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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 6
- .
- Dezember
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- ja
- :
- ja
- §
- Abs.
- 30
- .
- September
- geltenden
- Fassung
- Fehlen
- formgültigen
- Annahmeerklärung
- führt
- Fehler
- Schriftform
- insgesamt
- Nichtigkeit
- Kreditvereinbarung
- gemäß
- §
- Abs.
- Alt
- .
- Auch
- Verletzung
- Schriftformerfordernisses
- insgesamt
- wird
- Inanspruchnahme
- Kredits
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- geheilt
- .
- Ermäßigung
- Zinssatzes
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- tritt
- dann
- formgültige
- Verbraucherkreditgesetz
- erforderlichen
- Angaben
- enthaltende
- Vertragserklärung
- Kreditnehmers
- vorliegt
- Sinne
- Verbraucherkreditgesetzes
- auch
- förmlichen
- Zugang
- Annahmeerklärung
- Kreditgebers
- hinreichend
- informiert
- gewarnt
- ist
- .
- Urteil
- 6
- .
- Dezember
- XI
- XI
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofes
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 6
- .
- Dezember
- Vorsitzenden
- Richter
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Ellenberger
- Prof.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Klägers
- Urteil
- 23
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 20
- .
- April
- wird
- Kosten
- zurückgewiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Kläger
- begehrt
- beklagten
- Bank
- Rückerstattung
- Kreditzinsen
- .
- Beklagte
- gewährte
- Kläger
- Jahr
- Zweck
- Grundstückserwerbs
- Kredit
- Mio.
- DM
- .
- lag
- zunächst
- Realkreditvertrag
- Zinsbindung
- zugrunde
- Wunsch
- Klägers
- Vertrag
- Zinsbindung
- umgewandelt
- werden
- sollte
- .
- Zweck
- übersandte
- Beklagte
- Kläger
- Exemplare
- vorbereiteten
- Vertragsformulars
- .
- wurde
- Kreditbetrag
- Darlehen
- unterschiedlichen
- festen
- Zinssätzen
- fristen
- aufgeteilt
- .
- Kläger
- unterzeichnete
- 3
- Juli
- Formulare
- sandte
- Post
- .
- Beklagte
- nahm
- Schriftstück
- Gegenzeichnung
- Unterlagen
- .
- Kläger
- Kopie
- übermittelte
- ist
- streitig
- .
- Kläger
- bediente
- Darlehen
- Jahr
- zahlte
- alsdann
- vorzeitig
- .
- Kläger
- fordert
- Wege
- Teilklage
- €
- Zinsen
- Rückerstattung
- überzahlter
- Kreditzinsen
- Begründung
- geänderte
- Darlehensvertrag
- habe
- Schriftformgebot
- VerbrKrG
- genügt
- so
- analoger
- Anwendung
- §
- Abs.
- VerbrKrG
- allenfalls
- Zinsen
- Höhe
- gesetzlichen
- aber
- vertraglichen
- Zinssatzes
- geschuldet
- habe
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- abgewiesen
- .
- Berufung
- Klägers
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- Berufungsgericht
- zugelassenen
- Revision
- verfolgt
- Begehren
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- ist
- unbegründet
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Entscheidung
- Revisionsverfahren
- noch
- Bedeutung
- folgt
- begründet
- :
- Schriftform
- §
- Abs.
- VerbrKrG
- sei
- zwar
- gewahrt
- .
- gelte
- auch
- Beklagte
- Vertragserklärung
- Telefon
- Kläger
- übermittelt
- habe
- .
- Verzicht
- Klägers
- Zugang
- Annameerklärung
- §
- liege
- .
- Schriftformverstoß
- sei
- aber
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- Inanspruchnahme
- Kredits
- geheilt
- worden
- Zinssatz
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- ermäßigt
- habe
- .
- Zielsetzung
- Abs.
- VerbrKrG
- einzelne
- Verstöße
- Pflichtangaben
- VerbrKrG
- Sanktionen
- belegen
- greife
- lediglich
- mangelhaften
- Erklärungsübersendung
- .
- Auffassung
- Entscheidung
- Oberlandesgerichts
- abweicht
- hat
- Berufungsgericht
- Revision
- zugelassen
- .
- II
- .
- Entscheidung
- Berufungsgerichts
- hält
- rechtlicher
- Überprüfung
- wesentlichen
- Punkten
- stand
- .
- 1
- .
- Parteien
- ist
- Juli
- vertragliche
- Einigung
- Änderung
- ursprünglichen
- Kreditvertrages
- gekommen
- .
- Kläger
- hat
- Beklagten
- Übersendung
- unterzeichneten
- Vertragsformulars
- Angebot
- Abschluss
- Änderungsvereinbarung
- unterbreitet
- .
- Angebot
- hat
- Beklagte
- Auffassung
- Revision
- rechtzeitig
- gemäß
- §
- Abs.
- angenommen
- zwar
- behauptet
- Übersendung
- gegengezeichneten
- Vertragsformulars
- aber
- schlüssiges
- Verhalten
- Zinszahlungen
- Klägers
- gemäß
- neuen
- Vertragsbedingungen
- widerspruchslos
- entgegengenommen
- hat
- .
- Anders
- Revision
- meint
- ist
- Zusammenhang
- unerheblich
- Annahmeerklärung
- Beklagten
- Formerfordernissen
- Verbraucherkreditgesetzes
- genügte
- .
- Frage
- überhaupt
- vertragliche
- Einigung
- gekommen
- ist
- ist
- Frage
- Formverstoßes
- vertraglichen
- Vereinbarung
- trennen
- .
- §
- VerbrKrG
- Rdn
- .
- .
- 2
- .
- Juli
- getroffene
- Vereinbarung
- unterliegt
- auch
- Berufungsgericht
- angenommen
- neuen
- eigenständigen
- Kreditvertrag
- Änderung
- Konditionen
- Altvertrages
- fortbestehendem
- Kapitalnutzungsrecht
- Klägers
- handelt
- Schriftformerfordernis
- schon
- Ursprungsvertrag
- Verbraucherkreditgesetz
- unterfiel
- Möller/
- :
- §
- Rdn
- .
- 9
- ;
- 12
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 13
- ;
- .
- §
- Rdn
- .
- 21
- ;
- Ulmer
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Änderungsvereinbarung
- genügt
- Berufungsgericht
- zutreffend
- ausgeführt
- hat
- Schriftform
- §
- Abs.
- VerbrKrG
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Alt
- .
- VerbrKrG
- nichtig
- .
- Zwar
- haben
- Kläger
- auch
- Beklagte
- Unterzeichnung
- Vertragsformulars
- erforderlichen
- gaben
- Vertragserklärung
- gebotenen
- Form
- gemäß
- §
- Abs.
- VerbrKrG
- abgegeben
- .
- wirksam
- werden
- mussten
- Erklärungen
- aber
- jeweils
- auch
- anderen
- Vertragspartner
- vorgeschriebenen
- Form
- gemäß
- §
- zugehen
- Urteil
- 30
- Juli
- m.w
- .
- .
- ;
- Ulmer
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- ist
- Erklärung
- Beklagten
- Fall
- ;
- auch
- behauptete
- Übermittlung
- würde
- Formerfordernis
- genügen
- vgl.
- .
- ;
- Urteil
- 30
- Juli
- aaO
- ;
- Verbraucherkreditrecht
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 43
- ;
- Rdn
- .
- 9
- ;
- MünchKommBGB/Ulmer
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 18
- ;
- .
- §
- Rdn
- .
- 9
- ;
- .
- :
- Bruchner/
- Ott/Wagner-Wieduwilt
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 13
- ;
- :
- .
- aaO
- Rdn
- .
- .
- Zugang
- formgültigen
- Annahmeerklärung
- war
- auch
- ausnahmsweise
- entbehrlich
- .
- hatte
- Kläger
- revisionsrechtlich
- beanstandenden
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- Zugang
- Beklagtenerklärung
- gemäß
- §
- verzichtet
- noch
- liegt
- Fall
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- auch
- Zugang
- schriftlichen
- Erklärung
- Original-)Unterschrift
- ausreichen
- würde
- .
- Vertragserklärung
- Beklagten
- wurde
- "
- Hilfe
- automatischen
- Einrichtung
- "
- Sinne
- Vorschrift
- erstellt
- .
- Behauptung
- Beklagten
- Telefax
- übermittelt
- wurde
- reicht
- .
- 3
- .
- Auffassung
- Revision
- ist
- Mangel
- aber
- Inanspruchnahme
- Kredits
- gemäß
- §
- Abs.
- VerbrKrG
- geheilt
- worden
- vertraglich
- vereinbarte
- Zinssatz
- ermäßigt
- hätte
- .
- unklaren
- Formulierung
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- tritt
- Heilung
- Vorschrift
- anders
- Revisionserwiderung
- meint
- nur
- dann
- Kredit
- Fehlens
- Pflichtangaben
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- VerbrKrG
- nichtig
- ist
- auch
- Fällen
- hier
- Verletzung
- Schriftform
- insgesamt
- vorliegt
- vgl.
- Möller/Wendehorst
- :
- Rdn
- .
- .
- ;
- :
- Bruchner/Ott/Wagner-
- Wieduwilt
- aaO
- Rdn
- .
- 5
- ;
- 11
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 8
- ;
- 12
- .
- Aufl
- .
- VerbrKrG
- Rdn
- .
- 8
- ;
- .
- Rdn
- .
- 14
- ;
- :
- .
- aaO
- Rdn
- .
- ;
- .
- 190
- ;
- Bender
- .
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- verweist
- generell
- Heilung
- "
- Mangels
- Absatz
- "
- insoweit
- dort
- genannten
- Fehleralternativen
- unterscheiden
- .
- Bezugnahme
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- VerbrKrG
- soll
- Einschränkung
- Heilung
- Fälle
- fehlender
- Pflichtangaben
- bewirken
- .
- dient
- lediglich
- Beschreibung
- Abgrenzung
- §
- Abs.
- VerbrKrG
- heilbaren
- Kreditarten
- §
- Abs.
- VerbrKrG.
- §
- Abs.
- VerbrKrG
- erfasst
- allgemeine
- Kreditverträge
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- VerbrKrG
- Abs.
- Teilzahlungsgeschäfte
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- VerbrKrG
- gilt
- vgl.
- Münstermann/Hannes
- §
- Rdn
- .
- ;
- aaO
- .
- hier
- Zeitpunkt
- neuen
- abschlusses
- bereits
- ausgezahlt
- war
- steht
- Heilung
- "
- Inanspruchnahme
- Kredits
- "
- .
- Inanspruchnahme
- liegt
- Fall
- Fortsetzung
- Darlehensnutzung
- Kläger
- .
- Heilung
- Formmangels
- fällt
- insofern
- formwidrigen
- Vertragsschluss
- vgl.
- Verbraucherkreditrecht
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- Ulmer
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- Prolongation
- ;
- Drescher
- Verbraucherkreditgesetz
- S.
- Rdn
- .
- .
- Ermäßigung
- Zinssatzes
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- sei
- erweiternder
- Auslegung
- aber
- entsprechender
- Anwendung
- Vorschrift
- hat
- Berufungsgericht
- Recht
- verneint
- .
- ausdrückliche
- gesetzliche
- Regelung
- gegebenenfalls
- Folgen
- eintreten
- Schriftform
- Vertrages
- insgesamt
- "
- eingehalten
- wurde
- fehlt
- .
- Sanktionen
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- knüpfen
- Wortlaut
- nur
- Fehlen
- einzelner
- Pflichtangaben
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- VerbrKrG
- .
- Instanzgerichten
- wurde
- bislang
- wiederholt
- entschieden
- Rechtsfolgen
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- griffen
- Verletzung
- Schriftform
- insgesamt
- "
- erst
- recht
- "
- Kreditgeber
- Fall
- besser
- gestellt
- werden
- dürfe
- Fehlen
- nur
- Pflichtangaben
- Fehlen
- gesamten
- Schriftform
- vorgeschriebenen
- Pflichtangaben
- "
- fehlend
- "
- Sinne
- Vorschrift
- anzusehen
- sei
- vgl.
- OLG
- ;
- LG
- -9-
- 2158
- ;
- AG
- .
- spreche
- insbesondere
- Schriftform
- verbundene
- Beweisfunktion
- OLG
- .
- Schrifttum
- wird
- entsprechende
- Anwendung
- erweiternde
- Auslegung
- §
- Abs.
- VerbrKrG
- genauen
- Ursache
- fehlenden
- Schriftform
- differenziert
- nur
- vereinzelt
- vertreten
- siehe
- :
- .
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- f.
- .
- Überwiegend
- wird
- hingegen
- abgestellt
- konkret
- beurteilenden
- Formverstoß
- auch
- erforderliche
- Pflichtangaben
- fehlen
- :
- Fehlen
- erforderlicher
- Angaben
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- trete
- Kumulation
- Rechtsfolgen
- §
- Abs.
- Satz
- .
- VerbrKrG
- so
- Verletzung
- Schriftform
- insgesamt
- auch
- Sanktionen
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- ziehen
- könne
- Fall
- mündlichen
- Vertragsschlusses
- so
- Verbraucherkreditrecht
- 5
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- ;
- Ulmer
- :
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 2
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 18
- ;
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- dritte
- Auffassung
- schließlich
- stellt
- lediglich
- jeweilige
- Pflichtangabe
- Einigung
- gleichgültig
- Form
- erzielt
- wurde
- Regelung
- erfolgt
- ist
- .
- Nur
- Fall
- sollen
- Sanktionen
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- eingreifen
- aber
- Vertragsurkunde
- vollständig
- ausgefüllt
- unterzeichnet
- wurde
- Drescher
- Verbraucherkreditgesetz
- Bankenpraxis
- S.
- Rdn
- .
- .
- konkret
- vorliegenden
- Schriftformmangel
- differenzierende
- Ansicht
- verdient
- Vorzug
- .
- generelle
- Anwendung
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- Fälle
- insgesamt
- fehlenden
- Schriftform
- ist
- Wortlaut
- Sinn
- Zweck
- Vorschrift
- mehr
- gedeckt
- .
- Insofern
- ist
- Raum
- erweiternde
- Auslegung
- Bestimmung
- noch
- entsprechende
- Anwendung
- .
- Rechtsfolgen
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- treten
- bestimmte
- Angaben
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- Vertragserklärung
- Verbrauchers
- enthalten
- sein
- müssen
- "
- fehlen
- "
- "
- angegeben
- "
- sind
- .
- soll
- Pflichtangaben
- bezweckte
- Schutz
- Verbrauchers
- sichergestellt
- werden
- .
- Schutzzweck
- Schriftformerfordernisses
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- aber
- besteht
- umfassenden
- Information
- Warnung
- Verbrauchers
- .
- RegE
- BT-Drucks
- .
- S.
- ;
- 126
- ;
- .
- Kreditnehmer
- soll
- Möglichkeit
- haben
- sachgerechte
- Entscheidung
- gesicherter
- Basis
- Kreditaufnahme
- fällen
- sollen
- finanziellen
- Folgen
- aufgezeigt
- werden
- Kreditaufnahme
- verbunden
- sind
- .
- ist
- jedoch
- ausreichend
- Rechnung
- getragen
- Erklärung
- Verbrauchers
- formgültig
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- notwendigen
- Angaben
- enthält
- .
- Förmlichkeit
- Erklärung
- Kreditgebers
- ist
- Schutz
- Verbrauchers
- riskanten
- übereilten
- Entscheidungen
- weniger
- relevant
- .
- ergibt
- bereits
- Pflichtangaben
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- klarem
- Wortlaut
- nur
- Erklärung
- Verbrauchers
- auch
- Erklärung
- bers
- enthalten
- sein
- müssen
- :
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 19
- ;
- Verbraucherkreditrecht
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- bedarf
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- maschineller
- Bearbeitung
- Kreditgebererklärung
- einmal
- handschriftlicher
- Unterzeichnung
- so
- Begründung
- Gesetzesentwurfs
- Interessen
- Kreditnehmers
- eindeutigen
- klaren
- Vertragsunterlagen
- erfordern
- handschriftliche
- Unterzeichnung
- sachlich
- gerechtfertigter
- Formalismus
- anzusehen
- wäre
- .
- RegE
- Drucks
- .
- S.
- ;
- Bericht
- BT-Rechtsausschuss
- .
- abgedr
- .
- .
- .
- Dementsprechend
- hat
- erkennende
- Senat
- bereits
- §
- entschieden
- Schriftformerfordernis
- verfolgte
- Schutzzweck
- Zugang
- Annahmeerklärung
- verlangt
- Urteil
- 27
- .
- April
- XI
- .
- Auch
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- selbst
- enthält
- abgestuftes
- Schutzzweck
- Bedeutung
- jeweiligen
- Formvorschrift
- ausgerichtetes
- Sanktionensystem
- insofern
- gewissermaßen
- "
- fehlerkongruent
- "
- gestaltet
- ist
- MünchKommBGB/Ulmer
- 4
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- 5
- ;
- :
- Bankrechts-Handbuch
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- Seibert
- Handbuch
- Gesetz
- Verbraucherkredite
- Rdn
- .
- ;
- 12
- .
- Aufl
- .
- VerbrKrG
- Rdn
- .
- 2
- ;
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- zieht
- Formverstoß
- auch
- Sanktion
- Verstöße
- Verbraucherschutz
- geringerem
- Gewicht
- sind
- bleiben
- Folgen
- .
- soll
- Kompromiss
- Interesse
- Kreditnehmers
- Nutzung
- Kapitals
- gebers
- Erhalt
- Zinsen
- Kosten
- erreicht
- werden
- .
- RegE
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- entspräche
- Kreditgeber
- bestimmten
- Fällen
- Sanktion
- generell
- unabhängig
- aufzuerlegen
- schützenswerten
- Interessen
- Verbrauchers
- überhaupt
- relevant
- beeinträchtigt
- wurden
- .
- Differenzierung
- Schutzzweck
- Schriftformerfordernisses
- Relevanz
- jeweiligen
- Formverstoßes
- ist
- auch
- Fällen
- insgesamt
- fehlenden
- Schriftform
- vorzunehmen
- .
- Auch
- dort
- ist
- abzustellen
- Verstoß
- Schriftform
- unzureichenden
- Information
- Warnung
- Verbrauchers
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- genannten
- Fällen
- geführt
- hat
- .
- ist
- z.B.
- dann
- bejahen
- Erklärung
- Verbrauchers
- formgültig
- abgegeben
- wurde
- sei
- Erklärung
- einheitlichen
- Urkunde
- vgl.
- OLG
- nur
- mündlich
- vgl.
- LG
- Unterschrift
- 4
- .
- Aufl
- .
- §
- Rdn
- .
- erfolgt
- ist
- .
- Auffassung
- Drescher
- aaO
- kann
- ausreichen
- Parteien
- Pflichtangaben
- Form
- geeinigt
- haben
- .
- bloße
- Einigung
- wird
- Verbraucher
- gebotenen
- Weise
- informiert
- gewarnt
- .
- Rechtsfolgen
- Erklärung
- werden
- erst
- Schriftlichkeit
- Vertragserklärung
- deutlich
- Augen
- geführt
- .
- Umgekehrt
- besteht
- jedoch
- Anlass
- Sanktionsfolgen
- auch
- dann
- eintreten
- lassen
- Formverstoß
- allein
- formungültig
- abgegebenen
- zugegangenen
- Erklärung
- Kreditgebers
- liegt
- .
- Fall
- wird
- gebotene
- Information
- Warnung
- Kreditnehmers
- ebenso
- Falle
- Verzichts
- Zugang
- Kreditgebererklärung
- eigene
- formgültige
- Erklärung
- hinreichend
- gewährleistet
- .
- Differenzierung
- verstößt
- Auffassung
- Revision
- Vorgaben
- Verbraucherkreditrichtlinie
- Richtlinie
- Rates
- 22
- .
- Dezember
- Angleichung
- Verwaltungsvorschriften
- Mitgliedstaaten
- Verbraucherkredit
- Nr.
- 12
- .
- Februar
- .
- .
- Abs.
- Satz
- Richtlinie
- bedürfen
- Kreditverträge
- Schriftform
- ;
- Weiteren
- schreiben
- Art
- .
- Abs.
- gewisse
- Pflichtangaben
- Vertragsurkunde
- .
- nähere
- Ausgestaltung
- Schriftform
- strengen
- schriftlichen
- Form
- §
- gleichzusetzen
- eher
- "
- Schriftlichkeit
- "
- Vertrages
- verstehen
- ist
- hat
- Richtlinie
- jedoch
- nationalen
- Gesetzgeber
- überlassen
- :
- Bruchner/Ott/Wagner-Wieduwilt
- 2
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- 5
- ;
- Seibert
- Handbuch
- Gesetz
- Verbraucherkredite
- Rdn
- .
- 1
- ;
- .
- §
- Rdn
- .
- .
- Vertragsschluss
- beiderseitigen
- Vertragserklärungen
- Pflichtangaben
- schriftlich
- niedergelegt
- worden
- sind
- bewegt
- noch
- Rahmen
- Vorgaben
- .
- zivilrechtlichen
- Folgen
- Formverstößen
- beschränkt
- Richtlinie
- Art
- .
- Abs.
- Auftrag
- Mitgliedstaaten
- sicherzustellen
- Kreditverträge
- Anwendung
- Richtlinie
- ergangenen
- entsprechenden
- innerstaatlichen
- Vorschriften
- Nachteil
- Verbrauchers
- abweichen
- .
- Vorgaben
- werden
- erfüllt
- Kreditgeber
- ausreichende
- nen
- eigenen
- Interesse
- veranlasst
- wird
- Verbraucherschutz
- gebotenen
- Formvorschriften
- einzuhalten
- .
- Insofern
- stellt
- noch
- Verstoß
- Richtlinie
- Formverstöße
- unsanktioniert
- lassen
- Schutz
- Verbrauchers
- Verstoßes
- ausreichend
- gewahrt
- ist
- vgl.
- MünchKommBGB/Ulmer
- 4
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Unzutreffend
- ist
- auch
- Auffassung
- Revision
- Verzicht
- Sanktionen
- bestimmten
- Fällen
- Schriftformverletzung
- verstoße
- Grundsatz
- vollen
- Wirksamkeit
- effet
- verlange
- Verletzungen
- europarechtlicher
- Verhaltenspflichten
- schwächer
- sanktioniert
- werden
- Verstöße
- vergleichbare
- nationale
- Pflichten
- vgl.
- Urteil
- 19
- November
- .
- Ziffern
- .
- nationale
- deutsche
- Recht
- enthält
- nämlich
- Revision
- allein
- angeführten
- Vorschrift
- §
- Satz
- Regelungen
- Heilung
- formnichtiger
- Geschäfte
- Vollzug
- sanktionslos
- eintritt
- siehe
- §
- §
- Abs.
- Satz
- Abs.
- Satz
- .
- hier
- formgültige
- Vertragserklärung
- Klägers
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- erforderlichen
- Angaben
- vorlag
- Kläger
- Konditionen
- Darlehen
- also
- schriftlich
- informiert
- ausreichend
- gewarnt
- war
- wurde
- Formmangel
- Vertrages
- Inanspruchnahme
- Kredits
- Ermäßigung
- Zinssatzes
- §
- Abs.
- Satz
- VerbrKrG
- geheilt
- .
- .
- Revision
- Klägers
- war
- unbegründet
- zurückzuweisen
- .
- Ellenberger
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- 05.03.2004
- 2/25
- OLG
- Entscheidung
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