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2366 lines
20 KiB

NAMEN
Verkündet
:
11
.
September
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
§
Fassung
10
.
Juni
§
Übertragung
Rechts
Widerruf
Abschluss
Verbraucherdarlehensvertrags
gerichteten
Willenserklärung
Darlehensnehmers
.
Urteil
11
.
September
XI
OLG
ECLI
:
:
XI
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
11
.
September
Vizepräsidenten
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
24
.
Januar
wird
unzulässig
verworfen
wendet
Berufungsgericht
Berufung
Beklagten
Urteil
21
.
Zivilkammer
Landgerichts
13
.
April
betreffend
Verurteilung
Zahlung
Zinsen
zurückgewiesen
hat
.
Übrigen
wird
Revision
Beklagten
Urteil
6
.
Zivilsenats
24
.
Januar
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Berufungsgericht
Berufung
Beklagten
Urteil
21
.
Zivilkammer
Landgerichts
13
.
April
betreffend
Verurteilung
Zahlung
weiterer
jeweils
Zinsen
zurückgewiesen
hat
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Parteien
Klägerin
abgetretenem
Recht
streiten
Wirksamkeit
Widerrufs
verschiedener
Abschluss
Verbraucherdarlehensverträgen
gerichteter
Willenserklärungen
.
Beklagte
schlossen
16
November
Präsenzgeschäfte
Darlehensverträge
über
30
November
festen
Nominalzinssatz
Höhe
%
p.a.
30
November
festen
Nominalzinssatz
Höhe
%
p.a.
zweite
Darlehen
sollte
30
November
Mitteln
Beklagten
Bausparkasse
S.
Bausparvertrags
getilgt
werden
.
Sicherung
Ansprüche
Beklagten
diente
Grundpfandrecht
.
leistete
Abschluss
verträge
laufzeitunabhängige
Bearbeitungsentgelte
Höhe
"
Abschlussprovision
Bausparvertrag
"
Höhe
.
Abschluss
Darlehensverträge
belehrte
Beklagte
Widerrufsrecht
folgt
:
sein
erbrachte
Tilgungsleistungen
.
Jahr
einigte
Beklagten
vollständige
vorzeitige
Rückführung
Darlehen
August
vornahm
Vorfälligkeitsentschädigungen
Höhe
Bearbeitungsentgelte
Höhe
insgesamt
mithin
insgesamt
entrichtete
.
Vertragserklärung
19
.
März
schloss
Rechtsstreit
vorgelegt
worden
ist
erste
Seite
Klägerin
später
"
Kaufvertrag
"
folgenden
Inhalts
:
Schreiben
22
.
April
widerrief
Klägerin
Darlehensverträge
gerichteten
Willenserklärungen
B.
Beklagte
schloss
19
.
Juni
weitere
Darlehensverträge
.
Beklagte
belehrte
Widerrufsbelehrung
.
B.
erteilten
erbrachte
Tilgungsleistungen
.
"
trag
"
13
.
März
veräußerte
"
Forderungen
Rechte
etwaigen
Nebenrechten
Kündigungsrechten
gesetzlich
zulässig
"
Darlehensverträgen
Klägerin
trat
Rechte
.
ermächtigte
Klägerin
Durchsetzung
Rechte
.
April
Mai
führte
Darlehen
vorzeitig
.
Vorbehalt
Rückforderung
entrichtete
11
.
April
15
.
Mai
Vorfälligkeitsentschädigungen
Höhe
insgesamt
eingerechnet
Bearbeitungsentgelte
Höhe
insgesamt
.
23
.
Mai
also
Monate
Rückführung
Darlehen
erklärte
Klägerin
Widerruf
Abschluss
Darlehensverträge
gerichteten
Willenserklärungen
Klage
Erstattung
"
Vorfälligkeitsentschädigungen
"
Bearbeitungsentgelte
Abschlussprovision
Zinsen
Freistellung
vorgerichtlich
verauslagten
Anwaltskosten
hat
Landgericht
Ausnahme
Anwaltskosten
entsprochen
.
gerichtete
Berufung
nur
Beklagten
hat
Berufungsgericht
zurückgewiesen
.
richtet
Berufungsgericht
Entscheidungsformel
unbeschränkt
Entscheidungsgründen
Hinweis
"
Urteil
"
Oberlandesgerichts
zugelassene
Revision
Beklagten
Antrag
vollständige
Abweisung
Klage
weiterverfolgt
.
-9-
Entscheidungsgründe
:
Revision
Beklagten
ist
teilweise
Zulassung
unstatthaft
.
Insoweit
ist
unzulässig
verwerfen
.
Übrigen
hat
Sache
Erfolg
.
Revision
Beklagten
ist
Zulassung
unstatthaft
Beklagte
Zurückweisung
Berufung
betreffend
Verurteilung
Rückgewähr
Leistungen
wendet
.
Insofern
spielte
weichung
Oberlandesgericht
aufgestellten
tatsächlichen
Vermutung
Verwirkung
Widerrufsrechts
Monate
vollständiger
Beendigung
Verbraucherdarlehensvertrags
Zulassungsentscheidung
Berufungsgerichts
maßgeblich
war
Erkenntnis
Rolle
.
1
.
Berufungsgericht
hat
Möglichkeit
Revision
nur
tatsächlich
rechtlich
selbständigen
abtrennbaren
Teils
Gesamtstreitstoffs
zuzulassen
auch
Partei
selbst
Revision
beschränken
könnte
.
.
;
vgl.
nur
Senatsurteile
27
.
September
XI
.
16
.
Oktober
XI
.
4
.
März
XI
.
26
.
April
XI
.
.
Voraussetzung
ist
Selbständigkeit
Zulassungsbeschränkung
erfassten
Teils
Streitstoffs
Sinne
tatsächlicher
rechtlicher
Hinsicht
unabhängig
übrigen
Prozessstoff
beurteilt
werden
auch
Falle
Zurückverweisung
Widerspruch
fechtbaren
Teil
Streitstoffs
auftreten
kann
Senatsurteile
16
.
Oktober
aaO
26
.
April
aaO
.
.
Allerdings
muss
hierbei
eigenen
Streitgegenstand
handeln
noch
muss
betroffene
Teil
Streitstoffs
Ebene
Berufungsinstanz
teilurteilsfähig
sein
Senatsurteil
4
.
März
aaO
26
.
April
aaO
.
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
kann
Beschränkung
Revisionszulassung
auch
Entscheidungsgründen
Berufungsurteils
ergeben
.
Hat
Berufungsgericht
Revision
Rechtsfrage
zugelassen
nur
eindeutig
abgrenzbaren
Teil
Streitstoffs
Bedeutung
ist
kann
gebotene
Auslegung
Entscheidungsgründe
ergeben
Zulassung
Revision
Teil
Streitstoffs
beschränkt
ist
Senatsurteile
20
.
März
XI
juris
.
16
.
Oktober
aaO
.
15
Juli
XI
.
26
.
April
aaO
;
13
.
Dezember
XI
.
15
.
April
XI
.
5
.
April
XI
juris
.
10
.
April
XI
.
.
2
.
So
liegt
Fall
hier
.
Entscheidungsgründe
hat
Berufungsgericht
Tenor
eingeschränkte
Zulassungsentscheidung
begründet
Revision
werde
"
Hinblick
divergierende
Urteil
6
.
Oktober
.
Sicherung
Einheitlichkeit
Rechtsprechung
zugelassen
"
.
Urteil
hat
Berufungsgericht
ausdrücklich
insoweit
distanziert
Übereinstimmung
Rechtsprechung
Senats
Senatsurteil
11
.
Oktober
XI
.
Auffassung
Absage
erteilt
hat
"
Umstandsmoment
sei
"
Sinne
tatsächlichen
Vermutung
regelmäßig
bejahen
Verbraucher
Darlehen
Zahlung
Vorfälligkeitsentschädigung
vorzeitig
ablöse
Ablösung
gewisse
Zeit
etwa
Monate
verstreiche
"
.
Divergenz
spielte
indessen
nur
Entscheidung
Verwirkung
Widerrufsrechts
B.
auch
Rolle
Beendigung
Darlehensverträge
Beklagten
ruf
Abschluss
Darlehensverträge
gerichteten
Willenserklärungen
lediglich
knapp
Monat
lag
Vermutung
Oberlandesgericht
formuliert
Verhältnis
Rolle
spielen
konnte
.
ursprünglich
sogar
getrennten
Prozessen
nunmehr
Wege
subjektiven
Klagenhäufung
geltend
gemachten
Rückgewähransprüche
betreffend
Darlehensverträge
B.
bilden
jeweils
eindeutig
bare
Teile
Streitstoffs
auch
Beklagte
selbst
Rechtsmittel
hätte
beschränken
können
.
Übrigen
ist
Revision
Beklagten
zulässig
begründet
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
Revisionsverfahren
noch
Interesse
ausgeführt
:
Beklagte
habe
fehlerhaft
zustehende
rufsrecht
belehrt
so
Widerrufsrecht
auch
noch
einvernehmliche
vorzeitige
Beendigung
Darlehensverträge
fortbestanden
habe
.
Klägerin
habe
Widerruf
erfolgter
Abtretung
unbeschadet
fehlenden
Verbrauchereigenschaft
erklären
"
können
.
Schon
"
Schicksal
Verbraucherrechten
Zug
Vertragsübernahme
"
stelle
höchstrichterliche
Rechtsprechung
"
Person
Übernehmers
Verbrauchereigenschaft
Übertragenden
"
.
Erst
recht
wahre
Abtretung
Identität
abgetretenen
Rechts
verändere
Inhalt
Forderung
.
Auch
Wortlaut
§
hier
12
.
Juni
geltenden
Fassung
genüge
Zedent
Zeitpunkt
Abschlusses
Darlehensvertrags
Verbraucher
gewesen
sei
.
stehe
Abtretung
Inhaltsänderung
Widerrufsrechts
einhergehe
.
Könne
Widerrufsrecht
Abtretung
Zessionar
Unternehmer
Berufungsgericht
vertretenen
Auffassung
ausgeübt
werden
bleibe
Widerrufsrecht
Zedenten
Verbraucher
erhalten
.
Klägerin
Zedenten
vereinbart
habe
Klägerin
werde
ermächtigt
Namen
Zedenten
widerrufen
"
müsste
Beklagte
mithin
festhalten
lassen
Klägerin
ausgeübte
Widerruf
mittelbar
auch
Namen
jeweiligen
Zedenten
ausgeübt
"
worden
sei
.
Ausübung
Widerrufsrechts
sei
§
gescheitert
.
"
missbräuchliche
Schutzzweck
Übereilungsschutz
losgelöste
sachfremde
Instrumentalisierung
Widerrufsrechts
Kasse
machen
"
könne
Klägerin
Erfolg
gehalten
werden
.
Widerrufsrecht
unterliege
Ausübungskontrolle
Sinne
nur
redliche
gesetzlichen
Schutzzweck
orientierte
Widerrufserklärungen
Ziel
führen
könnten
.
Motiv
Ausübung
Widerrufsrechts
sei
bedeutungslos
.
ändere
"
auch
Abtretungskonstellation
"
.
"
gegebenen
Umständen
hier
entscheidenden
Einzelfalls
"
könnten
"
auch
Voraussetzungen
Verwirkung
Widerrufsrechts
festgestellt
werden
"
.
Betreffend
sei
Umstandsmoment
gegeben
:
vertragstreue
Verhalten
Vertragslaufzeit
sei
geeignet
gewesen
Vertrauen
Beklagten
begründen
Widerruf
künftig
unterbleiben
werde
.
anderes
Ergebnis
ergebe
Umstand
Darlehensverträge
Wunsch
B.
vorzeitig
beendet
worden
seien
.
Zwar
stehe
Verwirkung
Beklagte
unterlassen
habe
vorzeitigen
Beendigung
Darlehensverträge
noch
sinnvoll
mehr
mögliche
Nachbelehrung
erteilen
.
Auch
sei
Einwand
Verwirkung
generell
ausgeschlossen
Berechtigten
Recht
bekannt
sei
.
spreche
aber
Annahme
Verpflichtete
habe
Verhalten
Berechtigten
Vertrauen
geschöpft
Berechtigte
werde
Recht
mehr
ausüben
Verpflichtete
ausgehen
müsse
Berechtigte
wisse
zustehenden
Ansprüchen
.
Sicht
Beklagten
unterstellen
gewesen
sei
habe
Aufhebungsvereinbarung
geschlossen
erfüllt
Widerruf
überhaupt
Erwägung
gezogen
haben
habe
Grund
Annahme
gegeben
Widerrufsrecht
bewusst
.
müssten
weitere
Umstände
hinzutreten
"
Ablösung
Kredits
Unkenntnis
rufsrechts
vertragstreu
verhalten
"
habe
"
Verstoß
Treu
Glauben
herleiten
können
"
.
konkreten
Umständen
Einzelfalls
abhänge
Bedeutung
vorzeitigen
Vertragsbeendigung
Bezug
notwendigen
Vertrauenstatbestand
beigemessen
werden
könne
teile
Berufungsgericht
Auffassung
Umstandsmoment
Sinne
tatsächlichen
Vermutung
regelmäßig
bejahen
sei
"
Verbraucher
Darlehen
Zahlung
Vorfälligkeitsentschädigung
zeitig
ablöse
Ablösung
gewisse
Zeit
etwa
Monate
verstreiche
"
.
Einwand
Verwirkung
lasse
begründen
Beklagten
entstehe
späten
Ausübung
Widerrufsrechts
unzumutbarer
Nachteil
.
Darlehensgeber
Ansprüche
Darlehensnehmers
Rückgewährschuldverhältnis
erfüllen
müsse
sei
regelmäßige
gesetzliche
Konsequenz
Widerrufs
stelle
unzumutbaren
Nachteil
.
Nachteil
könne
auch
Freigabe
Darlehen
bestellten
Sicherheiten
ergeben
.
Beklagte
könne
unschwer
Aufrechnung
Rückabwicklungsansprüchen
erklären
Folge
Sicherheiten
mehr
weiter
benötige
.
Auch
Übrigen
sei
unzumutbarer
Nachteil
dargetan
.
könne
offen
bleiben
Einwand
Verwirkung
Rücksicht
konkreten
Vertrauenstatbestand
berechtigt
sein
könne
Verpflichteten
Zeit
Untätigkeit
Berechtigten
Folge
unzumutbarer
Nachteil
entstanden
sei
.
hier
festzustellen
sei
Beklagte
schutzwürdiges
Vertrauen
Unterbleiben
Widerrufs
habe
bilden
dürfen
noch
unzumutbarer
Nachteil
dargetan
sei
könne
auch
Frage
beruhen
Nachteil
notwendiges
Merkmal
Verwirkungstatbestands
sei
.
II
.
Ausführungen
halten
revisionsrechtlichen
Überprüfung
Punkten
stand
.
1
.
Rechtsfehlerfrei
ist
Berufungsgericht
allerdings
ausgegangen
Beklagte
habe
§
Art
.
§
Abs.
Satz
Nr.
§
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
maßgeblichen
10
.
Juni
geltenden
Fassung
unzureichend
deutlich
gemäß
§
Abs.
zustehende
Widerrufsrecht
belehrt
.
Senat
hat
bereits
wiederholt
hier
relevant
inhaltsgleiche
Widerrufsbelehrungen
Unwirksamkeit
erkannt
.
konkreten
Widerrufsbelehrung
selbst
Textform
dokumentierten
Umstände
Erteilung
kommt
Berufungsgericht
zutreffend
ausgeführt
Rechtsmeinung
Revision
.
.
vgl.
zuletzt
Senatsurteile
10
Juli
XI
.
24
Juli
XI
.
.
2
.
Grundlage
Akten
gereichten
ersten
Seite
"
Kaufvertrags
"
Vorbehalt
weitere
Seiten
Anlagen
entgegenstehen
hat
Berufungsgericht
Ergebnis
zutreffend
angenommen
Frühjahr
getroffenen
Vereinbarung
habe
Klägerin
aufschiebenden
Bedingung
samen
Ausübung
Widerrufsrechts
§
Abs.
stehenden
vgl.
Urteil
3
.
März
IX
ZR
.
Ansprüche
§
Abs.
Satz
12
.
Juni
geltenden
Fassung
künftig
:
Verbindung
§
§
.
abgetreten
.
3
.
Rechtsfehlerfrei
ist
überdies
Annahme
Berufungsgerichts
habe
Klägerin
zugleich
aufschiebend
bedingten
Ansprüchen
Rückgewährschuldverhältnis
§
Abs.
Satz
aF
Verbindung
§
§
.
zustehende
Widerrufsrecht
§
Abs.
übertragen
.
Widerrufsrecht
überhaupt
ja
Form
übertragen
werden
kann
ist
umstritten
.
Schon
Übertragung
vertragsbezogener
Gestaltungsrechte
allgemeinen
ist
Meinungsbild
gespalten
.
Teilweise
wird
angenommen
Gestaltungsrechte
könnten
isoliert
übertragen
werden
Vertragsübernahme
S.
f.
274
;
Schürnbrand
AcP
.
;
.
§
.
13
;
Steinbeck
Übertragbarkeit
Gestaltungsrechten
S.
.
;
Rücktrittsrecht
hier
vollständig
erfüllten
zweiseitigen
Verträgen
schon
Seckel
Festgabe
S.
;
offen
Urteile
10
.
Dezember
f.
13
.
Februar
.
.
Vertreten
wird
aber
auch
vertragsbezogene
Gestaltungsrechte
seien
lediglich
zusammen
Abtretung
Forderungsrechts
übertragbar
77
.
Aufl
.
.
5
;
Kommentar
Kreditrecht
3
.
Aufl
.
.
21
;
MünchKommBGB/Fritsche
7
.
Aufl
.
.
28
;
offen
Dynamische
Relativität
S.
.
Position
tendiert
teilweise
Einschränkungen
auch
Übertragung
vertragsbezogener
Gestaltungsrechte
überhaupt
zulässt
explizit
isolierte
Übertragung
Lebensversicherungsverträgen
Urteil
2
.
Dezember
.
höchstrichterliche
Rechtsprechung
vgl.
Rücktrittsrecht
Urteile
1
.
Juni
f.
21
.
Juni
.
Widerrufsrecht
Verbraucherdarlehensverträgen
besonderem
Gestaltungsrecht
wird
noch
weitergehend
Übertragbarkeit
Argument
bestritten
"
rechtsverwirklichendes
recht
"
könne
geschützten
Rechtsposition
losgelöst
"
Person
vertragschließenden
Verbrauchers
getrennt
werden
so
Zession
Rechtszuweisung
S.
f.
;
Richtung
auch
Bülow/Artz
Verbraucherkreditrecht
9
.
Aufl
.
.
.
Teilweise
wird
jedenfalls
Übertragbarkeit
Widerrufsrechts
Unternehmer
Abrede
gestellt
Ulmer/Masuch
;
Erman/Nietsch
15
.
Aufl
.
.
;
MünchKommBGB/Fritsche
7
.
Aufl
.
.
.
.
Widerrufsrecht
Verbraucherdarlehensverträgen
Abs.
entscheidet
Senat
zwar
grundsätzlich
wirksam
aber
nur
zugleich
aufschiebend
bedingten
Anspruch
Abs.
Satz
aF
Verbindung
§
§
.
übertragen
werden
kann
.
Widerrufsrecht
§
Abs.
ist
vertragsbezogenes
Gestaltungsrecht
grundsätzlich
§
§
übertragbar
.
Übertragung
Widerrufsrechts
steht
§
Fall
.
Insbesondere
scheitert
Widerrufsrecht
Darlehensnehmer
Verbraucher
getrennt
werden
kann
.
vertypte
Schutzbedürftigkeit
Verbrauchers
ist
zwar
Voraussetzung
Entstehen
Widerrufsrechts
.
weiterer
Bestand
ist
aber
Fortbestand
Verbrauchereigenschaft
abhängig
Kommentar
Kreditrecht
3
.
Aufl
.
.
.
Widerrufsrecht
erlischt
bloß
Verbraucher
Unternehmer
wird
Urteile
10
.
Mai
17
.
April
.
Lässt
aber
nachträglicher
Wechsel
Status
Widerrufsberechtigten
Verbraucher
Unternehmer
vorher
begründete
Widerrufsrecht
unberührt
hindert
Schutzzweck
Widerrufsrechts
auch
Übertragung
Berufungsgericht
richtig
gesehen
ankäme
Übernehmer
Verbraucher
Unternehmer
ist
vgl.
auch
Staub/Renner
10/2
5
.
Aufl
.
.
;
.
Übertragung
Widerrufsrechts
§
§
setzt
zugleich
hier
vorgelegten
ersten
Seite
"
Kaufvertrags
geschehen
aufschiebend
bedingter
Anspruch
Rückgewährschuldverhältnis
abgetreten
wird
.
Abtretung
konkreten
Fall
vorzeitig
beendeten
Darlehensvertrags
ohnehin
Erfüllung
erloschenen
Ansprüchen
Darlehensnehmers
§
genügt
Nobbe/
Kommentar
Kreditrecht
3
.
Aufl
.
.
.
Übertragung
Widerrufsrechts
wäre
Abtretung
Forderung
unvereinbar
Ausübung
Widerrufsrechts
gerade
entfallen
ließe
.
Entstehung
Anspruchs
§
Abs.
Satz
aF
Verbindung
§
§
.
ist
gesetzliche
Konsequenz
Ausübung
Widerrufsrechts
.
Anspruch
bildet
Leistungsbeziehungen
Rückgewährschuldverhältnis
vgl.
schon
Senatsbeschluss
12
.
Januar
XI
.
so
Abhängigkeit
Übertragung
Widerrufsrechts
Abtretung
Forderungen
Rückgewährschuldverhältnis
Einwand
begegnet
fehle
dogmatische
Ansatzpunkt
Schicksal
vertragsbezogenen
Gestaltungsrechts
Schicksal
einzelnen
Forderung
Schuldverhältnis
weiteren
Sinne
binden
so
aber
Steinbeck
Übertragbarkeit
Gestaltungsrechten
S.
.
gilt
Bezug
dingliche
Wirkung
Übertragung
unbeschadet
Umstands
Ansprüche
hältnis
automatisch
saldiert
werden
Senatsbeschluss
12
.
Januar
XI
.
Aufrechnungslage
erst
Wirksamwerden
Widerrufs
entsteht
Verbraucher
Ausübung
Widerrufsrechts
Übernehmer
Rückgewähransprüchen
Darlehensgebers
§
Abs.
Satz
aF
Verbindung
§
§
.
ausgesetzt
sehen
kann
Gegenseitigkeit
mehr
Aufrechnung
Ansprüchen
§
Abs.
Satz
aF
Verbindung
§
§
.
Erlöschen
bringen
kann
.
Widerruf
berechtigte
Verbraucher
ist
Fall
etwaige
Freistellungsansprüche
Zessionar
angewiesen
trägt
Risiko
möglichen
Insolvenz
Zessionars
.
Ausschluss
Übertragung
Grund
Beschränkung
Vertragsfreiheit
übertragenden
Verbrauchers
läge
müsste
Gesetzgeber
ausdrücklich
regeln
.
Regelung
fehlt
.
jetzt
§
Abs.
normierte
Grundsatz
Vorschriften
Widerrufsrecht
Verbraucherverträgen
bestimmt
ist
Nachteil
Verbrauchers
abgewichen
werden
darf
ist
Verhältnis
Zedent
Zessionar
anwendbar
.
genannten
Anforderungen
Übertragung
Widerrufsrechts
§
§
sind
B.
Klägerin
Grundlage
ersten
Seite
"
Kaufvertrags
"
gerecht
geworden
.
unter
2
.
ausgeführt
haben
Frühjahr
Abtretung
Ansprüche
Darlehensvertrag
auch
Ansprüchen
§
Abs.
Satz
aF
Verbindung
§
§
.
vereinbart
.
Zugleich
haben
ausdrücklich
Widerrufsrecht
Klägerin
übertragen
.
4
.
revisionsrechtlichen
Überprüfung
stand
halten
indessen
Erwägungen
Berufungsgericht
Verwirkung
Widerrufsrechts
Zeitpunkt
Ausübung
Jahr
ausgeschlossen
hat
.
Standpunkt
richtig
hat
Berufungsgericht
allerdings
angenommen
Frage
Widerrufsrecht
verwirkt
sei
sei
§
jedenfalls
auch
Verhalten
abzustellen
.
Wechsel
Seiten
Berechtigten
Verpflichteten
ist
Zeitmoment
grundsätzlich
Bedeutung
Urteil
19
.
Oktober
.
.
Umstände
Verhältnis
Verpflichteten
Zedenten
können
Rahmen
Umstandsmoments
§
Rücksicht
Beachtung
finden
Abtretung
eingetreten
sind
215
;
77
.
Aufl
.
.
.
Berufungsgericht
hat
aber
Prüfung
Umstandsmoments
höchstrichterliche
Rechtsprechung
Unkenntnis
Fortbestand
Widerrufsrechts
Verwirkung
hindert
verkannt
.
hat
unterstellt
Darlehensgeber
ausgehen
müsse
Darlehensnehmer
habe
Fortbestehen
Widerrufsrechts
Kenntnis
könne
Darlehensgeber
schutzwürdiges
Vertrauen
Sinne
Umstandsmoments
bilden
.
hat
Berufungsgericht
Rechtssatz
formuliert
höchstrichterlichen
Rechtsprechung
Widerspruch
steht
.
ständigen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
kommt
Umstandsmoment
Verwirkung
Kenntnis
Fortbestand
Widerrufsrechts
noch
Vertrauen
Darlehensgebers
Darlehensnehmer
habe
sonstiger
Weise
Kenntnis
Fortbestand
Widerrufsrechts
erlangt
.
Darlehensgeber
ausgeht
ausgehen
muss
Darlehensnehmer
habe
Widerrufsrecht
Kenntnis
schließt
vielmehr
Verwirkung
.
.
vgl.
Senatsbeschluss
23
.
Januar
XI
.
.
hat
Berufungsgericht
verkannt
Umstand
Darlehensgeber
Sicherheiten
freigegeben
hat
Aspekt
ist
Tatrichter
Prüfung
Umstandsmoments
berücksichtigen
kann
.
steht
Darlehensgeber
Beendigung
Darlehensvertrags
vollständiger
Erfüllung
unwiderrufenen
Darlehensvertrag
resultierenden
Pflichten
Darlehensnehmers
Sicherheiten
ohnehin
freizugeben
hätte
.
Darlehensgeber
bestellte
Sicherheiten
sichern
regelmäßig
auch
Ansprüche
Rückgewährschuldverhältnis
Abs.
Satz
aF
Verbindung
§
§
.
.
Rückgewähranspruch
Darlehensnehmers
Sicherungsabrede
haftet
Fall
Widerrufs
auflösende
Rechtsbedingung
Revalutierung
.
Beendet
Darlehensgeber
Möglichkeit
Revalutierung
Rückgewähr
Sicherheit
Sicherungsvertrag
kann
Ausübung
beachtlichen
Vertrauens
Sinne
§
liegen
23
.
Januar
XI
.
.
Berufungsgericht
unzumutbaren
Nachteil
richtig
verstanden
:
Sinne
relevanten
Ausübung
Vertrauen
Beklagte
kategorisch
ausgeschlossen
hat
"
kann
auch
Freigabe
Darlehen
bestellten
Sicherheiten
ergeben
"
hat
Widerspruch
höchstrichterlichen
Rechtsprechung
gesetzt
.
.
Berufungsurteil
unterliegt
Rechtsbeziehungen
B.
Beklagten
resultierenden
Ansprüche
betreffend
Aufhebung
anderen
Gründen
richtig
darstellt
§
.
Insbesondere
kann
Senat
Tatrichter
obliegenden
Würdigung
konkreten
Umstände
§
vorgreifen
.
.
vgl.
zuletzt
nur
Senatsurteile
10
.
Oktober
XI
.
3
Juli
XI
.
24
Juli
XI
.
.
Senat
verweist
Sache
Entscheidungsformel
ersichtlichen
Umfang
Berufungsgericht
§
Abs.
Satz
Frühjahr
getroffene
Vereinbarung
Klägerin
vollständiger
Vorlage
objektiv
auszulegen
Beklagten
Revisionsverfahren
aufgeworfenen
Frage
möglichen
Verstoß
Rechtsdienstleistungsgesetz
nachzugehen
haben
wird
vgl.
Urteile
21
.
Oktober
.
21
.
März
.
.
Ellenberger
Menges
Derstadt
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung