BESCHLUSS XI 22 . Februar Rechtsstreit ECLI : : XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 22 . Februar Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Dr. Richterinnen Dr. Dr. beschlossen : Gegenvorstellung Kläger Festsetzung Streitwerts Beschluss Senats 15 . Dezember wird zurückgewiesen . Gründe : Gegenvorstellung Kläger gibt Anlass Streitwert herabzusetzen . Abs. bestimmt Gebührenstreitwert Verfahren Beschwerde Nichtzulassung Rechtsmittels Rechtsmittelverfahren maßgebenden Wert . Wert beläuft Rechtsmittelanträge eingereicht werden gemäß § Abs. Satz Beschwer . Beschwer Kläger beträgt Senat Beschluss 15 . Dezember festgesetzt € . Zahlungsbegehren Höhe haben Kläger Rücksicht verfolgt Beklagte Teilbetrag hinterlegt hat . Begehren Verurteilung Beklagten Umfang sind Berufungsinstanz vollständig unterlegen . ist Betrag unvermindert wertbestimmend . Ellenberger Menges Dauber Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung