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1.6 KiB

BESCHLUSS
28
Juli
Patentnichtigkeitssache
hier
:
Akteneinsichtsersuchen
Rechtsanwälte
Dr.
GmbH
Partner
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
Juli
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
jeweils
Rechtsanwälten
Einsicht
Dr.
Akten
Partner
GmbH
wird
ZR
gewährt
.
Gründe
:
Rechtsanwälte
Dr.
Partner
GmbH
haben
jeweils
Erstellung
Kopie
Akten
Nichtigkeitsverfahrens
Übersendung
gebeten
.
Klägerin
hat
Gesuchen
widersprochen
.
Beklagte
hat
erklärt
habe
grundsätzlich
Einwände
weise
jedoch
Bestimmung
Gegenstandswerts
Sache
Gerichts
Parteien
geheimhaltungsbedürftig
sei
Dritte
gesondertes
Interesse
nachweisen
.
II
.
Anträgen
Akteneinsicht
ist
stattzugeben
.
§
Abs.
PatG
gilt
Akteneinsicht
Parteien
Nichtigkeitsverfahrens
Regelung
§
PatG
entsprechend
Recht
Einsicht
Akten
Patentamts
betrifft
.
.
vgl.
Beschluss
17
.
Oktober
Akteneinsicht
.
gen
sind
Nichtigkeitsberufungsverfahren
entsprechend
anzuwenden
vgl.
Busse/
Keukenschrijver
7
.
Auflage
§
.
.
ist
Einsicht
Akten
Nichtigkeitsverfahrens
grundsätzlich
nur
förmlichen
Antrag
jedoch
zusätzlichen
Darlegung
berechtigten
Interesses
abhängig
.
kann
Wortlaut
§
Abs.
PatG
Ausdruck
kommenden
Wertung
nur
dann
erforderlich
werden
vonseiten
Patentinhabers
Hinblick
Akteneinsicht
gleich
behandelnden
Nichtigkeitsklägers
entgegenstehendes
schutzwürdiges
Interesse
dargetan
wird
.
Erst
bedürfte
Abwägung
beteiligten
Interessen
.
Beklagte
hinweist
Bestimmung
Gegenstandswerts
Sache
Gerichts
Parteien
geheimhaltungsbedürftig
sei
ist
schutzwürdiges
Interesse
Beklagten
zumindest
Teile
Akten
Einsicht
auszunehmen
sind
substantiiert
dargetan
.
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung