You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

993 lines
8.3 KiB

BESCHLUSS
ZB
7
.
Dezember
Familiensache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Enthält
Versorgungsordnung
Regelung
Anspruch
Hinterbliebenenversorgung
wegfällt
Witwer
Witwe
wieder
heiratet
sog.
Wiederverheiratungsklausel
kann
geschiedener
wieder
verheirateter
Ehegatte
Träger
Versorgung
Zahlung
Ausgleichsrente
Wege
verlängerten
schuldrechtlichen
Versorgungsausgleichs
§
verlangen
hier
:
Versorgungsordnung
AG
.
Beschluss
7
.
Dezember
ZB
AG
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
7
.
Dezember
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Weber-Monecke
Dr.
Dose
beschlossen
:
weitere
Beschwerde
Beschluss
2
.
Senats
Familiensachen
4
.
Januar
wird
Kosten
Antragstellerin
zurückgewiesen
.
:
DM
.
Gründe
:
Antragstellerin
nimmt
Antragsgegnerin
Wege
verlängerten
schuldrechtlichen
Versorgungsausgleichs
Zahlung
Ausgleichsrente
Anspruch
.
war
früheren
Werksangehörigen
Antragsgegnerin
verheiratet
.
Ehe
wurde
Urteil
Amtsgerichts
Familiengericht
2
.
Februar
geschieden
.
Beschluss
26
.
Februar
wurde
Versorgungsausgleich
geregelt
;
blieb
Ausgleich
betrieblichen
Altersversorgung
Ehemannes
Antragsgegnerin
schuldrechtlichen
Versorgungsausgleich
vorbehalten
.
Renteneintritt
geschiedenen
Ehegatten
hat
Amtsgericht
Antrag
Antragstellerin
Ehemann
aufgegeben
Wege
schuldrechtlichen
Versorgungsausgleichs
monatliche
Ausgleichsrente
Höhe
DM
1
.
Januar
zahlen
.
Antragstellerin
hat
Jahre
wieder
geheiratet
;
zweiter
Ehemann
ist
16
.
September
verstorben
.
Auch
erste
Ehemann
ist
zweite
Ehe
eingegangen
;
ist
14
.
Juni
verstorben
.
vorliegenden
Verfahren
hat
Antragstellerin
beantragt
gemäß
§
anzuordnen
Antragsgegnerin
Trägerin
auszugleichenden
Versorgung
Hinterbliebenenversorgung
Betrag
monatlich
DM
zahlen
habe
.
Versorgungsordnung
Antragsgegnerin
enthält
insofern
folgende
Regelung
:
VW.-Hinterbliebenenrente
VW.-Hinterbliebenenrente
wird
Falle
Todes
Werksangehörigen
vorzeitiger
Versorgungsfall
Falle
Todes
Beziehern
VW.-Rente
Versorgungsfall
gezahlt
ersten
Fall
jedoch
nur
Wartezeit
erfüllt
ist
.
Hinterbliebene
sind
Witwe
Witwer
VW.-Hinterbliebenenrente
Witwe
Witwer
wird
Wiederverheiratung
letztmals
Monat
Wiederverheiratung
gezahlt
.
Lebt
Witwe
Witwer
Rente
gesetzlichen
Rentenversicherung
Nichtigkeitserklärung
Auflösung
nachfolgenden
Ehe
Tod
Ehegatten
Scheidung
wieder
so
gilt
auch
VW.-Hinterbliebenenrente
.
Amtsgericht
hat
Antrag
abgewiesen
Versorgungsordnung
Antragsgegnerin
Fall
Wiederverheiratung
Anspruch
Witwe
Hinterbliebenenversorgung
bestehe
.
hiergegen
gerichtete
Beschwerde
Antragstellerin
blieb
erfolglos
.
zugelassenen
weiteren
Beschwerde
verfolgt
Begehren
Zahlung
Ausgleichsrente
.
II
.
Rechtsmittel
ist
begründet
.
Antragstellerin
steht
Antragsgegnerin
Anspruch
Zahlung
Ausgleichsrente
Wege
verlängerten
schuldrechtlichen
Versorgungsausgleichs
§
.
1
.
vorgenannten
Bestimmung
kann
Berechtigte
Tod
Verpflichteten
Fällen
schuldrechtlichen
Versorgungsausgleichs
Träger
auszugleichenden
Versorgung
Ehe
Tode
Verpflichteten
fortbestanden
hätte
Hinterbliebenenversorgung
erhielte
Ausgleichsrente
§
Abs.
Satz
verlangen
.
Satz
sieht
nur
dann
Leistungsanspruch
angenommenem
Fortbestehen
Ehe
Ausgleichsberechtigte
Träger
Versorgung
Hinterbliebenenversorgung
Witwe
Witwer
erhielte
.
Voraussetzung
hat
Oberlandesgericht
erfüllt
angesehen
.
Begründung
hat
ausgeführt
:
§
Abs.
insofern
maßgebenden
Versorgungsordnung
Antragsgegnerin
sei
bestimmt
Hinterbliebenenrente
Witwe
Wiederverheiratung
letztmals
Monat
Wiederverheiratung
gezahlt
werde
.
derartige
allgemeine
Beschränkung
Hinterbliebenenversorgung
jeweilige
Versorgungsordnung
Versorgungsträgers
Form
so
genannten
Wiederverheiratungsklausel
sei
zulässig
.
wirke
auch
Lasten
geschiedenen
Ausgleichsberechtigten
berühre
auch
verlängerten
schuldrechtlichen
Versorgungsausgleich
.
Jahre
erfolgten
Wiederverheiratung
Antragstellerin
sei
Anspruch
Durchführung
verlängerten
schuldrechtlichen
Versorgungsausgleichs
Tode
geschiedenen
Ehemannes
gegeben
.
ändere
auch
Umstand
zweite
Ehemann
Antragstellerin
16
.
September
verstorben
sei
.
Abs.
Versorgungsordnung
lebe
zwar
betriebliche
Hinterbliebenenrente
Auflösung
nachfolgenden
Ehe
u.a.
Tod
Ehegatten
wieder
jedoch
nur
auch
Rente
Witwe
Witwer
gesetzlichen
Rentenversicherung
wieder
auflebe
.
sei
vorliegend
Rücksicht
Durchführung
öffentlich-rechtlichen
Versorgungsausgleichs
Scheidung
früheren
Ehemann
aber
Fall
.
Auffassung
ist
Rechtsgründen
beanstanden
.
2
.
Ausgestaltung
Hinterbliebenenregelung
§
Abs.
Versorgungsordnung
Antragsgegnerin
steht
Anspruch
Antragstellerin
Fortzahlung
schuldrechtlichen
Ausgleichsrente
.
Regelung
§
soll
schwache
Stellung
schuldrechtlichen
Versorgungsausgleichs
ausgleichsberechtigten
Ehegatten
Möglichkeit
Inanspruchnahme
Trägers
schuldrechtlich
auszugleichenden
Versorgung
so
weit
möglich
beseitigen
.
Tod
Verpflichteten
erlischt
Anspruch
schuldrechtliche
Ausgleichsrente
§
Abs.
.
Anspruch
auch
Nachlassverbindlichkeit
Erben
übergeht
bleibt
Berechtigte
Fall
unversorgt
.
Zweck
Regelung
§
ist
Versorgungslücke
schließen
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
Versorgungsträger
gerichtete
Anspruch
ist
Bestehen
Hinterbliebenenversorgung
abhängig
.
schuldrechtlich
Ausgleichsberechtigte
hat
Tod
Ausgleichspflichtigen
nur
dann
Zahlungsanspruch
Versorgungsträger
Falle
Fortbestehens
Ehe
Witwer
Witwe
Hinterbliebenenversorgung
verlangen
könnte
.
zugesagten
generellen
Hinterbliebenenversorgung
muss
Witwerversorgung
handeln
Johannsen/Henrich/Hahne
Eherecht
4
.
Aufl
.
Rdn
.
12
;
MünchKomm/Glockner
4
.
Aufl
.
Rdn
.
5
;
13
.
Aufl
.
Rdn
.
5
;
RGRK/Wick
12
.
Aufl
.
Rdn
.
7
;
3
.
Aufl
.
Rdn
.
;
Grün
.
Voraussetzungen
Hinterbliebenenversorgung
zugesagt
wird
Umfang
hat
kann
Versorgungsträger
frei
bestimmen
.
Enthält
Versorgungsordnung
Regelung
Anspruch
Hinterbliebenenversorgung
mehr
besteht
so
entfällt
mithin
auch
Zahlungspflicht
Versorgungsträgers
§
.
Andererseits
kann
Anspruch
§
isoliert
Bestimmung
Versorgungsordnung
ausgeschlossen
werden
etwa
festgelegt
wird
Witwenrente
nur
Fall
Fortbestehens
Ehe
Tod
Ehemannes
gezahlt
wird
.
Regelung
würde
zwingende
Vorschrift
§
umgangen
vorgesehene
Hinterbliebenenversorgung
auch
geschiedenen
ausgleichsberechtigten
Ehegatten
zugute
kommen
muss
aaO
§
Rdn
.
12
;
aaO
Rdn
.
5
;
.
;
Rdn
.
7
;
MünchKomm/Glockner
aaO
Rdn
.
5
;
Grün
aaO
f.
;
Wagenitz
FamRZ
1
f.
;
OLG
;
OLG
260
;
vgl.
auch
BT-Drucks
.
S.
.
Regelung
verlängerte
schuldrechtliche
Versorgungsausgleich
allgemein
beschränkt
wird
stellt
auch
sog.
Wiederverheiratungsklausel
Fall
Wiederheirat
hinterbliebenen
Ehegatten
Anspruch
Hinterbliebenenrente
ruht
wegfällt
.
Regelungen
führen
Fall
verlängerten
schuldrechtlichen
Versorgungsausgleichs
Anspruch
entfällt
ausgleichsberechtigte
geschiedene
Ehegatte
neue
Ehe
eingeht
.
Regelung
enthält
anders
Scheidungsklausel
Umgehung
Regelung
§
.
Bestimmung
zugrunde
liegende
Fiktion
Fortbestehens
Ehe
würde
Fall
hinwegsetzen
fiktivem
Fortbestand
früheren
Ehe
neue
Ehe
hätte
geschlossen
werden
können
Ergebnis
ebenso
:
MünchKomm/Glockner
aaO
Rdn
.
9
;
aaO
Rdn
.
5
;
Rdn
.
7
;
Staudinger/Rehme
§
Rdn
.
9
;
Erman/Klattenhoff
11
.
Aufl
.
Rdn
.
2
;
Johannsen/Henrich/Hahne
aaO
Rdn
.
12
;
Grün
aaO
S.
;
OLG
aktuell
;
vgl.
auch
BT-Drucks
.
S.
.
3
.
begegnet
Annahme
Oberlandesgerichts
§
Abs.
Versorgungsordnung
wirke
zulasten
Antragstellerin
rechtlichen
Bedenken
.
Wiederverheiratungsklausel
enthaltenen
Regelung
ruht
Anspruch
wiederverheirateten
Witwe
Hinterbliebenenversorgung
.
lebt
Abs.
Regelung
nur
dann
wieder
Witwer
Witwe
auch
Rente
gesetzlichen
Rentenversicherung
u.a.
Auflösung
nachfolgenden
Ehe
Tod
Ehegatten
wieder
auflebt
.
ist
Oberlandesgericht
ebenfalls
Recht
angenommen
hat
hier
Fall
.
1
.
Gesetz
Reform
Familienrechts
14
.
Juni
S.
ist
Rechtsinstitut
Versorgungsausgleichs
vielmehr
abgeleitete
Hinterbliebenenversorgung
eigenständige
Versorgung
ausgleichsberechtigten
Ehegatten
ersetzt
worden
Kreikebohm/Jörg
§
Rdn
.
3
;
vgl.
auch
SozR
§
Nr.
.
geschiedener
wieder
verheirateter
Ehegatte
hat
Auffassung
Rechtsbeschwerde
auch
§
Abs.
Anspruch
Hinterbliebenenversorgung
vorletzten
Ehegatten
.
genannte
Bestimmung
gewährt
Anspruch
nur
überlebenden
also
verwitweten
wieder
verheirateten
Ehegatten
erneute
Ehe
aufgelöst
nichtig
erklärt
ist
.
geschiedenen
wieder
verheirateten
Ehegatten
ergibt
zwar
Übergangsregelung
§
Abs.
Anspruch
Witwen/Witwer-Rente
neue
Ehe
-9-
aufgelöst
nichtig
erklärt
ist
.
setzt
jedoch
erste
1
Juli
geschieden
wurde
hier
Fall
ist
.
Sprick
Weber-Monecke
Dose
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
OLG
Entscheidung
UF