NAMEN Verkündet : 9 . Dezember Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja . 18 ; § Anspruch iranischem Recht vereinbarte Morgengabe unterliegt allgemeine Wirkung Ehe Art . EGBGB berufenen Sachrecht . deutschem Sachrecht bestehenden Möglichkeiten Morgengabe iranischer Währung vereinbarten Betrag iranische Geldwertentwicklung anzupassen . Urteil 9 . Dezember AG Hamburg-Barmbek . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 9 . Dezember Vorsitzende Richterin Dr. Richter Weber-Monecke Prof. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 1 . Familiensenats Hanseatischen Oberlandesgerichts 29 . Mai aufgehoben . Berufung Klägerin Urteil Amtsgerichts Hamburg-Barmbek Familiengericht 16 November wird zurückgewiesen . Kosten Rechtsmittelverfahren trägt Klägerin . Tatbestand : Klägerin begehrt Beklagten Zahlung vereinbarten Maßgabe iranischen Rechts iranische Geldwertentwicklung angepassten Morgengabe . Parteien damals iranische Staatsangehörige schlossen Ehe . verpflichtete Beklagte Leistung " Morgengabe " . sollte bestehen " Koran Spiegel Paar träger Rl . iranische Rial ; Kursstand 29 . März umgerechnet : € restlos Lasten Ehemannes gehen " sollten " Forderung Ehefrau auszuzahlen " seien . Heiratsurkunde trägt Unterschrift Zeugen auch Unterschrift Namen Vaters Klägerin . verließen Parteien erwarben später deutsche Staatsangehörigkeit . Ehe wurde Antrag Parteien deutschem Recht rechtskräftig geschieden . Klägerin beruft Anwendbarkeit iranischen Rechts verlangt Beklagten Morgengabe vereinbarte Maßgabe iranischen Rechts dortige Geldwertentwicklung angepasste Geldleistung Höhe Rl . : Rl . entspricht Berechnungen Klägerin : € . Ehe sei wirksam geschlossen worden . Vater sei Eheschließung persönlich anwesend gewesen habe Heiratsurkunde selbst unterschrieben . Beklagte hält deutsches Recht anwendbar . Anwendung schen Rechts müsse iranische Scheidungsrecht einbezogen werden . sei Ehefrau initiierten Scheidung Zahlung Abfindung Höhe Morgengabe Verhandlung auch höheren niedrigeren Betrages verpflichtet . Klägerin Ehescheidung beantragt habe rechne vorsorglich Abfindungsanspruch . Übrigen sei Ehe wirksam geschlossen Vater Klägerin Eheschließung anwesend gewesen sei ; habe Onkel Klägerin Heiratsurkunde Namen Vaters unterschrieben . Amtsgericht hat Beklagten Zahlung lediglich € Nominalbetrag Morgengabe umgerechnet verurteilt Klage Übrigen abgewiesen . Berufung Klägerin hat Oberlandesgericht Klage vollem Umfang entsprochen . Hiergegen wendet Beklagte zugelassenen Revision . Entscheidungsgründe : zulässige Rechtsmittel hat Erfolg . Auffassung Oberlandesgerichts ist Klagebegehren iranischem Recht beurteilen . Morgengabe sei güterrechtlich qualifizieren . sei Art . Abs. . V.m . Art . Abs. Nr. Zeitpunkt Eheschließung gemeinsame Heimatrecht Ehegatten maßgebend . berufene iranische Recht sehe Morgengabe iranischer Währung vereinbarten Geldbetrag Maßgabe Zentralbank festgelegten Indexierung Kennzahl Inflationsrate Jahr Scheidungsausspruch hier ] geteilt Kennzahl Eheschließung hier iranische Geldwertentwicklung anzupassen gesetzliche Anmerkung Art . iranisches ; Wirkung auch zuvor geschlossene Ehen Geltung ; abgedruckt Kindschaftsrecht Stand 1 . Oktober S. f. Fn . 21 ; vgl. auch . FamRZ . Wirksamkeit Parteien schlossenen Ehe stehe auch dann Zweifel Vater Eheschließung persönlich anwesend gewesen sei . II . Ausführungen halten rechtlichen Nachprüfung stand . 1 . Oberlandesgericht geht Unrecht Vereinbarung Morgengabe iranischem Recht beurteilen Morgengabe auch Maßgabe Rechts iranische Geldwertentwicklung anzupassen sei . Recht Vereinbarungen Ehegatte Zahlung sog. Morgengabe verpflichtet beurteilen sind bestimmt vorrangig Vereinbarungen deutschem Internationalen Privatrecht qualifizieren sind . Frage Qualifikation Morgengabeversprechen konnte Bundesgerichtshof bislang dahinstehen lassen vgl. Senatsurteile 14 . Oktober FamRZ 28 . Januar FamRZ 464 ; vgl. auch Senatsurteil 6 . Oktober FamRZ . Rechtsprechung Instanzgerichte Literatur wird Frage unterschiedlich beantwortet . Allgemein wird verwiesen tief islamischen Recht verwurzelte Rechtsinstitut Morgengabe auch Brautgabe " " Mahr " islamischen Rechtsordnungen ähnele aber Tradition aktueller Funktion unterschiedliche Vorstellungen Ziele verwirkliche . Angeführt wird etwa überkommene Verständnis Morgengabe Gegenleistung körperliche Hingabe Frau Äquivalent Mann Ehe geschuldeten Gehorsam . Rechtsordnungen Verstoßungsscheidung kennen soll Morgengabe auch Zweck verfolgen Ehemann missbräuchlichen Ausübung Verstoßungsrechts abzuhalten . heute wohl vorrangige Funktion Morgengabe wird Aufbau Vermögen Ehefrau gesehen Scheidung Tod Mannes vielfach schutzlos dastehe . Insoweit wird klassischislamischen Recht alters her geltenden Güterstand Gütertrennung dort nur eng begrenzte Verpflichtung Ehemannes Zahlung nachehelichem Unterhalt verwiesen vgl. Ganzen etwa . ; ; . FamRZ . werden Berufungsgericht näher dargelegt hat international-privatrechtliche Qualifikation Morgengabe unterschiedliche Schlüsse gezogen Überblick Meinungsstand Staudinger/ Art . Rdn . . ; Eherecht . Aufl . Art . Rdn . ; Palandt/Heldrich . Aufl . Art . Rdn . 9 ; 389 ; . . Teil wird Morgengabe jedenfalls dann schon Eheschließung bezahlt wird allgemeinen Wirkungen Ehe zugeordnet Art . unterstellt OLG FamRZ ; Staudinger/ aaO . ; aaO ; Familienrecht aaO ; . Sonnenberger aaO ; . FamRZ . Ebenso 68 . Aufl . Art . Rdn . allerdings Art . Abs. EGBGB anwenden will Morgengabe Zusammenhang Scheidung geltend gemacht wird ; ebenso OLG . Andere Stimmen befürworten güterrechtliche Qualifikation Art . EGBGB ; vgl. etwa ; MünchKomm/Siehr 4 . Aufl . Art . EGBGB ; Soergel/Schurig 12 . Aufl . Art . Rdn . Art . EGBGB Rdn . 35 ; Bamberger/Roth/Mörsdorf-Schulte 2 . Aufl . Art . Rdn . ; . ; vgl. auch OLG . wieder anderer Ansicht sind Vereinbarungen Morgengabe unterhaltsrechtlich qualifizieren Art . EGBGB ; vgl. etwa FamRZ 375 ; KG FamRZ 296 ; Anwendung Art . Abs. EGBGB Geltendmachung Morgengabe Zusammenhang Scheidung vgl. bereits oben OLG aaO aaO . Mitunter wird auch schuldrechtliche Qualifikation Kreis möglicher Lösungen einbezogen Art . EGBGB ; so etwa NJW-RR ; KG FamRZ . weiteren Auffassung soll Qualifikation Morgengabe Kontext maßgebend sein Ehefrau Anspruch Morgengabe geltend mache Folge bestehender Ehe Ehewirkungsstatut Geltendmachung Zuge Scheidung Scheidungsstatut Forderung Morgengabe Tod Ehemannes Erbstatut Anwendung finde vgl. etwa Heldrich ausf . . Fn . . Senat schließt erstgenannten Auffassung Anspruch Morgengabe allgemeine Wirkung Ehe qualifizieren Art . EGBGB unterstellen ist . geht Senat Morgengabe je Fallgestaltung Sicht deutschen Rechts Berührungspunkte ehelichen nachehelichen Unterhaltsrecht Ehegüterrecht Erbrecht aufweisen kann aber generell vorliegenden Fall schwerpunktmäßig Institute zuordnen lässt . ausschließlich unterhaltsrechtliche Qualifikation spricht bereits Morgengabe Bedürftigkeit Ehefrau verlangt noch bestimmte Bedürfnislage Ehefrau abgestimmt ist . Bestehens Ehe trifft Ehemann umfassende Unterhaltspflicht nur Aufbringung Haushaltskosten sozialadäquatem Rahmen auch persönlichen Bedürfnisse Ehefrau einbezieht Morgengabe unabhängig ist . Scheidungsfall dient Morgengabe zwar auch Versorgung Ehefrau mithin Funktion deutschen Recht nachehelichen Unterhalt erfüllt wird . ändert aber auch eng begrenzte Verpflichtung nachehelichen Unterhalt Verpflichtung Zahlung Morgengabe tritt ; materiell-rechtlich wird also laufenden Unterhalt Grundlage eigenen Vermögensbildung Frau unterschieden hier etwa 13 . Bearb . Art . Rdn . ; 2 . Aufl . Art . EGBGB Rdn . 64 ; . 6 ; ; Familienrecht 2 . Aufl . S. . güterrechtliche Qualifikation spricht Verpflichtung Zahlung Morgengabe genommen Güterstand begründet . Zwar kann Morgengabe mögliche Nachteile iranischen Recht vorgegebene Gütertrennung vgl. aaO S. Ehefrau Scheidungsfall bringt Einzelfall begrenztem Rahmen kompensieren . zielt etwa Vereinbarung symbolischen Gabe Beispiel aaO . 6 : Koran Goldmünze notwendig begrenzte vermögensmäßige Sicherung Ehefrau . wird Morgengabe generell Grundlage wirtschaftlichen Verhältnisse Eheschließung berechnet ist weiteren wirtschaftlichen Entwicklung Mannesvermögens unabhängig ; kann also Zugewinnausgleich pauschalierte Teilhabe Ehefrau Ehemann Ehe erzielten -9- mögenssteigerung verstanden werden hier : aaO Rdn . ; aaO . 6 ; Internationales Familienrecht 2 . Aufl . S. . schuldvertragliche Qualifikation lässt unberücksichtigt Morgengabe zwar Regel notwendig vertraglichen Grundlage beruht . verkennt Grundlage schuldrechtlichen eherechtlichen Charakter hat zwar auch dann Morgengabe erst eigentlichen Eheschließungsvertrag folgenden Abrede vereinbart wurde . Eheverträge werden indes Artt . EGBGB unterstellt ; Vereinbarung Morgengabe kann gelten hier : aaO . . Auch Anknüpfung differenziert Zeitpunkt Anspruch Morgengabe erhoben wird etwa Zusammenhang Scheidung geltend gemachten Anspruch Scheidungsstatut Tod Ehemannes verfolgte Forderung Morgengabe Erbstatut unterwirft vermag überzeugen . berücksichtigt Anspruch Morgengabe Eheschließung entsteht auch gestundet wird Charakter wandelt . gilt auch international-privatrechtliche Qualifikation instruktiv . Islamisch geprägte Rechtsordnungen auch Versprechen Morgengabe Wirksamkeitsvoraussetzung Eheschließung normieren verstehen Anspruch Morgengabe Ehewirkung . lässt freilich noch zwingender Schluss Einordnung Morgengabe Begriffssystem deutschen Internationalen Privatrechts ziehen Annahme begründen Morgengabe se notwendig Art . EGBGB subsumiert werden . gilt schon islamisch-rechtlichen Schrifttum Begriff Ehewirkungen synonym vermögensrechtlichen nichtvermögensrechtlichen Rechte Pflichten gebraucht wird . Richtig ist auch Begriff allgemeinen Wirkungen Ehe Art . EGBGB wesentlichen Sachbereiche erfasst persönlichen Rechtsbeziehungen Ehegatten zueinander Verhältnis Dritten betreffen vgl. etwa Kropholler Internationales Privatrecht S. . folgt jedoch Begriff allgemeinen Ehewirkungen " vielmehr Systematik Eheschließung Ehegüterrecht Scheidungsfolgenrecht speziellen Statuten unterstellt unmittelbaren Anwendungsbereich Art . EGBGB nur Restbereich wesentlichen eben personalen Rechtsbeziehungen belässt . systematischen Ausgangspunkt lassen allgemeinen Wirkungen Ehe Wirkungen Ehe verstehen andere speziellere Verweisungsnorm bereitgestellt wird 4 . Aufl . Art . Rdn . . Art . EGBGB wird zugleich Art Auffangtatbestand . Auffangtatbestand ist auch Anspruch Morgengabe spezielleren Familienstatuten auch schwerpunktmäßig erfasst Raum . dehnenden " Anwendung Ehewirkungsbegriffs bedarf . kollisionsrechtlichen Verständnis Morgengabe wird Lösung erreicht praktischen Ergebnis auch Stimmen Rechtsprechung Literatur befürwortet wird Anspruch Morgengabe auch hier Zusammenhang Scheidung geltend gemacht wird unterhaltsrechtlich qualifizieren Verweisung Art . Abs. Scheidungsstatut letztlich Rechtshängigkeit Scheidungsantrags maßgebenden Ehewirkungsstatut Art . Abs. . V.m . Art . EGBGB hier also deutschem Recht unterstellen wollen . Deutliche Unterschiede ergeben Auffassung Morgengabe güterrechtlich einzuordnendes Rechtsinstitut versteht Art . EGBGB mithin Eheschließung geltenden Ehewirkungsstatut zuordnet . Senat verkennt Vorteil unwandelbaren Ehegüterrechtsstatut Rechtssicherheit verbunden ist Ehegatten Dauer Ehe gleichbleibende Veränderungen Lebensumstände unabhängige kollisionsrechtliche Behandlung ehegüterrechtlichen Verhältnisse verbürgt . Vorzug ist indes Gewinn gegenüberzustellen gewandelten Lebensumstände berücksichtigende Anknüpfung namentlich dort bringt vorliegenden Fall Ehegatten bisherigen Kulturraum gemeinsamen Entschlusses verlassen haben neue gemeinsame Staatsangehörigkeit erwerben grundlegend anderes soziales rechtliches Umfeld eingebunden werden . gilt besonders Ansehung Rechtsinstituten Morgengabe starken kulturellreligiösen Tradition geprägt sind Tradition weitgehend fremdes Scheidungsfolgenrecht deutsche Familienrecht kaum innere Brüche einfügen lassen . Unterstellung Morgengabe wandelbare Ehewirkungsstatut Ergebnis deutsche Familien-)recht vermeidet Friktionen besser Güterrechtsstatut bewirkte starre Festhalten Sachrecht gewandelter Anknüpfung Morgengabe Zusammenhang stehende familienrechtliche Regelungen hier : Scheidung nachehelicher Unterhalt Geltung beanspruchen kann . vorliegende Fall verdeutlicht Vorzug . Anspruch Morgengabe wird Subsumtion allgemeinen Ehewirkungen anders güterrechtlichen Anknüpfung wandelbaren Statut unterworfen . Anknüpfung wandelbare Ehewirkungsstatut sichert Gleichlauf international-rechtlichen Behandlung Morgengabe ebenfalls wandelbaren kollisionsrechtlichen Anknüpfung Scheidung nachehelichem Unterhalt : Scheidung nachehelicher Unterhalt Versprechen Morgengabe unterstehen Sachrecht . Ehemann kann Verlangen Ehefrau hier geschehen Einwand entgegensetzen iranischem Recht durchzuführenden Scheidung hätte Ehefrau Einverständnis Scheidung Entgelt leisten müssen iranischem Recht Verzicht Morgengabe Zuwendung anderen Morgengabe aber wertmäßig korrelierenden Vermögensgegenstandes liegen könne ; Vorteils dürfe unterschiedliche Anknüpfung Scheidungsrechts anwendbaren iranischen Recht verwobenen Morgengabe verlustig gehen . Argumentation ist vornherein Boden entzogen Morgengabe Scheidungsrecht hier deutschen Sachrecht unterstellt werden vgl. auch Wurmnest FamRZ f. . Entsprechendes gilt Frage Versprechen Morgengabe etwa Hinblick deutschem Recht beurteilenden nachehelichen Unterhalt iranischem Recht Geschäftsgrundlage Analogie deutschen Recht bekannten Institut entfallen ist . Morgengabe nachehelicher Unterhalt unterliegen deutschen Sachrecht . Frage Wegfalls Geschäftsgrundlage Versprechen Morgengabe bestimmt allein deutschem Recht vgl. FamRZ insbes . . naturgemäß weitgehend fiktiven Nachempfindung deutscher Rechtsgrundsätze chen Regelungsgefüge ganz anderen kulturellen sozialen Kontext zugeschnitten ist bleiben deutschen Gerichte weitgehend enthoben . 2 . Parteien deutsche Staatsangehörige sind ist Morgengabe Art . Abs. berufenen deutschen Sachrecht ehevertragliche Zusage Ehemannes anzusehen . verpflichtet Ehemann Ehefrau Zusage genannten Geldbetrag zahlen . Anpassung Betrages iranische Geldwertentwicklung iranische Recht vorsieht ist zwar auch deutschem Recht Wege Auslegung getroffenen Vereinbarung Grundsätzen Wegfall Geschäftsgrundlage grundsätzlich möglich . Voraussetzungen deutschen Rechts Anpassung liegen hier jedoch . Vertragsauslegung Anpassung Morgengabe geschuldeten Betrages iranische Geldwertentwicklung begründen könnte kommt Betracht . Wortlaut Abrede gibt Anpassung Parteien gewollt her . Auch stillschweigende vertragliche Inbezugnahme Parteien iranische Anpassungsregelung scheidet Regelung erst also rund Jahre Eheschließung iranisches Recht geworden ist . Fehlt hier vertraglich vereinbarten Regelung Anpassung fremden Währung geschuldet vereinbarten Betrages so kann Betrag zwar gleichwohl Grundsätzen Wegfalls Geschäftsgrundlage § Wertentwicklung ausländischen Währung anzupassen sein . setzt allerdings Wert ausländischen Währung spürbar verfällt Entwicklung Vereinbarung vorhersehbar war Gläubiger Festhalten unveränderten Vereinbarung zugemutet werden kann . Voraussetzungen liegen bereits Amtsgericht hingewiesen hat hier indes ebenfalls . ist festgestellt Klägerin dargetan noch sonst ersichtlich Zeitpunkt Vertragsschlusses iranische Währung stabil weitere Währungsentwicklung vorhersehbar war ; damaligen Inflationsraten sprechen Gegenteil auch schon Vertragsschluss ungewisse Währungsentwicklung . ist berücksichtigen etwaiger Anspruch Klägerin nachehelichen Unterhalt Versorgungsausgleich Statutenwechsels Erwerb deutschen Staatsangehörigkeit Parteien einhergegangen ist deutschem Scheidungsfolgenrecht bestimmt . deutsche Scheidungsfolgenrecht stellt geschiedene Ehefrau deutlich besser iranische Recht . deutschen Sachrecht bewirkte Besserstellung geschiedenen Ehefrau kann rechtfertigen umgekehrt Nachteile zuzumuten Einzelfall ergeben können deutsche Sachrecht nunmehr auch Eheleuten getroffene Vereinbarung Morgengabe maßgebend ist . So liegen Dinge hier : Wechsel Ehewirkungsstatuts geht Klägerin zwar Vorteile automatischen " Anpassung Morgengabe vereinbarten Betrages iranische Geldwertentwicklung Maßgabe iranischen Index verlustig . steht indes Vorteil ebenfalls Statutenwechsel bewirkte Schutz deutsche Scheidungsfolgenrecht Klägerin geschiedener Ehefrau gewährt . Hinblick Schutz ist Klägerin schlechthin unzumutbar Morgengabe vereinbarten Betrag festhalten lassen . Frage Klägerin Anwendbarkeit deutschen konkrete Vorteile zieht also insbesondere nachehelichen Unterhalt Versorgungsausgleich beanspruchen kann kommt . jedenfalls kann Beklagten weiteres erwartet werden hätte Vertragsschluss hypothetischer Kenntnis künftigen Entwicklung auch späteren Geltung deutschen Scheidungsfolgenrechts Ehe redlicherweise Regelung einlassen müssen Ehefrau möglichen Statutenwechsel einhergehenden Vorteilen zusätzlich automatische Anpassung Morgengabe iranische Währungsentwicklung verbürgt . 3 . bewendet Klägerin Amtsgericht bereits rechtskräftig zugesprochenen Betrag . Revision angesprochene Frage Anspruch Klägerin Morgengabe Hinblick behauptete Abwesenheit Vaters Eheschließung möglicherweise einhergehenden Wirksamkeitsmangel Ehe überhaupt entstanden ist kommt . Ebenso kommt bejahendenfalls Anspruch Wege Auslegung Entgelt mindern ist Klägerin Beklagten iranischem Recht erfolgten Scheidung schulden würde vgl. OLG FamRZ 459 ; ablehnend etwa FamRZ . kann Berufungsurteil Bestand haben . Senat vermag Sache abschließend entscheiden . Berufungsurteil war aufzuheben Berufung Beklagten Urteil Amtsgerichts zurückzuweisen . Weber-Monecke Klinkhammer Wagenitz Vorinstanzen : AG Hamburg-Barmbek Entscheidung 16.11.2006 OLG Entscheidung UF