NAMEN Verkündet : 30 . September Urkundsbeamter Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Xa-Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 30 . September Richter Richterin Richter Dr. Richterin Schuster Recht erkannt : Berufung Beklagten Übrigen zurückgewiesen wird wird 10 . Januar verkündete Urteil 2 . Senats Bundespatentgerichts abgeändert folgt neu gefasst : europäische Patent wird Umfang Patentansprüche teilweise nichtig erklärt Stelle folgende Patentansprüche treten : 1 . Strahlungsheizkörper Beheizung Kochstelle Deckplatte anzuordnen ist mindestens Grundkörper Bauteilen 17 zusammengesetzt ist Grundkörper Isoliermaterial bestehenden Trägerkörper aufweist Bauteilen 17 wenigstens zusammengebauten Montagezustand Heizkörpers miteinander Baugruppe verbunden sind Bauteil Widerstand ist Flachband besteht Materialdicke halben Millimeter Materialbreite mm beträgt Flachband vorgefertigt wellenförmigen Verlauf hat Kante streifenförmig anschließenden Eingriffsabschnitt vorherige Herstellung Vertiefung Eindrücken Trägerkörper festgelegt ist Trägerkörper trocken vorgefertigt ist Widerstand größten Teil Länge gesamte Länge ununterbrochen durchgehenden Befestigungsabschnitt bildet Länge ununterbrochen unmittelbar so Eingriff Trägerkörper steht Abhebebewegungen quer Trägerkörper spielfrei gesichert ist gesamte Widerstand Flachband gebildet ist jeweilige Längskante gestreckten Zustand durchgehend annähernd geradlinig ist seitliche Flächen eventuellen Vorsprüngen Durchbrüchen sind . 3 . Strahlungsheizkörper Anspruch gekennzeichnet Widerstand größte Materialdicke Größenordnung Zehntel Millimeter und/oder größte Materialbreite Größenordnung 30bis 50-fachen Materialdicke aufweist . 4 . Strahlungsheizkörper vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet Widerstand Isolierung bildenden Trägerkörper Höhe eingreift mindestens Größenordnung 20bis 30-fachen Materialdicke liegt . 5 . Strahlungsheizkörper vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet Widerstand ausschließlich Reibungsschluss Seitenflächen Abheben quer Heizebene gesichert ist Heizebene rechtwinkligen Querschnitten frei Abwinkelungen und/oder Durchbrüchen ist . 7 . Strahlungsheizkörper vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet Trägerkörper wenigstens Bereich Eingriffsabschnittes Richtung wärmedehnungsbedingten Formveränderungen Bauteils wesentlichen temperaturneutral nachgiebig insbesondere rückfedernd elastisch Betriebsbedingungen unsinterbar ist . 9 . Strahlungsheizkörper vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet wellenförmige Verlauf Widerstandes bleibende rückfedernde Verformung Ausgangsmaterials gebildete gebogene Profilierung rückfedernd streckbares Ausgleichsprofil Spannungen bildet . Patentanspruch bleibt bisherigen Rückbeziehungen bestehen . Patentansprüche bleiben bisherigen Fassung Rückbeziehung Patentanspruch bestehen . weitergehende Klage wird abgewiesen . Kosten Rechtsstreits tragen Klägerin Fünftel Beklagte Fünftel . Tatbestand : Beklagte ist Inhaberin Wirkung Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Streitpatents 27 . August Inanspruchnahme Priorität deutschen Patentanmeldung 3 . September angemeldet worden ist . Streitpatent betrifft " Heizer insbesondere Küchengeräte " umfasst Patentansprüche . Patentanspruch hat Verfahrenssprache Deutsch folgenden Wortlaut : " Strahlungsheizkörper Beheizung Kochstelle Deckplatte anzuordnen ist mindestens Grundkörper Isoliermaterial bestehenden Trägerkörper aufweist Bauteilen 17 zusammengesetzt ist wenigstens zusammengebauten Montagezustand Heizkörpers miteinander Baugruppe verbunden sind Bauteil Widerstand ist Flachband besteht Materialdicke halben Millimeter Materialbreite mm beträgt vorgefertigt wellenförmigen Verlauf hat Kante streifenförmig anschließenden Eingriffsabschnitt Eindrücken trocken vorgefertigten Trägerkörper festgelegt ist . " Klägerin hat Streitpatent Umfang Patentanspruchs nachgeordneten Patentansprüche Wortlauts Patentschrift verwiesen wird angegriffen . hat geltend gemacht Gegenstand Streitpatents sei Stand Technik insbesondere US-Patentschriften europäische Patentanmeldung A2 bildeten patentfähig . Hinblick Beklagten angegriffenen Rückbeziehungen mehr verteidigten Patentanspruch hat Klägerin unzulässige Erweiterung geltend gemacht . Patentgericht hat Streitpatent antragsgemäß Umfang tentansprüche mittelbar unmittelbar angegriffenen Patentanspruch rückbezogen sind nichtig erklärt . Hiergegen richtet Berufung Beklagten begehrt Klage Maßgabe abzuweisen Streitpatent erster Instanz hauptsächlich verteidigte Fassung hilfsweise noch weiter eingeschränkte Fassungen erhält . hauptsächlich verteidigten Fassung sollen erteilte Fassung Patentanspruchs Ende Worten " Eindrücken trocken vorgefertigten Trägerkörper " folgende Worte eingefügt werden : vorherige Herstellung Vertiefung " . Hilfsantrag sollen so geänderten Patentanspruch folgende Worte angefügt werden : " Widerstand größten Teil Länge gesamte Länge ununterbrochen durchgehenden Befestigungsabschnitt bildet Länge ununterbrochen unmittelbar so Eingriff Trägerkörper steht Bewegungen parallel Trägerkörper und/oder Abhebebewegungen quer Trägerkörper Wesentlichen spielfrei gesichert ist . " Hilfsantrag schließt gemäß Hilfsantrag geänderten Patentanspruch folgender Text : " gesamte Widerstand Flachband gebildet ist jeweilige Längskante gestreckten Zustand durchgehend annähernd geradlinig ist seitliche Flächen eventuellen Vorsprüngen Durchbrüchen frei sind . " mündlichen Verhandlung Senat hat Beklagte weiteren Hilfsantrag vorgelegt Fassung Hilfsanträgen Hilfsantrag angefügte Merkmal folgt ändert : " Widerstand größten Teil Länge gesamte Länge ununterbrochen durchgehenden Befestigungsabschnitt bildet Länge ununterbrochen unmittelbar so Eingriff Trägerkörper steht Abhebebewegungen quer Trägerkörper spielfrei gesichert ist . " noch verteidigten Unteransprüche wird Fassungen Hauptantrags Hilfsanträge 10 . Januar Hilfsantrags 30 . September Bezug genommen . Klägerin tritt Rechtsmittel . Entscheidungsgründe : zulässige Berufung Beklagten hat nur teilweise Erfolg . Recht hat Patentgericht erkannt zulässigerweise Hauptantrag eingeschränkt verteidigte Streitpatent Fassung auch zulässigerweise hilfsweise verteidigten Fassungen Hilfsanträgen schutzfähig ist Art . § Abs. Nr. Art . Abs. . Art . . erweist Patentansprüchen Hilfsantrag beanspruchte Gegenstand patentfähig . enthält Beklagten Hilfsantrag Erfolg verteidigten Patentansprüche . Senat hat Patentansprüche sachlich unverändert ursprünglichen Nummerierung versehen . angegriffene Patentanspruch bleibt ebenso Patentansprüche Rückbeziehung ursprünglichen Nummerierung bestehen auch letztgenannten Patentansprüche Hilfsantrag mehr verteidigt worden sind . Ansonsten würde unzulässigerweise auch Bestand insoweit angegriffenen Patentansprüche entschieden vgl. Urteil 20 . Mai . Streitpatent betrifft Strahlungsheizkörper Beheizung Kochstelle Deckplatte beispielsweise Glaskeramikkochfelds anzuordnen ist . Beschreibung bilden derartige geschlossene Baueinheit auch erforderlichen Widerstände gehören . jeweiligen Widerstand ist üblicherweise Isolierung zugeordnet gleichzeitig einzigen Träger Halterung Widerstands Widerstände bilden kann . bekannten Isolierungen kann Sicherung Widerstände Abheben schwierig sein . gilt insbesondere Flachwiderstände widerstandsaktive Querschnitte wenigstens teilweise parallel Heizseite Heizebene rechtwinklig liegen . Hier können zwar Befestigungsglieder Krampen Klebepunkte abgewinkelte Vorsprünge Abhilfe schaffen Widerstand verbunden sind auch Isolierung eingreifen . Derartige Befestigungsglieder werden aber Blindabzweigungen Strom nur reduziert durchflossen . tragen Widerstandswert erhöhen Kompliziertheit ggf. Gewicht Heizkörpers Abs. Beschreibung . Streitpatent soll Heizkörper geschaffen werden derartiger Widerstand Flachquerschnitten einfacher Weise Isolierung befestigt werden kann . Thermische Überlastungen Isolierung sollen vermieden möglichst elektrisch leitende Metallglieder Widerstand verbunden sind elektrische Widerstandsarbeit einbezogen werden Abs. Beschreibung . begehrt Patentanspruch Streitpatents verteidigten Fassung Schutz Strahlungsheizkörper Merkmalsgliederung Patentgerichts Klammern 1 . Deckplatte anzuordnen ist 2 . mindestens Grundkörper 3 . Trägerkörper Isoliermaterial besteht -9- trocken vorgefertigt ist 4 . Bauteilen zusammengesetzt ist wenigstens zusammengebauten Montagezustand Heizkörpers miteinander Baugruppe verbunden sind Bauteil Widerstand ist Flachband besteht Materialdicke halben Millimeter liegt 4.2.1.2 Materialbreite mm beträgt 4.2.1.3 vorgefertigt wellenförmigen Verlauf Kante streifenförmig anschließenden Eingriffsabschnitt hat Flachband vorherige Herstellung Vertiefung Eindrücken Trägerkörper festgelegt ist . Patentanspruch Hilfsantrag weist zusätzliche Merkmal Widerstand größten Teil Länge gesamte Länge ununterbrochen durchgehenden Befestigungsabschnitt bildet Länge ununterbrochen unmittelbar so Eingriff Trägerkörper steht Bewegungen parallel Trägerkörper und/oder Abhebebewegungen quer Trägerkörper Wesentlichen spielfrei gesichert ist . Patentanspruch Hilfsantrag sind weitere Merkmale fügt : gesamte Widerstand Flachband gebildet ist 4.5'.1 jeweilige Längskante Flachbands gestreckten Zustand durchgehend annähernd geradlinig ist seitliche Flächen eventuellen Vorsprüngen Durchbrüchen frei sind m . Patentanspruch Hilfsantrag lautet Merkmal folgt : größten Teil Länge gesamte Länge ununterbrochen durchgehenden Befestigungsabschnitt bildet Länge ununterbrochen unmittelbar so Eingriff Trägerkörper steht Abhebebewegungen quer spielfrei gesichert ist . nachfolgend wiedergegebene Figur Streitpatents zeigt Ausschnitt erfindungsgemäßen Heizkörpers perspektivischer Ansicht . Merkmale bedürfen näherer Betrachtung : Streitpatent soll Flachbandwiderstand vorherige Herstellung Vertiefung Eindrücken trocken vorgefertigten Trägerkörper festgelegt werden . Auslegung Patentanspruchs heranzuziehenden Beschreibung findet Abs. Formulierung : " gewellte Widerstand kann vorherige Herstellung Vertiefung trocken vorgefertigten Tragkörper eingedrückt werden . Eindrücken Tragkörper weicht Isoliermaterial verdichtend Eingriffsabschnitt zurückfedert zurückfließt so Widerstand dann Abheben Boden sehr gut formschlüssig gesichert ist … " Merkmal fordert sonach nur Flachbandwiderstand irgendwie Eindrücken Trägerkörper festgelegt wird nutförmige Vertiefung Streitpatent auch Möglichkeit beschreibt vgl. Abs. vorbereitet ist . Trägerkörper trocken vorgefertigt sein soll Merkmal bedeutet auch Patentgericht Recht ausgeführt hat Träger Zeitpunkt Eindrückens trocken muss . ist gesagt Herstellung Trägerkörpers Zeitpunkt Feuchtigkeit verwendet werden dürfte . ergibt Streitpatentschrift Angaben enthält Materialen Trägerkörper hergestellt werden soll . Lediglich angegriffenen Beurteilung stehenden Patentanspruch ist Beigabe Quarz erwähnt u.a. günstig Strahlungsdurchlässigkeit auswirke . zeigt Streitpatent Verfahren Herstellung Trägerkörpers schon gar Verfahren Zeit flüssigkeitsfreie Herstellung verlangt . Patentbeschreibung fordert lediglich Material Trägerkörpers Eindrücken nachgibt verdichtend ausweicht so guter Formschluss Flachband-Widerstand Trägerkörper erreicht wird . Erteilungsverfahren weitere Alternative gestrichen worden ist kann Auslegung Streitpatents herangezogen werden vgl. Urteil 12 . März Kunststoffrohrteil . Hilfsantrag zusätzlich aufgenommene Merkmal jeweilige Längskante Flachbands gestreckten Zustand durchgehend annähernd geradlinig sein soll schließt Vorhandensein . Patentgericht Recht ausgeführt hat kann Formulierung " annähernd " bloßer Hinweis übliche Fertigungstoleranzen verstanden werden . Annähernd geradlinig sind vielmehr auch Kanten Großen Ganzen geraden Verlauf haben zusätzlich bestimmten Abschnitten Haltefüßchen aufweisen . II . Patentgericht hat Entscheidung gestützt US-Patentschrift hauptsächlich verteidigten Gegenstand Streitpatents vorwegnehme . offenbare nämlich Strahlungsheizkörper Beheizung Kochstelle Ausgestaltung Merkmale hauptsächlich verteidigten Patentanspruchs wiederfänden . Patentgericht hat Auffassung Hinweisen entsprechende Fundstellen Verbindung Auslegung einzelner Merkmale Patentanspruchs Streitpatents begründet . gezeigte verwirklicht Patentgericht Berufung unangegriffen festgestellt hat Merkmale Gliederung Merkmale Ausnahme Merkmals Streitpatents . Meinung Berufung ist jedoch auch Merkmal Eindrücken vorherige Herstellung Vertiefung Gliederung Patentgerichts Merkmal verteidigten Patentanspruchs vorweggenommen . Festlegung Flachbands erfolge dort gezeigten Varianten Umbiegen unteren Laschen Eindrücken . anderen Variante bewirke Eindrücken Halteglieder pastösen Vor-Trägerkörper gerade trocken vorgefertigt sei noch Festlegung Flachbands . Beurteilung Übereinstimmung verteidigten vorbeschriebenen ist einerseits Auslegung Streitpatents insbesondere Streit stehenden Merkmale andererseits Ermittlung Gesamtinhalts Vorveröffentlichung erforderlich . Maßgeblich ist technische Information Fachmann offenbart wird Urteil 16 . Dezember . zeigt ersten Ausführungsbeispiel nachstehend wiedergegebene Figuren Haltefüßchen Flachbandwiderstand Streitpatents entspricht Trägerkörper eingedrückt werden anschließend unterer Abschnitt umgelegt umgebogen wird . Erst Umbiegen wird Heizleiterband festgelegt . entspricht Merkmal Streitpatents Vorhandensein Befestigungsgliedern zwar Patentansprüchen vorsieht auch ausschließt . Auch Patentbeschreibung spricht Möglichkeit Ausgestaltung Befestigungsgliedern Abs. Sp . . . Patentgericht hat verneint Gegenstand Patentanspruch Fassung Hilfsanträgen erfinderischer Tätigkeit beruht . 1 . Begründung hat Wesentlichen ausgeführt : zusätzliche Merkmal Hilfsantrag sei bekannt dortigen Figuren zeigten Abstand Unterkante Widerstandsbands Oberseite Trägerkörpers . bekannten Strahlungsheizkörper führe relativ große Abstand Haltevorsprünge Bandlängsrichtung Band größten Teil gestreckten Bandlänge ungeführt verlaufe so Fertigung Montage Transport Einbau Strahlungsheizkörpers Kochfeld unvermeidbar auftretende seitliche Kräfte ungewünschten unkontrollierbaren Verlagerung sehr dünnen hochflexiblen Widerstandsbands führen könnten . Fachmann habe Maßnahmen vorzusehen Füßchen bewirkte gleichsam punktweise Festlegung hinausgingen Bewegungen Widerstandsbands parallel Trägerkörper verhinderten . Derartige Maßnahmen seien Gebiet Strahlungsheizkörper bekannt . Patentgericht bezieht Zusammenhang veröffentlichte europäische Patentanmeldung Verfahren Vorrichtung Befestigen Heizwiderständen Träger betrifft . Fachmann werde Veröffentlichung heranziehen auch dort Heizleiter Gestalt Heizwendel beansprucht sei ; Notwendigkeit Sicherung Heizwiderstands Strahlungsheizkörpers Bewegungen parallel Trägerkörperoberfläche bestehe unabhängig Gestalt Heizleiters . erfahre Fachmann Aufsetzen Arbeitsfläche Heizwendel Oberfläche Trägers eingepresst werde so gewisse Seitenführung selbst ergebe . zeige Figur : Hilfsantrag hinzukommenden Merkmale fügten Patentanspruch Hilfsantrag Neues . Auch sei gesamte Widerstand Flachband gebildet seitliche Flächen eventuellen Vorsprüngen Durchbrüchen frei seien ; seien Figuren dargestellt noch Beschreibungstext erwähnt . Schließlich sei bekannten Widerstand jeweilige Längskante gestreckten Zustand annähernd . Begriff sei Streitpatent engeren Sinn verstehen . Üblicherweise würden Fertigungstoleranzen Bauteilen Merkmale aufgenommen . Indiz sei Formulierung Merkmale 4.2.1.2 Streitpatents . dort angegebenen Obergrenzen Materialdicke -breite seien Ergänzungen " annähernd " " etwa versehen Dicke Breite Bandes toleranzbehaftet seien . Übrigen unterbrächen Füßchen Schlitze geradlinige Längskante Flachbandes nur unwesentlich so auch so gestaltete Längskante annähernd geradlinig bezeichnet werden könne . 2 . Senat tritt Beurteilung erfinderischen Tätigkeit . Fachmann hier Ingenieur Elektrotechnik Fachhochschulabschluss Erfahrungen Entwicklung Betrieb Strahlungsheizkörpern hat nahe gelegen zusätzlichen Merkmalen Hilfsanträge genannten Maßnahmen Verbindung übrigen Merkmalen ergreifen . Anregungen hat Vorveröffentlichungen erhalten Voraussetzungen erfinderischer Tätigkeit vgl. Senatsurteil 30 . April Betrieb Sicherheitseinrichtung . Fachmann elektrische Strahlungsbeheizung Glaskeramikplatte sicheren Seitenführung Heizwiderstands verbessern wollte konnte Stand Technik bekannte Maßnahmen zurückgreifen beispielsweise offenbart sind . Veröffentlichung zeigt zwar Widerstand Form Heizwendel Flachbandwiderstand . Gleichwohl hatte Fachmann heranziehen " Verfahren Vorrichtung Befestigen Heizwiderständen Träger " betrifft Problematik Befestigung auch Seitenführung gehört bekannt war . lehrt Heizwendel Oberfläche Trägers eingepresst werden kann so selbst gewisse Seitenführung erhält . . Fachmann wurde Gestaltung Merkmal tents hilfsweise verteidigten Fassung angeregt Seitenführung Widerstandes gewährleistet wird unmittelbar " Eingriff Trägerkörper steht " sonach beispielsweise hineingedrückt ist . steht Anregung bietet Widerstand Eindrücken Trägerkörper zugleich auch Abhebebewegungen sichern . Sicherung Beschreibung Streitpatents Abs. Sp . vorteilhaft hervorgehoben wird ist Merkmal nur optional vorgesehen " und/oder " zwingend erforderlich . Gegenstand Patentanspruch Fassung Hilfsantrags erfasst auch Ausgestaltungen Widerstand Eingriff Trägerkörper lediglich Bewegungen parallel Trägerkörper gesichert ist . entspricht offenbarten Seitenführung . Auch Ausgestaltung zusätzlichen Merkmalen Hilfsantrags führt schutzfähigen Gegenstand . Patentgericht hat zutreffend ausgeführt gesamte Widerstand Flachband gebildet wird Merkmal ; Bereiche Bands bestehen einstückig gleichen Widerstandsmaterial . Spalte Zeilen . heißt : " between mm mm … " handelt also mm Band elektrischem Widerstandsmaterial . eingesetzte mäanderförmige Band entspricht zwar Merkmalen 4.5'.2 Verlauf Kanten ständigen Richtungswechsels " annähernd geradlinig " ist beispielsweise Figur dargestellten Ausstanzungen Durchbrüche anzusehen sind Merkmal ausgeschlossen sind . Dennoch hatte Fachmann Veranlassung offenbarte Lösung auch Befestigung Flachbändern förmigen Verlauf Einsatz Heizer hier Rede stehenden Art beispielsweise bekannt war Betracht ziehen . IV . bestand Fachmann Veranlassung Strahlungsheizkörper Merkmal Hilfsantrag auszugestalten . Änderung Fassungen Hilfsanträge besteht Widerstand Trägerkörper explizit Abhebebewegungen auch Bewegungen parallel Trägerkörper gesichert ist . Sicherung soll spielfrei nur anderen Fassungen Wesentlichen spielfrei sein . gibt Stand Technik Anregung . US-Patentschrift ist Rede bandförmige Heizelement Nut Breite sehr genau Dicke Bandes entspricht Kraftaufwand eingesetzt wird so gegebene Reibung sicher gehaltert ist . gab Fachmann Veranlassung Halterung erforderlichen Reibungskräfte Eindrücken Widerstandes Trägerkörper erzielen zuvor Nut anzufertigen . Anregung Richtung ergibt auch enthaltenen Hinweis andere Mittel Sicherung könnten ebenfalls Verwendung finden . Ausführungen lässt allenfalls entnehmen Nut anderes Mittel Sicherung vorgesehen werden kann aber Mittel entbehrlich ist Widerstand so Trägerkörper eingedrückt wird zugleich Abheben gesichert ist . gilt auch Zusammenschau . bereits ausgeführt ist Entgegenhaltung Seitenführung Widerstand offenbart . Sicherung Abheben erfolgt hingegen Klammern Widerstand Trägerkörper befestigt wird . Entgegenhaltung geht Klammern erforderlich sind befasst Frage einfache Weise angebracht werden können . Veröffentlichung enthält Anregung stand Eindrücken Trägerkörper zugleich auch Abhebebewegungen sichern . Sicherung Beschreibung Streitpatents Abs. Sp . vorteilhaft hervorgehoben wird ist Merkmal Hilfsantrag jedoch zwingend erforderlich . übrigen Veröffentlichungen betonen Befestigung Widerstandes Krampen Haltefüßchen Klammern usw. Offenbarungsgehalt liegt Streitpatent Hilfsantrag verteidigten Fassung noch weiter erörterten Veröffentlichungen . V. Kostenentscheidung folgt § Abs. . V.m . Abs. Satz . Keukenschrijver Schuster Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung