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955 lines
8.2 KiB

NAMEN
Verkündet
:
19
.
September
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Wird
Erwerb
werthaltigen
Eigentumswohnung
Darlehen
finanziert
so
besteht
Schutzzweck
Widerrufsbelehrung
Haustürwiderrufsgesetz
auch
Berücksichtigung
Rechtsprechung
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
25
.
Oktober
Widerrufsrecht
belehrten
Darlehensnehmer
Hilfe
Schadensersatzrechts
so
stellen
Darlehen
sofort
widerrufen
Eigenfinanzierung
vorgenommen
worden
wäre
.
Urteil
19
.
September
XI
KG
LG
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
19
.
September
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Kläger
wird
Urteil
23
.
Zivilsenats
Kammergerichts
11
.
August
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
nehmen
beklagte
Bank
Rückzahlung
Leistungen
Anspruch
Darlehensvertrages
erbracht
haben
.
liegt
folgender
Sachverhalt
zugrunde
:
Kläger
damals
43-jähriger
Beamter
damals
38jährige
Ehefrau
erwarben
notariellem
Kaufvertrag
20
.
Dezember
bewohnte
Eigentumswohnung
Straße
Preis
DM
.
Finanzierung
Kaufpreises
stellten
8
.
Februar
Vermittlung
Mitarbeiters
Bausparkasse
Beklagten
Antrag
Gewährung
Annuitätendarlehens
DM
Zinssatz
%
p.a.
fest
Ende
Februar
%
Tilgung
.
Selbstauskunft
Kläger
verfügten
Barmittel
DM
Bausparguthaben
DM
.
Beklagte
nahm
Vertragsangebot
11
.
Februar
Erteilung
Widerrufsbelehrung
Haustürwiderrufsgesetz
zahlte
Abzug
Bereitstellungszinsen
Schätzkosten
verbleibenden
Darlehensbetrag
188.459,17
DM
vereinbarungsgemäß
Notar
Kaufvertragsparteien
.
Darlehen
wurde
Grundschuld
DM
Eigentumswohnung
gesichert
.
21
.
Juni
widerriefen
Kläger
Darlehensvertragserklärung
Haustürwiderrufsgesetz
.
Kläger
behaupten
:
hätten
erworbene
Immobilie
ursprünglich
Hilfe
Bauspardarlehens
finanzieren
wollen
Mitarbeiter
Bausparkasse
Wohnung
bestellt
.
Gelegenheit
habe
völlig
unerwartet
Finanzierung
Beklagte
Finanzpartnerin
Bausparkasse
vorgeschlagen
Kläger
Ausnutzung
Haustürsituation
Abschluss
Darlehensvertrages
bewogen
.
Landgericht
hat
Rückzahlung
Klägern
geleisteten
Tilgungsraten
Höhe
insgesamt
Zinsen
Zug
Zug
Zahlung
Restdarlehens
%
Zinsen
gerichtete
Klage
abgewiesen
.
Berufung
Kläger
ist
erfolglos
geblieben
.
erkennenden
Senat
zugelassenen
Revision
verfolgen
Klageantrag
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
begründet
;
führt
Aufhebung
fungsurteils
Zurückverweisung
Sache
Oberlandesgericht
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
Wesentlichen
ausgeführt
:
Klägern
stehe
Rückzahlungsanspruch
Haustürwiderrufsgesetz
.
Widerrufsrecht
sei
jedenfalls
entstanden
Beklagte
etwaige
Haustürsituation
zurechnen
lassen
müsse
.
Entscheidung
Frage
richte
Rechtsprechung
Anfechtung
arglistiger
Täuschung
entwickelten
Grundsätzen
.
entsprechende
Anwendung
§
Abs.
festgelegten
Zuordnungsregeln
setze
Verhandlungsführer
Angestellter
Mitarbeiter
Beauftragter
Erklärungsempfängers
sei
außen
Vertrauensperson
gehandelt
habe
.
sei
hier
Fall
.
Ebenso
komme
Zurechnung
Haustürsituation
§
Abs.
analog
Betracht
.
Verhalten
"
Dritten
"
Sinne
Vorschrift
müsse
Erklärungsempfänger
erst
dann
zurechnen
lassen
Haustürsituation
bezogenes
Handeln
Vertragsschluss
gekannt
habe
habe
kennen
müssen
.
fahrlässige
Unkenntnis
Erklärungsempfängers
genüge
zwar
Umstände
Falles
veranlassen
mussten
erkundigen
Umständen
übermittelte
Willenserklärung
beruhe
.
bloße
Kenntnis
Beklagten
Kreditantrag
Mitarbeiter
Bausparkasse
vermittelt
worden
sei
möglicherweise
gelegentlich
auch
Hausbesuche
durchführe
genüge
insoweit
aber
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Berufungsgericht
hat
unterstellte
Haustürsituation
Beklagten
Unrecht
zugerechnet
.
Allerdings
hat
Bundesgerichtshof
bisher
ständiger
Rechtsprechung
Berufungsgericht
gefolgt
ist
angenommen
Darlehensvertrag
schon
dann
Haustürwiderrufsgesetz
wirksam
widerrufen
werden
kann
Vermittler
finanzierten
Kapitalanlage
Abschluss
Kreditvertrages
Haustürsituation
angebahnt
hat
.
Vielmehr
wurde
kreditgebenden
Bank
Haustürsituation
Übereinstimmung
Gesetzesmaterialien
BTDrucks
.
S.
ganz
herrschenden
Ansicht
ratur
siehe
MünchKommBGB/Ulmer
4
.
Aufl
.
Rdn
.
m.w
.
.
Anwendungsbereichs
§
nur
dann
zugerechnet
Zurechnung
arglistigen
Täuschung
gemäß
§
Abs.
notwendigen
Voraussetzungen
erfüllt
sind
.
War
Verhandlungsführer
"
Dritter
"
Sinne
Vorschrift
anzusehen
so
war
Haustürsituation
bezogenes
Handeln
Bank
nur
dann
zuzurechnen
kannte
hätte
erkennen
müssen
siehe
f.
;
Senatsurteile
12
November
XI
15
Juli
XI
20
.
Januar
XI
.
erkennende
Senat
bereits
erst
angefochtenen
Entscheidung
ergangenen
Urteil
14
.
Februar
XI
;
siehe
ferner
Senatsurteile
25
.
April
XI
Veröffentlichung
vorgesehen
20
.
Juni
XI
Umdruck
S.
f.
;
ebenso
schon
Urteil
12
.
Dezember
dargelegt
hat
hält
Rechtsprechung
weiter
.
Haustürwiderrufsgesetz
hat
Gesetzgeber
Richtlinie
85/577/EWG
Rates
20
.
Dezember
betreffend
Verbraucherschutz
Falle
außerhalb
Geschäftsräumen
geschlossenen
Verträgen
.
S.
;
"
Haustürgeschäfterichtlinie
"
nationales
Recht
umgesetzt
.
bindenden
Auslegung
europäischen
Rechts
Gerichtshof
Europäischen
Gemeinschaften
erst
angefochtenen
Entscheidung
ergangenen
Urteil
25
.
Oktober
.
muss
kreditgebende
Bank
türsituation
bereits
dann
zurechnen
lassen
Abschluss
Darlehensvertrages
objektiv
vorgelegen
hat
.
richtlinienkonforme
Auslegung
lässt
nationale
Recht
.
Zwar
wollte
Gesetzgeber
vgl.
BT-Drucks
.
aaO
auch
Berufungsgericht
zutreffend
hingewiesen
hat
Haustürsituation
Willensbildung
beeinträchtigten
Verbraucher
grundsätzlich
weiter
schützen
Vertragspartner
arglistige
Täuschung
Vertragsschluss
bewogen
wurde
.
Absicht
hat
aber
Wortlaut
§
Niederschlag
gefunden
.
handelt
einmal
Interpretation
Gesetzestextes
Diskussionsbeitrag
Frage
Gesetz
beantwortet
worden
ist
Rechtsprechung
Lehre
überlassen
bleiben
sollte
siehe
Senatsurteil
14
.
Februar
aaO
S.
.
etwaige
Haustürsituation
ist
Beklagten
infolgedessen
rein
objektiven
Kriterien
zuzurechnen
.
.
angefochtene
Urteil
war
aufzuheben
§
Abs.
Sache
Feststellung
Kreditantrag
Kläger
Haustürsituation
beruht
neuen
Verhandlung
Entscheidung
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
§
Abs.
Satz
.
Fall
Beweisaufnahme
ergeben
sollte
Kläger
Abgabe
Darlehensvertragserklärung
mündliche
Verhandlungen
Wohnung
bestimmt
worden
sind
wird
rücksichtigung
Ausführungen
Kläger
Revisionsinstanz
Folgendes
hingewiesen
:
Kläger
Klageantrag
zutreffend
berücksichtigt
haben
steht
Falle
wirksamen
Widerrufs
Darlehensvertrags
Anspruch
Rückgewähr
erbrachten
Tilgungsraten
nur
Zug
Zug
Rückzahlung
gesamten
Nettokreditbetrages
188.459,17
DM
:
beantragt
§
Abs.
§
.
haben
Kläger
Anspruch
marktübliche
Verzinsung
gezahlten
Beklagten
Nutzung
Verfügung
stehenden
Raten
;
Senatsurteil
15
Juli
XI
.
kann
hier
Realkredit
handelt
Ansicht
Kläger
Zinssatz
%
Diskontsatz
deutschen
Bundesbank
ausgegangen
werden
Senatsurteile
18
.
Februar
XI
12
.
Mai
XI
.
Klägern
überlassenen
Nettokreditbetrag
kann
Beklagte
ihrerseits
marktübliche
Zinsen
beanspruchen
338
;
Senatsurteile
26
November
XI
15
Juli
XI
lediglich
durchgängig
%
Antrag
Kläger
vorgesehen
.
Schadensersatzanspruch
gestellten
Klageantrag
Übrigen
allenfalls
kleinen
Teil
umfasst
wird
steht
Klägern
unterbliebenen
Widerrufsbelehrung
Ansicht
Revision
auch
Berücksichtigung
Urteile
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
25
.
Oktober
-9-
.
Schulte
.
.
unterbliebene
Widerrufsbelehrung
ist
Wochen
früher
abgeschlossenen
finanzierten
Wohnungskaufvertrag
erforderlich
Senatsurteil
16
.
Mai
XI
vorgesehen
kausal
geworden
.
ist
Klägern
Erwerb
werthaltigen
Eigentumswohnung
Vermögensschaden
Sinne
§
entstanden
.
Ansicht
Revision
besteht
Schadensersatzanspruch
Kläger
auch
dann
Kaufpreis
Eigentumswohnung
Eigenmitteln
hätten
finanzieren
können
angeblich
unterbliebene
Widerrufsbelehrung
abgehalten
worden
sind
.
Gerichtshof
Europäischen
Gemeinschaften
Entscheidung
25
.
Oktober
aaO
S.
Übereinstimmung
ständigen
Rechtsprechung
Senats
ausdrücklich
klargestellt
hat
ist
Pflicht
Darlehensnehmers
Nettokreditbetrag
marktüblicher
Zinsen
Widerruf
Darlehensvertragserklärung
zurückzuzahlen
nie
vereinbar
.
Verpflichtung
gehört
Schutzzweck
Widerrufsbelehrung
Risiken
Widerrufsbelehrung
schützen
soll
.
Ellenberger
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung