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2226 lines
21 KiB

NAMEN
Verkündet
:
5
.
Mai
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Verdickerpolymer
Art
.
Werden
Bestandteile
Stoffzusammensetzung
Stoffe
Stoffgruppen
alternativ
beansprucht
fehlt
Gegenstand
Patents
bereits
dann
erforderlichen
Neuheit
gesamten
beanspruchten
Bandbreite
Stoffe
Stoffgruppen
Bestandteil
Zusammensetzung
bekannt
war
.
Urteil
5
.
Mai
Bundespatentgericht
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
5
.
Mai
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Recht
erkannt
:
Berufung
20
November
verkündete
Urteil
3
.
Senats
Bundespatentgerichts
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
eingetragene
Inhaberin
10
.
Mai
angemeldeten
auch
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Streitpatents
.
Streitpatent
nimmt
Priorität
12
.
Mai
Anspruch
.
insgesamt
Patentansprüchen
hat
Patentanspruch
Durchführung
Einspruchsverfahrens
Verfahrenssprache
folgenden
Wortlaut
:
"
1
.
pourable
water
dispersible
associative
thickener
mPa.s
centipoise
°
:
to
%
associative
thickener
polyesters
modified
lulosics
poIyester-urethanes
polyether-alpha
;
least
%
by
weight
water
;
%
thereof
;
optionally
additional
neutralization
buffering
agents
inorganic
salts
agents
except
thickener
water-dispersible
thickener
least
this
hydrocarbon
residues
hydrocarbon
residues
denotes
alkylene
oxide
units
alcohols
with
alkylene
oxides
having
atoms
denotes
the
thickener
aqueous
.
"
Klägerin
hat
geltend
gemacht
Gegenstand
Streitpatents
sei
patentfähig
;
sei
neu
beruhe
jedenfalls
aber
erfinderischen
Tätigkeit
.
gehe
Gegenstand
Patentanspruch
Inhalt
ursprünglichen
Anmeldungsunterlagen
.
Patentgericht
hat
Streitpatent
Wirkung
Bundesrepublik
nichtig
erklärt
.
Hiergegen
richtet
Berufung
Beklagten
Klageabweisungsantrag
weiterverfolgt
.
Hilfsweise
verteidigt
Streitpatent
Fassung
beschränkten
Anspruchssätzen
.
Klägerin
tritt
Rechtsmittel
.
Entscheidungsgründe
:
Streitpatent
betrifft
Verdickerzusammensetzungen
Kontrolle
Viskosität
anderer
rheologischer
Eigenschaften
Fließeigenschaften
wässrigen
Systemen
.
1
.
Beschreibung
Streitpatents
sind
Verdickerzusammensetzungen
Anwendung
insbesondere
Latexfarben
Beschichtungen
Tinten
Baumaterialien
Kosmetika
Holzbeizen
bekannt
.
würden
zunehmend
synthetische
Eindicker
verwendet
auch
Polyurethaneindicker
zählten
.
rheologischen
Additive
würden
oftmals
auch
Eindicker
Assoziativverdicker
bezeichnet
.
Mechanismus
eindickten
gehörten
hydrophobe
Assoziationen
hydrophoben
Komponenten
Eindickermolekülen
anderen
hydrophoben
Oberflächen
.
Handelsübliche
Assoziativverdicker
seien
gewöhnlich
gießbare
Flüssigkeiten
Verdickerzusammensetzung
üblicherweise
Vermischen
assoziativen
Polymers
Wasser
organischen
Lösungsmittel
hergestellt
würden
.
organischen
Lösungsmittel
würden
zugesetzt
Viskosität
Polymere
Wasser
senken
.
flüchtigen
organischen
Lösungsmittel
flüchtige
organischen
Komponenten
Risiko
Mensch
Umwelt
darstellten
würden
Ländern
Toleranzwerte
Gase
sukzessiv
gesenkt
bestimmte
Anwendungen
Lösungsmittel
verboten
.
2
.
Streitpatent
liegt
Hintergrund
Aufgabe
flüssige
Wasser
dispergierbare
Verdickerzusammensetzung
weiteren
Verarbeitung
passenden
Viskosität
bereitzustellen
Umweltprobleme
verursachen
.
Lösung
schlägt
Streitpatent
Patentanspruch
Verdickerzusammensetzung
folgenden
Merkmalen
:
1
.
Assoziative
Verdickerzusammensetzung
wässrige
Systeme
gießbar
Wasser
dispergierbar
ist
Viskosität
mPa·s
°
aufweist
bestehend
2
.
Gew.-%
assoziativen
Verdickerpolymers
ausgewählt
Polyestern
modifizierten
Cellulosederivaten
Polyesterurethanen
Polyetherα-Olefinen
Polyetherpolyolen
;
3
.
mindestens
Gew.-%
Wasser
;
4
.
Gew.-%
oberflächenaktiver
Mittel
4.1
ausgewählt
anionischen
nicht-ionischen
oberflächenaktiven
Mitteln
Gemischen
;
5
.
optional
zusätzlichen
Bestandteilen
ausgewählt
Bindemitteln
Tonen
Neutralisationschemikalien
Pufferungsmitteln
anorganischen
Salzen
Chelatbildnern
pH-Wert-Einstellungsmitteln
;
6
.
ausgenommen
Verdickungsmittelzubereitung
Verdicken
wässriger
Systeme
bestehend
Gemisch
wasserlöslichen
Wasser
dispergierbaren
Verdickungsmittels
Urethangruppen
enthält
6.2
nicht-ionischen
Emulgators
mindestens
Verbindung
Formel
Formel
identische
unterschiedliche
Kohlenwasserstoffe
bezeichnen
Wasserstoff
identische
unterschiedliche
Kohlenwasserstoffreste
bezeichnen
Alkenoxideinheiten
bezeichnet
Alkoxylieren
Alkoholen
Alkenoxiden
erhalten
werden
Kohlenstoffatome
aufweisen
Zahlen
bezeichnet
Form
wässrigen
Lösung
Dispersion
.
3
.
bedarf
Hinsicht
näheren
Erläuterung
:
Wendung
"
bestehend
"
"
"
deutet
Patentansprüchen
chemische
Zusammensetzungen
Gemische
Gegenstand
haben
Regel
abschließende
Aufzählung
Bezug
genommenen
Bestandteile
hin
vgl.
Urteil
12
Juli
.
Reifenabdichtmittel
;
Prüfungsrichtlinien
Teil
Kap
.
Nr.
;
Entscheidung
15
.
September
2
.
.
Frage
Bestandteile
Stoffzusammensetzung
trennen
ist
Frage
Reinheitsgrades
eingesetzten
Stoffe
.
Insbesondere
hier
interessierenden
Verdickerzusammensetzungen
handelsübliche
Chemikalien
benutzt
werden
wird
fachlicher
Sicht
notgedrungen
immer
vollständige
Reinheit
Bestandteile
Zutaten
vorausgesetzt
gegebenenfalls
nur
jeweiligen
Bedarf
angepasster
Reinheitsgrad
.
vorliegend
Patentanspruch
Beschreibung
besonderen
Anforderungen
Reinheit
herzustellenden
Zusammensetzung
ergeben
schließt
Vorgabe
"
bestehend
"
"
fachlicher
Sicht
verwendenden
Polymere
Mittel
gegebenenfalls
fakultativen
Zusätze
geringem
Umfang
auch
Rückstände
Herstellung
verwendeten
Ausgangsstoffe
restliches
Wasser
enthalten
können
.
Begriff
oberflächenaktiven
Mittels
Merkmal
ist
Übersetzung
englischen
Worts
"
surfactant
"
Worte
"
surface
active
agent
"
steht
.
ist
zugleich
Synonym
Tenside
wiederum
synonym
auch
Emulgatoren
bezeichnet
werden
.
II
.
Patentgericht
ist
Ergebnis
gelangt
Gegenstand
Streitpatents
sei
nachveröffentlichten
Art
.
Abs.
schen
Patentanmeldung
vorweggenommen
habe
ausgehend
anderen
Entgegenhaltung
NiK10e
auch
erfinderischen
Tätigkeit
beruht
.
Gegenstände
Hilfsanträge
beruhten
ebenfalls
erfinderischen
Tätigkeit
.
1
.
betreffe
Zubereitung
Polyurethanbasis
Verdickung
wässriger
Systeme
Löslichkeit
Dispergierbarkeit
Wasser
zwangsläufig
auch
gießbar
sei
assoziativ
wirkende
Verdickerzusammensetzung
besonders
niedriger
Eigenviskosität
handele
.
zeige
Dokument
weitere
Verdickerzusammensetzungen
Merkmalen
ohnehin
lediglich
optionalen
Merkmalsgruppe
Streitpatent
Disclaimer
ausgenommenen
Zusatzstoffe
gemäß
Merkmalsgruppe
.
entsprechende
Zusammensetzung
werde
Vergleichsbeispielen
jeweils
Gewichtsprozent
Polyurethanen
ausgewählten
assoziativen
Verdickerpolymers
nicht-ionischen
oberflächenaktiven
Mittels
Restwasseranteil
Gewichtsprozent
offenbart
.
Vergleichsbeispielen
verwendeten
Produkte
seien
zweifelsfrei
trockene
nicht-ionische
wasserlösliche
Assoziativverdicker
Polyurethan-Typ
.
stehe
Tabelle
Vergleichsbeispiele
Komponenten
Spalten
falsch
bezeichnet
seien
.
fachkundige
Leser
werde
Schreibfehler
richtige
Bedeutung
zweifelsfrei
erkennen
.
2
.
beruhe
Gegenstand
Streitpatents
erfinderischen
Tätigkeit
.
vorveröffentlichten
Produktbeschreibung
werde
Bezeichnung
flüssiger
zweifelsfrei
assoziativ
-9-
wirkender
nicht-ionischer
Polyurethanverdicker
niedrigen
Viskosität
cP
beschrieben
%
Wasser
gelöst
völlig
frei
flüchtigen
organischen
Lösungsmitteln
sei
.
Produkt
unterscheide
Gegenstand
Streitpatents
lediglich
Fehlen
anionischen
nicht-ionischen
oberflächenaktiven
Mittels
gemäß
Merkmalsgruppe
.
Fachmann
regelmäßig
Team
arbeitenden
Diplom-Chemiker
Fachrichtung
organische
Chemie
besonderen
Kenntnissen
Erfahrungen
Gebiet
Polymerchemie
Rheologie
Grenzflächenchemie
polymerbasierten
wässrigen
Systemen
assoziativen
Verdicker
oberflächenaktiven
Mitteln
handele
sei
geläufig
gewesen
Zusatz
oberflächenaktiven
Stoffen
Wechselwirkung
Assoziativverdickerpolymeren
Anwendung
Farben
Beschichtungsmitteln
rheologische
Eigenschaften
noch
weiter
günstig
beeinflusst
werden
könnten
.
werde
Zusatz
Produkt
Betracht
ziehen
insbesondere
oberflächenaktive
Mittel
anionischen
nichtionischen
Typ
experimentell
untersuchen
Lehrbuch
Hulden
:
S.
sei
vorteilhafte
Einfluss
oberflächenaktiven
Mitteln
wässrige
Assoziativverdickerzusammensetzungen
bekannt
gewesen
.
routinemäßiges
Optimieren
gelange
zwanglos
Anteilen
Gewichtsprozenten
somit
erfinderisches
Zutun
Gegenstand
Streitpatents
.
Ebenso
habe
Entwicklungsansatz
ausgehend
Aufsatz
Vol.
Nr.
S.
zusammen
allgemeinen
wissen
japanischen
Offenlegungsschrift
erfinderische
Tätigkeit
Gegenstand
Streitpatents
geführt
.
Schließlich
beruhe
Gegenstand
Streitpatents
auch
Fassung
Hilfsanträge
erfinderischer
Tätigkeit
.
.
hält
Nachprüfung
Berufungsverfahren
stand
.
1
.
Patentgericht
hat
Recht
angenommen
europäische
Patentanmeldung
Prioritätstag
erfolgten
Anmeldung
Stand
Technik
gehört
Art
.
Abs.
Gegenstand
Patentanspruch
vorwegnimmt
.
betrifft
Verdickungsmittelzubereitung
Urethangruppen
aufweisenden
Wasser
dispergierbaren
Verdickungsmittel
Komponente
bezeichneten
nicht-inonischen
Emulgator
"
c1
benannten
Komponente
Definition
Disclaimermerkmal
Patentanspruch
entspricht
.
Erfindung
sollte
Problem
gelöst
werden
neue
Verdickungsmittelzubereitung
Polyurethanbasis
wässrige
Systeme
finden
zumindest
gleich
guter
Verdickerwirkung
deutlich
geringere
Eigenviskosität
aufweist
.
Lösung
bestand
Polyurethanverdicker
größtenteils
bereits
bekannten
Emulgatoren
c1-Komponente
beizumischen
S.
.
Beleg
vorteilhaften
Wirkung
Komponente
dokumentiert
nachfolgend
eingefügten
Tabelle
vergleichend
Messergebnisse
Viskosität
Verdickerwirkung
Zusammensetzungen
gemäß
dortigen
Erfindung
Beispiele
Mischungen
nichtionischer
Emulgator
und/oder
Komponente
c1
fehlt
Vergleichsbeispiele
Teil
Vergleichsbeispiele
Streitpatent
vorgeschlagene
stoffliche
Zusammensetzung
aufweisen
:
Tabelle
Spalten
"
Komponente
A
"
"
Komponente
vorgesehen
sind
hat
Patentgericht
festgestellt
Fachmann
Versehen
erkennt
"
Komponente
A
"
Vergleichsbeispiele
"
Komponente
"
"
Komponente
"
"
Komponente
c1
"
interpretiert
.
diesbezüglichen
Ausführungen
angefochtenen
Urteil
wird
Bezug
genommen
.
Durchgreifende
konkrete
Anhaltspunkte
Zweifel
Richtigkeit
Patentgericht
getroffenen
Feststellung
begründen
neue
Feststellung
gebieten
würden
Abs.
vermag
Berufung
insoweit
Wesentlichen
erstinstanzliche
Vorbringen
Beklagten
vertiefend
wiederholt
aufzuzeigen
.
Erklärungsversuche
Fachmann
Schreibfehler
erkennen
andere
Erkenntnis
gewinnen
werde
sind
plausibel
.
Beschreibung
finden
Definitionen
Komponenten
B
wohl
aber
Komponenten
usw.
Beschreibung
S.
Zeile
.
.
klärung
"
Komponente
A
"
handelt
müsste
Fachmann
Beispiele
Vergleichsbeispiele
ausführbar
unklar
ansehen
Betrachtung
Dokuments
Gesamtheit
richtigen
Verständnis
führt
.
Tabellen
weisen
ganz
überwiegend
Komponentenbezeichnungen
"
"
"
usw.
.
Tabelle
Ethyloxid
abweichend
"
Komponente
"
bezeichnet
ist
ergibt
Tabelle
unmittelbar
vorangestellten
Erläuterungen
"
"
gemeint
ist
.
Bezeichnung
Zuordnung
Komponenten
selbst
auch
US-amerikanischen
Parallelanmeldung
ist
somit
zwar
uneinheitlich
insgesamt
ist
jedoch
Patentgericht
gefundene
Erklärung
allein
plausibel
.
Auch
Feststellung
Patentgerichts
Vergleichsbeispielen
eingesetzten
Markt
bereits
eingeführten
Produkten
trockene
nicht-ionische
wasserlösliche
Assoziativverdicker
Polyurethantyp
Merkmalsgruppe
handelt
hat
Berufung
konkreten
Anhaltspunkte
aufzuzeigen
vermocht
Zweifel
Feststellung
Patentgerichts
begründen
neue
Feststellungen
gebieten
könnten
.
Produktblatt
weist
Erzeugnis
lösungsmittelfreien
nicht-ionischen
wasserlöslichen
Polyurethantyp
.
aktiven
Wirkstoff
genannten
Produkte
Verdickerpolymer
Sinne
Merkmalsgruppe
handelt
stand
erster
Instanz
Streit
ist
Klägerin
Anlage
eingehend
erläutert
worden
.
Berufung
hat
erschüttern
vermocht
.
nachveröffentlicht
ist
ist
unbedenklich
Stand
Technik
dokumentiert
werden
soll
chemische
Zusammenhänge
unverändert
bestehen
vgl.
insoweit
Urteil
24
Juli
.
f.
.
aktiver
Inhalt
mindestens
%
angegeben
wird
haben
schriftsätzliche
Vorbringen
Beklagten
Erörterungen
mündlichen
Verhandlung
Anhaltspunkte
ergeben
Verdickungsmittel
angegebenen
Polyurethan
andere
aktive
Stoffe
beigemischt
gewesen
sein
könnten
noch
Rest
Rückstände
Ausgangssubstanzen
gegebenenfalls
Wasser
handelt
.
Berufung
Verwendung
Hinweis
deutlich
abweichenden
Viskositätswert
Vergleichsbeispiel
Tabelle
entsprechenden
Wert
Vergleichsbeispielen
Tabelle
anzweifelt
übersieht
Viskosität
breiten
Grenzen
variieren
kann
vgl.
S.
.
Vergleichsbeispielen
Tabelle
zwangsläufig
ebenfalls
gearbeitet
worden
muss
.
Vergleichsbeispielen
Tabelle
wird
Assoziativverdicker
Polyurethanbasis
lediglich
Komponente
fälschlich
"
Komponente
A
"
bezeichnet
nebenstehenden
Strukturformel
definiertes
nichtionisches
Tensid
Wasser
jeweils
Mengen
hinzugefügt
Merkmalen
entsprechen
.
Vergleichsbeispiele
entsprechen
angegebenen
Viskositätswerten
Merkmal
.
Fehlen
Komponente
Merkmal
erfüllen
Vergleichsmerkmale
Disclaimermerkmalsgruppe
.
Gegenstand
Patentanspruch
wird
zumindest
Vergleichsbeispiel
neuheitsschädlich
vorweggenommen
.
Verwendung
nur
Beimischungen
Produkts
Wasser
Gehalt
bis
zu
%
Fehlen
weiterer
Zusatzstoffe
vorsieht
steht
Verwendung
Produkts
zugrunde
liegenden
Versuchen
Herstellerhinweise
leichte
Handhabung
gebunden
waren
dort
gezeigten
Vergleichsbeispiele
deutlich
zeigen
Tensids
weiteren
Zusatzstoff
bedarf
hinreichend
niedrige
Viskosität
erreichen
.
Ansicht
Berufung
verstößt
Neuheitsprüfung
geltende
Gebot
Einzelvergleichs
Rahmen
Ermittlung
Offenbarungsgehalts
Produktinformationen
berücksichtigen
.
ist
anerkannt
Verweise
Dokumenten
etwa
"
herkömmliche
Verfahren
"
Heranziehen
Nachschlagewerken
konkretisiert
werden
können
7
.
Aufl
.
.
mN
.
.
Entsprechend
verhält
hier
.
Bezugnahme
handelsüblichen
Polyurethanverdicker
deutet
so
marktgängiges
Erzeugnis
handelt
Fachmann
Zusammensetzung
Weiteres
bekannt
ist
entsprechenden
Produktinformationen
Hindernisse
beschaffen
kann
.
trifft
Patentanspruch
Streitpatents
Auffassung
Berufung
insgesamt
neuheitsschädlich
Vergleichsbeispiele
Bezug
Merkmalsgruppe
lediglich
Polyurethan
gemäß
Bezug
gruppe
nur
nicht-ionisches
Tensid
offenbaren
.
Patentschutz
kann
nur
insgesamt
neue
Erfindung
beansprucht
werden
.
Wird
Gegenstand
Stand
Technik
auch
nur
erfassten
Ausführungsform
vorweggenommen
fehlt
Voraussetzung
vgl.
10
.
Aufl
.
.
.
Andernfalls
würde
Exklusivrecht
schon
Stand
Technik
Bekanntes
verliehen
.
gilt
auch
hier
Bestandteile
Stoffzusammensetzung
Stoffe
Stoffgruppen
alternativ
beansprucht
werden
Stoffe
Stoffgruppen
Bestandteil
Zusammensetzung
bekannt
waren
.
steht
Beklagten
angeführten
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
insbesondere
Offenbarungsgehalt
Strukturformeln
Urteil
16
.
Dezember
Widerspruch
.
geht
Polyurethanen
auch
Patentanspruch
beanspruchten
Verdickerpolymere
offenbart
sind
Senat
mündlichen
Verhandlung
hingewiesen
hat
Anspruch
Gesamtheit
gewährt
werden
kann
.
Vorwegnahme
Merkmalsgruppe
reicht
Übrigen
Prioritätstag
Markt
erhältlich
war
.
war
Fachmann
Lage
Merkmalsgruppe
entsprechende
Zusammensetzung
herzustellen
.
Neuheit
Erzeugnisses
ausschließende
Offenbarung
reicht
Markt
erhältliches
Produkt
Merkmale
Erzeugnisses
tatsächlich
aufweist
.
ist
erforderlich
Fachmann
konkreten
Eigenschaften
Produkts
kannte
Lage
war
analytisch
bestimmen
Produkt
herzustellen
vgl.
Urteile
13
Juli
.
f.
;
18
November
.
Fentanyl-TTS
.
2
.
Patentanspruch
ist
auch
Fassung
Hilfsanträge
patentfähig
.
Fassungen
beschriebenen
Gegenstände
beruhen
erfinderischer
Tätigkeit
.
Frage
Zulässigkeit
gestellten
Hilfsanträge
kann
offen
bleiben
.
Hilfsantrag
wird
Patentanspruch
folgendes
zusätzliches
Merkmal
Ausschlusskriterium
hinzugefügt
:
"
7
.
ausgenommen
Verdickungsmittelzubereitung
bestehend
Gemisch
Gew.-%
Gew.-%
Gew.-%
Stoffes
folgenden
Formel
:
Wasser
Übrigen
.
"
Merkmal
Disclaimer
beschriebene
Stoffzusammensetzung
entspricht
Vergleichsbeispielen
.
Hilfsantrag
entspricht
Hilfsantrag
Abweichung
Merkmal
Worte
"
Polyester
modifizierte
"
fehlen
.
Hilfsantrag
entspricht
Hilfsantrag
Abweichung
Merkmal
nur
noch
Polyurethane
Auswahl
Verdickerpolymer
vorsieht
Unteranspruch
wegfällt
.
Zulässigkeit
Hilfsanträge
können
Gesichtspunkt
Klarheitsgebots
Bedenken
bestehen
.
europäisches
Patent
kann
Nichtigkeitsverfahren
Patentansprüchen
beschränkt
verteidigt
werden
Erfordernis
deutlichen
klaren
Anspruchsfassung
genügen
Urteil
18
.
März
Proxiserversystem
.
schließt
beschränkten
Ansprüche
widerspruchsfrei
sind
.
unbeschadet
Frage
generellen
Zulässigkeit
Disclaimern
bereits
fehlt
hier
Verdickungsmittelzubereitungen
Ansprüchen
ausgenommen
sein
sollen
enthalten
Aktivstoff
Polyurethan
ist
oben
gleichzeitig
aber
Verdickerpolymer
Fassung
Hilfsanträge
beansprucht
wird
unklar
sein
könnte
beansprucht
wird
bedarf
Hinblick
nachfolgenden
Ausführungen
erfinderischen
Tätigkeit
abschließenden
Entscheidung
.
Jedenfalls
war
Gegenständen
jeweiligen
Patentansprüche
Hilfsanträgen
entsprechende
Verdickerzusammensetzung
Fachmann
Stand
Technik
nahegelegt
.
Bereits
Prioritätstag
war
Produkt
Produktblatt
Anl
.
Öffentlichkeit
zugänglich
.
Beklagte
Vorveröffentlichung
erstmals
Berufungsinstanz
bestreitet
ist
gemäß
§
§
Abs.
beachten
;
Beklagte
zeigt
auch
tatsächlichen
Umstände
Zweifel
begründen
könnten
Prioritätstag
tatsächlich
vertrieben
Produktblatt
beworben
worden
ist
.
Akten
gereichten
Dokumenten
COAPUR-Gel
Rede
ist
rechtfertigt
Berufung
Annahme
begründeten
Verdacht
Erzeugnis
leicht
viskose
Flüssigkeit
gar
gegeben
hätte
.
Produktblatt
offenbart
Produkt
Basis
lösungsmittelfreien
Wasser
löslichen
flüssigen
Polyurethanverdickers
gab
aktive
Stoffe
Anteil
%
aufweisen
.
Brookfield-Viskosität
wird
Spindeldrehzahl
U/min
cP
angegeben
.
Sp
.
.
Feststellung
Patentgerichts
Viskosität
mPa·s
Maßeinheit
Merkmal
ergibt
sind
konkrete
Zweifel
begründenden
Anhaltspunkte
ersichtlich
.
Produktblatt
beschriebenen
vorteilhaften
Eigenschaften
nämlich
lösungsmittelfreien
gleichwohl
entsprechend
Merkmal
gießbaren
Verdickerzusammensetzung
hatte
Fachmann
Überlegungen
Herstellbarkeit
ähnlichen
Produkts
gleichen
Eigenschaften
anzustellen
.
Produktblatt
erfuhr
Zusammensetzung
Polyurethan
erzielen
war
.
war
bekannt
bloße
Mischung
Assoziativverdicker
geeigneten
Polyurethans
Wasser
gewünschten
Viskosität
führen
würde
jedenfalls
aktive
Anteil
%
liegt
.
beschriebene
Produkt
organischen
Lösungsmittel
enthielt
drängte
anderer
Zusatzstoff
erforderlich
ist
gewünschte
Viskosität
erzielen
.
war
Aufsatz
Thibeault
"
Associative
Thickeners
Latex
Systems
"
Adv
.
.
Series
S.
NiK13
bekannt
organischen
Lösungsmitteln
auch
oberflächenaktive
Stoffe
entsprechende
Auswirkungen
assoziativen
Bindungen
somit
Viskosität
Verdickers
haben
.
Aufsatz
"
modified
associative
thickeners
"
S.
entnahm
entsprechend
Feststellungen
Patentgerichts
konkreter
Anhaltspunkte
zweifelhaft
erscheinen
Wirkungen
oberflächenaktiven
Stoffen
erst
Endprodukt
bereits
Endprodukt
beigemischten
wässrigen
Verdickerzusammensetzungen
wirksam
werden
.
neueren
Veröffentlichungen
vermittelten
Erkenntnisse
wurden
älteren
australischen
Patentanmeldung
mitgeteilten
Beobachtungen
Hinzufügung
oberflächenaktiven
Stoffen
bewirke
erhebliche
Steigerung
Viskosität
S.
Abs.
fachlicher
Sicht
entscheidend
erschüttert
.
beschreibt
Zugabe
Stoffe
zwar
zunächst
Steigerung
Überschreiten
Maximums
aber
wieder
Senkung
Viskosität
führe
Zusammenfassung
.
Auch
NiK12
Berufung
darstellt
vorrangig
Endprodukt
befasst
ausweislich
Titelzeile
Farben
Wasserbasis
angesprochen
sind
stellt
Veröffentlichung
Gegenstand
Streitpatents
unmittelbar
einschlägiges
Fachmann
zuzurechnendes
Fachwissen
.
Streitpatent
Schutz
gestellten
Zusammensetzungen
sind
Verwendung
wässrigen
Systemen
vorgesehen
weiteren
Ausführungen
Beschreibung
u.a.
Wasser
Latex
basierende
Farben
Beschichtungen
Baumaterialien
Kosmetika
einschließen
.
fachlicher
Sicht
betreffen
wissenschaftlichen
Beitrag
Thema
vermittelten
Erkenntnisse
direkt
Weiterentwicklung
Stands
Technik
Prioritätstag
.
NiK12
spricht
Übrigen
auch
bereits
Patentgericht
hingewiesen
hat
Umweltaspekt
.
werden
Vorzüge
verschiedenen
oberflächenaktiven
Stoffe
geschildert
Zusammenhang
wird
bemerkt
Hilfslösungsmittel
:
nur
beste
Auswahl
sei
Konzentrationen
gesetzlich
festgelegten
Höchstwerten
gehalten
werden
können
vgl.
NiK12
S.
.
ausgehend
hatte
Fachmann
Assoziativverdicker
Gruppe
Polyurethane
Wege
Versuchen
oberflächenaktiven
Stoffen
Wasser
mischen
jeweils
Anteile
Merkmalen
Betracht
ziehen
.
Entsprechend
Feststellungen
Patentgerichts
auch
insoweit
konkrete
Anhaltspunkte
infrage
stehen
war
erwarten
Versuchen
auch
Zusammensetzungen
entsprechend
Merkmalen
Disclaimer
Hilfsanträge
ausgenommenen
Stoffe
gelangen
Gießbarkeit
Dispergierbarkeit
Viskosität
Merkmalsgruppe
erzielen
Mischung
Merkmalen
verwenden
müssen
.
Entwicklung
Verdickerzusammensetzung
Gegenstand
Patentsanspruchs
Fassung
Hilfsanträge
hatte
Fachmann
Prioritätszeitpunkt
nahegelegen
.
3
.
Patentfähigkeit
Unteransprüche
Fassung
Hauptantrags
auch
Fassungen
Hilfsanträge
Beklagten
wird
zutreffenden
Ausführungen
Patentgerichts
verwiesen
Berufung
auch
durchgreifenden
Bedenken
erhoben
wurden
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
PatG
Abs.
.
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
EP