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2173 lines
20 KiB

NAMEN
Verkündet
:
30
.
September
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Xa-Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
30
.
September
Richter
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
Schuster
Recht
erkannt
:
Berufung
Beklagten
Übrigen
zurückgewiesen
wird
wird
10
.
Januar
verkündete
Urteil
2
.
Senats
Bundespatentgerichts
abgeändert
folgt
neu
gefasst
:
europäische
Patent
wird
Umfang
Patentansprüche
teilweise
nichtig
erklärt
Stelle
folgende
Patentansprüche
treten
:
1
.
Strahlungsheizkörper
Beheizung
Kochstelle
Deckplatte
anzuordnen
ist
mindestens
Grundkörper
Bauteilen
17
zusammengesetzt
ist
Grundkörper
Isoliermaterial
bestehenden
Trägerkörper
aufweist
Bauteilen
17
wenigstens
zusammengebauten
Montagezustand
Heizkörpers
miteinander
Baugruppe
verbunden
sind
Bauteil
Widerstand
ist
Flachband
besteht
Materialdicke
halben
Millimeter
Materialbreite
mm
beträgt
Flachband
vorgefertigt
wellenförmigen
Verlauf
hat
Kante
streifenförmig
anschließenden
Eingriffsabschnitt
vorherige
Herstellung
Vertiefung
Eindrücken
Trägerkörper
festgelegt
ist
Trägerkörper
trocken
vorgefertigt
ist
Widerstand
größten
Teil
Länge
gesamte
Länge
ununterbrochen
durchgehenden
Befestigungsabschnitt
bildet
Länge
ununterbrochen
unmittelbar
so
Eingriff
Trägerkörper
steht
Abhebebewegungen
quer
Trägerkörper
spielfrei
gesichert
ist
gesamte
Widerstand
Flachband
gebildet
ist
jeweilige
Längskante
gestreckten
Zustand
durchgehend
annähernd
geradlinig
ist
seitliche
Flächen
eventuellen
Vorsprüngen
Durchbrüchen
sind
.
3
.
Strahlungsheizkörper
Anspruch
gekennzeichnet
Widerstand
größte
Materialdicke
Größenordnung
Zehntel
Millimeter
und/oder
größte
Materialbreite
Größenordnung
30bis
50-fachen
Materialdicke
aufweist
.
4
.
Strahlungsheizkörper
vorhergehenden
Ansprüche
gekennzeichnet
Widerstand
Isolierung
bildenden
Trägerkörper
Höhe
eingreift
mindestens
Größenordnung
20bis
30-fachen
Materialdicke
liegt
.
5
.
Strahlungsheizkörper
vorhergehenden
Ansprüche
gekennzeichnet
Widerstand
ausschließlich
Reibungsschluss
Seitenflächen
Abheben
quer
Heizebene
gesichert
ist
Heizebene
rechtwinkligen
Querschnitten
frei
Abwinkelungen
und/oder
Durchbrüchen
ist
.
7
.
Strahlungsheizkörper
vorhergehenden
Ansprüche
gekennzeichnet
Trägerkörper
wenigstens
Bereich
Eingriffsabschnittes
Richtung
wärmedehnungsbedingten
Formveränderungen
Bauteils
wesentlichen
temperaturneutral
nachgiebig
insbesondere
rückfedernd
elastisch
Betriebsbedingungen
unsinterbar
ist
.
9
.
Strahlungsheizkörper
vorhergehenden
Ansprüche
gekennzeichnet
wellenförmige
Verlauf
Widerstandes
bleibende
rückfedernde
Verformung
Ausgangsmaterials
gebildete
gebogene
Profilierung
rückfedernd
streckbares
Ausgleichsprofil
Spannungen
bildet
.
Patentanspruch
bleibt
bisherigen
Rückbeziehungen
bestehen
.
Patentansprüche
bleiben
bisherigen
Fassung
Rückbeziehung
Patentanspruch
bestehen
.
weitergehende
Klage
wird
abgewiesen
.
Kosten
Rechtsstreits
tragen
Klägerin
Fünftel
Beklagte
Fünftel
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Inhaberin
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Streitpatents
27
.
August
Inanspruchnahme
Priorität
deutschen
Patentanmeldung
3
.
September
angemeldet
worden
ist
.
Streitpatent
betrifft
"
Heizer
insbesondere
Küchengeräte
"
umfasst
Patentansprüche
.
Patentanspruch
hat
Verfahrenssprache
Deutsch
folgenden
Wortlaut
:
"
Strahlungsheizkörper
Beheizung
Kochstelle
Deckplatte
anzuordnen
ist
mindestens
Grundkörper
Isoliermaterial
bestehenden
Trägerkörper
aufweist
Bauteilen
17
zusammengesetzt
ist
wenigstens
zusammengebauten
Montagezustand
Heizkörpers
miteinander
Baugruppe
verbunden
sind
Bauteil
Widerstand
ist
Flachband
besteht
Materialdicke
halben
Millimeter
Materialbreite
mm
beträgt
vorgefertigt
wellenförmigen
Verlauf
hat
Kante
streifenförmig
anschließenden
Eingriffsabschnitt
Eindrücken
trocken
vorgefertigten
Trägerkörper
festgelegt
ist
.
"
Klägerin
hat
Streitpatent
Umfang
Patentanspruchs
nachgeordneten
Patentansprüche
Wortlauts
Patentschrift
verwiesen
wird
angegriffen
.
hat
geltend
gemacht
Gegenstand
Streitpatents
sei
Stand
Technik
insbesondere
US-Patentschriften
europäische
Patentanmeldung
A2
bildeten
patentfähig
.
Hinblick
Beklagten
angegriffenen
Rückbeziehungen
mehr
verteidigten
Patentanspruch
hat
Klägerin
unzulässige
Erweiterung
geltend
gemacht
.
Patentgericht
hat
Streitpatent
antragsgemäß
Umfang
tentansprüche
mittelbar
unmittelbar
angegriffenen
Patentanspruch
rückbezogen
sind
nichtig
erklärt
.
Hiergegen
richtet
Berufung
Beklagten
begehrt
Klage
Maßgabe
abzuweisen
Streitpatent
erster
Instanz
hauptsächlich
verteidigte
Fassung
hilfsweise
noch
weiter
eingeschränkte
Fassungen
erhält
.
hauptsächlich
verteidigten
Fassung
sollen
erteilte
Fassung
Patentanspruchs
Ende
Worten
"
Eindrücken
trocken
vorgefertigten
Trägerkörper
"
folgende
Worte
eingefügt
werden
:
vorherige
Herstellung
Vertiefung
"
.
Hilfsantrag
sollen
so
geänderten
Patentanspruch
folgende
Worte
angefügt
werden
:
"
Widerstand
größten
Teil
Länge
gesamte
Länge
ununterbrochen
durchgehenden
Befestigungsabschnitt
bildet
Länge
ununterbrochen
unmittelbar
so
Eingriff
Trägerkörper
steht
Bewegungen
parallel
Trägerkörper
und/oder
Abhebebewegungen
quer
Trägerkörper
Wesentlichen
spielfrei
gesichert
ist
.
"
Hilfsantrag
schließt
gemäß
Hilfsantrag
geänderten
Patentanspruch
folgender
Text
:
"
gesamte
Widerstand
Flachband
gebildet
ist
jeweilige
Längskante
gestreckten
Zustand
durchgehend
annähernd
geradlinig
ist
seitliche
Flächen
eventuellen
Vorsprüngen
Durchbrüchen
frei
sind
.
"
mündlichen
Verhandlung
Senat
hat
Beklagte
weiteren
Hilfsantrag
vorgelegt
Fassung
Hilfsanträgen
Hilfsantrag
angefügte
Merkmal
folgt
ändert
:
"
Widerstand
größten
Teil
Länge
gesamte
Länge
ununterbrochen
durchgehenden
Befestigungsabschnitt
bildet
Länge
ununterbrochen
unmittelbar
so
Eingriff
Trägerkörper
steht
Abhebebewegungen
quer
Trägerkörper
spielfrei
gesichert
ist
.
"
noch
verteidigten
Unteransprüche
wird
Fassungen
Hauptantrags
Hilfsanträge
10
.
Januar
Hilfsantrags
30
.
September
Bezug
genommen
.
Klägerin
tritt
Rechtsmittel
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Berufung
Beklagten
hat
nur
teilweise
Erfolg
.
Recht
hat
Patentgericht
erkannt
zulässigerweise
Hauptantrag
eingeschränkt
verteidigte
Streitpatent
Fassung
auch
zulässigerweise
hilfsweise
verteidigten
Fassungen
Hilfsanträgen
schutzfähig
ist
Art
.
§
Abs.
Nr.
Art
.
Abs.
.
Art
.
.
erweist
Patentansprüchen
Hilfsantrag
beanspruchte
Gegenstand
patentfähig
.
enthält
Beklagten
Hilfsantrag
Erfolg
verteidigten
Patentansprüche
.
Senat
hat
Patentansprüche
sachlich
unverändert
ursprünglichen
Nummerierung
versehen
.
angegriffene
Patentanspruch
bleibt
ebenso
Patentansprüche
Rückbeziehung
ursprünglichen
Nummerierung
bestehen
auch
letztgenannten
Patentansprüche
Hilfsantrag
mehr
verteidigt
worden
sind
.
Ansonsten
würde
unzulässigerweise
auch
Bestand
insoweit
angegriffenen
Patentansprüche
entschieden
vgl.
Urteil
20
.
Mai
.
Streitpatent
betrifft
Strahlungsheizkörper
Beheizung
Kochstelle
Deckplatte
beispielsweise
Glaskeramikkochfelds
anzuordnen
ist
.
Beschreibung
bilden
derartige
geschlossene
Baueinheit
auch
erforderlichen
Widerstände
gehören
.
jeweiligen
Widerstand
ist
üblicherweise
Isolierung
zugeordnet
gleichzeitig
einzigen
Träger
Halterung
Widerstands
Widerstände
bilden
kann
.
bekannten
Isolierungen
kann
Sicherung
Widerstände
Abheben
schwierig
sein
.
gilt
insbesondere
Flachwiderstände
widerstandsaktive
Querschnitte
wenigstens
teilweise
parallel
Heizseite
Heizebene
rechtwinklig
liegen
.
Hier
können
zwar
Befestigungsglieder
Krampen
Klebepunkte
abgewinkelte
Vorsprünge
Abhilfe
schaffen
Widerstand
verbunden
sind
auch
Isolierung
eingreifen
.
Derartige
Befestigungsglieder
werden
aber
Blindabzweigungen
Strom
nur
reduziert
durchflossen
.
tragen
Widerstandswert
erhöhen
Kompliziertheit
ggf.
Gewicht
Heizkörpers
Abs.
Beschreibung
.
Streitpatent
soll
Heizkörper
geschaffen
werden
derartiger
Widerstand
Flachquerschnitten
einfacher
Weise
Isolierung
befestigt
werden
kann
.
Thermische
Überlastungen
Isolierung
sollen
vermieden
möglichst
elektrisch
leitende
Metallglieder
Widerstand
verbunden
sind
elektrische
Widerstandsarbeit
einbezogen
werden
Abs.
Beschreibung
.
begehrt
Patentanspruch
Streitpatents
verteidigten
Fassung
Schutz
Strahlungsheizkörper
Merkmalsgliederung
Patentgerichts
Klammern
1
.
Deckplatte
anzuordnen
ist
2
.
mindestens
Grundkörper
3
.
Trägerkörper
Isoliermaterial
besteht
-9-
trocken
vorgefertigt
ist
4
.
Bauteilen
zusammengesetzt
ist
wenigstens
zusammengebauten
Montagezustand
Heizkörpers
miteinander
Baugruppe
verbunden
sind
Bauteil
Widerstand
ist
Flachband
besteht
Materialdicke
halben
Millimeter
liegt
4.2.1.2
Materialbreite
mm
beträgt
4.2.1.3
vorgefertigt
wellenförmigen
Verlauf
Kante
streifenförmig
anschließenden
Eingriffsabschnitt
hat
Flachband
vorherige
Herstellung
Vertiefung
Eindrücken
Trägerkörper
festgelegt
ist
.
Patentanspruch
Hilfsantrag
weist
zusätzliche
Merkmal
Widerstand
größten
Teil
Länge
gesamte
Länge
ununterbrochen
durchgehenden
Befestigungsabschnitt
bildet
Länge
ununterbrochen
unmittelbar
so
Eingriff
Trägerkörper
steht
Bewegungen
parallel
Trägerkörper
und/oder
Abhebebewegungen
quer
Trägerkörper
Wesentlichen
spielfrei
gesichert
ist
.
Patentanspruch
Hilfsantrag
sind
weitere
Merkmale
fügt
:
gesamte
Widerstand
Flachband
gebildet
ist
4.5'.1
jeweilige
Längskante
Flachbands
gestreckten
Zustand
durchgehend
annähernd
geradlinig
ist
seitliche
Flächen
eventuellen
Vorsprüngen
Durchbrüchen
frei
sind
m
.
Patentanspruch
Hilfsantrag
lautet
Merkmal
folgt
:
größten
Teil
Länge
gesamte
Länge
ununterbrochen
durchgehenden
Befestigungsabschnitt
bildet
Länge
ununterbrochen
unmittelbar
so
Eingriff
Trägerkörper
steht
Abhebebewegungen
quer
spielfrei
gesichert
ist
.
nachfolgend
wiedergegebene
Figur
Streitpatents
zeigt
Ausschnitt
erfindungsgemäßen
Heizkörpers
perspektivischer
Ansicht
.
Merkmale
bedürfen
näherer
Betrachtung
:
Streitpatent
soll
Flachbandwiderstand
vorherige
Herstellung
Vertiefung
Eindrücken
trocken
vorgefertigten
Trägerkörper
festgelegt
werden
.
Auslegung
Patentanspruchs
heranzuziehenden
Beschreibung
findet
Abs.
Formulierung
:
"
gewellte
Widerstand
kann
vorherige
Herstellung
Vertiefung
trocken
vorgefertigten
Tragkörper
eingedrückt
werden
.
Eindrücken
Tragkörper
weicht
Isoliermaterial
verdichtend
Eingriffsabschnitt
zurückfedert
zurückfließt
so
Widerstand
dann
Abheben
Boden
sehr
gut
formschlüssig
gesichert
ist
"
Merkmal
fordert
sonach
nur
Flachbandwiderstand
irgendwie
Eindrücken
Trägerkörper
festgelegt
wird
nutförmige
Vertiefung
Streitpatent
auch
Möglichkeit
beschreibt
vgl.
Abs.
vorbereitet
ist
.
Trägerkörper
trocken
vorgefertigt
sein
soll
Merkmal
bedeutet
auch
Patentgericht
Recht
ausgeführt
hat
Träger
Zeitpunkt
Eindrückens
trocken
muss
.
ist
gesagt
Herstellung
Trägerkörpers
Zeitpunkt
Feuchtigkeit
verwendet
werden
dürfte
.
ergibt
Streitpatentschrift
Angaben
enthält
Materialen
Trägerkörper
hergestellt
werden
soll
.
Lediglich
angegriffenen
Beurteilung
stehenden
Patentanspruch
ist
Beigabe
Quarz
erwähnt
u.a.
günstig
Strahlungsdurchlässigkeit
auswirke
.
zeigt
Streitpatent
Verfahren
Herstellung
Trägerkörpers
schon
gar
Verfahren
Zeit
flüssigkeitsfreie
Herstellung
verlangt
.
Patentbeschreibung
fordert
lediglich
Material
Trägerkörpers
Eindrücken
nachgibt
verdichtend
ausweicht
so
guter
Formschluss
Flachband-Widerstand
Trägerkörper
erreicht
wird
.
Erteilungsverfahren
weitere
Alternative
gestrichen
worden
ist
kann
Auslegung
Streitpatents
herangezogen
werden
vgl.
Urteil
12
.
März
Kunststoffrohrteil
.
Hilfsantrag
zusätzlich
aufgenommene
Merkmal
jeweilige
Längskante
Flachbands
gestreckten
Zustand
durchgehend
annähernd
geradlinig
sein
soll
schließt
Vorhandensein
.
Patentgericht
Recht
ausgeführt
hat
kann
Formulierung
"
annähernd
"
bloßer
Hinweis
übliche
Fertigungstoleranzen
verstanden
werden
.
Annähernd
geradlinig
sind
vielmehr
auch
Kanten
Großen
Ganzen
geraden
Verlauf
haben
zusätzlich
bestimmten
Abschnitten
Haltefüßchen
aufweisen
.
II
.
Patentgericht
hat
Entscheidung
gestützt
US-Patentschrift
hauptsächlich
verteidigten
Gegenstand
Streitpatents
vorwegnehme
.
offenbare
nämlich
Strahlungsheizkörper
Beheizung
Kochstelle
Ausgestaltung
Merkmale
hauptsächlich
verteidigten
Patentanspruchs
wiederfänden
.
Patentgericht
hat
Auffassung
Hinweisen
entsprechende
Fundstellen
Verbindung
Auslegung
einzelner
Merkmale
Patentanspruchs
Streitpatents
begründet
.
gezeigte
verwirklicht
Patentgericht
Berufung
unangegriffen
festgestellt
hat
Merkmale
Gliederung
Merkmale
Ausnahme
Merkmals
Streitpatents
.
Meinung
Berufung
ist
jedoch
auch
Merkmal
Eindrücken
vorherige
Herstellung
Vertiefung
Gliederung
Patentgerichts
Merkmal
verteidigten
Patentanspruchs
vorweggenommen
.
Festlegung
Flachbands
erfolge
dort
gezeigten
Varianten
Umbiegen
unteren
Laschen
Eindrücken
.
anderen
Variante
bewirke
Eindrücken
Halteglieder
pastösen
Vor-Trägerkörper
gerade
trocken
vorgefertigt
sei
noch
Festlegung
Flachbands
.
Beurteilung
Übereinstimmung
verteidigten
vorbeschriebenen
ist
einerseits
Auslegung
Streitpatents
insbesondere
Streit
stehenden
Merkmale
andererseits
Ermittlung
Gesamtinhalts
Vorveröffentlichung
erforderlich
.
Maßgeblich
ist
technische
Information
Fachmann
offenbart
wird
Urteil
16
.
Dezember
.
zeigt
ersten
Ausführungsbeispiel
nachstehend
wiedergegebene
Figuren
Haltefüßchen
Flachbandwiderstand
Streitpatents
entspricht
Trägerkörper
eingedrückt
werden
anschließend
unterer
Abschnitt
umgelegt
umgebogen
wird
.
Erst
Umbiegen
wird
Heizleiterband
festgelegt
.
entspricht
Merkmal
Streitpatents
Vorhandensein
Befestigungsgliedern
zwar
Patentansprüchen
vorsieht
auch
ausschließt
.
Auch
Patentbeschreibung
spricht
Möglichkeit
Ausgestaltung
Befestigungsgliedern
Abs.
Sp
.
.
.
Patentgericht
hat
verneint
Gegenstand
Patentanspruch
Fassung
Hilfsanträgen
erfinderischer
Tätigkeit
beruht
.
1
.
Begründung
hat
Wesentlichen
ausgeführt
:
zusätzliche
Merkmal
Hilfsantrag
sei
bekannt
dortigen
Figuren
zeigten
Abstand
Unterkante
Widerstandsbands
Oberseite
Trägerkörpers
.
bekannten
Strahlungsheizkörper
führe
relativ
große
Abstand
Haltevorsprünge
Bandlängsrichtung
Band
größten
Teil
gestreckten
Bandlänge
ungeführt
verlaufe
so
Fertigung
Montage
Transport
Einbau
Strahlungsheizkörpers
Kochfeld
unvermeidbar
auftretende
seitliche
Kräfte
ungewünschten
unkontrollierbaren
Verlagerung
sehr
dünnen
hochflexiblen
Widerstandsbands
führen
könnten
.
Fachmann
habe
Maßnahmen
vorzusehen
Füßchen
bewirkte
gleichsam
punktweise
Festlegung
hinausgingen
Bewegungen
Widerstandsbands
parallel
Trägerkörper
verhinderten
.
Derartige
Maßnahmen
seien
Gebiet
Strahlungsheizkörper
bekannt
.
Patentgericht
bezieht
Zusammenhang
veröffentlichte
europäische
Patentanmeldung
Verfahren
Vorrichtung
Befestigen
Heizwiderständen
Träger
betrifft
.
Fachmann
werde
Veröffentlichung
heranziehen
auch
dort
Heizleiter
Gestalt
Heizwendel
beansprucht
sei
;
Notwendigkeit
Sicherung
Heizwiderstands
Strahlungsheizkörpers
Bewegungen
parallel
Trägerkörperoberfläche
bestehe
unabhängig
Gestalt
Heizleiters
.
erfahre
Fachmann
Aufsetzen
Arbeitsfläche
Heizwendel
Oberfläche
Trägers
eingepresst
werde
so
gewisse
Seitenführung
selbst
ergebe
.
zeige
Figur
:
Hilfsantrag
hinzukommenden
Merkmale
fügten
Patentanspruch
Hilfsantrag
Neues
.
Auch
sei
gesamte
Widerstand
Flachband
gebildet
seitliche
Flächen
eventuellen
Vorsprüngen
Durchbrüchen
frei
seien
;
seien
Figuren
dargestellt
noch
Beschreibungstext
erwähnt
.
Schließlich
sei
bekannten
Widerstand
jeweilige
Längskante
gestreckten
Zustand
annähernd
.
Begriff
sei
Streitpatent
engeren
Sinn
verstehen
.
Üblicherweise
würden
Fertigungstoleranzen
Bauteilen
Merkmale
aufgenommen
.
Indiz
sei
Formulierung
Merkmale
4.2.1.2
Streitpatents
.
dort
angegebenen
Obergrenzen
Materialdicke
-breite
seien
Ergänzungen
"
annähernd
"
"
etwa
versehen
Dicke
Breite
Bandes
toleranzbehaftet
seien
.
Übrigen
unterbrächen
Füßchen
Schlitze
geradlinige
Längskante
Flachbandes
nur
unwesentlich
so
auch
so
gestaltete
Längskante
annähernd
geradlinig
bezeichnet
werden
könne
.
2
.
Senat
tritt
Beurteilung
erfinderischen
Tätigkeit
.
Fachmann
hier
Ingenieur
Elektrotechnik
Fachhochschulabschluss
Erfahrungen
Entwicklung
Betrieb
Strahlungsheizkörpern
hat
nahe
gelegen
zusätzlichen
Merkmalen
Hilfsanträge
genannten
Maßnahmen
Verbindung
übrigen
Merkmalen
ergreifen
.
Anregungen
hat
Vorveröffentlichungen
erhalten
Voraussetzungen
erfinderischer
Tätigkeit
vgl.
Senatsurteil
30
.
April
Betrieb
Sicherheitseinrichtung
.
Fachmann
elektrische
Strahlungsbeheizung
Glaskeramikplatte
sicheren
Seitenführung
Heizwiderstands
verbessern
wollte
konnte
Stand
Technik
bekannte
Maßnahmen
zurückgreifen
beispielsweise
offenbart
sind
.
Veröffentlichung
zeigt
zwar
Widerstand
Form
Heizwendel
Flachbandwiderstand
.
Gleichwohl
hatte
Fachmann
heranziehen
"
Verfahren
Vorrichtung
Befestigen
Heizwiderständen
Träger
"
betrifft
Problematik
Befestigung
auch
Seitenführung
gehört
bekannt
war
.
lehrt
Heizwendel
Oberfläche
Trägers
eingepresst
werden
kann
so
selbst
gewisse
Seitenführung
erhält
.
.
Fachmann
wurde
Gestaltung
Merkmal
tents
hilfsweise
verteidigten
Fassung
angeregt
Seitenführung
Widerstandes
gewährleistet
wird
unmittelbar
"
Eingriff
Trägerkörper
steht
"
sonach
beispielsweise
hineingedrückt
ist
.
steht
Anregung
bietet
Widerstand
Eindrücken
Trägerkörper
zugleich
auch
Abhebebewegungen
sichern
.
Sicherung
Beschreibung
Streitpatents
Abs.
Sp
.
vorteilhaft
hervorgehoben
wird
ist
Merkmal
nur
optional
vorgesehen
"
und/oder
"
zwingend
erforderlich
.
Gegenstand
Patentanspruch
Fassung
Hilfsantrags
erfasst
auch
Ausgestaltungen
Widerstand
Eingriff
Trägerkörper
lediglich
Bewegungen
parallel
Trägerkörper
gesichert
ist
.
entspricht
offenbarten
Seitenführung
.
Auch
Ausgestaltung
zusätzlichen
Merkmalen
Hilfsantrags
führt
schutzfähigen
Gegenstand
.
Patentgericht
hat
zutreffend
ausgeführt
gesamte
Widerstand
Flachband
gebildet
wird
Merkmal
;
Bereiche
Bands
bestehen
einstückig
gleichen
Widerstandsmaterial
.
Spalte
Zeilen
.
heißt
:
"
between
mm
mm
"
handelt
also
mm
Band
elektrischem
Widerstandsmaterial
.
eingesetzte
mäanderförmige
Band
entspricht
zwar
Merkmalen
4.5'.2
Verlauf
Kanten
ständigen
Richtungswechsels
"
annähernd
geradlinig
"
ist
beispielsweise
Figur
dargestellten
Ausstanzungen
Durchbrüche
anzusehen
sind
Merkmal
ausgeschlossen
sind
.
Dennoch
hatte
Fachmann
Veranlassung
offenbarte
Lösung
auch
Befestigung
Flachbändern
förmigen
Verlauf
Einsatz
Heizer
hier
Rede
stehenden
Art
beispielsweise
bekannt
war
Betracht
ziehen
.
IV
.
bestand
Fachmann
Veranlassung
Strahlungsheizkörper
Merkmal
Hilfsantrag
auszugestalten
.
Änderung
Fassungen
Hilfsanträge
besteht
Widerstand
Trägerkörper
explizit
Abhebebewegungen
auch
Bewegungen
parallel
Trägerkörper
gesichert
ist
.
Sicherung
soll
spielfrei
nur
anderen
Fassungen
Wesentlichen
spielfrei
sein
.
gibt
Stand
Technik
Anregung
.
US-Patentschrift
ist
Rede
bandförmige
Heizelement
Nut
Breite
sehr
genau
Dicke
Bandes
entspricht
Kraftaufwand
eingesetzt
wird
so
gegebene
Reibung
sicher
gehaltert
ist
.
gab
Fachmann
Veranlassung
Halterung
erforderlichen
Reibungskräfte
Eindrücken
Widerstandes
Trägerkörper
erzielen
zuvor
Nut
anzufertigen
.
Anregung
Richtung
ergibt
auch
enthaltenen
Hinweis
andere
Mittel
Sicherung
könnten
ebenfalls
Verwendung
finden
.
Ausführungen
lässt
allenfalls
entnehmen
Nut
anderes
Mittel
Sicherung
vorgesehen
werden
kann
aber
Mittel
entbehrlich
ist
Widerstand
so
Trägerkörper
eingedrückt
wird
zugleich
Abheben
gesichert
ist
.
gilt
auch
Zusammenschau
.
bereits
ausgeführt
ist
Entgegenhaltung
Seitenführung
Widerstand
offenbart
.
Sicherung
Abheben
erfolgt
hingegen
Klammern
Widerstand
Trägerkörper
befestigt
wird
.
Entgegenhaltung
geht
Klammern
erforderlich
sind
befasst
Frage
einfache
Weise
angebracht
werden
können
.
Veröffentlichung
enthält
Anregung
stand
Eindrücken
Trägerkörper
zugleich
auch
Abhebebewegungen
sichern
.
Sicherung
Beschreibung
Streitpatents
Abs.
Sp
.
vorteilhaft
hervorgehoben
wird
ist
Merkmal
Hilfsantrag
jedoch
zwingend
erforderlich
.
übrigen
Veröffentlichungen
betonen
Befestigung
Widerstandes
Krampen
Haltefüßchen
Klammern
usw.
Offenbarungsgehalt
liegt
Streitpatent
Hilfsantrag
verteidigten
Fassung
noch
weiter
erörterten
Veröffentlichungen
.
V.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
.
V.m
.
Abs.
Satz
.
Keukenschrijver
Schuster
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung