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1849 lines
14 KiB

NAMEN
Verkündet
:
6
.
Dezember
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
§
Abs.
30
.
September
geltenden
Fassung
Fehlen
formgültigen
Annahmeerklärung
führt
Fehler
Schriftform
insgesamt
Nichtigkeit
Kreditvereinbarung
gemäß
§
Abs.
Alt
.
Auch
Verletzung
Schriftformerfordernisses
insgesamt
wird
Inanspruchnahme
Kredits
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
geheilt
.
Ermäßigung
Zinssatzes
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
tritt
dann
formgültige
Verbraucherkreditgesetz
erforderlichen
Angaben
enthaltende
Vertragserklärung
Kreditnehmers
vorliegt
Sinne
Verbraucherkreditgesetzes
auch
förmlichen
Zugang
Annahmeerklärung
Kreditgebers
hinreichend
informiert
gewarnt
ist
.
Urteil
6
.
Dezember
XI
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
6
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Ellenberger
Prof.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägers
Urteil
23
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
20
.
April
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
begehrt
beklagten
Bank
Rückerstattung
Kreditzinsen
.
Beklagte
gewährte
Kläger
Jahr
Zweck
Grundstückserwerbs
Kredit
Mio.
DM
.
lag
zunächst
Realkreditvertrag
Zinsbindung
zugrunde
Wunsch
Klägers
Vertrag
Zinsbindung
umgewandelt
werden
sollte
.
Zweck
übersandte
Beklagte
Kläger
Exemplare
vorbereiteten
Vertragsformulars
.
wurde
Kreditbetrag
Darlehen
unterschiedlichen
festen
Zinssätzen
fristen
aufgeteilt
.
Kläger
unterzeichnete
3
Juli
Formulare
sandte
Post
.
Beklagte
nahm
Schriftstück
Gegenzeichnung
Unterlagen
.
Kläger
Kopie
übermittelte
ist
streitig
.
Kläger
bediente
Darlehen
Jahr
zahlte
alsdann
vorzeitig
.
Kläger
fordert
Wege
Teilklage
Zinsen
Rückerstattung
überzahlter
Kreditzinsen
Begründung
geänderte
Darlehensvertrag
habe
Schriftformgebot
VerbrKrG
genügt
so
analoger
Anwendung
§
Abs.
VerbrKrG
allenfalls
Zinsen
Höhe
gesetzlichen
aber
vertraglichen
Zinssatzes
geschuldet
habe
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
Klägers
ist
erfolglos
geblieben
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Begehren
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
ist
unbegründet
.
Berufungsgericht
hat
Entscheidung
Revisionsverfahren
noch
Bedeutung
folgt
begründet
:
Schriftform
§
Abs.
VerbrKrG
sei
zwar
gewahrt
.
gelte
auch
Beklagte
Vertragserklärung
Telefon
Kläger
übermittelt
habe
.
Verzicht
Klägers
Zugang
Annameerklärung
§
liege
.
Schriftformverstoß
sei
aber
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
Inanspruchnahme
Kredits
geheilt
worden
Zinssatz
gemäß
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
ermäßigt
habe
.
Zielsetzung
Abs.
VerbrKrG
einzelne
Verstöße
Pflichtangaben
VerbrKrG
Sanktionen
belegen
greife
lediglich
mangelhaften
Erklärungsübersendung
.
Auffassung
Entscheidung
Oberlandesgerichts
abweicht
hat
Berufungsgericht
Revision
zugelassen
.
II
.
Entscheidung
Berufungsgerichts
hält
rechtlicher
Überprüfung
wesentlichen
Punkten
stand
.
1
.
Parteien
ist
Juli
vertragliche
Einigung
Änderung
ursprünglichen
Kreditvertrages
gekommen
.
Kläger
hat
Beklagten
Übersendung
unterzeichneten
Vertragsformulars
Angebot
Abschluss
Änderungsvereinbarung
unterbreitet
.
Angebot
hat
Beklagte
Auffassung
Revision
rechtzeitig
gemäß
§
Abs.
angenommen
zwar
behauptet
Übersendung
gegengezeichneten
Vertragsformulars
aber
schlüssiges
Verhalten
Zinszahlungen
Klägers
gemäß
neuen
Vertragsbedingungen
widerspruchslos
entgegengenommen
hat
.
Anders
Revision
meint
ist
Zusammenhang
unerheblich
Annahmeerklärung
Beklagten
Formerfordernissen
Verbraucherkreditgesetzes
genügte
.
Frage
überhaupt
vertragliche
Einigung
gekommen
ist
ist
Frage
Formverstoßes
vertraglichen
Vereinbarung
trennen
.
§
VerbrKrG
Rdn
.
.
2
.
Juli
getroffene
Vereinbarung
unterliegt
auch
Berufungsgericht
angenommen
neuen
eigenständigen
Kreditvertrag
Änderung
Konditionen
Altvertrages
fortbestehendem
Kapitalnutzungsrecht
Klägers
handelt
Schriftformerfordernis
schon
Ursprungsvertrag
Verbraucherkreditgesetz
unterfiel
Möller/
:
§
Rdn
.
9
;
12
.
Aufl
.
Rdn
.
13
;
.
§
Rdn
.
21
;
Ulmer
2
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Änderungsvereinbarung
genügt
Berufungsgericht
zutreffend
ausgeführt
hat
Schriftform
§
Abs.
VerbrKrG
ist
gemäß
§
Abs.
Alt
.
VerbrKrG
nichtig
.
Zwar
haben
Kläger
auch
Beklagte
Unterzeichnung
Vertragsformulars
erforderlichen
gaben
Vertragserklärung
gebotenen
Form
gemäß
§
Abs.
VerbrKrG
abgegeben
.
wirksam
werden
mussten
Erklärungen
aber
jeweils
auch
anderen
Vertragspartner
vorgeschriebenen
Form
gemäß
§
zugehen
Urteil
30
Juli
m.w
.
.
;
Ulmer
4
.
Aufl
.
Rdn
.
.
ist
Erklärung
Beklagten
Fall
;
auch
behauptete
Übermittlung
würde
Formerfordernis
genügen
vgl.
.
;
Urteil
30
Juli
aaO
;
Verbraucherkreditrecht
.
Aufl
.
Rdn
.
43
;
Rdn
.
9
;
MünchKommBGB/Ulmer
4
.
Aufl
.
Rdn
.
18
;
.
§
Rdn
.
9
;
.
:
Bruchner/
Ott/Wagner-Wieduwilt
2
.
Aufl
.
Rdn
.
13
;
:
.
aaO
Rdn
.
.
Zugang
formgültigen
Annahmeerklärung
war
auch
ausnahmsweise
entbehrlich
.
hatte
Kläger
revisionsrechtlich
beanstandenden
Feststellungen
Berufungsgerichts
Zugang
Beklagtenerklärung
gemäß
§
verzichtet
noch
liegt
Fall
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
auch
Zugang
schriftlichen
Erklärung
Original-)Unterschrift
ausreichen
würde
.
Vertragserklärung
Beklagten
wurde
"
Hilfe
automatischen
Einrichtung
"
Sinne
Vorschrift
erstellt
.
Behauptung
Beklagten
Telefax
übermittelt
wurde
reicht
.
3
.
Auffassung
Revision
ist
Mangel
aber
Inanspruchnahme
Kredits
gemäß
§
Abs.
VerbrKrG
geheilt
worden
vertraglich
vereinbarte
Zinssatz
ermäßigt
hätte
.
unklaren
Formulierung
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
tritt
Heilung
Vorschrift
anders
Revisionserwiderung
meint
nur
dann
Kredit
Fehlens
Pflichtangaben
§
Abs.
Satz
Nr.
VerbrKrG
nichtig
ist
auch
Fällen
hier
Verletzung
Schriftform
insgesamt
vorliegt
vgl.
Möller/Wendehorst
:
Rdn
.
.
;
:
Bruchner/Ott/Wagner-
Wieduwilt
aaO
Rdn
.
5
;
11
.
Aufl
.
§
Rdn
.
8
;
12
.
Aufl
.
VerbrKrG
Rdn
.
8
;
.
Rdn
.
14
;
:
.
aaO
Rdn
.
;
.
190
;
Bender
.
Abs.
Satz
VerbrKrG
verweist
generell
Heilung
"
Mangels
Absatz
"
insoweit
dort
genannten
Fehleralternativen
unterscheiden
.
Bezugnahme
§
Abs.
Satz
Nr.
VerbrKrG
soll
Einschränkung
Heilung
Fälle
fehlender
Pflichtangaben
bewirken
.
dient
lediglich
Beschreibung
Abgrenzung
§
Abs.
VerbrKrG
heilbaren
Kreditarten
§
Abs.
VerbrKrG.
§
Abs.
VerbrKrG
erfasst
allgemeine
Kreditverträge
gemäß
§
Abs.
Satz
Nr.
VerbrKrG
Abs.
Teilzahlungsgeschäfte
gemäß
§
Abs.
Satz
Nr.
VerbrKrG
gilt
vgl.
Münstermann/Hannes
§
Rdn
.
;
aaO
.
hier
Zeitpunkt
neuen
abschlusses
bereits
ausgezahlt
war
steht
Heilung
"
Inanspruchnahme
Kredits
"
.
Inanspruchnahme
liegt
Fall
Fortsetzung
Darlehensnutzung
Kläger
.
Heilung
Formmangels
fällt
insofern
formwidrigen
Vertragsschluss
vgl.
Verbraucherkreditrecht
.
Aufl
.
Rdn
.
Ulmer
2
.
Aufl
.
Rdn
.
Prolongation
;
Drescher
Verbraucherkreditgesetz
S.
Rdn
.
.
Ermäßigung
Zinssatzes
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
sei
erweiternder
Auslegung
aber
entsprechender
Anwendung
Vorschrift
hat
Berufungsgericht
Recht
verneint
.
ausdrückliche
gesetzliche
Regelung
gegebenenfalls
Folgen
eintreten
Schriftform
Vertrages
insgesamt
"
eingehalten
wurde
fehlt
.
Sanktionen
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
knüpfen
Wortlaut
nur
Fehlen
einzelner
Pflichtangaben
§
Abs.
Satz
Nr.
VerbrKrG
.
Instanzgerichten
wurde
bislang
wiederholt
entschieden
Rechtsfolgen
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
griffen
Verletzung
Schriftform
insgesamt
"
erst
recht
"
Kreditgeber
Fall
besser
gestellt
werden
dürfe
Fehlen
nur
Pflichtangaben
Fehlen
gesamten
Schriftform
vorgeschriebenen
Pflichtangaben
"
fehlend
"
Sinne
Vorschrift
anzusehen
sei
vgl.
OLG
;
LG
-9-
2158
;
AG
.
spreche
insbesondere
Schriftform
verbundene
Beweisfunktion
OLG
.
Schrifttum
wird
entsprechende
Anwendung
erweiternde
Auslegung
§
Abs.
VerbrKrG
genauen
Ursache
fehlenden
Schriftform
differenziert
nur
vereinzelt
vertreten
siehe
:
.
2
.
Aufl
.
§
Rdn
.
f.
.
Überwiegend
wird
hingegen
abgestellt
konkret
beurteilenden
Formverstoß
auch
erforderliche
Pflichtangaben
fehlen
:
Fehlen
erforderlicher
Angaben
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
trete
Kumulation
Rechtsfolgen
§
Abs.
Satz
.
VerbrKrG
so
Verletzung
Schriftform
insgesamt
auch
Sanktionen
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
ziehen
könne
Fall
mündlichen
Vertragsschlusses
so
Verbraucherkreditrecht
5
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
Ulmer
:
4
.
Aufl
.
Rdn
.
2
.
Aufl
.
§
Rdn
.
18
;
.
§
Rdn
.
.
dritte
Auffassung
schließlich
stellt
lediglich
jeweilige
Pflichtangabe
Einigung
gleichgültig
Form
erzielt
wurde
Regelung
erfolgt
ist
.
Nur
Fall
sollen
Sanktionen
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
eingreifen
aber
Vertragsurkunde
vollständig
ausgefüllt
unterzeichnet
wurde
Drescher
Verbraucherkreditgesetz
Bankenpraxis
S.
Rdn
.
.
konkret
vorliegenden
Schriftformmangel
differenzierende
Ansicht
verdient
Vorzug
.
generelle
Anwendung
Abs.
Satz
VerbrKrG
Fälle
insgesamt
fehlenden
Schriftform
ist
Wortlaut
Sinn
Zweck
Vorschrift
mehr
gedeckt
.
Insofern
ist
Raum
erweiternde
Auslegung
Bestimmung
noch
entsprechende
Anwendung
.
Rechtsfolgen
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
treten
bestimmte
Angaben
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
Vertragserklärung
Verbrauchers
enthalten
sein
müssen
"
fehlen
"
"
angegeben
"
sind
.
soll
Pflichtangaben
bezweckte
Schutz
Verbrauchers
sichergestellt
werden
.
Schutzzweck
Schriftformerfordernisses
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
aber
besteht
umfassenden
Information
Warnung
Verbrauchers
.
RegE
BT-Drucks
.
S.
;
126
;
.
Kreditnehmer
soll
Möglichkeit
haben
sachgerechte
Entscheidung
gesicherter
Basis
Kreditaufnahme
fällen
sollen
finanziellen
Folgen
aufgezeigt
werden
Kreditaufnahme
verbunden
sind
.
ist
jedoch
ausreichend
Rechnung
getragen
Erklärung
Verbrauchers
formgültig
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
notwendigen
Angaben
enthält
.
Förmlichkeit
Erklärung
Kreditgebers
ist
Schutz
Verbrauchers
riskanten
übereilten
Entscheidungen
weniger
relevant
.
ergibt
bereits
Pflichtangaben
gemäß
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
klarem
Wortlaut
nur
Erklärung
Verbrauchers
auch
Erklärung
bers
enthalten
sein
müssen
:
2
.
Aufl
.
Rdn
.
19
;
Verbraucherkreditrecht
.
Aufl
.
Rdn
.
.
bedarf
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
maschineller
Bearbeitung
Kreditgebererklärung
einmal
handschriftlicher
Unterzeichnung
so
Begründung
Gesetzesentwurfs
Interessen
Kreditnehmers
eindeutigen
klaren
Vertragsunterlagen
erfordern
handschriftliche
Unterzeichnung
sachlich
gerechtfertigter
Formalismus
anzusehen
wäre
.
RegE
Drucks
.
S.
;
Bericht
BT-Rechtsausschuss
.
abgedr
.
.
.
Dementsprechend
hat
erkennende
Senat
bereits
§
entschieden
Schriftformerfordernis
verfolgte
Schutzzweck
Zugang
Annahmeerklärung
verlangt
Urteil
27
.
April
XI
.
Auch
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
selbst
enthält
abgestuftes
Schutzzweck
Bedeutung
jeweiligen
Formvorschrift
ausgerichtetes
Sanktionensystem
insofern
gewissermaßen
"
fehlerkongruent
"
gestaltet
ist
MünchKommBGB/Ulmer
4
.
Aufl
.
§
Rdn
.
5
;
:
Bankrechts-Handbuch
2
.
Aufl
.
Rdn
.
;
Seibert
Handbuch
Gesetz
Verbraucherkredite
Rdn
.
;
12
.
Aufl
.
VerbrKrG
Rdn
.
2
;
.
§
Rdn
.
.
zieht
Formverstoß
auch
Sanktion
Verstöße
Verbraucherschutz
geringerem
Gewicht
sind
bleiben
Folgen
.
soll
Kompromiss
Interesse
Kreditnehmers
Nutzung
Kapitals
gebers
Erhalt
Zinsen
Kosten
erreicht
werden
.
RegE
BT-Drucks
.
S.
.
entspräche
Kreditgeber
bestimmten
Fällen
Sanktion
generell
unabhängig
aufzuerlegen
schützenswerten
Interessen
Verbrauchers
überhaupt
relevant
beeinträchtigt
wurden
.
Differenzierung
Schutzzweck
Schriftformerfordernisses
Relevanz
jeweiligen
Formverstoßes
ist
auch
Fällen
insgesamt
fehlenden
Schriftform
vorzunehmen
.
Auch
dort
ist
abzustellen
Verstoß
Schriftform
unzureichenden
Information
Warnung
Verbrauchers
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
genannten
Fällen
geführt
hat
.
ist
z.B.
dann
bejahen
Erklärung
Verbrauchers
formgültig
abgegeben
wurde
sei
Erklärung
einheitlichen
Urkunde
vgl.
OLG
nur
mündlich
vgl.
LG
Unterschrift
4
.
Aufl
.
§
Rdn
.
erfolgt
ist
.
Auffassung
Drescher
aaO
kann
ausreichen
Parteien
Pflichtangaben
Form
geeinigt
haben
.
bloße
Einigung
wird
Verbraucher
gebotenen
Weise
informiert
gewarnt
.
Rechtsfolgen
Erklärung
werden
erst
Schriftlichkeit
Vertragserklärung
deutlich
Augen
geführt
.
Umgekehrt
besteht
jedoch
Anlass
Sanktionsfolgen
auch
dann
eintreten
lassen
Formverstoß
allein
formungültig
abgegebenen
zugegangenen
Erklärung
Kreditgebers
liegt
.
Fall
wird
gebotene
Information
Warnung
Kreditnehmers
ebenso
Falle
Verzichts
Zugang
Kreditgebererklärung
eigene
formgültige
Erklärung
hinreichend
gewährleistet
.
Differenzierung
verstößt
Auffassung
Revision
Vorgaben
Verbraucherkreditrichtlinie
Richtlinie
Rates
22
.
Dezember
Angleichung
Verwaltungsvorschriften
Mitgliedstaaten
Verbraucherkredit
Nr.
12
.
Februar
.
.
Abs.
Satz
Richtlinie
bedürfen
Kreditverträge
Schriftform
;
Weiteren
schreiben
Art
.
Abs.
gewisse
Pflichtangaben
Vertragsurkunde
.
nähere
Ausgestaltung
Schriftform
strengen
schriftlichen
Form
§
gleichzusetzen
eher
"
Schriftlichkeit
"
Vertrages
verstehen
ist
hat
Richtlinie
jedoch
nationalen
Gesetzgeber
überlassen
:
Bruchner/Ott/Wagner-Wieduwilt
2
.
Aufl
.
Rdn
.
5
;
Seibert
Handbuch
Gesetz
Verbraucherkredite
Rdn
.
1
;
.
§
Rdn
.
.
Vertragsschluss
beiderseitigen
Vertragserklärungen
Pflichtangaben
schriftlich
niedergelegt
worden
sind
bewegt
noch
Rahmen
Vorgaben
.
zivilrechtlichen
Folgen
Formverstößen
beschränkt
Richtlinie
Art
.
Abs.
Auftrag
Mitgliedstaaten
sicherzustellen
Kreditverträge
Anwendung
Richtlinie
ergangenen
entsprechenden
innerstaatlichen
Vorschriften
Nachteil
Verbrauchers
abweichen
.
Vorgaben
werden
erfüllt
Kreditgeber
ausreichende
nen
eigenen
Interesse
veranlasst
wird
Verbraucherschutz
gebotenen
Formvorschriften
einzuhalten
.
Insofern
stellt
noch
Verstoß
Richtlinie
Formverstöße
unsanktioniert
lassen
Schutz
Verbrauchers
Verstoßes
ausreichend
gewahrt
ist
vgl.
MünchKommBGB/Ulmer
4
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Unzutreffend
ist
auch
Auffassung
Revision
Verzicht
Sanktionen
bestimmten
Fällen
Schriftformverletzung
verstoße
Grundsatz
vollen
Wirksamkeit
effet
verlange
Verletzungen
europarechtlicher
Verhaltenspflichten
schwächer
sanktioniert
werden
Verstöße
vergleichbare
nationale
Pflichten
vgl.
Urteil
19
November
.
Ziffern
.
nationale
deutsche
Recht
enthält
nämlich
Revision
allein
angeführten
Vorschrift
§
Satz
Regelungen
Heilung
formnichtiger
Geschäfte
Vollzug
sanktionslos
eintritt
siehe
§
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
.
hier
formgültige
Vertragserklärung
Klägers
gemäß
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
erforderlichen
Angaben
vorlag
Kläger
Konditionen
Darlehen
also
schriftlich
informiert
ausreichend
gewarnt
war
wurde
Formmangel
Vertrages
Inanspruchnahme
Kredits
Ermäßigung
Zinssatzes
§
Abs.
Satz
VerbrKrG
geheilt
.
.
Revision
Klägers
war
unbegründet
zurückzuweisen
.
Ellenberger
Vorinstanzen
:
Entscheidung
05.03.2004
2/25
OLG
Entscheidung