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753 lines
7.5 KiB

BESCHLUSS
12
.
September
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Mähroboter
§
Abs.
einstweilige
Einstellung
Zwangsvollstreckung
Patentverletzungsurteil
Berufungsgerichts
Revisionsverfahren
Verfahren
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
kommt
regelmäßig
Betracht
Klagepatent
nachfolgenden
Urteil
Patentgerichts
nur
teilweise
Aufnahme
beschränkender
Merkmale
Patentansprüche
nichtig
erklärt
worden
ist
Urteil
Berufungsgerichts
tatrichterliche
Feststellungen
enthält
Verwirklichung
Patentansprüche
auch
Fassung
patentgerichtlichen
Urteils
ergibt
Beklagte
aufzeigt
tatrichterlichen
Feststellungen
Berufungsurteil
verfahrensfehlerhaft
getroffen
worden
sind
.
Beschluss
12
.
September
OLG
ECLI
:
:
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
September
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Schuster
Richter
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Beklagten
einstweilige
Einstellung
Zwangsvollstreckung
Urteil
Oberlandesgerichts
29
.
Januar
wird
zurückgewiesen
.
Beschwerdeverfahren
wird
rechtskräftigen
Abschluss
Nichtigkeitsverfahrens
betreffend
europäische
Patent
ausgesetzt
.
Gründe
:
Berufung
Klägerin
klageabweisendes
Urteil
Landgerichts
hat
Berufungsgericht
Beklagte
Verletzung
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Klagepatents
betreffend
Verfahren
Betreiben
automatischen
Vorrichtung
elektronischen
Leitsystems
Patentanspruch
elektronisches
Leitsystem
Betreiben
automatischen
Vorrichtung
Patentanspruch
Vertrieb
Mährobotern
Ausführungsformen
Unterlassung
Auskunftserteilung
Rechnungslegung
Rückruf
verurteilt
Verpflichtung
Beklagten
Schadensersatz
festgestellt
.
Revision
hat
zugelassen
.
hat
Beklagte
Beschwerde
Ziel
Zulassung
Revision
erhoben
Senat
noch
entschieden
hat
.
Unterdessen
hat
Patentgericht
landgerichtlichen
Verfahrens
erhobene
Nichtigkeitsklage
Beklagten
Klagepatent
Wirkung
Bundesrepublik
teilweise
nichtig
erklärt
unabhängigen
Patentansprüche
jeweils
erteilten
Fassung
folgende
beschränkende
Merkmale
aufgenommen
wurden
"
system
12
detects
when
field
which
opposite
recognizes
12
detects
which
12
"
Unteransprüche
3
Fassung
Patentanspruchs
unmittelbar
mittelbar
rückbeziehen
.
Landgericht
hat
Beklagte
Zwangsgelder
Höhe
jeweils
festgesetzt
Vornahme
Auskunftserteilung
Rechnungslegung
Rückruf
Urteil
Berufungsgerichts
anzuhalten
.
Beklagte
Abwendung
weiteren
Zwangsvollstreckung
Sicherheit
Höhe
geleistet
Landgericht
Antrag
Einstellung
Zwangsvollstreckung
gestellt
hat
hat
Klägerin
Beklagten
Bürgschaftserklärung
gleicher
Höhe
zustellen
lassen
Fortsetzung
Vollstreckung
Urteil
Berufungsgerichts
angekündigt
.
Beklagte
beantragt
einstweilige
Einstellung
Zwangsvollstreckung
Urteil
Berufungsgerichts
.
hat
Einlegung
Nichtzulassungsbeschwerde
beantragt
Beschwerdeverfahren
rechtskräftigen
Entscheidung
Nichtigkeitsverfahren
auszusetzen
.
Klägerin
ist
Anträgen
entgegengetreten
.
II
.
zulässige
Antrag
einstweilige
Einstellung
Zwangsvollstreckung
ist
begründet
.
1
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
ist
Zwangsvollstreckung
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
auch
Revisionsverfahren
Verfahren
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
grundsätzlich
Sicherheitsleistung
einstweilen
einzustellen
Klagepatent
Patentnichtigkeitsverfahren
Patentgericht
nichtig
erklärt
worden
ist
.
wird
Erwägung
getragen
angefochtenen
Berufungsurteil
Grunde
liegenden
Einschätzung
Nichtigkeitsklage
werde
voraussichtlich
erfolglos
bleiben
Urteil
Patentgerichts
Grundlage
entzogen
ist
sei
denn
ergeben
Einzelfall
gewichtige
Anhaltspunkte
Urteil
Patentgerichts
Berufungsverfahren
Voraussicht
standhalten
wird
Beschluss
16
.
September
.
.
Kurznachrichten
.
einstweilige
Einstellung
Zwangsvollstreckung
kommt
allerdings
regelmäßig
Betracht
Klagepatent
Urteil
Patentgerichts
nur
teilweise
Aufnahme
beschränkender
Merkmale
Patentansprüche
nichtig
erklärt
worden
ist
Urteil
Berufungsgerichts
tatrichterliche
Feststellungen
enthält
Verwirklichung
Patentansprüche
auch
Fassung
patentgerichtlichen
Urteils
ergibt
Beklagte
aufzeigt
tatrichterlichen
Feststellungen
Berufungsurteil
verfahrensfehlerhaft
getroffen
worden
sind
.
Einschätzung
Berufungsurteils
Nichtigkeitsklage
werde
erfolglos
bleiben
ist
Voraussetzungen
Urteil
Patentgerichts
entscheidungserheblichem
Umfang
erschüttert
worden
.
entspricht
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Wahrung
Rechts
rechtliches
Gehör
auch
dann
Berufungsgericht
Patentverletzungsstreit
Grundlage
erteilten
Patentansprüche
entschieden
hat
Patent
nachfolgend
Patentnichtigkeitsurteil
teilweise
nichtig
erklärt
wird
beschränkende
Merkmale
Patentansprüche
aufgenommen
werden
erforderlich
ist
Revision
zuzulassen
Feststellungen
Tatrichters
erheblich
ist
Patent
andere
Fassung
hat
Beschluss
10
November
Produktionsrückstandsentsorgung
.
2
.
vorliegenden
Fall
ist
Tatbestand
Urteils
Berufungsgerichts
entnehmen
angegriffene
Ausführungsformen
Mähroboter
elektronisches
Leitsystem
Abgrenzung
Arbeitsbereichs
umfassen
.
Mähroboter
arbeitet
Fläche
Erdoberfläche
verlegtes
Stromkabel
begrenzt
wird
.
zungskabel
ist
Andockstation
Stromnetz
verbunden
.
Signalgeber
Andockstation
leitet
bestimmten
Zeitabständen
Stromimpulse
Kabel
.
Stromimpulse
erzeugen
magnetische
Felder
Mähroboter
angebrachter
Sensor
detektiert
Steuereinheit
Mähroboters
weiterleitet
.
Richtung
magnetischen
Feldes
Seiten
Stromkabels
entgegengesetzt
ist
erkennt
Steuereinheit
Information
Mähroboter
abgegrenzten
Arbeitsbereichs
befindet
Begrenzungskabel
schon
überschritten
hat
.
folgt
Sensorsystem
elektronischen
Leitsystems
detektiert
magnetische
Feld
Richtung
ändert
magnetische
Feld
ersten
Stromimpulsen
generiert
wird
.
erkennt
Sensorsystem
ersten
Alternative
erteilten
Fassung
hinzugekommenen
Merkmale
Mähroboter
automatische
Vorrichtung
Receiver
Sensorsystems
Detektieren
Magnetfeldes
elektrische
Kabel
überquert
magnetische
Feld
anderen
Seite
Kabels
entgegengesetzte
Richtung
hat
.
Klägerin
hat
Verwirklichung
Fassung
patentgerichtlichen
Urteils
Patentansprüche
aufgenommenen
Merkmale
Tatbestand
Berufungsurteils
ergibt
bereits
Erwiderung
Nichtzulassungsbeschwerde
hingewiesen
.
Beklagte
zeigt
nachfolgenden
Einstellungsantrag
Umständen
tatrichterlichen
Feststellungen
Vorliegen
Urteil
Patentgerichts
neu
aufgenommenen
Merkmale
fehlen
sollte
.
3
.
Beklagte
Berufung
Urteil
Patentgerichts
stützt
dargelegt
habe
Klagepatent
angegriffenen
Umfang
uneingeschränkt
nichtig
erklären
sei
ergeben
Anhaltspunkte
Beurteilung
Patentgerichts
Überprüfung
Berufungsverfahren
Voraussicht
standhalten
wird
.
.
Antrag
Aussetzung
Verfahrens
rechtskräftigen
Abschluss
Nichtigkeitsverfahrens
betreffend
Klagepatent
ist
hingegen
begründet
.
Ist
Patentnichtigkeitsverfahren
anhängig
kann
Patentverletzungsverfahren
Verfahren
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Entscheidung
Patentnichtigkeitsverfahren
ausgesetzt
werden
Beschluss
6
.
April
Druckmaschinen-Temperierungssystem
.
insoweit
treffenden
Ermessensentscheidung
sind
Entscheidung
relevanten
Umstände
einzubeziehen
Beschluss
28
.
September
Klimaschrank
.
Streitfall
hat
Verletzungsbeklagte
Nichtigkeitsklage
etwa
Jahr
Erwiderung
Verletzungsverfahren
Landgericht
eingereicht
.
Konstellation
überwiegt
grundsätzlich
noch
Interesse
Verletzungsbeklagten
widerspruchsfreien
Entscheidungen
Interesse
Verletzungsklägers
zeitnahen
Abschluss
Verletzungsverfahrens
.
Interesse
Verletzungsbeklagten
wird
auch
verringert
Berufungsgericht
ausgeführt
tatsächliche
Feststellungen
auch
Urteil
Patentgericht
Patentansprüche
neu
aufgenommenen
Merkmalen
getroffen
hat
.
sollte
Berufung
Verletzungsbeklagten
Erfolg
haben
wäre
gepatent
angegriffenen
Umfang
uneingeschränkt
nichtig
erklären
entstünde
Widerspruch
Grundlage
Urteils
Berufungsgerichts
.
Meier-Beck
Schuster
Vorinstanzen
:
Entscheidung
4/12
Entscheidung
I-15