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2250 lines
19 KiB

NAMEN
Verkündet
:
23
.
Mai
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
ECLI
:
:
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
23
.
Mai
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Recht
erkannt
:
Berufung
Klägerin
Urteil
5
.
Senats
Bundespatentgerichts
15
.
April
wird
zurückgewiesen
.
Berufung
Beklagten
wird
Urteil
abgeändert
.
Klage
wird
abgewiesen
.
Klägerin
trägt
Kosten
Rechtsstreits
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Inhaberin
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Streitpatents
22
.
Januar
Inanspruchnahme
Priorität
20
.
Januar
angemeldet
wurde
.
Patentanspruch
lautet
Verfahrenssprache
:
"
method
digital
video
signal
which
then
block
type
being
adaptive
block
image
image
block
that
image
block
have
been
image
block
have
been
type
least
parameter
type
methods
least
:
motion-compensated
.
"
Patentanspruch
schützt
Vorrichtung
geschützte
Verfahren
ausgeführt
werden
kann
Patentanspruch
Speichermedium
Speichern
entsprechenden
Softwareprogramms
.
übrigen
Patentansprüche
sind
Ansprüche
zurückbezogen
.
Klägerin
hat
geltend
gemacht
Gegenstand
Streitpatents
gehe
ursprünglichen
Inhalt
Anmeldungsunterlagen
sei
patentfähig
.
Beklagte
hat
Streitpatent
erteilten
hilfsweise
geänderten
Fassungen
verteidigt
.
Patentgericht
hat
Streitpatent
nichtig
erklärt
Gegenstand
12
.
Hilfsantrag
verteidigte
Fassung
hinausgeht
Klage
Übrigen
abgewiesen
.
wenden
Parteien
Berufung
.
Klägerin
strebt
weiterhin
vollständige
Nichtigerklärung
Streitpatents
.
Beklagte
beantragt
vollständige
Abweisung
Klage
verteidigt
Streitpatent
hilfsweise
geänderten
Fassungen
Fassung
Hilfsantrag
angefochtenen
Urteils
übereinstimmt
.
Entscheidungsgründe
:
Berufung
Klägerin
ist
unbegründet
.
Berufung
Beklagten
führt
hingegen
vollständigen
Abweisung
Klage
.
Streitpatent
betrifft
Verfahren
Vorrichtung
tern
digitalen
Videobildern
.
1
.
Beschreibung
Streitpatents
waren
Stand
Technik
Übertragungssysteme
digital
komprimierte
Videosignale
Standards
H.263
Daten
blockweise
codiert
aufeinanderfolgenden
Rahmen
angeordnet
werden
.
Rahmen
entspricht
einzelnen
Videobild
ist
Blöcke
unterteilt
Blockregionen
zusammengefasst
werden
.
Block
umfasst
typischerweise
Daten
Bildpunkten
.
werden
üblicherweise
diskreten
Cosinustransformation
codiert
anschließend
quantisiert
.
Quantisieren
kann
Rundungsfehlern
kommen
Diskontinuität
Grenze
benachbarten
Blöcken
Blockartefakte
Folge
haben
können
.
Stand
Technik
bekannte
Filterverfahren
Korrektur
-5solcher
Fehler
können
Beschreibung
Streitpatents
führen
auch
Linien
entfernt
werden
realen
Bild
gehören
.
2
.
Streitpatent
betrifft
Hintergrund
technische
Problem
Filterverfahren
Verfügung
stellen
möglichst
originalgetreue
Darstellung
ermöglicht
.
3
.
Lösung
Problems
schlägt
Streitpatent
Patentanspruch
Verfahren
Merkmale
folgt
gliedern
lassen
:
1
.
Verfahren
dient
Reduzieren
visueller
Fehler
Rahmen
digitalen
Videosignals
2
.
blockweise
codiert
dann
decodiert
wird
.
Entsprechend
Prognosecodierverfahren
Block
wird
definiert
vorherbestimmten
Satz
Codiertypen
ausgewählt
ist
.
3
.
Verfahren
umfasst
Durchführung
adaptiven
Blockgrenzenfilteroperation
Blockgrenze
ersten
decodierten
Bildblock
ersten
Seite
Blockgrenze
zweiten
decodierten
Bildblock
zweiten
Seite
Blockgrenze
gebildet
ist
.
4
.
erste
decodierte
Bildblock
wird
ersten
Prognosecodierverfahrenstyp
codiert
5
.
zweite
decodierte
Bildblock
zweiten
Prognosecodierverfahrenstyp
.
.
Mindestens
Parameter
Filteroperation
wird
Basis
ersten
zweiten
Prognosecodierverfahrenstypen
bestimmt
.
7
.
ersten
zweiten
Prognosecodierverfahrenstypen
werden
Gruppe
Prognosecodierverfahren
ausgewählt
mindestens
Intracodierung
Kopiercodierung
Prognosecodierung
Bewegungskompensation
codierte
Codierung
umfasst
.
Vorrichtung
Patentanspruch
Speichermedium
Patentanspruch
gespeicherte
Softwareprogramm
dienen
Anwendung
Verfahrens
.
4
.
Merkmale
bedürfen
näherer
Erörterung
Merkmal
vorgesehene
adaptive
Blockgrenzenfilteroperation
adaptive
block
filter
ist
Filtervorgang
Grenze
Blöcken
stattfindet
also
Pixel
betrifft
Grenze
liegen
.
Patentgericht
zutreffend
ausgeführt
hat
auch
Beklagte
Ansatz
Zweifel
zieht
schließt
Patentanspruch
zusätzlich
geschützten
Verfahren
auch
Pixel
Inneren
Blocks
Filtervorgang
unterziehen
.
Blockgrenzenfilteroperation
Sinne
Merkmal
setzt
aber
Pixel
Blockgrenzen
zumindest
Teil
anderen
Maßgaben
gefiltert
werden
übrigen
Pixel
jeweiligen
Blocks
.
-715
Adaptiv
ist
Filtervorgang
Sinne
Merkmal
Art
Weise
Filterung
durchgeführt
wird
Abhängigkeit
bestimmten
Voraussetzungen
unterschiedlich
ausgestaltet
ist
.
Streitpatent
geschilderten
Ausführungsbeispiel
erfolgt
Anpassung
Filters
bestimmten
Situationen
dergestalt
filternden
Daten
verändert
werden
.
abweichender
Festlegungen
Patentanspruch
ist
auch
Adaption
Sinne
Merkmal
anzusehen
.
Ergebnis
situationsbedingtes
Absehen
Filterung
Filterung
"
Filterstärke
"
durchgeführt
wird
ist
unerheblich
Patentanspruch
näheren
Anforderungen
Ausgestaltung
Filtervorgangs
vorsieht
.
Auffassung
Patentgerichts
folgt
hieraus
indes
Filteroperation
auch
dann
adaptiv
ist
bestimmte
Situationen
Filterung
andere
Situationen
lediglich
Absehen
Filterung
vorsieht
.
Auch
Ausgestaltung
findet
Adaption
Sinne
Merkmal
Situation
Regel
gefiltert
wird
.
zentraler
Bedeutung
ist
Merkmalen
vorgesehene
vorausgesetzte
Einteilung
Blöcke
verschiedene
Blocktypen
.
Blocktypen
werden
Merkmal
Art
Weise
definiert
jeweilige
Block
codiert
ist
.
Merkmal
weisen
erste
Bildblock
ersten
benachbarte
zweite
Bildblock
zweiten
Codiertyp
.
Codiertypen
können
einzelnen
Blockpaaren
unterschiedlich
hingegen
gleich
sein
.
Merkmal
muss
mindestens
Parameter
Filteroperation
Basis
Codiertypen
bestimmt
sein
.
bedeutet
Bestimmung
jeweiligen
Kombination
erstem
zweitem
abhängt
.
Streitpatentschrift
geschilderten
Ausführungsbeispiel
erfolgt
Parameter
Filterung
Ausführungsbeispiel
Anzahl
Filtervorgang
untersuchten
Seiten
Blockgrenze
mögliche
Kombination
zweier
Codiertypen
gesondert
festgelegt
wird
.
Zuordnung
Zahl
untersuchten
zusätzlich
Höchstwert
begrenzt
ist
wird
beispielhaft
Tabelle
Streitpatentschrift
Abs.
Patentanspruch
dargestellt
:
Beispiel
ist
abweichender
Festlegungen
Patentanspruch
entnehmen
zwingend
Kombination
unterschiedlicher
Parameter
bestimmt
werden
muss
.
So
sind
Tabelle
etwa
Kombinationen
"
"
"
coded/copy
"
Parameter
vorgesehen
.
Tabelle
abweichend
oben
wiedergegebenen
Darstellung
Patentanspruch
abweichend
Darstellung
Anmeldung
Kombination
"
"
Wertepaar
"
4/n
"
"
2/n
"
angegeben
wird
führt
schon
abweichenden
Beurteilung
Festlegung
Filterparameter
auch
Ausgestaltung
aufgezeigten
Regel
entspricht
.
-924
Merkmal
sind
Codiertypen
Gruppe
ausgewählt
mindestens
näher
festgelegte
Codierverfahren
motion-compensated
umfasst
.
grundlegende
Funktionsweise
Typen
ist
Abs.
Beschreibung
erläutert
:
intra-Codierung
wird
Block
Bezugnahme
andere
Rahmen
andere
Blöcke
codiert
.
copy-Codierung
stimmt
Block
vollständig
gleichen
Stelle
gelegenen
Block
Bezug
genommenen
Rahmens
.
coded-Codierung
wird
Bezugnahme
Block
anderen
Rahmen
ergänzt
Bewegungsinformationen
zusätzliche
Korrekturinformationen
.
not-coded-Codierung
wird
Bezugnahme
Block
anderen
Rahmen
lediglich
Bewegungsinformationen
ergänzt
.
Auffassung
Patentgerichts
ist
Merkmal
aufgestellte
Mindestkriterium
"
least
"
auszulegen
Verfahren
mindestens
geeignet
muss
Unterscheidung
Typen
vorzunehmen
.
Wortlaut
Merkmal
Gruppe
Codiertypen
ausgewählt
sind
mindestens
genannten
Typen
umfassen
muss
mag
isolierter
Betrachtung
Verständnis
zulassen
reicht
Filterverfahren
zumindest
Typen
berücksichtigt
.
Merkmal
steht
aber
engem
Zusammenhang
Merkmal
.
werden
Verfahren
einbezogenen
Blöcke
Blocktyp
zugeordnet
vordefinierten
Gruppe
ausgewählt
wird
.
Gruppe
beziehen
näheren
Festlegungen
Merkmal
.
dort
definierten
Vorgabe
Gruppe
mindestens
Codiertypen
umfassen
muss
ist
folglich
entnehmen
Verfahren
geeignet
muss
Zuordnung
Typen
vorzunehmen
.
Merkmal
bereits
erwähnt
Möglichkeit
offenlässt
Kombinationen
Codiertypen
Filterparameter
vorzusehen
führt
abweichenden
Beurteilung
.
Merkmal
ergibt
Verfahren
einbezogene
Block
Möglichkeit
Codiertyp
zugeordnet
werden
muss
mindestens
Filterparameter
Basis
Zuordnung
festzulegen
ist
auch
zwingend
Weise
Kombination
anderer
Parameter
festgelegt
wird
.
Verständnis
deckt
bereits
erwähnten
Tabelle
Anspruch
Streitpatentschrift
illustrierten
Ausführungsbeispiel
.
sieht
nur
bestimmten
Einzelkombinationen
Filterparameter
Einsatz
kommt
auch
andere
Einzelkombinationen
vorgesehen
ist
aber
einzelner
Codiertyp
Situation
gleich
behandelt
wird
anderer
Codiertyp
.
So
ist
bereits
erwähnt
etwa
Kombinationen
"
"
"
coded/copy
"
Parameter
vorgesehen
.
macht
Unterscheidung
Codiertypen
"
"
"
not
"
aber
entbehrlich
.
ist
Beispiel
Kombination
Codiertyp
"
"
Bedeutung
"
"
anderer
Parameter
vorgesehen
ist
"
"
.
Patentanspruch
gilt
abweichenden
Wortlauts
Ergebnis
.
Wortlaut
Anspruchs
genügt
zwar
Blöcke
Verfahren
codiert
sind
.
Zusammenhang
Merkmal
ergibt
dennoch
auch
hier
Aufzählung
Verfahren
dient
Gruppe
Codierverfahren
umschreiben
Erkennung
Berücksichtigung
Adaption
Filterverfahrens
Vorrichtung
Lage
sein
muss
.
II
.
Patentgericht
hat
Entscheidung
Wesentlichen
folgt
begründet
:
Auffassung
Klägerin
gehe
Gegenstand
Streitpatents
erteilten
Fassung
Inhalt
ursprünglich
eingereichten
Unterlagen
.
Gegenstand
sei
aber
Entgegenhaltungen
Einheit
behandeln
seien
vollständig
offenbart
.
werde
Filterverfahren
Reduzierung
Blockartefakten
Videodaten
Standard
vorgestellt
.
Filterung
Pixel
identifiziert
würden
Kante
lägen
würden
zwar
Pixel
Blocks
unterzogen
.
Dennoch
handle
Blockgrenzenfilterung
Blockränder
anderer
Schwellenwert
herangezogen
werde
Blockinnere
.
Filterung
einbezogenen
Blöcke
seien
Merkmal
aufgezählten
Verfahren
codiert
Standard
Codiertypen
vorsehe
.
Codiertyp
werde
Festlegung
Filterparameters
herangezogen
herangezogene
Schwellenwert
Blöcken
intra-codiert
seien
abhänge
benachbarte
Block
intra-codiert
sei
.
hierbei
weitergehende
Codiertypen
berücksichtigende
Unterscheidung
erfolge
sei
unerheblich
Merkmal
schon
dann
verwirklicht
sei
Verfahren
mindestens
genannten
Codiertypen
umgehen
könne
.
Gegenstand
Patentanspruch
Hilfsanträgen
verteidigten
Fassungen
gehe
Gegenstand
ursprünglichen
Anmeldung
.
Hilfsantrag
vorgesehene
Merkmal
Anzahl
filternden
Pixel
zunächst
Differenz
Pixelwerten
Blockgrenze
Transformationscodierung
benutzten
Quantisierungsschritts
nur
zusätzlich
Codiertypen
bestimmt
werde
sei
hingegen
ursprungsoffenbart
.
Antrag
verteidigte
Gegenstand
sei
auch
patentfähig
.
sei
Berücksichtigung
Quantisierungsschritts
offenbart
.
Entgegenhaltung
Vorveröffentlichung
dahingestellt
bleiben
könne
sei
Berücksichtigung
Differenz
Pixelwerten
Blockgrenze
offenbart
.
Kombination
Entgegenhaltung
habe
Fachmann
Diplomingenieur
Elektrotechnik
Diplominformatiker
Hochschulausbildung
mehrjähriger
Berufserfahrung
Codierung
Videodaten
nahegelegen
auch
D5/NK5
abgeschlossene
Lehre
komplexer
Filteralgorithmen
enthielten
Verknüpfung
zulasse
.
.
Beurteilung
hält
Überprüfung
Berufungsverfahren
stand
.
1
.
Ausführungen
Patentgerichts
Frage
Gegenstand
Streitpatents
erteilten
Fassung
Inhalt
ursprünglich
eingereichten
Unterlagen
hinausgeht
greift
Klägerin
.
Fehler
Beurteilung
sind
insoweit
ersichtlich
.
2
.
Auffassung
Patentgerichts
ist
Gegenstand
Patentanspruch
erteilten
Fassung
patentfähig
.
Arbeitsgruppe
Internationalen
Fernmeldeunion
veröffentlichten
Entgegenhaltungen
sind
Merkmale
Patentanspruch
offenbart
.
ist
Verfahren
Korrektur
Blockartefakten
Überschwingrauschen
Videodaten
Standard
offenbart
.
genannte
Ziel
erreichen
werden
Daten
Schleifenfilterung
loop
unterzogen
.
werden
Bildpunkte
untersucht
Abweichung
benachbarten
Punkten
vordefinierten
Schwellenwerten
überschreitet
.
Fall
ist
wird
Punkt
Kante
gehörend
angesehen
.
Vergleich
werden
Verlaufsbilds
gesamten
Bilds
ermittelter
globaler
Schwellenwert
Verlaufsbilds
Blocks
ermittelter
lokaler
Schwellenwert
herangezogen
.
entspricht
globalen
Schwellenwert
Block
homogen
ist
wird
umso
kleiner
je
komplexer
Verlaufsbild
Blocks
ist
.
äußeren
Rand
Punkten
bestehenden
Blocks
gelegenen
Punkte
Punkten
wird
nur
globale
Schwellenwert
herangezogen
.
Filterung
werden
Mittelwertfilter
gewichteter
Filter
herangezogen
jeweils
Bereich
3x3
Punkten
angewendet
.
Filterung
werden
Konstellationen
unterschieden
:
mittlere
Punkt
Kante
liegt
wird
gefiltert
.
Filterfenster
Kante
enthält
wird
Mittelwertfilter
angewendet
.
mindestens
außen
gelegenen
Punkte
mittlere
Punkt
Kante
liegt
wird
gewichtete
Filter
angewendet
.
Gewichtung
einzelnen
Punkte
wird
jeweilige
Lage
Kantenpixel
angepasst
.
sind
Merkmal
auch
Merkmale
offenbart
Standard
H.263
insoweit
angegriffenen
Feststellungen
Patentgerichts
blockweise
Codierung
Decodierung
Merkmal
aufgezählten
Codierverfahren
vorsieht
.
Recht
hat
Patentgericht
auch
Merkmale
offenbart
angesehen
.
wird
Filterung
zwar
Punkte
Bildes
durchgeführt
.
werden
aber
jedenfalls
auch
Punkte
Grenze
Blöcken
gefiltert
.
werden
anders
behandelt
übrigen
Punkte
nur
globale
Schwellenwert
herangezogen
wird
.
offenbart
sind
hingegen
Merkmale
7
.
angegriffenen
Feststellungen
Patentgerichts
sieht
nur
Anpassung
Codiertyp
betroffenen
Blocks
aber
.
ergänzende
Berücksichtigung
führt
abweichenden
Beurteilung
.
Recht
hat
Patentgericht
Entgegenhaltungen
Prüfung
Neuheit
Einheit
behandelt
.
wird
ebenfalls
Schleifenfilter
Reduzierung
Blockartefakten
Überschwingrauschen
Videobildern
Standard
offenbart
.
detaillierten
Beschreibung
Schleifenfilterung
wird
ausdrücklich
Bezug
genommen
.
Bezugnahme
werden
enthaltenen
Ausführungen
grundlegenden
Aufbau
Filterverfahrens
Bestandteil
.
steht
offenbarte
Verfahren
einzelnen
Aspekten
beschriebenen
Verfahren
abweicht
.
Abweichungen
gibt
erschließt
Fachmann
schon
enthaltenen
Hinweis
Verfahren
sei
verändert
worden
Berechnung
vereinfachen
.
folgt
indes
Ausführungen
insgesamt
irrelevant
wären
.
Offenbarungsgehalt
bleibt
vielmehr
insoweit
maßgeblich
ausdrücklich
implizit
Abweichungen
ergeben
.
Grundlage
hat
Patentgericht
zutreffend
angenommen
Filterverfahren
Vorbild
offenbart
ist
Schwellenwert
Identifizierung
Kanten
intra-codierte
Blöcke
anders
berechnet
wird
anders
codierte
Blöcke
Blöcke
intra-codierte
Blöcke
angrenzen
wiederum
andere
Regel
gilt
.
ergibt
indes
vollständige
Offenbarung
Merkmale
7
.
Zwar
hängt
Berechnung
Schwellenwerts
jedenfalls
mittelbar
Parameter
Filterung
herangezogen
wird
bestimmten
Umständen
Weise
betroffenen
Blöcke
codiert
sind
.
werden
aber
Merkmal
aufgezählten
Codiertypen
berücksichtigt
.
fehlt
vollständigen
Offenbarung
genannten
Merkmale
Merkmal
oben
angeführten
Gründen
auszulegen
ist
Anpassung
aufgeführten
Codiertypen
erfolgen
muss
.
Gegenstand
Patentanspruch
erteilten
Fassung
ist
Veröffentlichung
Park
Tagungsband
Image
24
.
28
.
Oktober
S.
.
ebenfalls
vollständig
offenbart
.
sind
Schleifenfilter
Nachfilter
Korrigieren
Blockartefakten
Eckenausreißern
Überschwingrauschen
artefacts
noise
Videodaten
Standard
offenbart
.
Vorbereiten
Filtervorgangs
werden
blockweise
Markierungen
horizontale
vertikale
Blockartefakte
blocking
flags
Überschwingrauschen
flag
bestehend
gesetzt
.
werden
Daten
domain
ausgewertet
Koeffizienten
diskreten
Cosinustransformation
ergeben
haben
.
Daten
sind
ebenfalls
Blöcken
Werten
angeordnet
.
Werte
beziehen
aber
einzelne
Pixel
jeweils
Block
insgesamt
.
Abhängigkeit
gesetzten
Markierungen
Codierungsart
wird
starke
schwache
Filterung
durchgeführt
:
wird
horizontaler
Richtung
stark
gefiltert
Markierungen
Blöcken
Wert
aufweisen
;
ansonsten
wird
schwach
gefiltert
.
wird
gefiltert
Blöcke
coded
sind
;
entspricht
Codierart
"
"
Sinne
Streitpatents
.
Inter-Frame
ersten
Block
Markierung
RF1
Wert
Blöcken
Markierung
Wert
aufweist
wird
stark
gefiltert
Blöcke
intra-codiert
sind
Blöcken
Markierung
RF0
Wert
aufweist
;
ansonsten
wird
schwach
gefiltert
.
Auffassung
Beklagten
dürfte
Bedingung
"
RF1
"
auch
intra-codierten
Blöcken
auftreten
können
.
kann
dahingestellt
bleiben
intra-codierte
Blöcke
überhaupt
RF1-Markierung
gesetzt
wird
.
Selbst
Fall
ist
dürften
Erläuterungen
Filterverfahren
verstehen
sein
Fehlen
RF1-Markierung
Ergebnis
"
RF1
"
gleichgesetzt
wird
.
sind
ebenso
Merkmale
2
3
offenbart
.
vollständig
offenbart
sind
hingegen
Merkmale
7
.
Kombination
"
"
wohl
auch
Kombination
"
"
sind
zwar
jeweils
besondere
Einstellungen
Filters
vorgesehen
.
weitergehende
Unterscheidung
ermöglicht
mögliche
Kombination
unterschiedliche
Einstellung
vorzusehen
ist
aber
offenbart
.
Gegenstand
Patentanspruch
erteilten
Fassung
ist
auch
Studiengruppe
Internationalen
Fernmeldeunion
veröffentlichten
Entgegenhaltung
Question
Q15-A-50
vollständig
offenbart
.
ist
Post-Filter
Entfernen
Blockartefakten
blockweise
codierten
Videodaten
offenbart
.
Eingesetzt
wird
adaptive
Version
Mittelwertfilters
.
Seiten
Blockgrenze
werden
jeweils
bis
zu
Pixel
Korrektur
einbezogen
.
Streitpatent
geschilderten
Ausführungsbeispiel
hängt
Anzahl
Grauwertdifferenz
Grenze
Größe
Quantisierungsschritts
.
Abhängigkeit
Anzahl
korrigierenden
Pixel
wird
Unterstützungsfenster
support
window
festgelegt
.
korrigierenden
Pixel
wird
jeweils
Mittelwert
Unterstützungsfenster
liegenden
Pixel
zugewiesen
.
sind
Merkmale
2
3
offenbart
.
offenbart
sind
Merkmale
7
.
Zusammenhang
Filterparametern
Codierart
wird
erwähnt
.
Gegenstand
Patentanspruch
erteilten
Fassung
ist
Fachmann
Stand
Technik
nahegelegt
.
werden
Parameter
Filterung
zwar
bestimmten
Situationen
Abhängigkeit
Codierart
filternden
Blöcke
festgelegt
.
offenbarten
Verfahren
noch
Zusammenschau
Dokumente
ergibt
aber
Anregung
Zuordnung
einzelnen
Codiertypen
so
verallgemeinern
mögliche
Kombination
Merkmal
aufgezählten
Codiertypen
unterschiedliche
Einstellung
möglich
ist
.
kann
offen
bleiben
Fachmann
ausgehend
hatte
benachbarten
Blöcken
Codiertypen
not
"
"
"
Filterung
abzusehen
Blöcke
diskrete
Cosinustransformation
erfolgt
Vergleich
Bezug
genommenen
Blöcken
zusätzlichen
quantisierungsbedingten
Rundungsfehler
auftreten
können
.
Selbst
Fachmann
Überlegungen
angestellt
hätte
wäre
allenfalls
Unterscheidung
Merkmal
aufgeführten
Codiertypen
gelangt
.
Unterscheidung
Codiertypen
"
"
not
"
ergab
hingegen
Veranlassung
.
auch
Aufeinandertreffen
copycodierten
Blöcken
Filterung
Codiertyp
abhängigen
Parametern
entsprechend
Streitpatentschrift
geschilderten
Ausführungsbeispiel
vorzunehmen
ergab
nur
zusätzlichen
Überlegung
Block
Codiertyps
"
not
"
"
"
notwendigerweise
Blöcken
angeordnet
muss
Bezug
genommene
Block
neue
Artefakte
ergeben
können
Filterung
Bezug
genommenen
Blocks
ausreichend
korrigiert
worden
sind
.
Effekten
kommen
kann
zieht
auch
Klägerin
Zweifel
.
Veranlassung
diesbezügliche
Überlegungen
anzustellen
ergab
anderen
Entgegenhaltungen
.
Kombination
ist
ebenfalls
nahegelegt
.
Feststellungen
Patentgerichts
spricht
Kombination
Entgegenhaltungen
abgeschlossene
hoch
komplexe
Verfahren
offenbaren
.
Feststellungen
werden
Vortrag
Klägerin
einzelnen
Maßnahmen
seien
Stand
Technik
bekannt
gebräuchlich
gewesen
Frage
gestellt
.
auch
ist
komplexe
individuell
abgestimmte
Kombination
Maßnahmen
offenbart
.
Hintergrund
gibt
Umstand
Stand
Technik
weitere
Maßnahmen
Filterung
bekannt
waren
noch
Veranlassung
offenbarten
Verfahren
zusätzlich
einzusetzen
.
Ausgehend
liegt
Kombination
einzelnen
Schritten
allgemeinem
Fachwissen
Festlegung
Anzahl
filternden
Pixel
Filterung
transformierten
Daten
vorgenommen
wird
Informationen
einzelnen
unmittelbar
entnommen
werden
können
.
werden
Filterparameter
hingegen
einzelnen
Pixel
bezogenen
Daten
festgelegt
.
Anregung
ergeben
könnte
Methoden
kombinieren
ist
vorgetragen
sonst
ersichtlich
.
Ausgehend
mag
Fachmann
gehabt
haben
ergänzend
Betracht
ziehen
.
Entgegenhaltungen
ergab
aber
Anregung
Filterparameter
nur
einzelnen
Situationen
grundsätzlich
Codiertyp
Blöcke
auszurichten
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
PatG
§
Abs.
§
Abs.
.
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
EP