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1987 lines
18 KiB

NAMEN
Verkündet
:
13
.
Juni
Justizhauptsekretär
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
:
:
ja
ja
ja
§
Abs.
§
Tatbestand
mittelbaren
Patentverletzung
wird
erst
dann
erfüllt
Abnehmer
bereits
Bestimmung
getroffen
hat
angebotene
gelieferte
Benutzung
Erfindung
geeignete
Mittel
erfindungsgemäß
verwenden
.
greift
vielmehr
bereits
dann
Lieferant
weiß
Umständen
offensichtlich
ist
Abnehmer
gelieferten
Mittel
patentverletzender
Weise
verwenden
wird
knüpft
insoweit
hinreichend
sichere
Erwartung
Lieferanten
.
Vorsorgemaßnahmen
Anbieter
Lieferant
Ware
erfindungsgemäß
auch
anderer
Weise
verwendet
werden
kann
treffen
hat
Erwartung
erfindungsgemäßen
Verwendung
auszuschließen
hat
Tatrichter
Abwägung
Umstände
Einzelfalls
entscheiden
.
.
13
.
Juni
Kammergericht
LG
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
13
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
12
.
September
verkündete
Urteil
5
.
Zivilsenats
Kammergerichts
aufgehoben
.
Rechtsstreit
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
nimmt
Beklagten
Patentverletzung
Anspruch
.
ist
Inhaber
12
Juli
angemeldeten
16
.
März
erteilten
europäischen
Patents
Klagepatents
.
Klagepatent
betrifft
Raumdecke
Metallplatten
Heizen
Kühlen
eingesetzt
werden
kann
.
Patentanspruch
lautet
Bezugszeichen
Verfahrenssprache
Deutsch
:
"
Metallplatten
Tragekonstruktion
bestehende
Raumdecke
Kühlmedium
durchströmbare
rohrförmige
Leitungen
Erzielung
gewünschter
Temperaturwerte
Raumes
trägt
gekennzeichnet
rohrförmigen
Leitungen
flexible
Röhrchen
ausgebildet
sind
mattenförmig
zusammengefasst
lose
Metallplatten
direkt
aufliegen
.
"
Beklagte
Geschäftsführer
Beklagte
ist
stellt
Matten
"
Clina-Matten
"
zusammengefasste
Röhrchen
flexiblem
Kunststoff
Durchleiten
Kühlmediums
.
D.
GmbH
Beklagte
schlossen
14
.
Oktober
Vertrag
Zusammenarbeit
Gebiet
Vermarktung
Weiterentwicklung
Kapillarrohrsystems
.
Vertrag
gestatteten
wechselseitig
kostenlose
Nutzung
System
betreffenden
Patente
Gebrauchsmuster
.
Ende
Vertragslaufzeit
sollte
Nutzung
jeweiligen
Schutzrechte
angemessene
Lizenzgebühr
gezahlt
werden
.
Kündigung
Vertrags
D.
GmbH
verlangte
Beklagte
densersatz
Hinblick
gescheiterte
Zusammenarbeit
.
gerichtliche
Verfahren
endete
.
Parteien
haben
vorliegenden
Rechtsstreit
zunächst
gestritten
Prozessvergleich
Beklagten
Benutzung
Klagepatents
auch
Zukunft
gestattete
.
Frage
haben
Landgericht
Berufungsgericht
verneint
angenommen
Beklagte
sei
1
.
Oktober
mehr
Nutzung
Klagepatents
berechtigt
.
Revisionsinstanz
streiten
Parteien
mehr
.
Zeit
Abschluss
Prozessvergleichs
verteilte
Beklagte
Installateure
Prüfbericht
TU
10
.
Januar
Angaben
Planung
Ausführung
Deckenkonstruktion
enthält
.
dort
beschriebene
Konstruktion
sieht
Kapillarrohrmatten
Metallkassetten
eingelegt
werden
.
verteilte
Beklagte
weiteren
Prüfbericht
28
.
Juni
Matten
Stahlblechkassetten
"
eingelegt
aufgeklebt
"
werden
sollten
.
Werbeprospekt
Beklagten
heißt
Clina-Matten
Metalldeckenplatten
eingelegt
würden
Einlegen
schon
Werk
erfolgen
könne
Montage
Ort
vereinfachen
.
weiteren
Prospekt
wird
Monteur
Montage
Kühldecke
gezeigt
Bildunterschrift
hingewiesen
wird
Clina-Matten
Metalldeckenplatten
eingelegt
werden
.
Referenzliste
Beklagten
ausgeführten
Projekte
ist
ausgeführt
etwa
%
Decken
lose
eingelegten
Kühlmatten
ausgeführt
sind
.
Inzwischen
empfiehlt
Beklagte
Kunden
Ausführung
Deckenkonstruktion
Leitungsröhrchen
lose
aufliegen
eingeklebt
werden
.
Landgericht
hat
Unterlassung
Rechnungslegung
Feststellung
Schadensersatzpflicht
gerichteten
Klage
stattgegeben
.
hat
Beklagten
verurteilt
Meidung
Ordnungsmitteln
unterlassen
Bereich
Bundesrepublik
flexiblen
Röhrchen
bestehende
Matten
Dritten
anzubieten
liefern
geeignet
bestimmt
sind
Leitung
Kühlmediums
vorgesehen
Herstellung
Metallplatten
Tragekonstruktion
bestehenden
Raumdecken
Matten
direkt
lose
Metallplatten
aufliegen
verwendet
werden
.
Landgericht
hat
Beklagten
weiter
verurteilt
Kläger
Rechnung
legen
Umfang
zuvor
bezeichneten
Handlungen
1
.
Oktober
begangen
worden
sind
.
Weiter
hat
Landgericht
festgestellt
Beklagten
verpflichtet
sind
Kläger
Schaden
ersetzen
Handlungen
entstanden
ist
künftig
noch
entstehen
wird
.
Berufung
ist
Erfolg
geblieben
.
Urteil
richtet
Senat
zugelassene
Revision
Beklagten
Klageabweisung
erstreben
.
Kläger
tritt
Rechtsmittel
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
.
führt
Aufhebung
Berufungsurteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
.
Berufungsgericht
ist
ausgegangen
mattenförmig
zusammengefasste
Rohrleitungen
Beklagten
angebotenen
Clina-Matten
darstellen
wesentliches
Element
Erfindung
tentanspruch
Klagepatents
beziehen
Angebot
Matten
mittelbare
Patentverletzung
§
Abs.
PatG
liegen
kann
.
hält
Ergebnis
revisionsrechtlicher
Prüfung
stand
.
1
.
Klagepatent
betrifft
Raumdecke
Metallplatten
Tragekonstruktion
besteht
.
Klagepatentschrift
bezeichnet
bekannt
Raumdecken
Platten
Tragekonstruktion
Rohre
Durchlauf
Kühlmediums
befestigen
.
sei
anzustreben
Verbindung
Metallplatten
Rohren
möglichst
gleichmäßig
fest
gut
wärmeleitend
sei
hohe
Kühlwirkung
erzielen
.
bekannten
Konstruktionen
sei
Vielzahl
Rohrverbindungsstellen
erforderlich
Montage
erschwert
werde
Gefahr
Undichtigkeiten
erhöhe
.
Auch
Auswechseln
einzelner
Metallplatten
auch
Rohre
werde
kompliziert
.
Hintergrund
bezeichnet
Klagepatentschrift
Aufgabe
Erfindung
Metallplatten
Tragekonstruktion
bestehende
Raumdecke
Kühlmedium
durchströmbare
rohrförmige
Leitungen
Erzielung
gewünschter
Temperaturwerte
Raums
trägt
schaffen
einfach
montieren
lässt
auch
spätere
Wartungsarbeiten
Schwierigkeiten
ermöglicht
hohe
Kühlwirkung
erreicht
wird
.
lehrt
Patentanspruch
Klagepatents
Raumdecke
folgenden
Merkmalen
:
Raumdecke
1
.
Metallplatten
2
.
Tragekonstruktion
;
3
.
Raumdecke
trägt
rohrförmige
Leitungen
flexible
Röhrchen
ausgestaltet
mattenförmig
zusammengefasst
lose
Metallplatten
direkt
aufliegen
Erzielung
gewünschter
Temperaturwerte
Kühlmedium
durchströmt
werden
können
.
Merkmalen
ergibt
Röhrchen
lose
Eigengewichts
Gewichts
durchgeleiteten
Flüssigkeit
Metallplatten
aufliegen
.
Allein
lose
Aufliegen
soll
hinreichende
Wärmeübertragung
stattfinden
.
Weitere
Anforderungen
Beschaffenheit
Röhrchen
stellt
Patentanspruch
.
bilden
aber
mattenförmig
zusammengefassten
Rohrleitungen
selbst
wesentliches
Element
Erfindung
.
Auslegung
Patentanspruchs
kann
Senat
selbst
vornehmen
.
ständiger
Rechtsprechung
Senats
ist
Rechtsfrage
Patent
auszulegen
ist
Patentanspruch
Instanzenzug
richtig
erkannt
Inhalt
verstanden
worden
ist
Bodenseitige
Vereinzelungseinrichtung
.
.
2
.
Berufungsgericht
hat
festgestellt
Beklagten
vertriebenen
Clina-Matten
geeignet
sind
Benutzung
Erfindung
verwendet
werden
.
hat
ausgeführt
Gutachten
gerichtlichen
Sachverständigen
sei
Auflage
Beklagten
vertriebenen
Clina-Matten
ca.
mm
Länge
mm
Breite
%
gewährleistet
.
übrigen
Kassettenbereich
betrage
Auflage
%
so
insgesamt
unmittelbar
bestehende
Kontaktfläche
%
ergebe
.
Klagepatentschrift
Angaben
Mindestauflagefläche
vorhanden
seien
genüge
Auflage
Lehre
Klagepatents
Gebrauch
machen
.
greift
Revision
Erfolg
.
macht
geltend
Beklagten
hätten
wiederholt
hingewiesen
Flexibilität
Möglichkeit
losen
Auflage
nur
erreichen
sei
Kunststoffröhrchen
geringen
Wanddurchmesser
maximal
mm
aufwiesen
verwendete
Kunststoff
chemischen
Weichmachern
versehen
sei
.
werde
Beschreibung
Klagepatents
ausdrücklich
hingewiesen
.
Beklagten
setzten
Polypropylen
führe
Kontakt
herstellende
Auflage
nur
Eigengewichts
Wasserfüllung
möglich
sei
.
Hinzu
komme
-9-
Clina-Matten
erheblich
größeren
Rohrdurchmesser
aufwiesen
nämlich
Außendurchmesser
mm
Wandstärke
Außendurchmesser
mm
Wandstärke
mm
weiter
verminderter
Flexibilität
führe
.
hätten
Beklagten
vorgetragen
Matten
Beklagten
Werbeprospekten
Planungshandbüchern
Datenblättern
garantierten
Leistungs-DIN-Wert
W/qm
erfüllen
fest
Deckenplatten
verbinden
seien
.
Wärmetransport
werde
unmittelbares
loses
allein
besondere
Flexibilität
herbeigeführtes
Aufliegen
Metalldecken
erreicht
feste
Verbindung
Klebung
entsprechender
Klemmvorrichtung
.
Berufungsgericht
habe
auch
festgestellt
Röhrchen
geklebt
werden
müssten
Beklagten
garantierte
Kühlleistung
erreichen
.
Lege
aber
zugrunde
so
treffe
Berufungsgericht
gestützt
eingeholte
Sachverständigengutachten
angenommen
habe
Grundkonzept
Klagepatents
verlassen
werde
vielmehr
werde
gerade
Merkmal
losen
Verbindung
Clina-Matten
aufgegeben
.
Umstand
prozentige
Kontaktaufnahme
zusätzliche
Maßnahmen
beispielsweise
Verkleben
Clina-Matten
gewährleistet
werden
könne
Übrigen
Fixierung
vorgegebene
Wert
W/qm
erreicht
werden
könne
werde
Berufungsgericht
berücksichtigt
.
Vorbringen
zeigt
Revision
Rechtsfehler
.
Argumentation
Revision
macht
Beklagten
garantierte
Normleistung
Ausgangspunkt
Überlegungen
.
ist
Berufungsgericht
Recht
Gegenstand
Klagepatents
ausgegangen
.
Frage
mittelbare
Patentverletzung
vorliegt
kommt
Normleistungen
Beklagten
angebotenen
Matten
erfüllen
sollen
.
Klagepatent
lehrt
bestimmten
Grad
Flexibilität
.
gibt
auch
Ausmaß
Röhrchen
aufliegen
sollen
.
Ebenso
garantiert
bestimmte
Leistung
etwa
Beklagten
zugesagte
Normleistung
.
ist
beanstanden
Berufungsgericht
Ausführungen
gerichtlichen
Sachverständigen
tatrichterlicher
Würdigung
jedenfalls
teilweise
Kontakt
herstellendes
Wärmeübertragung
ermöglichendes
Aufliegen
Clina-Matten
Trägerelement
zugleich
Merkmal
erforderliche
Flexibilität
bejaht
hat
.
Revision
macht
auch
Erfolg
geltend
Clina-Matten
liefen
einheitlich
gesamte
Raumdecke
würden
Maß
passend
Größe
Metallkassette
gefertigt
dann
Steckverbindung
anderen
Kapillarrohrmatten
verbunden
Ausführungsform
werde
Klagepatentschrift
jedoch
aufwendig
bezeichnet
.
Klagepatent
beziehe
vielmehr
durchgehende
Richtung
gesamte
Decke
erstreckende
Rohre
.
Ausführungen
Revision
treffen
.
Patentanspruch
setzt
Verlauf
Röhrchen
gesamte
Decke
.
ist
vielmehr
Revision
selbst
geltend
macht
Gegenstand
Patentanspruch
.
ist
Klagepatent
Ausführungsformen
beschränkt
Rohrleitungen
gesamte
Decke
erstrecken
.
Auch
Revision
schließlich
geltend
macht
Berufungsgericht
habe
Einwendungen
Beklagten
Anschluss
Anhörung
gerichtlichen
Sachverständigen
Anlass
nehmen
müssen
mündliche
Verhandlung
gemäß
§
Abs.
wieder
eröffnen
hat
folg
.
Vorbringen
Beklagten
bezieht
Aussagen
gerichtlichen
Sachverständigen
Flexibilität
Röhrchen
Clina-Matten
.
entsprechenden
Beklagtenvortrag
kommt
jedoch
unter
oben
dargestellt
.
II
.
Berufungsgericht
hat
auch
Recht
subjektiven
Voraussetzungen
mittelbaren
Patentverletzung
bejaht
.
1
.
§
PatG
ist
erforderlich
Anbieter
Lieferant
weiß
Grund
Umstände
offensichtlich
ist
angebotenen
gelieferten
Mittel
geeignet
bestimmt
sind
Benutzung
geschützten
Erfindung
verwendet
werden
.
gefestigter
Rechtsprechung
Senats
ist
Bestimmung
Benutzung
geschützten
Erfindung
Sphäre
Abnehmers
liegender
Umstand
zuletzt
Sen
.
.
Antriebsscheibenaufzug
.
Tatbestand
mittelbaren
Patentverletzung
ist
jedoch
erst
dann
erfüllt
Abnehmer
Bestimmung
patentverletzenden
Verwendung
Mittels
tatsächlich
bereits
getroffen
hat
Anbieter
Lieferant
weiß
.
greift
vielmehr
bereits
dann
Bestimmung
Mittel
patentverletzenden
Verwendung
Dritten
Sinne
gesetzlichen
Tatbestands
Anbieter
Lieferanten
patentgemäße
Benutzung
geeigneten
Mittel
Umständen
offensichtlich
ist
.
soll
Nachweis
mittelbaren
Patentverletzung
erleichtert
werden
.
rechtfertigt
Tatbestand
bereits
dann
verwirklicht
anzusehen
Sicht
Dritten
objektiver
Betrachtung
Umständen
hinreichend
sichere
Erwartung
besteht
Abnehmer
angebotenen
gelieferten
Mittel
patentverletzenden
Verwendung
bestimmen
wird
.
Gegenstand
Verletzungshandlung
§
PatG
ist
Teilnahme
Verstoß
Abnehmers
Patentgesetz
obliegenden
Pflichten
eigene
Verletzungshandlung
Dritten
.
Dementsprechend
hat
Senat
mehrfach
entschieden
mittelbare
Patentverletzung
versuchten
vollendeten
unmittelbaren
Verletzung
Patents
Abnehmer
bedarf
bereits
Angebot
Lieferung
geeigneter
Mittel
genügen
subjektiven
Voraussetzungen
Bestimmung
patentgemäßen
Verwendung
erfüllt
sind
beheizbarer
Atemluftschlauch
;
Flügelradzähler
.
Insbesondere
Gesetz
einbezogenen
unaufgeforderten
ersten
Angebot
wird
Bestimmung
Mittel
patentgemäße
Benutzung
Abnehmer
Sinne
bereits
getroffenen
Entscheidung
indes
Regel
vorliegen
.
wird
auch
Folge
vielfach
schon
objektiv
fehlen
jedenfalls
maßgeblichen
Kenntnisstand
Anbieters
fraglich
erscheinen
.
Natur
Patentgefährdungstatbestand
beheizbarer
Atemluftschlauch
;
Flügelradzähler
entsprechend
soll
§
PatG
Patentinhaber
auch
Fall
drohenden
Verletzung
Rechte
schützen
.
Vorschrift
muss
schon
dann
eingreifen
Sicht
Dritten
hinreichend
sicher
erwarten
ist
Abnehmer
gelieferten
Mittel
patentgemäßer
Weise
verwenden
wird
.
Gesetz
aufgeführten
Merkmale
Ausfüllung
subjektiven
weiß
Umständen
offensichtlich
ist
eröffnen
Möglichkeit
erforderlichen
Kenntnisstand
Anbieters
Lieferanten
drohenden
Verletzung
Rechte
Patentinhabers
Alternativen
festzustellen
.
ist
Dritten
bekannt
Abnehmer
Mittel
patentgemäßen
Benutzung
bestimmt
hat
Bestimmung
ist
Umständen
Einzelfalls
offensichtlich
erwarten
etwa
aufdrängt
.
Kenntnis
Offensichtlichkeit
sind
Wege
erforderlichen
hohen
Grad
Erwartung
patentgemäßer
Verwendung
Mittel
festzustellen
.
Hintergrund
liegt
notwendige
hohe
Grad
Erwartung
regelmäßig
insbesondere
dann
Anbieter
Lieferant
selbst
Benutzung
vorgeschlagen
hat
.
2
.
Berufungsgericht
getroffenen
Feststellungen
hat
Beklagte
Möglichkeit
erfindungsgemäßer
Benutzung
hingewiesen
.
hat
Installateure
Prüfbericht
Technischen
Universität
10
.
Januar
verteilt
Konstruktion
zeigt
Kapillarrohrmatten
Metallkassetten
eingelegt
werden
.
Ausführungsform
zeigt
auch
Beklagten
verwendete
Werbeprospekt
.
Schließlich
ergibt
Beklagten
geführten
Referenzliste
ausgeführte
Projekte
etwa
%
Decken
lose
eingelegten
Kühlmatten
ausgeführt
worden
sind
.
Beklagte
inzwischen
Kunden
empfiehlt
Deckenkonstruktion
so
auszuführen
Leitungsröhrchen
lose
aufliegen
eingeklebt
werden
kommt
entscheidend
.
Begehungsgefahr
weitere
derartige
Verletzungen
ist
ausgeräumt
.
Unterwerfungserklärung
haben
Beklagten
abgegeben
.
Vermutung
Gefahr
Wiederholung
rechtswidrigen
Handlung
kann
Regel
nur
beseitigt
werden
Verletzer
uneingeschränkte
bedingungslose
Versprechen
Vertragsstrafe
angemessener
Höhe
gesicherte
Unterlassungserklärung
abgibt
ernsthaften
Unterlassungswillen
Ausdruck
bringt
.
Allein
Empfehlung
Kunden
Produkt
nur
noch
bestimmten
Weise
verwenden
genügt
Anforderungen
Sen
.
.
Antriebsscheibenaufzug
.
.
hat
Berufungsgericht
Recht
Voraussetzungen
Unterlassungsanspruch
§
PatG
bejaht
.
Fassung
Urteilstenors
hat
Berufungsgericht
jedoch
Landgericht
folgend
Beklagten
untersagt
flexiblen
Röhrchen
bestehende
Matten
Dritten
anzubieten
liefern
geeignet
bestimmt
sind
Leitung
Kühlmediums
vorgesehen
Herstellung
Metallplatten
Tragekonstruktion
bestehenden
Raumdecken
Matten
direkt
lose
Metallplatten
aufliegen
verwendet
werden
.
hat
Berufungsgericht
Unterlassungsausspruch
einzelnen
Angebot
Lieferung
erst
noch
festzustellenden
gegebenenfalls
erst
nachfolgenden
Bestimmung
Abnehmer
abhängig
gemacht
;
Ausspruch
ist
vollstreckbar
.
Andererseits
wäre
uneingeschränktes
Verbot
nur
möglich
Mittel
ausschließlich
patentverletzender
Weise
Verwendung
finden
könnte
Scharen
f.
hier
Fall
ist
.
Gefahr
Abnehmer
Beklagten
Mittel
Benutzung
Erfindung
verwenden
kann
ausgeräumt
werden
Beklagten
Anbieten
und/oder
Liefern
Mittels
Fall
untersagt
wird
Vornahme
jeweiligen
Geschäfts
bestimmte
Maßnahmen
ergreifen
Abnehmer
Verwendung
Mittels
Benutzung
Erfindung
abhalten
sollen
Scharen
aaO
.
bloße
Empfehlung
Matten
einzukleben
wird
allerdings
genügen
.
Auch
Beklagte
möglicherweise
patentfreie
Verwendung
empfiehlt
ist
ausgeschlossen
Kunden
erzielende
Leistung
genügt
weiterhin
Matten
lose
einlegen
Vorteile
einfacheren
Montage
nutzen
.
Betracht
käme
hier
etwa
Formulierung
Klageantrags
Urteilstenors
Warnhinweis
Beklagten
Kunden
erfolgen
hat
loses
Einlegen
Röhrchen
Zustimmung
Klägers
Patentinhabers
erfolgen
darf
.
Vorsorgemaßnahmen
Anbieter
Lieferant
Ware
patentverletzend
auch
patentfrei
verwendet
werden
kann
treffen
hat
bestimmt
Abwägung
Umstände
Einzelfalls
.
ist
berücksichtigen
Maßnahmen
einerseits
geeignet
ausreichend
sein
müssen
Patentverletzungen
hinreichender
Sicherheit
verhindern
andererseits
Vertrieb
Mittel
patentfreien
Gebrauch
unzumutbarer
Weise
behindern
sollen
.
Abwägung
unterliegt
tatrichterlicher
Würdigung
Revisionsverfahren
nachgeholt
werden
kann
.
Metallspritzverfahren
;
Urt
.
Formsand
.
wiedereröffneten
Tatsacheninstanz
wird
zunächst
entsprechende
Antragstellung
hinzuwirken
sein
.
Klagen
mittelbarer
Patentverletzung
haben
Gerichte
Pflicht
sachdienliche
Anträge
hinzuwirken
besondere
Beachtung
widmen
Sen
.
.
T-Geschiebe
.
etwa
erforderlich
gehaltene
Warnhinweis
ist
Rahmen
Unterlassungsanspruchs
Kläger
formulieren
10
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
IV
.
Berufungsgericht
hat
Recht
festgestellt
Beklagten
Kläger
Schadensersatz
verpflichtet
sind
.
genügt
dargetan
wird
hinreichender
Wahrscheinlichkeit
Schaden
entstanden
ist
.
Feststellungsinteresse
ergeben
kann
Verletzungshandlungen
Beklagten
unmittelbare
Verletzungen
Klagepatents
Folge
gehabt
haben
Sen
.
.
Antriebsscheibenaufzug
.
Urteil
"
Antriebsscheibenaufzug
"
entnehmen
sein
sollte
mindestens
unmittelbare
Verletzungshandlung
festgestellt
werden
müsse
stellt
Senat
klar
Wahrscheinlichkeit
Schadenseintritts
ausreichend
ist
oben
dargestellten
Voraussetzungen
mittelbaren
Patentverletzung
übrigen
vorliegen
.
Wahrscheinlichkeit
Schadenseintritts
hat
Berufungsgericht
vorliegend
Recht
bejaht
Beklagten
Kunden
Möglichkeit
patentverletzender
Benutzung
Clina-Matten
aufgezeigt
haben
patentverletzende
einfachere
lose
Einlegen
Matten
nur
dann
patentfreie
Maßnahmen
beispielsweise
Verkleben
ersetzen
mussten
bestimmte
Wärmeübertragung
erreichen
wollten
.
ergibt
Beklagten
geführten
Referenzliste
ausgeführte
Projekte
etwa
%
lose
eingelegten
Röhrchen
ausgeführt
sind
.
besteht
hinreichende
Wahrscheinlichkeit
Kläger
Verhalten
Beklagten
Schaden
entstanden
ist
.
Meier-Beck
Kirchhoff
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung