BESCHLUSS 28 . März Rechtsstreit ECLI : : Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 28 . März Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. beschlossen : Beschwerde Beklagten Nichtzulassung Revision Urteil 2 . Zivilsenats Hanseatischen Oberlandesgerichts 24 . April wird zurückgewiesen angefochtene Entscheidung jedenfalls Annahme Berufungsgerichts getragen wird Art Schadensberechnung Privatgutachten lasse Rückschluss Angebot Klägerin Vergabeverfahren auszuschließen gewesen wäre so Frage Reichweite Bindungswirkung Nachprüfungsverfahren ergangenen Entscheidung Vergabesenats ankommt Rechtssache auch sonst grundsätzliche Bedeutung hat noch Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordert § Abs. S. . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. S. 2 . Halbs . abgesehen . Wert Beschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Beklagte trägt Kosten § Abs. . Meier-Beck Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung 24.04.2015