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89 lines
715 B

BESCHLUSS
4
.
Dezember
Rechtsstreit
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
13
.
Zivilsenats
Kammergerichts
13
.
Februar
wird
zurückgewiesen
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordern
§
Abs.
Satz
.
Berufungsurteil
ist
Punkten
rechtsfehlerfrei
.
näheren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
abgesehen
.
Kläger
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahren
beträgt
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
02.06.2006
KG
Entscheidung
Ellenberger