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297 lines
2.6 KiB

BESCHLUSS
ZB
28
.
März
Familiensache
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
.
März
Richter
Weber-Monecke
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beteiligten
wird
Beschluss
2
.
Familiensenats
Thüringer
Oberlandesgerichts
7
November
aufgehoben
.
Sache
wird
erneuten
Behandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsbeschwerde
Oberlandesgericht
zurückverwiesen
.
Verfahrenswert
:
Gründe
:
5
November
zugestellten
Antrag
hat
Familiengericht
19
.
März
geschlossene
Ehe
Antragstellerin
Ehefrau
Antragsgegners
Ehemann
insoweit
rechtskräftig
geschieden
Versorgungsausgleich
geregelt
.
Ehegatten
haben
Ehezeit
1
.
März
31
.
Oktober
;
§
Abs.
VersAusglG
Anwartschaften
gesetzlichen
Rentenversicherung
erworben
Familiengericht
jeweils
interne
Teilung
ausgeglichen
hat
.
hat
Ehefrau
Anrechte
beamtenrechtliche
Versorgung
Freistaat
erworben
Familiengericht
Wege
externen
Teilung
Begründung
Anrechts
Deutschen
Rentenversicherung
Mitteldeutschland
Anordnung
Umrechnung
Entgeltpunkte
ausgeglichen
hat
.
hiergegen
Freistaat
Ehemann
eingelegten
Beschwerden
hat
Oberlandesgericht
Ausgleichswert
Anrechts
monatlich
angehoben
jedoch
angeordneten
Umrechnung
Entgeltpunkte
Beschwerde
verfolgt
Entgeltpunkte
Ost
belassen
.
Hiergegen
richtet
zugelassene
Rechtsbeschwerde
Freistaats
.
II
.
zulässige
Rechtsbeschwerde
führt
Aufhebung
angefochtenen
Beschlusses
Zurückverweisung
Sache
Oberlandesgericht
.
1
.
Abs.
Satz
VersAusglG
sind
rechtliche
tatsächliche
Veränderungen
Ende
Ehezeit
Ehezeitanteil
zurückwirken
Entscheidung
Versorgungsausgleich
berücksichtigen
.
gilt
auch
maßgebliche
Versorgungsordnung
Weise
ändert
Qualität
Höhe
Versorgungsanwartschaften
auswirkt
vgl.
Senatsbeschlüsse
7
.
Dezember
FamRZ
;
26
.
Oktober
FamRZ
9
Juli
FamRZ
f.
.
Rechtsbeschwerde
macht
Recht
geltend
Vorschriften
zweiten
Besoldungsübergangsverordnung
Landes
ursprüngliche
Versorgungsauskunft
erteilt
war
Ablauf
31
.
Dezember
Kraft
getreten
sind
.
1
.
Januar
geltenden
Rechtslage
sei
Ehezeitanteil
geänderter
Ausgleichswert
anzunehmen
Angleichung
Thüringischen
Beamtenversorgung
Westniveau
nunmehr
abgeschlossen
sei
Entgeltpunkte
umgerechnet
werden
müsse
.
Ferner
macht
Rechtsbeschwerde
zutreffend
geltend
1
.
Januar
Kraft
getretenen
Anhebung
Altersgrenzen
Eintritt
Ruhestand
abermalige
Neubewertung
Ehezeitanteils
Freistaat
erworbenen
Versorgung
vorzunehmen
weitere
Versorgungsauskunft
erteilen
ist
.
2
.
angefochtene
Entscheidung
kann
Bestand
haben
.
noch
einzuholenden
Versorgungsauskunft
kann
Senat
Sache
abschließend
entscheiden
.
Dose
Weber-Monecke
Klinkhammer
Nedden-Boeger
Vorinstanzen
:
AG
Mühlhausen
Entscheidung
OLG
Entscheidung
UF