NAMEN Verkündet : 11 . September Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. § Fassung 10 . Juni § Übertragung Rechts Widerruf Abschluss Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung Darlehensnehmers . Urteil 11 . September XI OLG ECLI : : XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 11 . September Vizepräsidenten Prof. Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 24 . Januar wird unzulässig verworfen wendet Berufungsgericht Berufung Beklagten Urteil 21 . Zivilkammer Landgerichts 13 . April betreffend Verurteilung Zahlung € Zinsen zurückgewiesen hat . Übrigen wird Revision Beklagten Urteil 6 . Zivilsenats 24 . Januar Kostenpunkt insoweit aufgehoben Berufungsgericht Berufung Beklagten Urteil 21 . Zivilkammer Landgerichts 13 . April betreffend Verurteilung Zahlung € weiterer € jeweils Zinsen zurückgewiesen hat . Umfang Aufhebung wird Sache neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Parteien Klägerin abgetretenem Recht streiten Wirksamkeit Widerrufs verschiedener Abschluss Verbraucherdarlehensverträgen gerichteter Willenserklärungen . Beklagte schlossen 16 November Präsenzgeschäfte Darlehensverträge über € 30 November festen Nominalzinssatz Höhe % p.a. € 30 November festen Nominalzinssatz Höhe % p.a. zweite Darlehen sollte 30 November Mitteln Beklagten Bausparkasse S. Bausparvertrags getilgt werden . Sicherung Ansprüche Beklagten diente Grundpfandrecht . leistete Abschluss verträge laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte Höhe € € " Abschlussprovision Bausparvertrag " Höhe € . Abschluss Darlehensverträge belehrte Beklagte Widerrufsrecht folgt : sein erbrachte Tilgungsleistungen . Jahr einigte Beklagten vollständige vorzeitige Rückführung Darlehen August vornahm Vorfälligkeitsentschädigungen Höhe € € Bearbeitungsentgelte Höhe insgesamt € mithin insgesamt € entrichtete . Vertragserklärung 19 . März schloss Rechtsstreit vorgelegt worden ist erste Seite Klägerin später " Kaufvertrag " folgenden Inhalts : Schreiben 22 . April widerrief Klägerin Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen B. Beklagte schloss 19 . Juni weitere Darlehensverträge . Beklagte belehrte Widerrufsbelehrung . B. erteilten erbrachte Tilgungsleistungen . " trag " 13 . März veräußerte " Forderungen Rechte etwaigen Nebenrechten Kündigungsrechten gesetzlich zulässig " Darlehensverträgen Klägerin trat Rechte . ermächtigte Klägerin Durchsetzung Rechte . April Mai führte Darlehen vorzeitig . Vorbehalt Rückforderung entrichtete 11 . April 15 . Mai Vorfälligkeitsentschädigungen Höhe insgesamt € eingerechnet Bearbeitungsentgelte Höhe insgesamt € . 23 . Mai also Monate Rückführung Darlehen erklärte Klägerin Widerruf Abschluss Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen Klage Erstattung " Vorfälligkeitsentschädigungen " Bearbeitungsentgelte Abschlussprovision Zinsen Freistellung vorgerichtlich verauslagten Anwaltskosten hat Landgericht Ausnahme Anwaltskosten entsprochen . gerichtete Berufung nur Beklagten hat Berufungsgericht zurückgewiesen . richtet Berufungsgericht Entscheidungsformel unbeschränkt Entscheidungsgründen Hinweis " Urteil " Oberlandesgerichts zugelassene Revision Beklagten Antrag vollständige Abweisung Klage weiterverfolgt . -9- Entscheidungsgründe : Revision Beklagten ist teilweise Zulassung unstatthaft . Insoweit ist unzulässig verwerfen . Übrigen hat Sache Erfolg . Revision Beklagten ist Zulassung unstatthaft Beklagte Zurückweisung Berufung betreffend Verurteilung Rückgewähr Leistungen wendet . Insofern spielte weichung Oberlandesgericht aufgestellten tatsächlichen Vermutung Verwirkung Widerrufsrechts Monate vollständiger Beendigung Verbraucherdarlehensvertrags Zulassungsentscheidung Berufungsgerichts maßgeblich war Erkenntnis Rolle . 1 . Berufungsgericht hat Möglichkeit Revision nur tatsächlich rechtlich selbständigen abtrennbaren Teils Gesamtstreitstoffs zuzulassen auch Partei selbst Revision beschränken könnte . . ; vgl. nur Senatsurteile 27 . September XI . 16 . Oktober XI . 4 . März XI . 26 . April XI . . Voraussetzung ist Selbständigkeit Zulassungsbeschränkung erfassten Teils Streitstoffs Sinne tatsächlicher rechtlicher Hinsicht unabhängig übrigen Prozessstoff beurteilt werden auch Falle Zurückverweisung Widerspruch fechtbaren Teil Streitstoffs auftreten kann Senatsurteile 16 . Oktober aaO 26 . April aaO . . Allerdings muss hierbei eigenen Streitgegenstand handeln noch muss betroffene Teil Streitstoffs Ebene Berufungsinstanz teilurteilsfähig sein Senatsurteil 4 . März aaO 26 . April aaO . ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs kann Beschränkung Revisionszulassung auch Entscheidungsgründen Berufungsurteils ergeben . Hat Berufungsgericht Revision Rechtsfrage zugelassen nur eindeutig abgrenzbaren Teil Streitstoffs Bedeutung ist kann gebotene Auslegung Entscheidungsgründe ergeben Zulassung Revision Teil Streitstoffs beschränkt ist Senatsurteile 20 . März XI juris . 16 . Oktober aaO . 15 Juli XI . 26 . April aaO ; 13 . Dezember XI . 15 . April XI . 5 . April XI juris . 10 . April XI . . 2 . So liegt Fall hier . Entscheidungsgründe hat Berufungsgericht Tenor eingeschränkte Zulassungsentscheidung begründet Revision werde " Hinblick divergierende Urteil 6 . Oktober . Sicherung Einheitlichkeit Rechtsprechung zugelassen " . Urteil hat Berufungsgericht ausdrücklich insoweit distanziert Übereinstimmung Rechtsprechung Senats Senatsurteil 11 . Oktober XI . Auffassung Absage erteilt hat " Umstandsmoment sei " Sinne tatsächlichen Vermutung regelmäßig bejahen Verbraucher Darlehen Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig ablöse Ablösung gewisse Zeit etwa Monate verstreiche " . Divergenz spielte indessen nur Entscheidung Verwirkung Widerrufsrechts B. auch Rolle Beendigung Darlehensverträge Beklagten ruf Abschluss Darlehensverträge gerichteten Willenserklärungen lediglich knapp Monat lag Vermutung Oberlandesgericht formuliert Verhältnis Rolle spielen konnte . ursprünglich sogar getrennten Prozessen nunmehr Wege subjektiven Klagenhäufung geltend gemachten Rückgewähransprüche betreffend Darlehensverträge B. bilden jeweils eindeutig bare Teile Streitstoffs auch Beklagte selbst Rechtsmittel hätte beschränken können . Übrigen ist Revision Beklagten zulässig begründet . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Revisionsverfahren noch Interesse ausgeführt : Beklagte habe fehlerhaft zustehende rufsrecht belehrt so Widerrufsrecht auch noch einvernehmliche vorzeitige Beendigung Darlehensverträge fortbestanden habe . Klägerin habe Widerruf erfolgter Abtretung unbeschadet fehlenden Verbrauchereigenschaft erklären " können . Schon " Schicksal Verbraucherrechten Zug Vertragsübernahme " stelle höchstrichterliche Rechtsprechung " Person Übernehmers Verbrauchereigenschaft Übertragenden " . Erst recht wahre Abtretung Identität abgetretenen Rechts verändere Inhalt Forderung . Auch Wortlaut § hier 12 . Juni geltenden Fassung genüge Zedent Zeitpunkt Abschlusses Darlehensvertrags Verbraucher gewesen sei . stehe Abtretung Inhaltsänderung Widerrufsrechts einhergehe . Könne Widerrufsrecht Abtretung Zessionar Unternehmer Berufungsgericht vertretenen Auffassung ausgeübt werden bleibe Widerrufsrecht Zedenten Verbraucher erhalten . Klägerin Zedenten vereinbart habe Klägerin werde ermächtigt Namen Zedenten widerrufen " müsste Beklagte mithin festhalten lassen Klägerin ausgeübte Widerruf mittelbar auch Namen jeweiligen Zedenten ausgeübt " worden sei . Ausübung Widerrufsrechts sei § gescheitert . " missbräuchliche Schutzzweck Übereilungsschutz ‘ losgelöste sachfremde Instrumentalisierung Widerrufsrechts Kasse machen " könne Klägerin Erfolg gehalten werden . Widerrufsrecht unterliege Ausübungskontrolle Sinne nur redliche gesetzlichen Schutzzweck orientierte Widerrufserklärungen Ziel führen könnten . Motiv Ausübung Widerrufsrechts sei bedeutungslos . ändere " auch Abtretungskonstellation " . " gegebenen Umständen hier entscheidenden Einzelfalls " könnten " auch Voraussetzungen Verwirkung Widerrufsrechts festgestellt werden " . Betreffend sei Umstandsmoment gegeben : vertragstreue Verhalten Vertragslaufzeit sei geeignet gewesen Vertrauen Beklagten begründen Widerruf künftig unterbleiben werde . anderes Ergebnis ergebe Umstand Darlehensverträge Wunsch B. vorzeitig beendet worden seien . Zwar stehe Verwirkung Beklagte unterlassen habe vorzeitigen Beendigung Darlehensverträge noch sinnvoll mehr mögliche Nachbelehrung erteilen . Auch sei Einwand Verwirkung generell ausgeschlossen Berechtigten Recht bekannt sei . spreche aber Annahme Verpflichtete habe Verhalten Berechtigten Vertrauen geschöpft Berechtigte werde Recht mehr ausüben Verpflichtete ausgehen müsse Berechtigte wisse zustehenden Ansprüchen . Sicht Beklagten unterstellen gewesen sei habe Aufhebungsvereinbarung geschlossen erfüllt Widerruf überhaupt Erwägung gezogen haben habe Grund Annahme gegeben Widerrufsrecht bewusst . müssten weitere Umstände hinzutreten " Ablösung Kredits Unkenntnis rufsrechts vertragstreu verhalten " habe " Verstoß Treu Glauben herleiten können " . konkreten Umständen Einzelfalls abhänge Bedeutung vorzeitigen Vertragsbeendigung Bezug notwendigen Vertrauenstatbestand beigemessen werden könne teile Berufungsgericht Auffassung Umstandsmoment Sinne tatsächlichen Vermutung regelmäßig bejahen sei " Verbraucher Darlehen Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung zeitig ablöse Ablösung gewisse Zeit etwa Monate verstreiche " . Einwand Verwirkung lasse begründen Beklagten entstehe späten Ausübung Widerrufsrechts unzumutbarer Nachteil . Darlehensgeber Ansprüche Darlehensnehmers Rückgewährschuldverhältnis erfüllen müsse sei regelmäßige gesetzliche Konsequenz Widerrufs stelle unzumutbaren Nachteil . Nachteil könne auch Freigabe Darlehen bestellten Sicherheiten ergeben . Beklagte könne unschwer Aufrechnung Rückabwicklungsansprüchen erklären Folge Sicherheiten mehr weiter benötige . Auch Übrigen sei unzumutbarer Nachteil dargetan . könne offen bleiben Einwand Verwirkung Rücksicht konkreten Vertrauenstatbestand berechtigt sein könne Verpflichteten Zeit Untätigkeit Berechtigten Folge unzumutbarer Nachteil entstanden sei . hier festzustellen sei Beklagte schutzwürdiges Vertrauen Unterbleiben Widerrufs habe bilden dürfen noch unzumutbarer Nachteil dargetan sei könne auch Frage beruhen Nachteil notwendiges Merkmal Verwirkungstatbestands sei . II . Ausführungen halten revisionsrechtlichen Überprüfung Punkten stand . 1 . Rechtsfehlerfrei ist Berufungsgericht allerdings ausgegangen Beklagte habe § Art . § Abs. Satz Nr. § Abs. § Abs. § Abs. maßgeblichen 10 . Juni geltenden Fassung unzureichend deutlich gemäß § Abs. zustehende Widerrufsrecht belehrt . Senat hat bereits wiederholt hier relevant inhaltsgleiche Widerrufsbelehrungen Unwirksamkeit erkannt . konkreten Widerrufsbelehrung selbst Textform dokumentierten Umstände Erteilung kommt Berufungsgericht zutreffend ausgeführt Rechtsmeinung Revision . . vgl. zuletzt Senatsurteile 10 Juli XI . 24 Juli XI . . 2 . Grundlage Akten gereichten ersten Seite " Kaufvertrags " Vorbehalt weitere Seiten Anlagen entgegenstehen hat Berufungsgericht Ergebnis zutreffend angenommen Frühjahr getroffenen Vereinbarung habe Klägerin aufschiebenden Bedingung samen Ausübung Widerrufsrechts § Abs. stehenden vgl. Urteil 3 . März IX ZR . Ansprüche § Abs. Satz 12 . Juni geltenden Fassung künftig : Verbindung § § . abgetreten . 3 . Rechtsfehlerfrei ist überdies Annahme Berufungsgerichts habe Klägerin zugleich aufschiebend bedingten Ansprüchen Rückgewährschuldverhältnis § Abs. Satz aF Verbindung § § . zustehende Widerrufsrecht § Abs. übertragen . Widerrufsrecht überhaupt ja Form übertragen werden kann ist umstritten . Schon Übertragung vertragsbezogener Gestaltungsrechte allgemeinen ist Meinungsbild gespalten . Teilweise wird angenommen Gestaltungsrechte könnten isoliert übertragen werden Vertragsübernahme S. f. 274 ; Schürnbrand AcP . ; . § . 13 ; Steinbeck Übertragbarkeit Gestaltungsrechten S. . ; Rücktrittsrecht hier vollständig erfüllten zweiseitigen Verträgen schon Seckel Festgabe S. ; offen Urteile 10 . Dezember f. 13 . Februar . . Vertreten wird aber auch vertragsbezogene Gestaltungsrechte seien lediglich zusammen Abtretung Forderungsrechts übertragbar 77 . Aufl . . 5 ; Kommentar Kreditrecht 3 . Aufl . . 21 ; MünchKommBGB/Fritsche 7 . Aufl . . 28 ; offen Dynamische Relativität S. . Position tendiert teilweise Einschränkungen auch Übertragung vertragsbezogener Gestaltungsrechte überhaupt zulässt explizit isolierte Übertragung Lebensversicherungsverträgen Urteil 2 . Dezember . höchstrichterliche Rechtsprechung vgl. Rücktrittsrecht Urteile 1 . Juni f. 21 . Juni . Widerrufsrecht Verbraucherdarlehensverträgen besonderem Gestaltungsrecht wird noch weitergehend Übertragbarkeit Argument bestritten " rechtsverwirklichendes recht " könne geschützten Rechtsposition losgelöst " Person vertragschließenden Verbrauchers getrennt werden so Zession Rechtszuweisung S. f. ; Richtung auch Bülow/Artz Verbraucherkreditrecht 9 . Aufl . . . Teilweise wird jedenfalls Übertragbarkeit Widerrufsrechts Unternehmer Abrede gestellt Ulmer/Masuch ; Erman/Nietsch 15 . Aufl . . ; MünchKommBGB/Fritsche 7 . Aufl . . . . Widerrufsrecht Verbraucherdarlehensverträgen Abs. entscheidet Senat zwar grundsätzlich wirksam aber nur zugleich aufschiebend bedingten Anspruch Abs. Satz aF Verbindung § § . übertragen werden kann . Widerrufsrecht § Abs. ist vertragsbezogenes Gestaltungsrecht grundsätzlich § § übertragbar . Übertragung Widerrufsrechts steht § Fall . Insbesondere scheitert Widerrufsrecht Darlehensnehmer Verbraucher getrennt werden kann . vertypte Schutzbedürftigkeit Verbrauchers ist zwar Voraussetzung Entstehen Widerrufsrechts . weiterer Bestand ist aber Fortbestand Verbrauchereigenschaft abhängig Kommentar Kreditrecht 3 . Aufl . . . Widerrufsrecht erlischt bloß Verbraucher Unternehmer wird Urteile 10 . Mai 17 . April . Lässt aber nachträglicher Wechsel Status Widerrufsberechtigten Verbraucher Unternehmer vorher begründete Widerrufsrecht unberührt hindert Schutzzweck Widerrufsrechts auch Übertragung Berufungsgericht richtig gesehen ankäme Übernehmer Verbraucher Unternehmer ist vgl. auch Staub/Renner 10/2 5 . Aufl . . ; . Übertragung Widerrufsrechts § § setzt zugleich hier vorgelegten ersten Seite " Kaufvertrags geschehen aufschiebend bedingter Anspruch Rückgewährschuldverhältnis abgetreten wird . Abtretung konkreten Fall vorzeitig beendeten Darlehensvertrags ohnehin Erfüllung erloschenen Ansprüchen Darlehensnehmers § genügt Nobbe/ Kommentar Kreditrecht 3 . Aufl . . . Übertragung Widerrufsrechts wäre Abtretung Forderung unvereinbar Ausübung Widerrufsrechts gerade entfallen ließe . Entstehung Anspruchs § Abs. Satz aF Verbindung § § . ist gesetzliche Konsequenz Ausübung Widerrufsrechts . Anspruch bildet Leistungsbeziehungen Rückgewährschuldverhältnis vgl. schon Senatsbeschluss 12 . Januar XI . so Abhängigkeit Übertragung Widerrufsrechts Abtretung Forderungen Rückgewährschuldverhältnis Einwand begegnet fehle dogmatische Ansatzpunkt Schicksal vertragsbezogenen Gestaltungsrechts Schicksal einzelnen Forderung Schuldverhältnis weiteren Sinne binden so aber Steinbeck Übertragbarkeit Gestaltungsrechten S. . gilt Bezug dingliche Wirkung Übertragung unbeschadet Umstands Ansprüche hältnis automatisch saldiert werden Senatsbeschluss 12 . Januar XI . Aufrechnungslage erst Wirksamwerden Widerrufs entsteht Verbraucher Ausübung Widerrufsrechts Übernehmer Rückgewähransprüchen Darlehensgebers § Abs. Satz aF Verbindung § § . ausgesetzt sehen kann Gegenseitigkeit mehr Aufrechnung Ansprüchen § Abs. Satz aF Verbindung § § . Erlöschen bringen kann . Widerruf berechtigte Verbraucher ist Fall etwaige Freistellungsansprüche Zessionar angewiesen trägt Risiko möglichen Insolvenz Zessionars . Ausschluss Übertragung Grund Beschränkung Vertragsfreiheit übertragenden Verbrauchers läge müsste Gesetzgeber ausdrücklich regeln . Regelung fehlt . jetzt § Abs. normierte Grundsatz Vorschriften Widerrufsrecht Verbraucherverträgen bestimmt ist Nachteil Verbrauchers abgewichen werden darf ist Verhältnis Zedent Zessionar anwendbar . genannten Anforderungen Übertragung Widerrufsrechts § § sind B. Klägerin Grundlage ersten Seite " Kaufvertrags " gerecht geworden . unter 2 . ausgeführt haben Frühjahr Abtretung Ansprüche Darlehensvertrag auch Ansprüchen § Abs. Satz aF Verbindung § § . vereinbart . Zugleich haben ausdrücklich Widerrufsrecht Klägerin übertragen . 4 . revisionsrechtlichen Überprüfung stand halten indessen Erwägungen Berufungsgericht Verwirkung Widerrufsrechts Zeitpunkt Ausübung Jahr ausgeschlossen hat . Standpunkt richtig hat Berufungsgericht allerdings angenommen Frage Widerrufsrecht verwirkt sei sei § jedenfalls auch Verhalten abzustellen . Wechsel Seiten Berechtigten Verpflichteten ist Zeitmoment grundsätzlich Bedeutung Urteil 19 . Oktober . . Umstände Verhältnis Verpflichteten Zedenten können Rahmen Umstandsmoments § Rücksicht Beachtung finden Abtretung eingetreten sind 215 ; 77 . Aufl . . . Berufungsgericht hat aber Prüfung Umstandsmoments höchstrichterliche Rechtsprechung Unkenntnis Fortbestand Widerrufsrechts Verwirkung hindert verkannt . hat unterstellt Darlehensgeber ausgehen müsse Darlehensnehmer habe Fortbestehen Widerrufsrechts Kenntnis könne Darlehensgeber schutzwürdiges Vertrauen Sinne Umstandsmoments bilden . hat Berufungsgericht Rechtssatz formuliert höchstrichterlichen Rechtsprechung Widerspruch steht . ständigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs kommt Umstandsmoment Verwirkung Kenntnis Fortbestand Widerrufsrechts noch Vertrauen Darlehensgebers Darlehensnehmer habe sonstiger Weise Kenntnis Fortbestand Widerrufsrechts erlangt . Darlehensgeber ausgeht ausgehen muss Darlehensnehmer habe Widerrufsrecht Kenntnis schließt vielmehr Verwirkung . . vgl. Senatsbeschluss 23 . Januar XI . . hat Berufungsgericht verkannt Umstand Darlehensgeber Sicherheiten freigegeben hat Aspekt ist Tatrichter Prüfung Umstandsmoments berücksichtigen kann . steht Darlehensgeber Beendigung Darlehensvertrags vollständiger Erfüllung unwiderrufenen Darlehensvertrag resultierenden Pflichten Darlehensnehmers Sicherheiten ohnehin freizugeben hätte . Darlehensgeber bestellte Sicherheiten sichern regelmäßig auch Ansprüche Rückgewährschuldverhältnis Abs. Satz aF Verbindung § § . . Rückgewähranspruch Darlehensnehmers Sicherungsabrede haftet Fall Widerrufs auflösende Rechtsbedingung Revalutierung . Beendet Darlehensgeber Möglichkeit Revalutierung Rückgewähr Sicherheit Sicherungsvertrag kann Ausübung beachtlichen Vertrauens Sinne § liegen 23 . Januar XI . . Berufungsgericht unzumutbaren Nachteil richtig verstanden : Sinne relevanten Ausübung Vertrauen Beklagte kategorisch ausgeschlossen hat " kann auch Freigabe Darlehen bestellten Sicherheiten ergeben " hat Widerspruch höchstrichterlichen Rechtsprechung gesetzt . . Berufungsurteil unterliegt Rechtsbeziehungen B. Beklagten resultierenden Ansprüche betreffend Aufhebung anderen Gründen richtig darstellt § . Insbesondere kann Senat Tatrichter obliegenden Würdigung konkreten Umstände § vorgreifen . . vgl. zuletzt nur Senatsurteile 10 . Oktober XI . 3 Juli XI . 24 Juli XI . . Senat verweist Sache Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang Berufungsgericht § Abs. Satz Frühjahr getroffene Vereinbarung Klägerin vollständiger Vorlage objektiv auszulegen Beklagten Revisionsverfahren aufgeworfenen Frage möglichen Verstoß Rechtsdienstleistungsgesetz nachzugehen haben wird vgl. Urteile 21 . Oktober . 21 . März . . Ellenberger Menges Derstadt Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung