damaligen
Inflationsraten
sprechen
Gegenteil
auch
schon
Vertragsschluss
ungewisse
Währungsentwicklung
.
ist
berücksichtigen
etwaiger
Anspruch
Klägerin
nachehelichen
Unterhalt
Versorgungsausgleich
Statutenwechsels
Erwerb
deutschen
Staatsangehörigkeit
Parteien
einhergegangen
ist
deutschem
Scheidungsfolgenrecht
bestimmt
.
deutsche
Scheidungsfolgenrecht
stellt
geschiedene
Ehefrau
deutlich
besser
iranische
Recht
.
deutschen
Sachrecht
bewirkte
Besserstellung
geschiedenen
Ehefrau
kann
rechtfertigen
umgekehrt
Nachteile
zuzumuten
Einzelfall
ergeben
können
deutsche
Sachrecht
nunmehr
auch
Eheleuten
getroffene
Vereinbarung
Morgengabe
maßgebend
ist
.
So
liegen
Dinge
hier
:
Wechsel
Ehewirkungsstatuts
geht
Klägerin
zwar
Vorteile
automatischen
"
Anpassung
Morgengabe
vereinbarten
Betrages
iranische
Geldwertentwicklung
Maßgabe
iranischen
Index
verlustig
.
steht
indes
Vorteil
ebenfalls
Statutenwechsel
bewirkte
Schutz
deutsche
Scheidungsfolgenrecht
Klägerin
geschiedener
Ehefrau
gewährt
.
Hinblick
Schutz
ist
Klägerin
schlechthin
unzumutbar
Morgengabe
vereinbarten
Betrag
festhalten
lassen
.
Frage
Klägerin
Anwendbarkeit
deutschen
konkrete
Vorteile
zieht
also
insbesondere
nachehelichen
Unterhalt
Versorgungsausgleich
beanspruchen
kann
kommt
.
jedenfalls
kann
Beklagten
weiteres
erwartet
werden
hätte
Vertragsschluss
hypothetischer
Kenntnis
künftigen
Entwicklung
auch
späteren
Geltung
deutschen
Scheidungsfolgenrechts
Ehe
redlicherweise
Regelung
einlassen
müssen
Ehefrau
möglichen
Statutenwechsel
einhergehenden
Vorteilen
zusätzlich
automatische
Anpassung
Morgengabe
iranische
Währungsentwicklung
verbürgt
.
3
.
bewendet
Klägerin
Amtsgericht
bereits
rechtskräftig
zugesprochenen
Betrag
.
Revision
angesprochene
Frage
Anspruch
Klägerin
Morgengabe
Hinblick
behauptete
Abwesenheit
Vaters
Eheschließung
möglicherweise
einhergehenden
Wirksamkeitsmangel
Ehe
überhaupt
entstanden
ist
kommt
.
Ebenso
kommt
bejahendenfalls
Anspruch
Wege
Auslegung
Entgelt
mindern
ist
Klägerin
Beklagten
iranischem
Recht
erfolgten
Scheidung
schulden
würde
vgl.
OLG
FamRZ
459
;
ablehnend
etwa
FamRZ
.
kann
Berufungsurteil
Bestand
haben
.
Senat
vermag
Sache
abschließend
entscheiden
.
Berufungsurteil
war
aufzuheben
Berufung
Beklagten
Urteil
Amtsgerichts
zurückzuweisen
.
Weber-Monecke
Klinkhammer
Wagenitz
Vorinstanzen
:
AG
Hamburg-Barmbek
Entscheidung
16.11.2006
OLG
Entscheidung
UF