NAMEN Verkündet : 5 . Mai Urkundsbeamter Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk : ja : : ja Verdickerpolymer Art . Werden Bestandteile Stoffzusammensetzung Stoffe Stoffgruppen alternativ beansprucht fehlt Gegenstand Patents bereits dann erforderlichen Neuheit gesamten beanspruchten Bandbreite Stoffe Stoffgruppen Bestandteil Zusammensetzung bekannt war . Urteil 5 . Mai Bundespatentgericht Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 5 . Mai Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Recht erkannt : Berufung 20 November verkündete Urteil 3 . Senats Bundespatentgerichts wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte ist eingetragene Inhaberin 10 . Mai angemeldeten auch Wirkung Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Streitpatents . Streitpatent nimmt Priorität 12 . Mai Anspruch . insgesamt Patentansprüchen hat Patentanspruch Durchführung Einspruchsverfahrens Verfahrenssprache folgenden Wortlaut : " 1 . pourable water dispersible associative thickener mPa.s centipoise ° : to % associative thickener polyesters modified lulosics poIyester-urethanes polyether-alpha ; least % by weight water ; % thereof ; optionally additional neutralization buffering agents inorganic salts agents except thickener water-dispersible thickener least this hydrocarbon residues hydrocarbon residues denotes alkylene oxide units alcohols with alkylene oxides having atoms denotes the thickener aqueous . " Klägerin hat geltend gemacht Gegenstand Streitpatents sei patentfähig ; sei neu beruhe jedenfalls aber erfinderischen Tätigkeit . gehe Gegenstand Patentanspruch Inhalt ursprünglichen Anmeldungsunterlagen . Patentgericht hat Streitpatent Wirkung Bundesrepublik nichtig erklärt . Hiergegen richtet Berufung Beklagten Klageabweisungsantrag weiterverfolgt . Hilfsweise verteidigt Streitpatent Fassung beschränkten Anspruchssätzen . Klägerin tritt Rechtsmittel . Entscheidungsgründe : Streitpatent betrifft Verdickerzusammensetzungen Kontrolle Viskosität anderer rheologischer Eigenschaften Fließeigenschaften wässrigen Systemen . 1 . Beschreibung Streitpatents sind Verdickerzusammensetzungen Anwendung insbesondere Latexfarben Beschichtungen Tinten Baumaterialien Kosmetika Holzbeizen bekannt . würden zunehmend synthetische Eindicker verwendet auch Polyurethaneindicker zählten . rheologischen Additive würden oftmals auch Eindicker Assoziativverdicker bezeichnet . Mechanismus eindickten gehörten hydrophobe Assoziationen hydrophoben Komponenten Eindickermolekülen anderen hydrophoben Oberflächen . Handelsübliche Assoziativverdicker seien gewöhnlich gießbare Flüssigkeiten Verdickerzusammensetzung üblicherweise Vermischen assoziativen Polymers Wasser organischen Lösungsmittel hergestellt würden . organischen Lösungsmittel würden zugesetzt Viskosität Polymere Wasser senken . flüchtigen organischen Lösungsmittel flüchtige organischen Komponenten Risiko Mensch Umwelt darstellten würden Ländern Toleranzwerte Gase sukzessiv gesenkt bestimmte Anwendungen Lösungsmittel verboten . 2 . Streitpatent liegt Hintergrund Aufgabe flüssige Wasser dispergierbare Verdickerzusammensetzung weiteren Verarbeitung passenden Viskosität bereitzustellen Umweltprobleme verursachen . Lösung schlägt Streitpatent Patentanspruch Verdickerzusammensetzung folgenden Merkmalen : 1 . Assoziative Verdickerzusammensetzung wässrige Systeme gießbar Wasser dispergierbar ist Viskosität mPa·s ° aufweist bestehend 2 . Gew.-% assoziativen Verdickerpolymers ausgewählt Polyestern modifizierten Cellulosederivaten Polyesterurethanen Polyetherα-Olefinen Polyetherpolyolen ; 3 . mindestens Gew.-% Wasser ; 4 . Gew.-% oberflächenaktiver Mittel 4.1 ausgewählt anionischen nicht-ionischen oberflächenaktiven Mitteln Gemischen ; 5 . optional zusätzlichen Bestandteilen ausgewählt Bindemitteln Tonen Neutralisationschemikalien Pufferungsmitteln anorganischen Salzen Chelatbildnern pH-Wert-Einstellungsmitteln ; 6 . ausgenommen Verdickungsmittelzubereitung Verdicken wässriger Systeme bestehend Gemisch wasserlöslichen Wasser dispergierbaren Verdickungsmittels Urethangruppen enthält 6.2 nicht-ionischen Emulgators mindestens Verbindung Formel Formel identische unterschiedliche Kohlenwasserstoffe bezeichnen Wasserstoff identische unterschiedliche Kohlenwasserstoffreste bezeichnen Alkenoxideinheiten bezeichnet Alkoxylieren Alkoholen Alkenoxiden erhalten werden Kohlenstoffatome aufweisen Zahlen bezeichnet Form wässrigen Lösung Dispersion . 3 . bedarf Hinsicht näheren Erläuterung : Wendung " bestehend " " " deutet Patentansprüchen chemische Zusammensetzungen Gemische Gegenstand haben Regel abschließende Aufzählung Bezug genommenen Bestandteile hin vgl. Urteil 12 Juli . Reifenabdichtmittel ; Prüfungsrichtlinien Teil Kap . Nr. ; Entscheidung 15 . September 2 . . Frage Bestandteile Stoffzusammensetzung trennen ist Frage Reinheitsgrades eingesetzten Stoffe . Insbesondere hier interessierenden Verdickerzusammensetzungen handelsübliche Chemikalien benutzt werden wird fachlicher Sicht notgedrungen immer vollständige Reinheit Bestandteile Zutaten vorausgesetzt gegebenenfalls nur jeweiligen Bedarf angepasster Reinheitsgrad . vorliegend Patentanspruch Beschreibung besonderen Anforderungen Reinheit herzustellenden Zusammensetzung ergeben schließt Vorgabe " bestehend " " fachlicher Sicht verwendenden Polymere Mittel gegebenenfalls fakultativen Zusätze geringem Umfang auch Rückstände Herstellung verwendeten Ausgangsstoffe restliches Wasser enthalten können . Begriff oberflächenaktiven Mittels Merkmal ist Übersetzung englischen Worts " surfactant " Worte " surface active agent " steht . ist zugleich Synonym Tenside wiederum synonym auch Emulgatoren bezeichnet werden . II . Patentgericht ist Ergebnis gelangt Gegenstand Streitpatents sei nachveröffentlichten Art . Abs. schen Patentanmeldung vorweggenommen habe ausgehend anderen Entgegenhaltung NiK10e auch erfinderischen Tätigkeit beruht . Gegenstände Hilfsanträge beruhten ebenfalls erfinderischen Tätigkeit . 1 . betreffe Zubereitung Polyurethanbasis Verdickung wässriger Systeme Löslichkeit Dispergierbarkeit Wasser zwangsläufig auch gießbar sei assoziativ wirkende Verdickerzusammensetzung besonders niedriger Eigenviskosität handele . zeige Dokument weitere Verdickerzusammensetzungen Merkmalen ohnehin lediglich optionalen Merkmalsgruppe Streitpatent Disclaimer ausgenommenen Zusatzstoffe gemäß Merkmalsgruppe . entsprechende Zusammensetzung werde Vergleichsbeispielen jeweils Gewichtsprozent Polyurethanen ausgewählten assoziativen Verdickerpolymers nicht-ionischen oberflächenaktiven Mittels Restwasseranteil Gewichtsprozent offenbart . Vergleichsbeispielen verwendeten Produkte seien zweifelsfrei trockene nicht-ionische wasserlösliche Assoziativverdicker Polyurethan-Typ . stehe Tabelle Vergleichsbeispiele Komponenten Spalten falsch bezeichnet seien . fachkundige Leser werde Schreibfehler richtige Bedeutung zweifelsfrei erkennen . 2 . beruhe Gegenstand Streitpatents erfinderischen Tätigkeit . vorveröffentlichten Produktbeschreibung werde Bezeichnung flüssiger zweifelsfrei assoziativ -9- wirkender nicht-ionischer Polyurethanverdicker niedrigen Viskosität cP beschrieben % Wasser gelöst völlig frei flüchtigen organischen Lösungsmitteln sei . Produkt unterscheide Gegenstand Streitpatents lediglich Fehlen anionischen nicht-ionischen oberflächenaktiven Mittels gemäß Merkmalsgruppe . Fachmann regelmäßig Team arbeitenden Diplom-Chemiker Fachrichtung organische Chemie besonderen Kenntnissen Erfahrungen Gebiet Polymerchemie Rheologie Grenzflächenchemie polymerbasierten wässrigen Systemen assoziativen Verdicker oberflächenaktiven Mitteln handele sei geläufig gewesen Zusatz oberflächenaktiven Stoffen Wechselwirkung Assoziativverdickerpolymeren Anwendung Farben Beschichtungsmitteln rheologische Eigenschaften noch weiter günstig beeinflusst werden könnten . werde Zusatz Produkt Betracht ziehen insbesondere oberflächenaktive Mittel anionischen nichtionischen Typ experimentell untersuchen Lehrbuch Hulden : S. sei vorteilhafte Einfluss oberflächenaktiven Mitteln wässrige Assoziativverdickerzusammensetzungen bekannt gewesen . routinemäßiges Optimieren gelange zwanglos Anteilen Gewichtsprozenten somit erfinderisches Zutun Gegenstand Streitpatents . Ebenso habe Entwicklungsansatz ausgehend Aufsatz Vol. Nr. S. zusammen allgemeinen wissen japanischen Offenlegungsschrift erfinderische Tätigkeit Gegenstand Streitpatents geführt . Schließlich beruhe Gegenstand Streitpatents auch Fassung Hilfsanträge erfinderischer Tätigkeit . . hält Nachprüfung Berufungsverfahren stand . 1 . Patentgericht hat Recht angenommen europäische Patentanmeldung Prioritätstag erfolgten Anmeldung Stand Technik gehört Art . Abs. Gegenstand Patentanspruch vorwegnimmt . betrifft Verdickungsmittelzubereitung Urethangruppen aufweisenden Wasser dispergierbaren Verdickungsmittel Komponente bezeichneten nicht-inonischen Emulgator " c1 benannten Komponente Definition Disclaimermerkmal Patentanspruch entspricht . Erfindung sollte Problem gelöst werden neue Verdickungsmittelzubereitung Polyurethanbasis wässrige Systeme finden zumindest gleich guter Verdickerwirkung deutlich geringere Eigenviskosität aufweist . Lösung bestand Polyurethanverdicker größtenteils bereits bekannten Emulgatoren c1-Komponente beizumischen S. . Beleg vorteilhaften Wirkung Komponente dokumentiert nachfolgend eingefügten Tabelle vergleichend Messergebnisse Viskosität Verdickerwirkung Zusammensetzungen gemäß dortigen Erfindung Beispiele Mischungen nichtionischer Emulgator und/oder Komponente c1 fehlt Vergleichsbeispiele Teil Vergleichsbeispiele Streitpatent vorgeschlagene stoffliche Zusammensetzung aufweisen : Tabelle Spalten " Komponente A " " Komponente vorgesehen sind hat Patentgericht festgestellt Fachmann Versehen erkennt " Komponente A " Vergleichsbeispiele " Komponente " " Komponente " " Komponente c1 " interpretiert . diesbezüglichen Ausführungen angefochtenen Urteil wird Bezug genommen . Durchgreifende konkrete Anhaltspunkte Zweifel Richtigkeit Patentgericht getroffenen Feststellung begründen neue Feststellung gebieten würden Abs. vermag Berufung insoweit Wesentlichen erstinstanzliche Vorbringen Beklagten vertiefend wiederholt aufzuzeigen . Erklärungsversuche Fachmann Schreibfehler erkennen andere Erkenntnis gewinnen werde sind plausibel . Beschreibung finden Definitionen Komponenten B wohl aber Komponenten usw. Beschreibung S. Zeile . . klärung " Komponente A " handelt müsste Fachmann Beispiele Vergleichsbeispiele ausführbar unklar ansehen Betrachtung Dokuments Gesamtheit richtigen Verständnis führt . Tabellen weisen ganz überwiegend Komponentenbezeichnungen " " " usw. . Tabelle Ethyloxid abweichend " Komponente " bezeichnet ist ergibt Tabelle unmittelbar vorangestellten Erläuterungen " " gemeint ist . Bezeichnung Zuordnung Komponenten selbst auch US-amerikanischen Parallelanmeldung ist somit zwar uneinheitlich insgesamt ist jedoch Patentgericht gefundene Erklärung allein plausibel . Auch Feststellung Patentgerichts Vergleichsbeispielen eingesetzten Markt bereits eingeführten Produkten trockene nicht-ionische wasserlösliche Assoziativverdicker Polyurethantyp Merkmalsgruppe handelt hat Berufung konkreten Anhaltspunkte aufzuzeigen vermocht Zweifel Feststellung Patentgerichts begründen neue Feststellungen gebieten könnten . Produktblatt weist Erzeugnis lösungsmittelfreien nicht-ionischen wasserlöslichen Polyurethantyp . aktiven Wirkstoff genannten Produkte Verdickerpolymer Sinne Merkmalsgruppe handelt stand erster Instanz Streit ist Klägerin Anlage eingehend erläutert worden . Berufung hat erschüttern vermocht . nachveröffentlicht ist ist unbedenklich Stand Technik dokumentiert werden soll chemische Zusammenhänge unverändert bestehen vgl. insoweit Urteil 24 Juli . f. . aktiver Inhalt mindestens % angegeben wird haben schriftsätzliche Vorbringen Beklagten Erörterungen mündlichen Verhandlung Anhaltspunkte ergeben Verdickungsmittel angegebenen Polyurethan andere aktive Stoffe beigemischt gewesen sein könnten noch Rest Rückstände Ausgangssubstanzen gegebenenfalls Wasser handelt . Berufung Verwendung Hinweis deutlich abweichenden Viskositätswert Vergleichsbeispiel Tabelle entsprechenden Wert Vergleichsbeispielen Tabelle anzweifelt übersieht Viskosität breiten Grenzen variieren kann vgl. S. . Vergleichsbeispielen Tabelle zwangsläufig ebenfalls gearbeitet worden muss . Vergleichsbeispielen Tabelle wird Assoziativverdicker Polyurethanbasis lediglich Komponente fälschlich " Komponente A " bezeichnet nebenstehenden Strukturformel definiertes nichtionisches Tensid Wasser jeweils Mengen hinzugefügt Merkmalen entsprechen . Vergleichsbeispiele entsprechen angegebenen Viskositätswerten Merkmal . Fehlen Komponente Merkmal erfüllen Vergleichsmerkmale Disclaimermerkmalsgruppe . Gegenstand Patentanspruch wird zumindest Vergleichsbeispiel neuheitsschädlich vorweggenommen . Verwendung nur Beimischungen Produkts Wasser Gehalt bis zu % Fehlen weiterer Zusatzstoffe vorsieht steht Verwendung Produkts zugrunde liegenden Versuchen Herstellerhinweise leichte Handhabung gebunden waren dort gezeigten Vergleichsbeispiele deutlich zeigen Tensids weiteren Zusatzstoff bedarf hinreichend niedrige Viskosität erreichen . Ansicht Berufung verstößt Neuheitsprüfung geltende Gebot Einzelvergleichs Rahmen Ermittlung Offenbarungsgehalts Produktinformationen berücksichtigen . ist anerkannt Verweise Dokumenten etwa " herkömmliche Verfahren " Heranziehen Nachschlagewerken konkretisiert werden können 7 . Aufl . . mN . . Entsprechend verhält hier . Bezugnahme handelsüblichen Polyurethanverdicker deutet so marktgängiges Erzeugnis handelt Fachmann Zusammensetzung Weiteres bekannt ist entsprechenden Produktinformationen Hindernisse beschaffen kann . trifft Patentanspruch Streitpatents Auffassung Berufung insgesamt neuheitsschädlich Vergleichsbeispiele Bezug Merkmalsgruppe lediglich Polyurethan gemäß Bezug gruppe nur nicht-ionisches Tensid offenbaren . Patentschutz kann nur insgesamt neue Erfindung beansprucht werden . Wird Gegenstand Stand Technik auch nur erfassten Ausführungsform vorweggenommen fehlt Voraussetzung vgl. 10 . Aufl . . . Andernfalls würde Exklusivrecht schon Stand Technik Bekanntes verliehen . gilt auch hier Bestandteile Stoffzusammensetzung Stoffe Stoffgruppen alternativ beansprucht werden Stoffe Stoffgruppen Bestandteil Zusammensetzung bekannt waren . steht Beklagten angeführten Rechtsprechung Bundesgerichtshofs insbesondere Offenbarungsgehalt Strukturformeln Urteil 16 . Dezember Widerspruch . geht Polyurethanen auch Patentanspruch beanspruchten Verdickerpolymere offenbart sind Senat mündlichen Verhandlung hingewiesen hat Anspruch Gesamtheit gewährt werden kann . Vorwegnahme Merkmalsgruppe reicht Übrigen Prioritätstag Markt erhältlich war . war Fachmann Lage Merkmalsgruppe entsprechende Zusammensetzung herzustellen . Neuheit Erzeugnisses ausschließende Offenbarung reicht Markt erhältliches Produkt Merkmale Erzeugnisses tatsächlich aufweist . ist erforderlich Fachmann konkreten Eigenschaften Produkts kannte Lage war analytisch bestimmen Produkt herzustellen vgl. Urteile 13 Juli . f. ; 18 November . Fentanyl-TTS . 2 . Patentanspruch ist auch Fassung Hilfsanträge patentfähig . Fassungen beschriebenen Gegenstände beruhen erfinderischer Tätigkeit . Frage Zulässigkeit gestellten Hilfsanträge kann offen bleiben . Hilfsantrag wird Patentanspruch folgendes zusätzliches Merkmal Ausschlusskriterium hinzugefügt : " 7 . ausgenommen Verdickungsmittelzubereitung bestehend Gemisch Gew.-% Gew.-% Gew.-% Stoffes folgenden Formel : Wasser Übrigen . " Merkmal Disclaimer beschriebene Stoffzusammensetzung entspricht Vergleichsbeispielen . Hilfsantrag entspricht Hilfsantrag Abweichung Merkmal Worte " Polyester modifizierte " fehlen . Hilfsantrag entspricht Hilfsantrag Abweichung Merkmal nur noch Polyurethane Auswahl Verdickerpolymer vorsieht Unteranspruch wegfällt . Zulässigkeit Hilfsanträge können Gesichtspunkt Klarheitsgebots Bedenken bestehen . europäisches Patent kann Nichtigkeitsverfahren Patentansprüchen beschränkt verteidigt werden Erfordernis deutlichen klaren Anspruchsfassung genügen Urteil 18 . März Proxiserversystem . schließt beschränkten Ansprüche widerspruchsfrei sind . unbeschadet Frage generellen Zulässigkeit Disclaimern bereits fehlt hier Verdickungsmittelzubereitungen Ansprüchen ausgenommen sein sollen enthalten Aktivstoff Polyurethan ist oben gleichzeitig aber Verdickerpolymer Fassung Hilfsanträge beansprucht wird unklar sein könnte beansprucht wird bedarf Hinblick nachfolgenden Ausführungen erfinderischen Tätigkeit abschließenden Entscheidung . Jedenfalls war Gegenständen jeweiligen Patentansprüche Hilfsanträgen entsprechende Verdickerzusammensetzung Fachmann Stand Technik nahegelegt . Bereits Prioritätstag war Produkt Produktblatt Anl . Öffentlichkeit zugänglich . Beklagte Vorveröffentlichung erstmals Berufungsinstanz bestreitet ist gemäß § § Abs. beachten ; Beklagte zeigt auch tatsächlichen Umstände Zweifel begründen könnten Prioritätstag tatsächlich vertrieben Produktblatt beworben worden ist . Akten gereichten Dokumenten COAPUR-Gel Rede ist rechtfertigt Berufung Annahme begründeten Verdacht Erzeugnis leicht viskose Flüssigkeit gar gegeben hätte . Produktblatt offenbart Produkt Basis lösungsmittelfreien Wasser löslichen flüssigen Polyurethanverdickers gab aktive Stoffe Anteil % aufweisen . Brookfield-Viskosität wird Spindeldrehzahl U/min cP angegeben . Sp . . Feststellung Patentgerichts Viskosität mPa·s Maßeinheit Merkmal ergibt sind konkrete Zweifel begründenden Anhaltspunkte ersichtlich . Produktblatt beschriebenen vorteilhaften Eigenschaften nämlich lösungsmittelfreien gleichwohl entsprechend Merkmal gießbaren Verdickerzusammensetzung hatte Fachmann Überlegungen Herstellbarkeit ähnlichen Produkts gleichen Eigenschaften anzustellen . Produktblatt erfuhr Zusammensetzung Polyurethan erzielen war . war bekannt bloße Mischung Assoziativverdicker geeigneten Polyurethans Wasser gewünschten Viskosität führen würde jedenfalls aktive Anteil % liegt . beschriebene Produkt organischen Lösungsmittel enthielt drängte anderer Zusatzstoff erforderlich ist gewünschte Viskosität erzielen . war Aufsatz Thibeault " Associative Thickeners Latex Systems " Adv . . Series S. NiK13 bekannt organischen Lösungsmitteln auch oberflächenaktive Stoffe entsprechende Auswirkungen assoziativen Bindungen somit Viskosität Verdickers haben . Aufsatz " modified associative thickeners " S. entnahm entsprechend Feststellungen Patentgerichts konkreter Anhaltspunkte zweifelhaft erscheinen Wirkungen oberflächenaktiven Stoffen erst Endprodukt bereits Endprodukt beigemischten wässrigen Verdickerzusammensetzungen wirksam werden . neueren Veröffentlichungen vermittelten Erkenntnisse wurden älteren australischen Patentanmeldung mitgeteilten Beobachtungen Hinzufügung oberflächenaktiven Stoffen bewirke erhebliche Steigerung Viskosität S. Abs. fachlicher Sicht entscheidend erschüttert . beschreibt Zugabe Stoffe zwar zunächst Steigerung Überschreiten Maximums aber wieder Senkung Viskosität führe Zusammenfassung . Auch NiK12 Berufung darstellt vorrangig Endprodukt befasst ausweislich Titelzeile Farben Wasserbasis angesprochen sind stellt Veröffentlichung Gegenstand Streitpatents unmittelbar einschlägiges Fachmann zuzurechnendes Fachwissen . Streitpatent Schutz gestellten Zusammensetzungen sind Verwendung wässrigen Systemen vorgesehen weiteren Ausführungen Beschreibung u.a. Wasser Latex basierende Farben Beschichtungen Baumaterialien Kosmetika einschließen . fachlicher Sicht betreffen wissenschaftlichen Beitrag Thema vermittelten Erkenntnisse direkt Weiterentwicklung Stands Technik Prioritätstag . NiK12 spricht Übrigen auch bereits Patentgericht hingewiesen hat Umweltaspekt . werden Vorzüge verschiedenen oberflächenaktiven Stoffe geschildert Zusammenhang wird bemerkt Hilfslösungsmittel : nur beste Auswahl sei Konzentrationen gesetzlich festgelegten Höchstwerten gehalten werden können vgl. NiK12 S. . ausgehend hatte Fachmann Assoziativverdicker Gruppe Polyurethane Wege Versuchen oberflächenaktiven Stoffen Wasser mischen jeweils Anteile Merkmalen Betracht ziehen . Entsprechend Feststellungen Patentgerichts auch insoweit konkrete Anhaltspunkte infrage stehen war erwarten Versuchen auch Zusammensetzungen entsprechend Merkmalen Disclaimer Hilfsanträge ausgenommenen Stoffe gelangen Gießbarkeit Dispergierbarkeit Viskosität Merkmalsgruppe erzielen Mischung Merkmalen verwenden müssen . Entwicklung Verdickerzusammensetzung Gegenstand Patentsanspruchs Fassung Hilfsanträge hatte Fachmann Prioritätszeitpunkt nahegelegen . 3 . Patentfähigkeit Unteransprüche Fassung Hauptantrags auch Fassungen Hilfsanträge Beklagten wird zutreffenden Ausführungen Patentgerichts verwiesen Berufung auch durchgreifenden Bedenken erhoben wurden . IV . Kostenentscheidung beruht § Abs. PatG Abs. . Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung EP