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63 lines
543 B

BESCHLUSS
26
Juli
Familiensache
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
26
Juli
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Richterin
Dr.
Richter
beschlossen
:
Antrag
Antragstellers
Prozesskostenhilfe
wird
abgelehnt
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
hinreichende
Aussicht
Erfolg
bietet
.
Beschluss
Oberlandesgerichts
ist
Rechtsmittel
zulässig
Rechtsbeschwerde
zugelassen
wurde
sonstiges
außergerichtliches
Rechtsmittel
statthaft
ist
Senatsbeschlüsse
23
Juli
FamRZ
13
.
April
FamRZ
.
Sprick
Dose
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
OLG
Entscheidung
22.05.2006
WF