NAMEN Verkündet : 23 . Mai Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache ECLI : : Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 23 . Mai Richter Dr. Dr. Dr. Richterin Dr. Recht erkannt : Berufung Klägerin Urteil 5 . Senats Bundespatentgerichts 15 . April wird zurückgewiesen . Berufung Beklagten wird Urteil abgeändert . Klage wird abgewiesen . Klägerin trägt Kosten Rechtsstreits . Tatbestand : Beklagte ist Inhaberin Wirkung Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Streitpatents 22 . Januar Inanspruchnahme Priorität 20 . Januar angemeldet wurde . Patentanspruch lautet Verfahrenssprache : " method digital video signal which then block type being adaptive block image image block that image block have been image block have been type least parameter type methods least : motion-compensated . " Patentanspruch schützt Vorrichtung geschützte Verfahren ausgeführt werden kann Patentanspruch Speichermedium Speichern entsprechenden Softwareprogramms . übrigen Patentansprüche sind Ansprüche zurückbezogen . Klägerin hat geltend gemacht Gegenstand Streitpatents gehe ursprünglichen Inhalt Anmeldungsunterlagen sei patentfähig . Beklagte hat Streitpatent erteilten hilfsweise geänderten Fassungen verteidigt . Patentgericht hat Streitpatent nichtig erklärt Gegenstand 12 . Hilfsantrag verteidigte Fassung hinausgeht Klage Übrigen abgewiesen . wenden Parteien Berufung . Klägerin strebt weiterhin vollständige Nichtigerklärung Streitpatents . Beklagte beantragt vollständige Abweisung Klage verteidigt Streitpatent hilfsweise geänderten Fassungen Fassung Hilfsantrag angefochtenen Urteils übereinstimmt . Entscheidungsgründe : Berufung Klägerin ist unbegründet . Berufung Beklagten führt hingegen vollständigen Abweisung Klage . Streitpatent betrifft Verfahren Vorrichtung tern digitalen Videobildern . 1 . Beschreibung Streitpatents waren Stand Technik Übertragungssysteme digital komprimierte Videosignale Standards H.263 Daten blockweise codiert aufeinanderfolgenden Rahmen angeordnet werden . Rahmen entspricht einzelnen Videobild ist Blöcke unterteilt Blockregionen zusammengefasst werden . Block umfasst typischerweise Daten Bildpunkten . werden üblicherweise diskreten Cosinustransformation codiert anschließend quantisiert . Quantisieren kann Rundungsfehlern kommen Diskontinuität Grenze benachbarten Blöcken Blockartefakte Folge haben können . Stand Technik bekannte Filterverfahren Korrektur -5solcher Fehler können Beschreibung Streitpatents führen auch Linien entfernt werden realen Bild gehören . 2 . Streitpatent betrifft Hintergrund technische Problem Filterverfahren Verfügung stellen möglichst originalgetreue Darstellung ermöglicht . 3 . Lösung Problems schlägt Streitpatent Patentanspruch Verfahren Merkmale folgt gliedern lassen : 1 . Verfahren dient Reduzieren visueller Fehler Rahmen digitalen Videosignals 2 . blockweise codiert dann decodiert wird . Entsprechend Prognosecodierverfahren Block wird definiert vorherbestimmten Satz Codiertypen ausgewählt ist . 3 . Verfahren umfasst Durchführung adaptiven Blockgrenzenfilteroperation Blockgrenze ersten decodierten Bildblock ersten Seite Blockgrenze zweiten decodierten Bildblock zweiten Seite Blockgrenze gebildet ist . 4 . erste decodierte Bildblock wird ersten Prognosecodierverfahrenstyp codiert 5 . zweite decodierte Bildblock zweiten Prognosecodierverfahrenstyp . . Mindestens Parameter Filteroperation wird Basis ersten zweiten Prognosecodierverfahrenstypen bestimmt . 7 . ersten zweiten Prognosecodierverfahrenstypen werden Gruppe Prognosecodierverfahren ausgewählt mindestens Intracodierung Kopiercodierung Prognosecodierung Bewegungskompensation codierte Codierung umfasst . Vorrichtung Patentanspruch Speichermedium Patentanspruch gespeicherte Softwareprogramm dienen Anwendung Verfahrens . 4 . Merkmale bedürfen näherer Erörterung Merkmal vorgesehene adaptive Blockgrenzenfilteroperation adaptive block filter ist Filtervorgang Grenze Blöcken stattfindet also Pixel betrifft Grenze liegen . Patentgericht zutreffend ausgeführt hat auch Beklagte Ansatz Zweifel zieht schließt Patentanspruch zusätzlich geschützten Verfahren auch Pixel Inneren Blocks Filtervorgang unterziehen . Blockgrenzenfilteroperation Sinne Merkmal setzt aber Pixel Blockgrenzen zumindest Teil anderen Maßgaben gefiltert werden übrigen Pixel jeweiligen Blocks . -715 Adaptiv ist Filtervorgang Sinne Merkmal Art Weise Filterung durchgeführt wird Abhängigkeit bestimmten Voraussetzungen unterschiedlich ausgestaltet ist . Streitpatent geschilderten Ausführungsbeispiel erfolgt Anpassung Filters bestimmten Situationen dergestalt filternden Daten verändert werden . abweichender Festlegungen Patentanspruch ist auch Adaption Sinne Merkmal anzusehen . Ergebnis situationsbedingtes Absehen Filterung Filterung " Filterstärke " durchgeführt wird ist unerheblich Patentanspruch näheren Anforderungen Ausgestaltung Filtervorgangs vorsieht . Auffassung Patentgerichts folgt hieraus indes Filteroperation auch dann adaptiv ist bestimmte Situationen Filterung andere Situationen lediglich Absehen Filterung vorsieht . Auch Ausgestaltung findet Adaption Sinne Merkmal Situation Regel gefiltert wird . zentraler Bedeutung ist Merkmalen vorgesehene vorausgesetzte Einteilung Blöcke verschiedene Blocktypen . Blocktypen werden Merkmal Art Weise definiert jeweilige Block codiert ist . Merkmal weisen erste Bildblock ersten benachbarte zweite Bildblock zweiten Codiertyp . Codiertypen können einzelnen Blockpaaren unterschiedlich hingegen gleich sein . Merkmal muss mindestens Parameter Filteroperation Basis Codiertypen bestimmt sein . bedeutet Bestimmung jeweiligen Kombination erstem zweitem abhängt . Streitpatentschrift geschilderten Ausführungsbeispiel erfolgt Parameter Filterung Ausführungsbeispiel Anzahl Filtervorgang untersuchten Seiten Blockgrenze mögliche Kombination zweier Codiertypen gesondert festgelegt wird . Zuordnung Zahl untersuchten zusätzlich Höchstwert begrenzt ist wird beispielhaft Tabelle Streitpatentschrift Abs. Patentanspruch dargestellt : Beispiel ist abweichender Festlegungen Patentanspruch entnehmen zwingend Kombination unterschiedlicher Parameter bestimmt werden muss . So sind Tabelle etwa Kombinationen " " " coded/copy " Parameter vorgesehen . Tabelle abweichend oben wiedergegebenen Darstellung Patentanspruch abweichend Darstellung Anmeldung Kombination " " Wertepaar " 4/n " " 2/n " angegeben wird führt schon abweichenden Beurteilung Festlegung Filterparameter auch Ausgestaltung aufgezeigten Regel entspricht . -924 Merkmal sind Codiertypen Gruppe ausgewählt mindestens näher festgelegte Codierverfahren motion-compensated umfasst . grundlegende Funktionsweise Typen ist Abs. Beschreibung erläutert : intra-Codierung wird Block Bezugnahme andere Rahmen andere Blöcke codiert . copy-Codierung stimmt Block vollständig gleichen Stelle gelegenen Block Bezug genommenen Rahmens . coded-Codierung wird Bezugnahme Block anderen Rahmen ergänzt Bewegungsinformationen zusätzliche Korrekturinformationen . not-coded-Codierung wird Bezugnahme Block anderen Rahmen lediglich Bewegungsinformationen ergänzt . Auffassung Patentgerichts ist Merkmal aufgestellte Mindestkriterium " least " auszulegen Verfahren mindestens geeignet muss Unterscheidung Typen vorzunehmen . Wortlaut Merkmal Gruppe Codiertypen ausgewählt sind mindestens genannten Typen umfassen muss mag isolierter Betrachtung Verständnis zulassen reicht Filterverfahren zumindest Typen berücksichtigt . Merkmal steht aber engem Zusammenhang Merkmal . werden Verfahren einbezogenen Blöcke Blocktyp zugeordnet vordefinierten Gruppe ausgewählt wird . Gruppe beziehen näheren Festlegungen Merkmal . dort definierten Vorgabe Gruppe mindestens Codiertypen umfassen muss ist folglich entnehmen Verfahren geeignet muss Zuordnung Typen vorzunehmen . Merkmal bereits erwähnt Möglichkeit offenlässt Kombinationen Codiertypen Filterparameter vorzusehen führt abweichenden Beurteilung . Merkmal ergibt Verfahren einbezogene Block Möglichkeit Codiertyp zugeordnet werden muss mindestens Filterparameter Basis Zuordnung festzulegen ist auch zwingend Weise Kombination anderer Parameter festgelegt wird . Verständnis deckt bereits erwähnten Tabelle Anspruch Streitpatentschrift illustrierten Ausführungsbeispiel . sieht nur bestimmten Einzelkombinationen Filterparameter Einsatz kommt auch andere Einzelkombinationen vorgesehen ist aber einzelner Codiertyp Situation gleich behandelt wird anderer Codiertyp . So ist bereits erwähnt etwa Kombinationen " " " coded/copy " Parameter vorgesehen . macht Unterscheidung Codiertypen " " " not " aber entbehrlich . ist Beispiel Kombination Codiertyp " " Bedeutung " " anderer Parameter vorgesehen ist " " . Patentanspruch gilt abweichenden Wortlauts Ergebnis . Wortlaut Anspruchs genügt zwar Blöcke Verfahren codiert sind . Zusammenhang Merkmal ergibt dennoch auch hier Aufzählung Verfahren dient Gruppe Codierverfahren umschreiben Erkennung Berücksichtigung Adaption Filterverfahrens Vorrichtung Lage sein muss . II . Patentgericht hat Entscheidung Wesentlichen folgt begründet : Auffassung Klägerin gehe Gegenstand Streitpatents erteilten Fassung Inhalt ursprünglich eingereichten Unterlagen . Gegenstand sei aber Entgegenhaltungen Einheit behandeln seien vollständig offenbart . werde Filterverfahren Reduzierung Blockartefakten Videodaten Standard vorgestellt . Filterung Pixel identifiziert würden Kante lägen würden zwar Pixel Blocks unterzogen . Dennoch handle Blockgrenzenfilterung Blockränder anderer Schwellenwert herangezogen werde Blockinnere . Filterung einbezogenen Blöcke seien Merkmal aufgezählten Verfahren codiert Standard Codiertypen vorsehe . Codiertyp werde Festlegung Filterparameters herangezogen herangezogene Schwellenwert Blöcken intra-codiert seien abhänge benachbarte Block intra-codiert sei . hierbei weitergehende Codiertypen berücksichtigende Unterscheidung erfolge sei unerheblich Merkmal schon dann verwirklicht sei Verfahren mindestens genannten Codiertypen umgehen könne . Gegenstand Patentanspruch Hilfsanträgen verteidigten Fassungen gehe Gegenstand ursprünglichen Anmeldung . Hilfsantrag vorgesehene Merkmal Anzahl filternden Pixel zunächst Differenz Pixelwerten Blockgrenze Transformationscodierung benutzten Quantisierungsschritts nur zusätzlich Codiertypen bestimmt werde sei hingegen ursprungsoffenbart . Antrag verteidigte Gegenstand sei auch patentfähig . sei Berücksichtigung Quantisierungsschritts offenbart . Entgegenhaltung Vorveröffentlichung dahingestellt bleiben könne sei Berücksichtigung Differenz Pixelwerten Blockgrenze offenbart . Kombination Entgegenhaltung habe Fachmann Diplomingenieur Elektrotechnik Diplominformatiker Hochschulausbildung mehrjähriger Berufserfahrung Codierung Videodaten nahegelegen auch D5/NK5 abgeschlossene Lehre komplexer Filteralgorithmen enthielten Verknüpfung zulasse . . Beurteilung hält Überprüfung Berufungsverfahren stand . 1 . Ausführungen Patentgerichts Frage Gegenstand Streitpatents erteilten Fassung Inhalt ursprünglich eingereichten Unterlagen hinausgeht greift Klägerin . Fehler Beurteilung sind insoweit ersichtlich . 2 . Auffassung Patentgerichts ist Gegenstand Patentanspruch erteilten Fassung patentfähig . Arbeitsgruppe Internationalen Fernmeldeunion veröffentlichten Entgegenhaltungen sind Merkmale Patentanspruch offenbart . ist Verfahren Korrektur Blockartefakten Überschwingrauschen Videodaten Standard offenbart . genannte Ziel erreichen werden Daten Schleifenfilterung loop unterzogen . werden Bildpunkte untersucht Abweichung benachbarten Punkten vordefinierten Schwellenwerten überschreitet . Fall ist wird Punkt Kante gehörend angesehen . Vergleich werden Verlaufsbilds gesamten Bilds ermittelter globaler Schwellenwert Verlaufsbilds Blocks ermittelter lokaler Schwellenwert herangezogen . entspricht globalen Schwellenwert Block homogen ist wird umso kleiner je komplexer Verlaufsbild Blocks ist . äußeren Rand Punkten bestehenden Blocks gelegenen Punkte Punkten wird nur globale Schwellenwert herangezogen . Filterung werden Mittelwertfilter gewichteter Filter herangezogen jeweils Bereich 3x3 Punkten angewendet . Filterung werden Konstellationen unterschieden : mittlere Punkt Kante liegt wird gefiltert . Filterfenster Kante enthält wird Mittelwertfilter angewendet . mindestens außen gelegenen Punkte mittlere Punkt Kante liegt wird gewichtete Filter angewendet . Gewichtung einzelnen Punkte wird jeweilige Lage Kantenpixel angepasst . sind Merkmal auch Merkmale offenbart Standard H.263 insoweit angegriffenen Feststellungen Patentgerichts blockweise Codierung Decodierung Merkmal aufgezählten Codierverfahren vorsieht . Recht hat Patentgericht auch Merkmale offenbart angesehen . wird Filterung zwar Punkte Bildes durchgeführt . werden aber jedenfalls auch Punkte Grenze Blöcken gefiltert . werden anders behandelt übrigen Punkte nur globale Schwellenwert herangezogen wird . offenbart sind hingegen Merkmale 7 . angegriffenen Feststellungen Patentgerichts sieht nur Anpassung Codiertyp betroffenen Blocks aber . ergänzende Berücksichtigung führt abweichenden Beurteilung . Recht hat Patentgericht Entgegenhaltungen Prüfung Neuheit Einheit behandelt . wird ebenfalls Schleifenfilter Reduzierung Blockartefakten Überschwingrauschen Videobildern Standard offenbart . detaillierten Beschreibung Schleifenfilterung wird ausdrücklich Bezug genommen . Bezugnahme werden enthaltenen Ausführungen grundlegenden Aufbau Filterverfahrens Bestandteil . steht offenbarte Verfahren einzelnen Aspekten beschriebenen Verfahren abweicht . Abweichungen gibt erschließt Fachmann schon enthaltenen Hinweis Verfahren sei verändert worden Berechnung vereinfachen . folgt indes Ausführungen insgesamt irrelevant wären . Offenbarungsgehalt bleibt vielmehr insoweit maßgeblich ausdrücklich implizit Abweichungen ergeben . Grundlage hat Patentgericht zutreffend angenommen Filterverfahren Vorbild offenbart ist Schwellenwert Identifizierung Kanten intra-codierte Blöcke anders berechnet wird anders codierte Blöcke Blöcke intra-codierte Blöcke angrenzen wiederum andere Regel gilt . ergibt indes vollständige Offenbarung Merkmale 7 . Zwar hängt Berechnung Schwellenwerts jedenfalls mittelbar Parameter Filterung herangezogen wird bestimmten Umständen Weise betroffenen Blöcke codiert sind . werden aber Merkmal aufgezählten Codiertypen berücksichtigt . fehlt vollständigen Offenbarung genannten Merkmale Merkmal oben angeführten Gründen auszulegen ist Anpassung aufgeführten Codiertypen erfolgen muss . Gegenstand Patentanspruch erteilten Fassung ist Veröffentlichung Park Tagungsband Image 24 . 28 . Oktober S. . ebenfalls vollständig offenbart . sind Schleifenfilter Nachfilter Korrigieren Blockartefakten Eckenausreißern Überschwingrauschen artefacts noise Videodaten Standard offenbart . Vorbereiten Filtervorgangs werden blockweise Markierungen horizontale vertikale Blockartefakte blocking flags Überschwingrauschen flag bestehend gesetzt . werden Daten domain ausgewertet Koeffizienten diskreten Cosinustransformation ergeben haben . Daten sind ebenfalls Blöcken Werten angeordnet . Werte beziehen aber einzelne Pixel jeweils Block insgesamt . Abhängigkeit gesetzten Markierungen Codierungsart wird starke schwache Filterung durchgeführt : wird horizontaler Richtung stark gefiltert Markierungen Blöcken Wert aufweisen ; ansonsten wird schwach gefiltert . wird gefiltert Blöcke coded sind ; entspricht Codierart " " Sinne Streitpatents . Inter-Frame ersten Block Markierung RF1 Wert Blöcken Markierung Wert aufweist wird stark gefiltert Blöcke intra-codiert sind Blöcken Markierung RF0 Wert aufweist ; ansonsten wird schwach gefiltert . Auffassung Beklagten dürfte Bedingung " RF1 " auch intra-codierten Blöcken auftreten können . kann dahingestellt bleiben intra-codierte Blöcke überhaupt RF1-Markierung gesetzt wird . Selbst Fall ist dürften Erläuterungen Filterverfahren verstehen sein Fehlen RF1-Markierung Ergebnis " RF1 " gleichgesetzt wird . sind ebenso Merkmale 2 3 offenbart . vollständig offenbart sind hingegen Merkmale 7 . Kombination " " wohl auch Kombination " " sind zwar jeweils besondere Einstellungen Filters vorgesehen . weitergehende Unterscheidung ermöglicht mögliche Kombination unterschiedliche Einstellung vorzusehen ist aber offenbart . Gegenstand Patentanspruch erteilten Fassung ist auch Studiengruppe Internationalen Fernmeldeunion veröffentlichten Entgegenhaltung Question Q15-A-50 vollständig offenbart . ist Post-Filter Entfernen Blockartefakten blockweise codierten Videodaten offenbart . Eingesetzt wird adaptive Version Mittelwertfilters . Seiten Blockgrenze werden jeweils bis zu Pixel Korrektur einbezogen . Streitpatent geschilderten Ausführungsbeispiel hängt Anzahl Grauwertdifferenz Grenze Größe Quantisierungsschritts . Abhängigkeit Anzahl korrigierenden Pixel wird Unterstützungsfenster support window festgelegt . korrigierenden Pixel wird jeweils Mittelwert Unterstützungsfenster liegenden Pixel zugewiesen . sind Merkmale 2 3 offenbart . offenbart sind Merkmale 7 . Zusammenhang Filterparametern Codierart wird erwähnt . Gegenstand Patentanspruch erteilten Fassung ist Fachmann Stand Technik nahegelegt . werden Parameter Filterung zwar bestimmten Situationen Abhängigkeit Codierart filternden Blöcke festgelegt . offenbarten Verfahren noch Zusammenschau Dokumente ergibt aber Anregung Zuordnung einzelnen Codiertypen so verallgemeinern mögliche Kombination Merkmal aufgezählten Codiertypen unterschiedliche Einstellung möglich ist . kann offen bleiben Fachmann ausgehend hatte benachbarten Blöcken Codiertypen not " " " Filterung abzusehen Blöcke diskrete Cosinustransformation erfolgt Vergleich Bezug genommenen Blöcken zusätzlichen quantisierungsbedingten Rundungsfehler auftreten können . Selbst Fachmann Überlegungen angestellt hätte wäre allenfalls Unterscheidung Merkmal aufgeführten Codiertypen gelangt . Unterscheidung Codiertypen " " not " ergab hingegen Veranlassung . auch Aufeinandertreffen copycodierten Blöcken Filterung Codiertyp abhängigen Parametern entsprechend Streitpatentschrift geschilderten Ausführungsbeispiel vorzunehmen ergab nur zusätzlichen Überlegung Block Codiertyps " not " " " notwendigerweise Blöcken angeordnet muss Bezug genommene Block neue Artefakte ergeben können Filterung Bezug genommenen Blocks ausreichend korrigiert worden sind . Effekten kommen kann zieht auch Klägerin Zweifel . Veranlassung diesbezügliche Überlegungen anzustellen ergab anderen Entgegenhaltungen . Kombination ist ebenfalls nahegelegt . Feststellungen Patentgerichts spricht Kombination Entgegenhaltungen abgeschlossene hoch komplexe Verfahren offenbaren . Feststellungen werden Vortrag Klägerin einzelnen Maßnahmen seien Stand Technik bekannt gebräuchlich gewesen Frage gestellt . auch ist komplexe individuell abgestimmte Kombination Maßnahmen offenbart . Hintergrund gibt Umstand Stand Technik weitere Maßnahmen Filterung bekannt waren noch Veranlassung offenbarten Verfahren zusätzlich einzusetzen . Ausgehend liegt Kombination einzelnen Schritten allgemeinem Fachwissen Festlegung Anzahl filternden Pixel Filterung transformierten Daten vorgenommen wird Informationen einzelnen unmittelbar entnommen werden können . werden Filterparameter hingegen einzelnen Pixel bezogenen Daten festgelegt . Anregung ergeben könnte Methoden kombinieren ist vorgetragen sonst ersichtlich . Ausgehend mag Fachmann gehabt haben ergänzend Betracht ziehen . Entgegenhaltungen ergab aber Anregung Filterparameter nur einzelnen Situationen grundsätzlich Codiertyp Blöcke auszurichten . IV . Kostenentscheidung beruht § Abs. PatG § Abs. § Abs. . Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung EP