You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

2681 lines
23 KiB

NAMEN
Verkündet
:
26
.
Februar
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Bildstrom
Art
.
Abs.
Buchst
.
Art
.
Anweisungen
zwar
visuelle
Informationswiedergabe
betreffen
aber
Vermittlung
bestimmter
Inhalte
Vermittlung
besonderer
Aufmachung
Blickpunkt
steht
Präsentation
Bildinhalten
Weise
physischen
Gegebenheiten
menschlichen
Wahrnehmung
Aufnahme
Informationen
Rücksicht
nimmt
gerichtet
ist
Wahrnehmung
gezeigten
Informationen
Menschen
bestimmter
Weise
überhaupt
erst
ermöglichen
verbessern
zweckmäßig
gestalten
dienen
Lösung
technischen
Problems
technischen
Mitteln
Weiterführung
Urteil
26
.
Oktober
Wiedergabe
topografischer
Informationen
23
.
April
Fahrzeugnavigationssystem
.
Urteil
26
.
Februar
Bundespatentgericht
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
26
.
Februar
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Recht
erkannt
:
Berufung
Beklagten
wird
16
.
Januar
verkündete
Urteil
5
.
Senats
Bundespatentgerichts
abgeändert
.
Klage
wird
abgewiesen
.
Kosten
Rechtsstreits
trägt
Klägerin
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Inhaberin
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Streitpatents
12
.
Februar
angemeldet
wurde
Priorität
12
.
Februar
Anspruch
nimmt
.
Streitpatent
betrifft
Verfahren
Patentansprüche
System
Patentansprüche
Anzeige
Bildstroms
.
nebengeordneten
Patentansprüche
lauten
fahrenssprache
:
"
1
.
image
stream
:
forming
original
image
stream
;
subset
image
streams
each
image
stream
original
image
stream
.
7
.
system
image
stream
:
image
storage
accepting
original
image
stream
;
image
display
image
streams
each
image
stream
original
image
stream
that
image
streams
display
simultaneously
.
"
Patentansprüche
sind
unmittelbar
mittelbar
Patentanspruch
Patentansprüche
Patentanspruch
rückbezogen
.
Klägerin
hat
geltend
gemacht
Gegenstand
Streitpatents
fehle
Technizität
sei
Patentschutz
ausgeschlossen
patentfähig
.
Beklagte
hat
Streitpatent
erteilten
Fassung
Hilfsanträgen
beschränkt
verteidigt
.
Patentgericht
hat
Streitpatent
nichtig
erklärt
.
richtet
Berufung
Beklagten
weiterhin
Abweisung
Klage
erstrebt
.
Klägerin
tritt
Rechtsmittel
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Berufung
Beklagten
führt
Abänderung
an4
gefochtenen
Urteils
Abweisung
Nichtigkeitsklage
.
Streitpatent
betrifft
Verfahren
System
Darstellung
Bildströmen
.
1
.
Schilderung
Streitpatentschrift
ist
Bildstrom
Folge
starren
Bildern
still
images
zusammengesetzt
.
Bildstrom
könne
verschiedenen
Quellen
stammen
beispielsweise
gewonnen
werden
verschluckbare
Kamera
ausgestattete
Kapsel
US-Patent
bekannt
sei
Bilder
Lumen
Hohlraum
Organs
Magen-Darm-Trakt
aufnehme
externes
Aufnahmesystem
übertrage
Kapsel
Körper
bewege
.
könnten
hohe
Bilderzahlen
Betrachten
gesammelt
nacheinander
angeordnet
werden
.
Bildstrom
Einzelbilder
enthalte
könne
Nutzer
Überprüfung
dargestellt
werden
.
Nutzer
werde
versuchen
Bildstrom
schnell
effektiv
überprüfen
wichtige
Informationen
verlorengingen
.
Rate
Nutzer
Bildstrom
effektiv
überprüfen
könne
werde
physiologischen
Mittelungseffekt
begrenzt
.
Wert
liege
ungefähr
Einzelbildern
Sekunde
könne
jedoch
Person
Nutzers
Art
Bildstroms
variieren
.
Beschreibung
Streitpatents
stellt
Stand
Technik
bekannte
Anzeigesysteme
.
verweist
internationale
Anmeldung
VideomedienSteuerungssystem
Senden
Befehlen
Videospeichereinrichtung
offenbare
gewünschte
Position
Videos
bewirken
.
USPatent
offenbare
audiovisuelles
Überwachungssystem
analoger
Datenstrom
Folge
Blöcken
überwacht
werde
.
US-Patent
beschreibe
Endoskop
Aufnehmen
Anzeigen
zeitlich
aufeinanderfolgenden
Bildern
Mechanismen
Auswahl
starren
Bildern
Bildfolgen
.
2
.
Hintergrund
besteht
technische
Problem
System
Verfahren
verbesserte
Darstellung
Bildstroms
bereitzustellen
.
3
.
Lösung
Problems
schlägt
Streitpatent
Verfahren
System
folgenden
Merkmalen
:
Patentanspruch
:
Verfahren
Anzeigen
Bildstroms
folgende
Schritte
aufweist
:
M1.1
durch
verschluckbare
Kapsel
erfassten
Bildern
M1.2
Bilder
ursprünglichen
Bildstrom
bilden
M1.3
gleichzeitiges
Anzeigen
zumindest
Teilsatz-Bildströmen
Monitor
Teilsatz-Bildstrom
getrennten
Teilsatz
Bildern
ursprünglichen
Bildstrom
enthält
.
Patentanspruch
:
System
Anzeigen
Bildstroms
umfasst
:
M7.1
Bildspeichermittel
Aufnehmen
ursprünglichen
Bildstroms
M7.2
Bildanzeigemittel
Anzeigen
zumindest
Teilsatz-Bildströmen
.
M7.3
Teilsatz-Bildstrom
enthält
getrennten
Teilsatz
Bildern
ursprünglichen
Bildstrom
.
zumindest
Teilsatz-Bildströme
können
gleichzeitig
Bildanzeigemittel
angezeigt
werden
.
nachfolgend
dargestellte
Figur
Streitpatents
verdeutlicht
beispielhaft
Anzeige
Bildstroms
Mehrfachbildstrommodus
.
4
.
Merkmale
bedürfen
Erläuterung
:
Patentanspruch
betrifft
Verfahren
Bilder
empfangen
werden
verschluckbaren
Kapsel
swallowable
erfasst
wurden
.
Beschreibung
bezieht
Absatz
Vorrichtung
beschreibt
.
ergibt
Kapsel
handelt
Patienten
geschluckt
wird
dann
selbständig
fortwährende
Steuerung
medizinisches
Personal
körperliche
Verbindung
außen
untersuchenden
Körperteile
durchwandert
.
Zwar
wird
Beschreibung
mehrfach
betont
Gewinnung
Bildstroms
verschluckbare
Kapsel
nur
beispielhaft
behandelt
wird
Abs.
Abs.
Abs.
Bilder
auch
andere
Weise
erfasst
werden
können
etwa
herkömmliches
Endoskop
Stent
Katheter
Nadel
Abs.
.
Vorrichtungen
werden
aber
Absatz
Beschreibung
ausdrücklich
Kapsel
gegenübergestellt
"
need
contained
human
body
such
"
.
Patentanspruch
betrifft
nur
Verfahren
Anzeige
Bildstroms
verschluckbare
Kapsel
genannten
Sinne
erfasst
worden
ist
.
enthält
Patentanspruch
derartige
Beschränkung
lässt
offen
Weise
ursprüngliche
Bildstrom
gewonnen
wurde
.
ursprünglichen
Bildstrom
original
image
stream
verbindet
Fachmann
Diplomingenieur
Elektrotechnik
Gebiet
Bildverarbeitung
-übertragung
-anzeige
tätig
ist
Bildfolge
Bilder
bestimmten
Reihenfolge
geordnet
sind
.
ursprünglichen
Bildstrom
ist
fachlicher
Sicht
beliebige
Sammlung
einzelner
Bilder
verstehen
vorgegebene
insbesondere
zeitlich
geordnete
Abfolge
einzelnen
Bildern
etwa
Filmaufnahmen
entsteht
.
geordnete
Abfolge
Bilder
bewirkt
entsprechender
Geschwindigkeit
Wiedergabe
Anzeige
Betrachter
Bildstrom
sinneinheitlichen
Film
wahrnimmt
.
ursprünglichen
Bildstrom
werden
Lehre
Streitpatents
zumindest
Teilsatz-Bildströme
image
streams
gebildet
Teilmenge
Bilder
ursprünglichen
enthält
.
Weise
Trennung
erfolgt
lässt
Streitpatent
Grundsatz
offen
vgl.
Abs.
wird
Bezeichnung
TeilsatzBildstrom
deutlich
geordnete
Abfolge
Bilder
jeweiligen
Teilsatzes
beibehalten
wird
.
Trennung
können
Teilsätze
vorliegen
überschneiden
.
ist
etwa
dann
Fall
Einzelbilder
usw.
ursprünglichen
Bildstroms
Teilsatz
Einzelbilder
usw.
anderen
Teilsatz
bilden
vgl.
Abs.
.
Erfasst
werden
aber
Unteranspruch
verdeutlicht
auch
Fälle
Teilmengen
zumindest
Teilsätze
gebildet
werden
überschneiden
vgl.
Abs.
Ende
.
Anzeige
Teilsatz-Bildstroms
ist
Lehre
Streitpatents
aufeinanderfolgende
Anzeige
geordneten
Einzelbilder
verstehen
Teilsatz-Bildstrom
zusammensetzt
.
gleichzeitigen
Anzeige
zumindest
Teilsatz-Bildströmen
Monitor
ist
gemeint
verschiedenen
Bereichen
Monitors
gleichzeitig
mehr
minder
rasche
Abfolge
Bilder
vorgegebenen
Ordnung
wiedergegeben
wird
.
Streitpatent
stellt
etwa
Absatz
Anzeige
Bildstroms
Anzeige
Einzelbildern
Bildstrom
still
image
image
streams
"
.
werden
Teilsatz-)Bildströme
simultan
Bildstrom
jeweils
fixierte
Einzelbilder
angezeigt
.
Lehre
Streitpatents
liegt
Annahme
gleichzeitigen
Anzeige
Teilsatz-Bildströmen
jeweils
Teilmenge
Gesamtheit
Bilder
ursprünglichen
Bildstroms
bestehen
Effektivität
Auswertung
Qualitätseinbuße
erhöht
wird
auch
möglicherweise
gewisse
Übung
erfordert
Abs.
.
II
.
Patentgericht
hat
Entscheidung
Wesentlichen
folgt
begründet
:
Lehre
nebengeordneten
Ansprüche
habe
technischen
Charakter
sei
therapeutisches
Behandlungsverfahren
gemäß
Art
.
Patentierbarkeit
ausgenommen
.
System
Patentanspruch
sei
neu
Verfahren
Patentanspruch
Fachmann
jedenfalls
nahegelegt
gewesen
.
betreffe
Endoskop
Aufnehmen
Anzeigen
zeitlich
einanderfolgenden
Bildern
Anzeigen
Bildstroms
.
-9-
Aufnahmekopf
Endoskops
gewonnenen
Bildsignale
würden
Videosignalen
umgewandelt
Monitor
angezeigt
.
implementierte
Aufzeichnungseinrichtung
ermögliche
insbesondere
gleichzeitig
Bilder
betrachten
zeitlichen
Abfolge
Bilder
separiert
worden
seien
.
dort
beschriebenen
Vorrichtung
könnten
mindestens
Bildbereiche
simultan
dargestellt
werden
.
Bildwiedergabe
setze
Bildstrom
mindestens
Teilsatz-Bildströme
unterteilt
werde
getrennten
Teilsatz
Bildern
ursprünglichen
Bildstrom
enthalte
.
geschehe
Figur
dargestellt
Bildspeicher
abgelegte
Bildstrom
Bild
Bild
ausgelesen
werde
einzelne
Bilder
herausgelöst
Bildanzeigebereichen
367a
Nutzer
angezeigt
würden
gleichzeitig
fortbewegende
Bilder
angezeigt
würden
.
entnehme
Fachmann
System
Merkmale
Patentanspruch
aufweise
.
Gegenstand
Patentanspruchs
unterscheide
beschriebene
Verfahren
nur
empfangenen
Bilder
verschluckbaren
Kapsel
geliefert
würden
.
Fachmann
entnehme
jedoch
Absatz
Beschreibung
Streitpatents
entscheidend
ankomme
originale
Bildstrom
endoskopischen
Kapsel
andere
Fahreinrichtung
etwa
Endoskop
gewonnen
werde
.
erkenne
beanspruchte
Verfahren
einzig
empfangene
Bildstrom
maßgeblich
sei
.
Prüfung
erfinderische
Tätigkeit
nur
Anweisungen
ankomme
Lösung
technischen
Problems
technischen
Mitteln
bestimmten
zumindest
beeinflussten
könne
spezielle
Ausgestaltung
Bildaufnahmegeräts
verschluckbare
Kapsel
insoweit
unberücksichtigt
bleiben
beanspruchten
Bildverarbeitungsvorgang
Einfluss
nehme
.
Unabhängig
erfülle
auch
bekannte
In-vivo-Videokamera-System
Voraussetzungen
Generierung
Bildstroms
beanspruchte
Bildverarbeitungsverfahren
.
sei
Fachmann
auch
erfinderischen
Tätigkeit
beitragende
Aspekt
verschluckbaren
Kapsel
Bildquelle
nahegelegt
.
.
Beurteilung
hält
Überprüfung
Berufungsrechtszug
stand
.
Gegenstand
Patentanspruch
Patentanspruch
ist
Stand
Technik
vorweggenommen
nahegelegt
.
1
.
Recht
hat
Patentgericht
angenommen
gemäße
Lehre
Patentanspruch
technischem
Gebiet
liegt
unterfällt
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
genügt
Verfahren
Gegenstand
Abarbeitung
Verfahrensschritten
Hilfe
elektronischer
Datenverarbeitung
ist
Technizitätserfordernis
Art
.
bereits
dann
Verarbeitung
Speicherung
Übermittlung
Daten
technischen
Geräts
dient
Urteil
26
.
Oktober
.
Wiedergabe
topografischer
Informationen
.
Technizitätserfordernis
ist
unerheblich
Gegenstand
Patents
technischen
Merkmalen
auch
nichttechnische
aufweist
Merkmale
beanspruchte
Lehre
prägen
.
Kombinationen
technischen
nichttechnischen
Merkmalen
Einzelfall
patentfähig
sind
hängt
abgesehen
etwa
einschlägigen
anderen
Ausschlusstatbeständen
allein
neu
sind
erfinderischen
Tätigkeit
beruhen
Beschluss
20
.
Januar
Steuerungseinrichtung
Untersuchungsmodalitäten
;
Beschluss
22
.
April
.
.
Dynamische
Dokumentengenerierung
jeweils
§
PatG
.
liegt
Streitfall
technische
Lehre
Erfindung
Patentschutz
zugänglich
ist
.
Patentanspruch
betrifft
Verfahren
Bilder
empfangen
verarbeitet
näher
beschriebene
Weise
Monitor
angezeigt
werden
.
Verfahren
lehrt
bestimmte
Nutzung
Komponenten
Datenverarbeitungsanlage
gibt
Anweisung
technischen
Handeln
.
kann
nur
technischen
Gerät
ausgeführt
werden
ist
technischer
Natur
.
technischen
Komponenten
verschluckbaren
Kapsel
erfassten
Bilder
empfangen
verarbeitet
werden
Patentanspruch
genannt
sind
ist
unschädlich
Patentgericht
zutreffend
bestimmten
Fachmann
offenkundig
ist
Verfahren
Einsatz
entsprechender
Komponenten
bedingt
vgl.
Urteil
24
.
Februar
.
Webseitenanzeige
.
Technizität
Systems
Patentanspruch
ergibt
dort
beschriebene
Vorrichtung
technische
Geräte
umfasst
Bilder
aufgenommen
verarbeitet
angezeigt
werden
.
Gegenstand
Patentanspruch
beschränkt
Programm
Datenverarbeitungsanlagen
ist
Art
.
Abs.
Buchst
.
Abs.
Patentschutz
ausgeschlossen
.
Patentierungsausschlusses
Computerprogramme
können
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
regelmäßig
allerdings
erst
Anweisungen
Patentfähigkeit
Verfahrens
begründen
Lösung
konkreten
technischen
Problems
technischen
Mitteln
Gegenstand
haben
.
.
Dynamische
Dokumentengenerierung
§
Abs.
PatG
;
.
f.
Wiedergabe
topografischer
Informationen
.
Erfordernis
genügt
Lehre
Patentanspruch
;
liegt
technische
Problem
zugrunde
endoskopischen
Kapsel
gewonnenen
Bilder
so
verarbeiten
Monitor
anzuzeigen
Nutzer
möglichst
effizient
auswerten
kann
oben
.
dient
Lösung
konkreten
technischen
Problems
technischen
Mitteln
nachstehend
aa
.
2
.
Gegenstand
Patentanspruch
ist
patentfähig
.
Auffassung
Klägerin
nimmt
US-Patent-
schrift
formulierte
Anspruch
Lehre
Patentanspruch
vorweg
.
Dort
ist
zwar
Rede
erster
zweiter
Teilsatz
Vielzahl
Bildern
gleichzeitig
angezeigt
werden
.
hat
Begriff
"
Teilsatz
"
jedoch
anderen
technischen
Sinngehalt
Streitpatent
.
ist
Teilmenge
Gesamtheit
Bilder
etwa
Datenbank
gemeint
Datenverarbeitungsanlage
insgesamt
zugreifen
kann
.
lässt
jedoch
erkennen
Gesamtheit
Bilder
ursprünglichen
Bildstrom
also
zeitlich
geordnete
Abfolge
Bildern
handelt
.
Senat
vermag
Wertung
treffen
übereinstimmender
Ansicht
Beteiligten
ausgehenden
Fachmann
hinreichend
konkrete
Anregung
gab
Gegenstand
Streitpatents
gelangen
.
Zutreffend
hat
Patentgericht
Prüfung
Patentfähigkeit
Patentanspruch
enthaltenen
Anweisungen
auch
Merkmale
berücksichtigt
.
erfindungsgemäße
Verfahren
wird
Nutzer
weise
Arzt
Lage
versetzt
Präsentation
TeilsatzBildströmen
bedingten
Weise
Informationen
aufzunehmen
auszuwerten
geordneten
Abfolge
Bildern
enthalten
sind
.
Wiedergabe
Informationen
ist
Patentschutz
zugänglich
Art
.
Abs.
Buchst
.
Abs.
.
Streitpatent
hat
Implementierung
Anzeige
Teilsatz-Bildströmen
technischen
Mitteln
aber
nur
vordergründiger
Betrachtung
Wiedergabe
Informationen
Gegenstand
.
Patentierungsausschluss
Art
.
Abs.
Buchst
.
korrespondiert
Grundrechten
gehörenden
Recht
Meinungsfreiheit
soll
Monopolisierung
Informationen
Gewährung
patentrechtlichen
Schutzes
verhindern
2
.
Aufl
.
Art
.
.
.
haben
Prüfung
Patentfähigkeit
nur
Anweisungen
technisch
Betracht
bleiben
gerade
Vermittlung
bestimmter
Inhalte
betreffen
zielen
menschliche
Vorstellung
Verstandesfähigkeit
einzuwirken
10
.
Aufl
.
.
;
Schulte/Moufang
9
.
Aufl
.
.
.
Anweisungen
Informationen
betreffen
Lehre
Patents
wiedergegeben
werden
sollen
können
auch
Gesichtspunkt
erfinderischen
Tätigkeit
Patentfähigkeit
erfindungsgemäßen
Lehre
nur
dann
nur
insoweit
stützen
Lösung
technischen
Problems
technischen
Mitteln
bestimmen
zumindest
beeinflussen
Urteil
23
.
April
.
Fahrzeugnavigationssystem
.
Entsprechend
Unterscheidung
hat
Bundesgerichtshof
genommen
Prüfung
erfinderische
Tätigkeit
Anweisungen
berücksichtigen
sind
Audiowiedergabe
Fahrzeugnavigationssystem
auch
Straßennamen
umfasst
.
Begründung
hat
Senat
verwiesen
Anweisungen
Vorgabe
erschöpfen
Bedingungen
Straßennamen
Bestandteil
Audiowiedergabe
Fahranweisungen
sein
sollen
ausschließlich
Inhalt
Nutzer
Verfügung
gestellten
Information
betreffen
.
Fahrzeugnavigationssystem
.
Auch
Praxis
Beschwerdekammern
Europäischen
Patentamts
spiegelt
dung
wieder
.
So
hat
Europäische
Patentamt
etwa
entschieden
Anweisung
Vorrichtung
Ermittlung
Erfolgschancen
Roulettespiel
Informationen
Wetteinsätze
bestimmten
Spielers
angezeigt
werden
Berücksichtigung
finden
können
Entscheidung
14
.
Dezember
S.
.
nichttechnisch
wurde
auch
Anweisung
angesehen
bestimmte
Informationen
Eigenschaften
Diamanten
anzuzeigen
Technische
Beschwerdekammer
Entscheidung
28
.
Februar
S.
.
gleichen
Sinne
hat
britische
Anweisung
Fahrgast
bestimmte
Informationen
Status
Omnibus
vermitteln
technisch
angesehen
Division
Urteil
4
November
.
Prüfung
erfinderische
Tätigkeit
sind
ferner
Anweisungen
berücksichtigen
bestimmte
Inhalte
Abweichungen
Farbe
Helligkeit
hervorgehoben
werden
Technische
Beschwerdekammer
Entscheidung
4
.
Oktober
;
23
.
September
;
vgl.
auch
10
.
Aufl
.
.
;
7
.
Aufl
.
.
.
Prüfung
erfinderische
Tätigkeit
berücksichtigen
sind
weiteren
Entscheidung
Bundesgerichtshofs
Anweisungen
Auswahl
Navigationszwecke
zweckmäßigen
kartografischen
Darstellung
betreffen
Koordinatentransformation
Sicht
hinten
versetzter
Vogelperspektive
Bestimmung
Hauptbetrachtungsrichtung
spitzem
Winkel
Hinblick
Erdoberfläche
Wiedergabe
momentane
Bewegung
Fahrzeugs
berücksichtigenden
simulierte
Ist-Position
Fahrzeugs
enthaltenden
Raumwinkel
.
Anweisungen
sind
Teil
technischen
Lösung
gehören
vorgelagerten
Auswahl
Navigationszwecke
zweckmäßigen
kartografischen
Darstellung
Fachmann
bereits
selbst
zweckmäßig
erkennen
kann
zuständigen
Fachmann
Kartografen
Geografen
Geodäten
vorgegeben
wird
vgl.
Einzelnen
.
Wiedergabe
topografischer
Informationen
.
Patentanspruch
beanspruchte
Lehre
unterfällt
Art
.
Abs.
Buchst
.
Abs.
Wiedergabe
Informationen
beschränkt
ist
Urteil
19
.
Mai
Aufzeichnungsträger
§
PatG
.
Merkmale
M1.3
beziehen
Problem
geordnete
Bildfolge
unabhängig
Inhalt
so
angezeigt
werden
kann
Nutzer
Lage
versetzt
wird
schnell
effizient
erfassen
.
Anweisungen
zwar
visuelle
Informationswiedergabe
betreffen
aber
Vermittlung
bestimmter
Inhalte
Vermittlung
besonderer
Aufmachung
Blickpunkt
steht
Präsentation
Bildinhalten
Weise
physischen
Gegebenheiten
menschlichen
Wahrnehmung
Aufnahme
Informationen
Rücksicht
nimmt
gerichtet
ist
Wahrnehmung
gezeigten
Informationen
Menschen
bestimmter
Weise
überhaupt
erst
ermöglichen
verbessern
zweckmäßig
gestalten
dienen
Lösung
technischen
Problems
technischen
Mitteln
sind
Prüfung
erfinderische
Tätigkeit
berücksichtigen
.
Patentgericht
hat
angenommen
Lehre
sei
Fachmann
nahegelegt
beruhe
erfinderischen
Tätigkeit
.
vermag
Senat
beizutreten
.
offenbart
System
verschluckbare
Kapsel
nahme
Bildern
Vorrichtungen
Körpers
Empfang
Bilder
Umwandlung
Bildstrom
umfasst
.
Anzeige
so
gewonnenen
Bilder
befasst
nur
Rande
.
ist
entnehmen
endoskopischen
Kapsel
angebrachten
Kamera
gewonnenen
Bilder
Videodaten
umgewandelt
werden
können
.
Figur
zeigt
Vorrichtung
Monitoren
dargestellt
wird
Teile
Verdauungstrakts
endoskopische
Kapsel
durchwandert
Kapsel
aufgenommenes
Bild
angezeigt
wird
.
Klägerin
vorgelegten
Entgegenhaltungen
geben
Anregung
Patentanspruch
Schutz
gestellten
technischen
Lehre
gelangen
.
Entgegenhaltung
betrifft
Vorrichtung
etwa
Endo38
skop
Aufzeichnen
Anzeigen
Zeitserienbildern
.
Vorrichtung
soll
ermöglichen
Zeitserienbilder
Beispiel
Videoaufnahmen
endoskopischen
Untersuchung
gewonnen
werden
aufzuzeichnen
mithilfe
Bilder
Veränderungen
Objekts
Zeitablauf
beobachten
.
so
gewonnene
Bildmaterial
kann
Video
angezeigt
werden
zugleich
soll
aber
auch
möglich
sein
Standbilder
erzeugen
speichern
.
Beispielhaft
beschäftigt
Aufzeichnung
Veränderungen
Tumors
menschlichen
Körper
Gabe
fluoreszierenden
anders
aufgenommen
wird
umgebenden
Gewebe
.
Aufzeichnung
Bilder
Beobachtung
Veränderung
gewisse
Zeit
ermöglichen
ist
Darstellung
Schwierigkeiten
verbunden
beobachtete
Objekt
auch
Endoskop
bewegen
Position
zueinander
verändern
können
.
Hintergrund
sei
wünschenswert
Vergleich
Standbildern
Zeitserienbildern
Sprachgebrauch
Streitpatents
:
Bildstrom
vornehmen
können
Sp
.
.
soll
Nutzer
Möglichkeit
haben
Bilder
zeitlichem
Abstand
voneinander
aufgenommen
worden
sind
gleichzeitig
anzusehen
Sp
.
Z.
.
Vorrichtung
umfasst
Endoskop
Kopf
Kamera
angebracht
ist
bildverarbeitende
Einrichtung
Kamera
aufgenommenen
Bilder
entsprechende
elektronische
Signale
umwandelt
Monitor
Signal
Video
Bildstrom
angezeigt
werden
kann
Sp
.
Z.
.
Figuren
lassen
erkennen
jeweils
Bilder
Endoskop
gewonnenen
Bildmaterial
gleichzeitig
angezeigt
werden
.
Entgegenhaltung
offenbart
jedoch
anders
Patentgericht
angenommen
hat
dort
beschriebene
Vorrichtung
Lage
ist
gleichzeitig
Teilsatz-Bildströme
anzuzeigen
.
gilt
auch
Beschreibung
dritten
Ausführungsbeispiels
Spalte
Zeile
beginnt
Figuren
erläutert
wird
.
Figur
zeigt
Anzeige
Bereichen
367a
367b
.
Beschreibung
ergibt
werden
zunächst
Bereich
Bilddaten
sequenziell
Rahmen
Rahmen
angezeigt
Sp
.
Z.
.
Sodann
wird
Bild
Bildstrom
ausgewählt
Standbild
angezeigt
wird
Sp
.
.
Anschließend
wird
lediglich
Bereich
Bildstrom
angezeigt
Sp
.
.
können
"
Einfrieren
"
einzelne
Bilder
gewonnen
werden
Bereiche
verschoben
werden
Sp
.
Z.
Sp
.
.
also
zunächst
nur
Bereich
Bildstrom
angezeigt
wird
wird
zeitlich
später
nur
Bereich
Bildstrom
angezeigt
währenddessen
anderen
Bereiche
nur
Standbilder
Bildstrom
zeigen
.
ist
gleichzeitige
Anzeige
zumindest
Bildströmen
Monitor
offenbart
.
Entsprechend
wird
beschrieben
Sp
.
Z.
.
Bezugsbild-Anzeigeteil
part
Anzeigeteile
zeitweilig
ausgewählte
Bilder
temporarily
367a
gebe
nur
Anzeigeteil
bewegte
Bilder
part
gegenübergestellt
wird
.
Selbst
Bereichen
angezeigten
Standbilder
gelegentlich
tauscht
werden
Nutzer
anderes
Einzelbild
angezeigten
Bildstrom
auswählt
liegt
Anzeige
TeilsatzBildstroms
oben
erläuterten
Sinne
.
kann
angenommen
werden
Anregung
Patentanspruch
Schutz
gestellten
Lehre
gibt
.
Anregung
erhält
Fachmann
auch
Patentschrift
.
Navigation
Bildschirm
angezeigten
Datenbestand
so
herkömmlich
baumähnlichen
Strukturen
erfolge
Nutzer
Scrollen
Blättern
bewege
wird
Dokument
vorgeschlagen
Nutzer
Inhalt
Datenbank
bewegte
Wiedergabe
Informationen
vermitteln
.
sei
erkannt
worden
Kategorien
Informationen
gleichzeitig
angezeigt
werden
Nutzer
gut
erfasst
werden
können
Information
Bewegung
versetzt
wird
.
gleichzeitige
Wahrnehmung
mehr
Sätzen
Informationen
erhöhe
Geschwindigkeit
Nutzer
Inhalt
aneignen
könne
Sp
.
.
stellt
Grund-Modi
:
Quad-Mode
.
Bi-Mode
Anfänger
werden
Quadranten
perspektivisch
Betrachter
dargestellt
.
Informationen
kann
nachfolgend
eingefügten
Figur
Hauptkonfigurationen
eingestellt
werden
.
Konfiguration
strömen
Inhalte
linken
Quadranten
links
rechts
rechten
rechts
links
;
Konfiguration
strömen
Bildinhalte
jeweils
Mitte
links
rechts
außen
;
Konfigurationen
strömen
linken
rechten
Bildinhalte
oben
unten
unten
oben
umgekehrt
Figur
V.
Spalte
Zeile
.
.
führt
Benutzer
Anzeigen
Eingabekanäle
erkennt
.
"
falsche
"
Konfigurationen
bezeichnet
Entgegenhaltung
Strömungsrichtungen
jeweils
richtungsgleich
sind
also
linke
rechte
Quadrant
oben
unten
links
rechts
rechts
links
strömen
Figur
i.
V.
Spalte
Zeile
.
.
sonstigen
Ausführungsbeispielen
Anregung
Vorschläge
Streitpatents
sehen
wäre
Ergebnis
rückschauenden
Betrachtung
Kenntnis
Streitpatents
.
ist
ersichtlich
gleichzeitig
angezeigten
Bildströmen
jeweils
handelt
getrennten
Teilsatz
Bildern
ursprünglichen
Bildstrom
beinhalten
.
Auch
Datenbank
Vielzahl
einzelner
Bilder
Bildfolgen
umfasst
kann
ursprünglicher
Bildstrom
Sinne
Streitpatents
gesehen
werden
aufgeteilt
würde
einzelnen
Bilder
hier
bestimmten
Reihenfolge
geordnet
sind
so
insbesondere
auch
rasch
aufeinanderfolgenden
Wiedergabe
Bilder
Betrachter
Eindruck
Films
entstünde
.
gilt
auch
Anwendungsmöglichkeit
schildert
Videoclips
chirurgische
Verfahren
Bildern
betreffend
jeweilige
Fallszenario
verschiedenen
Quadranten
laufen
lassen
.
Student
könne
Weise
Minuten
Bilder
visuell
überfliegen
.
Anwendungsbeispiel
hat
zwar
Streitpatent
Auswertung
Bildinhalte
gemein
.
ändert
aber
anderen
visuellen
geht
Streitpatent
nämlich
rasche
Sichtung
großer
Datenmassen
.
Auch
Lehre
Streitpatents
menschliche
visuelle
Aufnahmefähigkeit
tangiert
gibt
hinreichend
konkrete
Anregung
technische
Lehre
Streitpatents
aufzufinden
einheitliches
Bildmaterial
Gestalt
ursprünglichen
Bildstroms
Interesse
gesteigerten
visueller
Auswertbarkeit
Detail
TeilsatzBildströme
teilen
gleichzeitig
anzuzeigen
.
übrigen
erstinstanzlich
Verfahren
eingeführten
haltungen
ist
Klägerin
mehr
zurückgekommen
Senat
einführenden
Ausführungen
Ausdruck
gebracht
hat
eingehende
Erörterung
Berufungserwiderung
so
versteht
Streitpatent
zumindest
nächstkommende
Stand
Technik
gesehen
wird
.
3
.
vorstehenden
Ausführungen
ergibt
zugleich
Auffassung
Patentgerichts
Gegenstand
Patentanspruch
sei
patentfähig
zutrifft
.
IV
.
hat
angefochtene
Urteil
Bestand
.
Senat
hat
Sache
entscheiden
entscheidungsreif
ist
§
Abs.
Satz
PatG
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
PatG
§
Abs.
.
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
16.01.2013