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117 lines
985 B

BESCHLUSS
28
.
März
Rechtsstreit
ECLI
:
:
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
.
März
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
2
.
Zivilsenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
24
.
April
wird
zurückgewiesen
angefochtene
Entscheidung
jedenfalls
Annahme
Berufungsgerichts
getragen
wird
Art
Schadensberechnung
Privatgutachten
lasse
Rückschluss
Angebot
Klägerin
Vergabeverfahren
auszuschließen
gewesen
wäre
so
Frage
Reichweite
Bindungswirkung
Nachprüfungsverfahren
ergangenen
Entscheidung
Vergabesenats
ankommt
Rechtssache
auch
sonst
grundsätzliche
Bedeutung
hat
noch
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
§
Abs.
S.
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
S.
2
.
Halbs
.
abgesehen
.
Wert
Beschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Beklagte
trägt
Kosten
§
Abs.
.
Meier-Beck
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
24.04.2015