You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

198 lines
1.5 KiB

BESCHLUSS
14
.
März
Rechtsstreit
ECLI
:
:
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
14
.
März
Vizepräsidenten
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Kläger
Nichtzulassung
Revision
Urteil
5
.
Zivilsenats
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
31
.
März
wird
zurückgewiesen
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordern
§
Abs.
Satz
.
hat
Senat
Erfolgsaussichten
Revision
geprüft
verneint
.
;
.
;
.
tragenden
besonderen
Umständen
Einzelfalls
geschuldeten
Ausführungen
Berufungsgerichts
rechtsmissbräuchlichen
Ausübung
Widerrufsrechts
halten
revisionsrechtlichen
Überprüfung
Grundsätze
Senatsurteile
12
Juli
XI
.
.
XI
.
.
jeweils
Veröffentlichung
bestimmt
Ergebnis
stand
.
Zwar
steht
Annahme
Berufungsgerichts
Widerruf
Klägers
§
entgegengestanden
habe
wirke
§
Satz
auch
Nachteil
Klägerin
Widerspruch
Grundsätzen
Senat
Senatsurteil
11
.
Oktober
XI
.
.
Veröffentlichung
bestimmt
aufgestellt
hat
.
Kläger
Widerruf
indessen
zugleich
Vertreter
Klägerin
erklärt
hat
muss
rechtsmissbräuchliche
Verhalten
Klägers
§
Abs.
Folge
entgegenhalten
lassen
auch
Widerruf
§
scheitert
vgl.
Senatsurteil
23
.
Juni
XI
.
27
;
Urteile
18
.
Dezember
ZR
16
Juli
.
10
.
Dezember
.
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
abgesehen
.
Kläger
tragen
Kosten
Beschwerdeverfahrens
Abs.
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahrens
beträgt
.
Ellenberger
Menges
Derstadt
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
31.03.2016