BESCHLUSS 26 Juli Familiensache . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 26 Juli Vorsitzende Richterin Dr. Richter Richterin Dr. Richter beschlossen : Antrag Antragstellers Prozesskostenhilfe wird abgelehnt beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht Erfolg bietet . Beschluss Oberlandesgerichts ist Rechtsmittel zulässig Rechtsbeschwerde zugelassen wurde sonstiges außergerichtliches Rechtsmittel statthaft ist Senatsbeschlüsse 23 Juli FamRZ 13 . April FamRZ . Sprick Dose Vorinstanzen : AG Entscheidung OLG Entscheidung 22.05.2006 WF