You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

115 lines
932 B

BESCHLUSS
XI
22
.
Februar
Rechtsstreit
ECLI
:
:
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterinnen
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Gegenvorstellung
Kläger
Festsetzung
Streitwerts
Beschluss
Senats
15
.
Dezember
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Gegenvorstellung
Kläger
gibt
Anlass
Streitwert
herabzusetzen
.
Abs.
bestimmt
Gebührenstreitwert
Verfahren
Beschwerde
Nichtzulassung
Rechtsmittels
Rechtsmittelverfahren
maßgebenden
Wert
.
Wert
beläuft
Rechtsmittelanträge
eingereicht
werden
gemäß
§
Abs.
Satz
Beschwer
.
Beschwer
Kläger
beträgt
Senat
Beschluss
15
.
Dezember
festgesetzt
.
Zahlungsbegehren
Höhe
haben
Kläger
Rücksicht
verfolgt
Beklagte
Teilbetrag
hinterlegt
hat
.
Begehren
Verurteilung
Beklagten
Umfang
sind
Berufungsinstanz
vollständig
unterlegen
.
ist
Betrag
unvermindert
wertbestimmend
.
Ellenberger
Menges
Dauber
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung