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1869 lines
17 KiB

NAMEN
Verkündet
:
28
November
Anderer
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
:
:
ja
ja
§
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Luftfahrtunternehmens
Flugprämienprogramm
Mitglieder
Prämienmeilen
sammeln
verschiedene
Statuskategorien
"
"
"
"
"
Gold
"
"
"
erringen
können
benachteiligen
Klauseln
"
Ivory-Mitglieder
haben
Prämienmeilen
Gültigkeit
Monaten
.
"
"
Hat
Mitglied
Zeitraum
Monaten
Gültigkeit
verlängernden
Aktivitäten
erbracht
behält
Gesellschaft
Recht
Prämienmeilen
streichen
.
"
Mitglieder
Geboten
Glauben
unangemessen
sind
unwirksam
.
Kündigungsklauseln
Teilnahmebedingungen
"
Empfang
Karte
muss
Gesellschaft
Mitgliedschaft
aufheben
Mitglied
Aufhebungsdatum
Monate
Zeit
hat
angesammelten
Prämienmeilen
einzulösen
.
"
"
Gesellschaft
Vertrag
kündigt
erlöschen
Prämienmeilen
Ablauf
Monaten
Benachrichtigung
Kündigung
.
"
benachteiligen
Mitglieder
Geboten
Glauben
auch
dann
unangemessen
sind
unwirksam
Prämienflugtickets
längere
Zeit
Ausstellungsdatum
gültig
bleiben
Prämienmeilen
auch
andere
Waren
Dienstleistungen
eingelöst
werden
können
Weiterführung
Urteil
28
.
Januar
.
Urteil
28
November
ECLI
:
:
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
28
November
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
wird
Urteil
16
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
24
.
März
aufgehoben
soweit
Nachteil
Klägers
entschieden
worden
ist
.
Berufung
Beklagten
Urteil
24
.
Zivilkammer
Landgerichts
18
.
Juni
wird
auch
insoweit
zurückgewiesen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Rechtsmittelzüge
.
Tatbestand
:
beklagte
Luftfahrtgesellschaft
bietet
gemeinsam
niederländischen
Luftfahrtunternehmen
Bezeichnung
"
B.
Flugprämienprogramm
Mitglieder
Prämienmeilen
sammeln
können
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
gelten
"
Allgemeine
Bestimmungen
F.
-B.
-Programms
Folgenden
nur
:
gemeine
Bestimmungen
.
Inanspruchnahme
FB-Programm
angebotenen
Dienstleistungen
Vergünstigungen
sind
Mitglieder
berechtigt
Annahme
Aufnahmeantrags
Mitgliedskarte
erhalten
haben
.
werden
zunächst
Basisstatus
eingegliedert
höheren
Statuskategorien
"
"
"
Gold
"
"
Platinum
"
anschließen
.
Status
werden
"
Statusmeilen
angerechnet
.
können
Flügen
Beklagten
näher
bestimmten
anderen
Fluggesellschaften
"
"
auch
andere
qualifizierte
Aktivitäten
gesammelt
werden
.
Status
"
Silver
"
erwerben
Mitglieder
Anschrift
Statusmeilen
anerkannten
Flügen
Kalenderjahres
übrigen
Mitglieder
Statusmeilen
anerkannten
Flügen
gleichen
Zeitraum
.
Ende
Jahres
wird
Verlauf
gesammelten
Statusmeilen
anerkannten
Flüge
folgende
Jahr
geltende
Programmstatus
Mitglieds
bestimmt
.
Hat
Jahr
Statusmeilen
angesammelt
wird
Basisstatus
zurückgesetzt
;
hat
zwar
Statusmeilen
gesammelt
genug
aktuellen
Status
erhalten
wird
Klasse
zurückgestuft
Abschnitt
Allgemeinen
Bestimmungen
.
Kläger
§
UKlaG
qualifizierte
Einrichtung
anerkannter
hat
Beklagten
verlangt
Verwendung
Klauseln
Allgemeinen
Bestimmungen
unterlassen
.
Gegenstand
Revisionsverfahrens
sind
noch
Bestimmungen
Gültigkeit
Prämienmeilen
Programm-Mitgliedschaft
Kündigung
betreffen
.
Abschnitt
Allgemeinen
Bestimmungen
Sätze
Kläger
angreift
lautet
:
"
1Für
Ivory-Mitglieder
haben
Prämienmeilen
Gültigkeit
Monaten
.
2Ausschließlich
Sammeln
Meilen
Flügen
FBKommunikation
bezeichnet
Gültigkeit
verlängernde
qualifizierte
Aktivitäten
werden
begriffen
.
3Hat
Mitglied
Zeitraum
Monaten
Gültigkeit
verlängernden
Aktivitäten
erbracht
behält
Gesellschaft
Recht
Prämienmeilen
streichen
.
"
Abschnitt
betrifft
Beendigung
Mitgliedschaft
.
Partei
kann
vertragliche
Vereinbarung
jederzeit
kündigen
.
Kündigt
Mitglied
Vertrag
muss
Mitgliedskarte
durchgeschnitten
Gesellschaft
zurückschicken
.
Abschnitt
Satz
ist
Zusammenhang
geregelt
:
"
Empfang
Karte
muss
Gesellschaft
Mitgliedschaft
aufheben
Mitglied
Aufhebungsdatum
Monate
Zeit
hat
angesammelten
Prämienmeilen
einzulösen
.
"
Satz
bestimmt
schließlich
:
"
Gesellschaft
Vertrag
kündigt
erlöschen
Prämienmeilen
Ablauf
Monaten
Benachrichtigung
Kündigung
.
"
Landgericht
hat
Beklagten
Androhung
Ordnungsmitteln
untersagt
angegriffenen
Klauseln
Verhältnis
Verbrauchern
verwenden
berufen
.
Berufungsgericht
hat
Klage
insoweit
abgewiesen
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Kläger
Klageantrag
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
angenommen
angegriffenen
seln
wichen
Sinne
§
Abs.
Nr.
wesentlichen
Grundgedanken
gesetzlichen
Regelung
benachteiligten
Vertragspartner
Beklagten
auch
sonst
§
Abs.
Satz
unangemessen
.
Kunde
erhalte
unentgeltliche
Zusatzleistung
vielfältige
Weise
selbstbestimmt
nutzen
könne
.
Gültigkeit
Flugprämien
sei
Streitfall
schon
laufenden
Programms
grundsätzlich
Monate
beschränkt
;
Prämienmeilen
könnten
nur
Anrechnung
Preis
neu
buchenden
Fluges
Beklagten
eingelöst
werden
auch
zahlreichen
anderen
international
tätigen
Fluggesellschaften
seien
unentgeltlich
Dritte
übertragbar
;
werde
Fülle
alternativer
Einlösungsmöglichkeiten
angeboten
etwa
zusätzlichen
Service
Komfort
Flügen
Hotelaufenthalte
Mietwagenanmietungen
Geschenkboxen
Sportveranstaltungen
Kauf
zahlreichen
Artikeln
Bekleidung
Schmuck
Lederwaren
Unterhaltungselektronik
Spenden
Meilen
.
Hintergrund
sei
beanstanden
Fluggesellschaft
Aufhebung
Mitgliedschaft
Kündigung
Zeitraumes
Monaten
Abwicklung
beendet
sehen
möchte
.
Kunde
könne
Anbetracht
großen
Bandbreite
Einlösungsmöglichkeiten
auch
einstellen
.
Zugunsten
Beklagten
falle
Gewicht
längeren
Bevorratung
erheblicher
Verwaltungsaufwand
einhergehe
auch
späteren
Einlösung
Prämien
manifestiere
.
II
.
Beurteilung
wendet
Revision
Erfolg
.
Verwendung
angegriffenen
Klauseln
benachteiligt
Vertragspartner
Beklagten
Geboten
Glauben
unangemessen
§
Abs.
Satz
Abs.
Nr.
.
1
.
Revisionserwiderung
hat
Berufungsgericht
Recht
angenommen
Klauseln
Sätzen
Abschnitts
oben
.
Allgemeinen
Bestimmungen
Inhaltskontrolle
unterliegen
.
Inhaltskontrolle
§
Abs.
Satz
sind
nur
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
unterworfen
Rechtsvorschriften
engeren
Sinne
abweichen
insbesondere
Fehlen
einschlägiger
dispositiver
Gesetzesregelungen
auch
Klauseln
wesentliche
Natur
Vertrages
ergebende
Rechte
Pflichten
Nachteil
Vertragspartners
einschränken
sonst
allgemein
anerkannte
Rechtsgrundsätze
verstoßen
ständige
Rechtsprechung
vgl.
etwa
Urteil
28
.
Oktober
.
23
;
Urteil
8
.
Oktober
XI
.
.
Inhaltskontrolle
ausgenommen
sind
lediglich
Bestimmungen
unmittelbaren
Gegenstand
Hauptleistung
.
kontrollfähige
Leistungsbeschreibungen
Sinne
sind
Regelungen
Art
Umfang
Güte
geschuldeten
Leistung
so
festlegen
wesentliche
Inhalt
Vertrages
bestimmt
bestimmbar
wird
Urteil
12
.
Juni
XI
Klauseln
Hauptleistungsversprechen
einschränken
ausgestalten
modifizieren
inhaltlich
kontrollieren
sind
Urteil
20
.
Mai
.
.
unterliegen
genannten
Klauseln
Inhaltskontrolle
.
Bundesgerichtshof
Bezug
vergleichbares
Flug-
prämienprogramm
bereits
entschieden
hat
kann
Verwender
Rahmen
Kundenbindungsprogramme
gesetzlich
geregelten
Leitbilds
entsprechender
Vorgaben
autonom
bestimmen
Anreize
Bindung
Kunden
Unternehmen
setzen
will
vgl.
Urteil
28
.
Oktober
.
.
schließt
Festlegungen
Gültigkeitsdauer
Rückvergütungsversprechens
Einlösung
Prämienmeilen
grundsätzlich
durchaus
Urteil
28
.
Januar
.
.
Hauptleistungsversprechen
bestand
Fall
teilnehmende
Kunde
Buchung
Fluges
dortigen
Beklagten
flugstreckenabhängige
Anzahl
Bonuspunkten
gutgeschrieben
bekam
Jahren
Flugdatum
Erwerb
Prämientickets
Flugpreis
anrechnen
lassen
konnte
.
unterscheidet
Regelung
Abschnitt
Satz
Allgemeinen
Bestimmungen
so
maßgeblichen
Sicht
verständiger
redlicher
Vertragspartner
Berücksichtigung
Interessen
normalerweise
beteiligten
Verkehrskreise
Urteil
20
.
Januar
ZR
.
17
;
Urteil
5
.
Mai
.
verstanden
wird
entscheidenden
Punkt
.
Prämienmeilen
Mitglieds
sind
zunächst
Zeitraum
Monaten
vorbehaltlos
gültig
.
verfallen
auch
Ablauf
Zeitspanne
selbst
Meilen
Flügen
Beklagten
Meilen
gesammelt
FB-Kommunikation
gültigkeitsverlängernde
Ereignisse
anerkannte
Aktivitäten
entfaltet
werden
Abschnitt
Satz
Allgemeinen
Bestimmungen
erst
Beklagte
Prämienmeilen
streicht
.
Klausel
gestattet
Mitgliedern
also
Ausgangspunkt
Einlösung
Prämienmeilen
unbestimmte
Zeit
Beklagten
Recht
umfassende
Leistungsversprechen
nachträglich
einzuschränken
.
Jedenfalls
Vorbehalts
ist
Inhaltskontrolle
§
Abs.
unterworfen
auch
Einschränkungsmöglichkeit
fakultativ
ausgestaltet
ist
betroffenen
Vertragspartner
gleichermaßen
Anwendung
kommen
mag
.
2
.
Annahme
Abschnitt
Satz
Allgemeinen
immungen
benachteilige
Mitglieder
Treu
Glauben
unangemessen
hat
Berufungsgericht
hinreichend
berücksichtigt
bürgerliche
Recht
Verpflichtungen
schuldrechtlichen
Verträgen
Allgemeinen
nur
§
§
.
Einzelnen
geregelte
Rechtsinstitut
Verjährung
kennt
besondere
Frage
Verjährung
unabhängige
Ausschlussfristen
unangemessene
Benachteiligung
Zweifel
auch
anzunehmen
ist
Bestimmung
wesentlichen
Grundgedanken
gesetzlichen
Verjährungsregelungen
abgewichen
wird
vereinbaren
ist
§
Abs.
Nr.
.
So
verhält
Streitfall
.
Ansprüche
Einlösung
Flugprämienprogramm
vorliegenden
Art
gesammelten
Prämienmeilen
unterliegen
Weiteres
auch
Parteien
übereinstimmend
ausgehen
regelmäßigen
Verjährungsfrist
Jahren
§
.
Beginn
ist
Schluss
Jahres
maßgeblich
Anspruch
entstanden
ist
§
Abs.
Nr.
.
Grundlage
gesetzlichen
Regelung
könnte
Mitglied
Einlösung
Prämienmeilen
Zeitraum
Jahren
faktisch
aber
je
konkreten
Tag
Prämienmeilenanfalls
Verlauf
Jahres
bis
zu
Jahre
lang
erwarten
.
Regelverjährungsfrist
§
Jahren
gehört
wesentlichen
Grundgedanken
Verjährungsrechts
Urteil
21
.
April
XI
.
.
ist
Inhaltskontrolle
Leitbildfunktion
Sinne
§
Abs.
beizulegen
.
Abweichungen
sind
Grundsatz
Vertragsfreiheit
zwar
schlechterdings
ausgeschlossen
vgl.
Palandt/Ellenberger
76
.
Aufl
.
.
.
sind
aber
Ausgestaltung
vertraglicher
Beziehungen
vorformulierte
Bedingungen
allgemein
geltenden
Dispositionsgrundsätze
-grenzen
beachten
.
ist
formularmäßige
Vertragsbestimmung
unangemessen
Verwender
eigene
Interessen
einseitig
Kosten
Vertragspartners
durchzusetzen
versucht
Benachteiligung
höherrangige
zumindest
gleichwertige
eigene
Interessen
Verwenders
gerechtfertigt
ist
vgl.
Urteil
1
.
Februar
.
orientierten
Bewertung
erweist
angegriffene
Regelung
unangemessen
.
Verjährungsfrist
Mengen-)Rabattver-
sprechen
Gutschrift
Prämienmeilen
Flugprämienprogrammen
vorliegenden
Art
Sache
anzusehen
ist
.
verkürzt
werden
darf
kann
je
Art
Gegenstand
finanzieller
Größenordnung
Geschäfte
Versprechen
bezieht
unterschiedlich
beantworten
sein
.
-9-
Streitfall
geht
erster
Linie
Rabattgewährung
Linienflüge
Beklagten
kooperierenden
Luftfahrtunternehmen
Abschnitt
Allgemeinen
Bestimmungen
.
handelt
Leistungen
einerseits
durchschnittlichen
finanziellen
Größenordnung
durchschnittlichen
Bedarf
Inanspruchnahme
deutlich
Geschäfte
täglichen
Bedarfs
steckenden
Rahmen
fallen
.
Andererseits
muss
Fluggast
aber
doch
gewissen
Umfang
wiederholt
Anspruch
genommen
haben
Einlösung
attraktiven
Prämie
notwendige
Anzahl
Prämienmeilen
angesammelt
hat
.
berechtigten
Erwartungen
Mitglieder
gehen
Anbetracht
Höhe
Erwerb
Prämienmeilen
einzusetzenden
eigenen
Mittel
Möglichkeit
Einlösung
Prämienmeilen
angemessenen
Zeitraum
gewahrt
sehen
.
wird
angegriffene
Regelung
gerecht
.
angesammelten
Prämienmeilen
Monaten
Inaktivität
verfallen
Beklagte
Streichungsrecht
Gebrauch
macht
wirkt
Sache
vielmehr
gesetzliche
Verjährungsfrist
empfindlich
verkürzende
Regelung
.
ändert
Meilengutschriften
auch
andere
anerkannte
kommerzielle
Aktivitäten
Mitglieder
ausgelöst
werden
können
.
Abstriche
Länge
Mitgliedern
erwarteten
Nutzungszeitraums
Beklagte
Abschnitt
Satz
Allgemeinen
Bestimmungen
ausbedingt
sind
höherrangige
zumindest
gleichwertige
eigene
Interessen
gerechtfertigt
.
Streichungsvorbehalt
sollen
Mitglieder
Interesse
Absatzsteigerung
animiert
werden
"
rechtzeitig
"
vorgegebenen
Zeitintervall
Aktivitäten
entfalten
Gültigkeit
Prämienmeilen
erhalten
namentlich
weitere
Flüge
buchen
.
Berufungsgericht
Revisionserwiderung
ist
Bewertung
beteiligten
Interessen
erheblicher
Bedeutung
Prämienmeilen
unentgeltlich
freiwillig
gutgeschrieben
.
Beklagte
gewährt
zwar
Rabatt
freiwillig
aber
eigennützig
.
.
Flugpreis
mag
Mitglieder
höher
sein
außenstehende
Vertragspartner
Beklagten
dennoch
muss
Rabattgewährung
Einkünften
Flugbuchungen
erwirtschaftet
werden
.
Höhe
kalkulierten
Preise
kann
nur
dämpfend
auswirken
Vertragspartner
Beklagten
zugleich
Mitglieder
FB-Programms
prämienberechtigt
sind
.
Grund
Beklagten
Recht
einzuräumen
Mitgliedern
Vorteile
Rabatts
Umfang
nehmen
Klausel
Satz
ermöglicht
ist
ersichtlich
vgl.
.
.
Recht
rügt
Revision
auch
Berufungsgericht
längerfristiger
Bevorratung
Prämien
einhergehenden
Verwaltungsaufwand
Rechtfertigungsgrund
Gültigkeitsverkürzung
Prämienmeilen
anerkannt
hat
.
Beklagte
bietet
Einsatz
Prämienmeilen
zahlreiche
Leistungen
Güter
.
erhöhter
Verwaltungsaufwand
einhergeht
ist
eigene
ersichtlich
wettbewerbsorientierte
Grundentscheidung
veranlasst
Prämienangebot
attraktiv
gestalten
insoweit
hier
vorzunehmenden
Interessenabwägung
berücksichtigungsfähig
.
Gewicht
fallen
könnte
hier
nur
Verfallfrist
laufenden
Mitgliedschaft
Monate
zurückzukommen
sein
wird
Kündigung
Monate
begrenzt
ist
unzumutbarer
zusätzlicher
Bevorratungsaufwand
entstünde
.
ist
jedoch
ersichtlich
Revisionserwiderung
zeigt
auch
Vorinstanzen
gehaltenen
unbeachtet
gebliebenen
Sachvortrag
entsprechende
Prognose
tragfähig
stützen
könnte
.
räumt
Bereitstellung
zusätzlicher
Flugkapazitäten
Rede
steht
Mitglieder
abfinden
müssen
einzelne
Leistungen
Wunschprämien
uneingeschränkt
Verfügung
stehen
verweist
insoweit
generelle
Pflicht
Leistungen
überhaupt
erst
Verfügung
stellen
.
Pflicht
beruht
aber
aufgezeigt
Wesentlichen
Interesse
eigenen
Wettbewerbs
vorgenommenen
Ausgestaltung
Prämienangebots
.
3
.
Unwirksamkeit
Abschnitt
Satz
Allgemeinen
Bestimmungen
Prämienmeilen
Ivory-Mitgliedern
Gültigkeit
Monaten
haben
gelten
vorstehenden
Ausführungen
sinngemäß
.
eigenen
Verständnis
Beklagten
gilt
auch
Bezug
Regelung
Gültigkeit
Prämienmeilen
Aktivitäten
Zeitintervalls
Monaten
verlängert
.
schränkt
auch
Klausel
umfassende
Hauptleistung
nachträglich
.
Gleiche
gilt
Übrigen
auch
Mitglieder
Basisstatus
nur
unmittelbar
Beitritt
erhalten
auch
Rückstufung
unzureichender
Ansammlung
Meilen
Referenzzeitraum
oben
.
folglich
auch
Prämienmeilen
betroffen
sind
höheren
Status
jedenfalls
Ausgangspunkt
unbefristet
erworben
haben
.
4
.
Regelungen
weiter
angegriffenen
Klauseln
Satz
Mitglied
eigener
Kündigung
Monate
Zeit
hat
angesammelten
Prämienmeilen
einzulösen
Kündigung
Beklagte
Prämienmeilen
gleichen
Zeitraum
verfallen
benachteiligt
Mitglieder
Geboten
Glauben
unangemessen
§
Abs.
Satz
.
kann
dahingestellt
bleiben
Hintergrund
vorstehend
Ausgeführten
Weiteres
schon
gilt
Regelungen
nochmalige
Verkürzung
Verjährungsfrist
bewerten
sind
Bestimmungen
Verjährungserleichterung
anderen
Licht
sehen
sein
könnten
Zäsur
Kündigung
Vertragsverhältnisses
anknüpfen
.
Klausel
ist
unwirksam
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
ist
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Luftfahrtunternehmens
Flugprämienprogramm
unwirksam
Prämieneinheiten
Monaten
Zugang
Kündigung
Unternehmen
Teilnehmers
verfallen
reguläre
vertragliche
Verfallfrist
Prämieneinheiten
Monate
bemessen
ist
.
Ansicht
Revisionserwiderung
rechtfertigen
Streitfall
berücksichtigenden
Gesamtumstände
abweichende
Beurteilung
.
Bundesgerichtshof
genannten
Entscheidung
hervorgehoben
hat
Verfallzeitraum
Prämieneinheiten
Kündigung
Zehntel
regulären
Laufzeit
verkürzt
wurde
.
besagt
Kündigungsfrist
kürzeren
Referenzzeitraum
angemessen
bewerten
sein
könnte
.
Berufungsgericht
Kündigungsfrist
Streitfall
unbedenklich
gehalten
hat
Gültigkeit
Prämienmeilen
vornherein
Monate
begrenzt
sei
beruht
unzutreffenden
Prämisse
Begrenzungsregelung
Inhaltskontrolle
standhält
.
genannten
Fall
abweichende
Bewertung
ist
gerechtfertigt
Prämien
Kündigung
lediglich
halben
Jahres
beantragt
werden
müssen
Wahl
Prämientickets
betreffende
Flugreise
aber
noch
längeren
Zeitraums
angetreten
werden
kann
.
ändert
Vertragspartner
Notwendigkeit
gestellt
werden
Disposition
Prämienmeilen
Kündigungsfall
eingeräumten
Frist
treffen
grundsätzlich
bestimmtes
Reiseziel
entscheiden
nur
noch
bestimmten
Bedingungen
geändert
werden
kann
Abschnitt
Allgemeinen
Bestimmungen
.
Notwendigkeit
Auswahlentscheidungen
eingeräumten
Frist
weitere
Zukunft
planen
müssen
kann
Vertragspartner
Auswahlentscheidungen
Einsatz
Prämienmeilen
sinnwidrig
erhebliche
Interessen
Beklagten
gegenüberstünden
Druck
setzen
.
gilt
gesteigertem
Maße
dann
angesammelte
Prämienmeilen
Einlösungsmöglichkeiten
ausreichen
.
Revisionserwiderung
vielfältigen
alternativen
Möglichkeiten
Verwertung
Hotelübernachtungen
Mietwagen
verweist
ändert
Vertragspartner
auch
insoweit
nur
Verfall
Prämienmeilen
vorzubeugen
Dispositionen
treffen
müssen
Geeignetheit
eigenen
Zwecke
angegriffenen
Klauseln
ausgelösten
zeitlichen
Entscheidungsdruck
möglicherweise
anders
eingeschätzt
hätten
.
gilt
vergleichbarer
Weise
auch
Revisionserwiderung
angeführten
Einlösungsmöglichkeiten
Erwerb
Kleidung
Unterhaltungselektronik
.
.
angefochtene
Urteil
kann
Bestand
haben
Berufungsgericht
Nachteil
Klägers
entschieden
hat
ist
insoweit
aufzuheben
.
Senat
kann
insgesamt
Sache
selbst
entscheiden
§
Abs.
Rechtsstreit
Grundlage
getroffenen
Feststellungen
Endentscheidung
reif
ist
weitere
Feststellungen
erwarten
sind
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
Meier-Beck
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung