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721 lines
6.6 KiB

NAMEN
Verkündet
:
5
.
März
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
§
Sind
Forderung
Sicherheiten
bestellt
worden
besteht
Sicherungsgebern
Gesamtschuldverhältnis
vertragliche
Vereinbarung
Haftungsquoten
so
entstehen
Rechte
Pflichten
nur
Verhältnis
beteiligten
Sicherungsgebern
.
Gehört
Sicherheiten
Grundschuld
so
erstrecken
genannten
Rechte
Pflichten
Dritten
belastete
Grundstück
erwirbt
.
Urteil
5
.
März
XI
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
5
.
März
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
werden
Urteil
31
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
21
.
Februar
aufgehoben
Berufung
Beklagten
Urteil
Einzelrichters
14
.
Zivilkammer
9
.
Dezember
zurückgewiesen
.
Beklagte
hat
Kosten
Rechtsmittelverfahren
tragen
.
Tatbestand
:
klagende
Stadt
nimmt
abgetretenem
Recht
Beklagten
Bürgschaft
Anspruch
.
liegt
folgender
Sachverhalt
zugrunde
:
Beklagte
Gesellschafter
G.-GmbH
folgenden
:
übernahm
Jahre
Höchstbetragsbürgschaft
DM
Ansprüche
R.bank
.
Kontokorrent-Kreditvertrag
Beklagten
verbürgten
weitere
Gesellschafter
Kredit
.
war
Betreibergesellschaft
Fachklinik
vorgesehen
Investitionsvorhabens
Grundstück
verwirklicht
werden
sollte
.
R.bank
.
kündigte
Kredit
Jahre
verlängerte
Rückzahlungsfrist
dann
jedoch
mehrmals
.
Bank
Inanspruchnahme
Bürgen
angedroht
hatte
bestellte
Grundstücksverwaltungsgesellschaft
Fachklinik
GmbH
damalige
Eigentümerin
genannten
Grundstücks
Jahre
zusätzlichen
Absicherung
Grundschuld
DM
.
Jahre
drohte
nunmehr
R.-V.bank
.
firmierende
R.bank
.
Vollstreckung
Grundschuld
.
schloß
Klägerin
neue
Eigentümerin
belasteten
Grundstücks
18
.
Dezember
Bank
Vereinbarung
Forderung
DM
gekündigten
Kontokorrentkredit
Klägerin
verkaufte
Forderung
bestellten
Sicherheiten
Klägerin
abtrat
Löschungsbewilligung
Grundschuld
erteilte
.
Klägerin
verlangt
Beklagten
Zahlung
DM
Zinsen
.
Beklagte
ist
Ansicht
Klägerin
könne
Bürgschaft
Anspruch
nehmen
che
anderen
Sicherungsgeber
zustünden
;
allenfalls
könne
geringeren
Haftungsquote
Anspruch
genommen
werden
weiteren
Bürgen
Klägerin
Haftungsgemeinschaft
gebildet
habe
.
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
Berufungsgericht
hat
abgewiesen
.
Revision
erstrebt
Klägerin
Zurückweisung
Berufung
Beklagten
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
begründet
führt
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
.
Berufungsgericht
hat
Klägerin
Ansprüche
Bürgschaft
Beklagten
Ergebnis
abgesprochen
Begründung
wesentlichen
ausgeführt
:
Abtretung
Hauptforderung
R.bank
auch
Sicherungsrechte
Klägerin
übergegangen
seien
stünde
Klägerin
grundsätzlich
Bürgschaftsanspruch
Beklagten
.
Anspruch
könne
Beklagte
jedoch
Ausgleichsanspruch
analog
§
entgegensetzen
.
Ausgleichsanspruch
sei
gegeben
Bürgschaft
Beklagten
Grundschuld
Grundstück
jedenfalls
Umfang
DM
Hauptforderung
R.bank
gesichert
hätten
.
Bürgschaft
Grundschuld
seien
gleichstufige
Sicherungsmittel
Folge
jeweiligen
Sicherungsgeber
grundsätzlich
Gesamtschuldner
ausgleichspflichtig
seien
.
vorliegenden
Fall
sei
stillschweigend
gekommenen
Vereinbarung
Sinne
§
Abs.
auszugehen
Grundschuld
vorrangig
anderen
Sicherheiten
haften
Haftungsquote
Kopfteilen
Anteilen
ausgeschlossen
sein
solle
.
Vereinbarung
habe
Inhalt
gehabt
letztlich
jeweilige
Grundstückseigentümer
Grundstück
investiert
worden
sei
allein
Investitionszwecken
aufgenommenen
Kredite
haften
solle
.
ergebe
Klägerin
ursprünglich
Treuhandanstalt
Verpflichtung
übernommen
habe
Grundstück
investieren
Verpflichtung
dann
Fachklinik
GmbH
weitergegeben
habe
aufgenommenen
Kredite
gedient
hätten
Investitionspflicht
nachzukommen
.
spreche
Vereinbarung
vorrangigen
Haftung
Grundschuldbestellers
auch
Tatsache
Grundschuld
bestellt
worden
sei
bereits
drohende
Inanspruchnahme
Bürgen
abzuwenden
.
Umstand
Grundstück
erst
Grundschuldbestellung
Klägerin
übergegangen
sei
ändere
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlicher
Überprüfung
entscheidenden
Punkt
stand
.
1
.
Zutreffend
ist
allerdings
Ausgangspunkt
Berufungsgerichts
Klägerin
Vereinbarung
18
.
Dezember
zugleich
Hauptforderung
auch
Bürgschaftsforderung
Beklagten
erworben
hat
.
bedurfte
einmal
besonderen
Übergang
Forderung
gerichteten
Abrede
Bürgschaftsforderungen
bereits
Gesetzes
§
Abs.
neuen
Gläubiger
Hauptforderung
übergehen
.
2
.
Unrecht
hat
Berufungsgericht
jedoch
angenommen
Beklagte
könne
Bürgschaftsforderung
Klägerin
Einwendungen
Gesamtschuldverhältnis
Sicherungsgeber
Kreditforderung
Vereinbarung
Sicherungsgeber
vorrangige
Haftung
Grundschuld
jeweiligen
Grundstückseigentümers
entgegenhalten
.
etwaigen
Gesamtschuldverhältnis
Sicherungsgeber
ebenso
etwa
gekommenen
Vereinbarung
konnten
nur
beteiligten
Sicherungsgeber
Verhältnis
zueinander
Rechte
Pflichten
erwachsen
.
Klägerin
gehörte
Personenkreis
unterlag
schon
derartigen
Bindung
.
Stellung
Gesellschafterin
Fachklinik
-9-
GmbH
ihrerseits
Kreis
Sicherungsgeber
gehörte
änderte
.
Klägerin
wurde
auch
Sicherungsgeberin
Kreditforderung
Fachklinik
B.
GmbH
Grundschuld
belastete
Grundstück
erwarb
.
Sicherungsgebern
möglicherweise
bestehende
rechtliche
Bindungen
wurden
Klägerin
erstreckt
.
Kl
ägerin
Erwerb
Grundstücks
später
vertraglich
übernommen
hätte
Beklagte
anderen
Bürgen
erforderlich
zugestimmt
hätten
ist
festgestellt
vorgetragen
.
Berufungsgericht
angenommenen
stillschweigend
gekommenen
Vereinbarung
Sicherungsgeber
Inhalt
beizulegen
versucht
letztlich
jeweilige
Grundstückseigentümer
allein
Kredite
haften
sollte
scheitert
Verhältnis
Klägerin
schon
Zustimmung
Vereinbarung
Berufungsgericht
festgestellt
wurde
übrigen
auch
ersichtlich
ist
.
Schuldrechtliche
Vereinbarungen
Lasten
Dritten
können
Zustimmung
Wirkungen
entfalten
.
Ergebnis
würde
Ansicht
Berufungsgerichts
ändern
gesicherten
Kredite
werterhöhenden
Investitionen
jetzt
Klägerin
gehörende
Grundstück
verwandt
worden
wären
.
kommt
Annahme
Berufungsgerichts
Fall
gewesen
sei
Angriffen
Revision
stand
hält
.
etwaige
rechtliche
Bindungen
Sicherungsgebern
Kreditforderung
Klägerin
Geltendmachung
Bürgschaftsforderung
Beklagten
hindern
vermögen
kommt
Bindungen
überhaupt
gekommen
sind
.
bedarf
Auseinandersetzung
Ansicht
Revision
Berufungsgericht
angenommene
Ausgleichspflicht
Sicherungsgeber
untereinander
Regeln
Gesamtschuldverhältnisses
scheitere
vorliegenden
Fall
besonderen
Umständen
erst
längere
Zeit
Bürgschaftsübernahme
erfolgten
Grundschuldbestellung
.
Ebenso
kann
offenbleiben
Annahme
Berufungsgerichts
Sicherungsgebern
sei
stillschweigende
Vereinbarung
vorrangige
Haftung
Grundschuld
gesicherte
Hauptforderung
gekommen
Angriffen
Revision
stand
hält
.
.
Berufungsurteil
war
aufzuheben
§
Abs.
.
.
weitere
Feststellungen
treffen
sind
konnte
Senat
Sache
selbst
entscheiden
§
Abs.
Nr.
.
.