NAMEN Verkündet : 13 . Juni Justizhauptsekretär Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : : : ja ja ja § Abs. § Tatbestand mittelbaren Patentverletzung wird erst dann erfüllt Abnehmer bereits Bestimmung getroffen hat angebotene gelieferte Benutzung Erfindung geeignete Mittel erfindungsgemäß verwenden . greift vielmehr bereits dann Lieferant weiß Umständen offensichtlich ist Abnehmer gelieferten Mittel patentverletzender Weise verwenden wird knüpft insoweit hinreichend sichere Erwartung Lieferanten . Vorsorgemaßnahmen Anbieter Lieferant Ware erfindungsgemäß auch anderer Weise verwendet werden kann treffen hat Erwartung erfindungsgemäßen Verwendung auszuschließen hat Tatrichter Abwägung Umstände Einzelfalls entscheiden . . 13 . Juni Kammergericht LG Zivilsenat hat mündliche Verhandlung 13 . Juni Vorsitzenden Richter Dr. Richterin Richter Prof. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird 12 . September verkündete Urteil 5 . Zivilsenats Kammergerichts aufgehoben . Rechtsstreit wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revision Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger nimmt Beklagten Patentverletzung Anspruch . ist Inhaber 12 Juli angemeldeten 16 . März erteilten europäischen Patents Klagepatents . Klagepatent betrifft Raumdecke Metallplatten Heizen Kühlen eingesetzt werden kann . Patentanspruch lautet Bezugszeichen Verfahrenssprache Deutsch : " Metallplatten Tragekonstruktion bestehende Raumdecke Kühlmedium durchströmbare rohrförmige Leitungen Erzielung gewünschter Temperaturwerte Raumes trägt gekennzeichnet rohrförmigen Leitungen flexible Röhrchen ausgebildet sind mattenförmig zusammengefasst lose Metallplatten direkt aufliegen . " Beklagte Geschäftsführer Beklagte ist stellt Matten " Clina-Matten " zusammengefasste Röhrchen flexiblem Kunststoff Durchleiten Kühlmediums . D. GmbH Beklagte schlossen 14 . Oktober Vertrag Zusammenarbeit Gebiet Vermarktung Weiterentwicklung Kapillarrohrsystems . Vertrag gestatteten wechselseitig kostenlose Nutzung System betreffenden Patente Gebrauchsmuster . Ende Vertragslaufzeit sollte Nutzung jeweiligen Schutzrechte angemessene Lizenzgebühr gezahlt werden . Kündigung Vertrags D. GmbH verlangte Beklagte densersatz Hinblick gescheiterte Zusammenarbeit . gerichtliche Verfahren endete . Parteien haben vorliegenden Rechtsstreit zunächst gestritten Prozessvergleich Beklagten Benutzung Klagepatents auch Zukunft gestattete . Frage haben Landgericht Berufungsgericht verneint angenommen Beklagte sei 1 . Oktober mehr Nutzung Klagepatents berechtigt . Revisionsinstanz streiten Parteien mehr . Zeit Abschluss Prozessvergleichs verteilte Beklagte Installateure Prüfbericht TU 10 . Januar Angaben Planung Ausführung Deckenkonstruktion enthält . dort beschriebene Konstruktion sieht Kapillarrohrmatten Metallkassetten eingelegt werden . verteilte Beklagte weiteren Prüfbericht 28 . Juni Matten Stahlblechkassetten " eingelegt aufgeklebt " werden sollten . Werbeprospekt Beklagten heißt Clina-Matten Metalldeckenplatten eingelegt würden Einlegen schon Werk erfolgen könne Montage Ort vereinfachen . weiteren Prospekt wird Monteur Montage Kühldecke gezeigt Bildunterschrift hingewiesen wird Clina-Matten Metalldeckenplatten eingelegt werden . Referenzliste Beklagten ausgeführten Projekte ist ausgeführt etwa % Decken lose eingelegten Kühlmatten ausgeführt sind . Inzwischen empfiehlt Beklagte Kunden Ausführung Deckenkonstruktion Leitungsröhrchen lose aufliegen eingeklebt werden . Landgericht hat Unterlassung Rechnungslegung Feststellung Schadensersatzpflicht gerichteten Klage stattgegeben . hat Beklagten verurteilt Meidung Ordnungsmitteln unterlassen Bereich Bundesrepublik flexiblen Röhrchen bestehende Matten Dritten anzubieten liefern geeignet bestimmt sind Leitung Kühlmediums vorgesehen Herstellung Metallplatten Tragekonstruktion bestehenden Raumdecken Matten direkt lose Metallplatten aufliegen verwendet werden . Landgericht hat Beklagten weiter verurteilt Kläger Rechnung legen Umfang zuvor bezeichneten Handlungen 1 . Oktober begangen worden sind . Weiter hat Landgericht festgestellt Beklagten verpflichtet sind Kläger Schaden ersetzen Handlungen entstanden ist künftig noch entstehen wird . Berufung ist Erfolg geblieben . Urteil richtet Senat zugelassene Revision Beklagten Klageabweisung erstreben . Kläger tritt Rechtsmittel . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . führt Aufhebung Berufungsurteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens . Berufungsgericht ist ausgegangen mattenförmig zusammengefasste Rohrleitungen Beklagten angebotenen Clina-Matten darstellen wesentliches Element Erfindung tentanspruch Klagepatents beziehen Angebot Matten mittelbare Patentverletzung § Abs. PatG liegen kann . hält Ergebnis revisionsrechtlicher Prüfung stand . 1 . Klagepatent betrifft Raumdecke Metallplatten Tragekonstruktion besteht . Klagepatentschrift bezeichnet bekannt Raumdecken Platten Tragekonstruktion Rohre Durchlauf Kühlmediums befestigen . sei anzustreben Verbindung Metallplatten Rohren möglichst gleichmäßig fest gut wärmeleitend sei hohe Kühlwirkung erzielen . bekannten Konstruktionen sei Vielzahl Rohrverbindungsstellen erforderlich Montage erschwert werde Gefahr Undichtigkeiten erhöhe . Auch Auswechseln einzelner Metallplatten auch Rohre werde kompliziert . Hintergrund bezeichnet Klagepatentschrift Aufgabe Erfindung Metallplatten Tragekonstruktion bestehende Raumdecke Kühlmedium durchströmbare rohrförmige Leitungen Erzielung gewünschter Temperaturwerte Raums trägt schaffen einfach montieren lässt auch spätere Wartungsarbeiten Schwierigkeiten ermöglicht hohe Kühlwirkung erreicht wird . lehrt Patentanspruch Klagepatents Raumdecke folgenden Merkmalen : Raumdecke 1 . Metallplatten 2 . Tragekonstruktion ; 3 . Raumdecke trägt rohrförmige Leitungen flexible Röhrchen ausgestaltet mattenförmig zusammengefasst lose Metallplatten direkt aufliegen Erzielung gewünschter Temperaturwerte Kühlmedium durchströmt werden können . Merkmalen ergibt Röhrchen lose Eigengewichts Gewichts durchgeleiteten Flüssigkeit Metallplatten aufliegen . Allein lose Aufliegen soll hinreichende Wärmeübertragung stattfinden . Weitere Anforderungen Beschaffenheit Röhrchen stellt Patentanspruch . bilden aber mattenförmig zusammengefassten Rohrleitungen selbst wesentliches Element Erfindung . Auslegung Patentanspruchs kann Senat selbst vornehmen . ständiger Rechtsprechung Senats ist Rechtsfrage Patent auszulegen ist Patentanspruch Instanzenzug richtig erkannt Inhalt verstanden worden ist Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung . . 2 . Berufungsgericht hat festgestellt Beklagten vertriebenen Clina-Matten geeignet sind Benutzung Erfindung verwendet werden . hat ausgeführt Gutachten gerichtlichen Sachverständigen sei Auflage Beklagten vertriebenen Clina-Matten ca. mm Länge mm Breite % gewährleistet . übrigen Kassettenbereich betrage Auflage % so insgesamt unmittelbar bestehende Kontaktfläche % ergebe . Klagepatentschrift Angaben Mindestauflagefläche vorhanden seien genüge Auflage Lehre Klagepatents Gebrauch machen . greift Revision Erfolg . macht geltend Beklagten hätten wiederholt hingewiesen Flexibilität Möglichkeit losen Auflage nur erreichen sei Kunststoffröhrchen geringen Wanddurchmesser maximal mm aufwiesen verwendete Kunststoff chemischen Weichmachern versehen sei . werde Beschreibung Klagepatents ausdrücklich hingewiesen . Beklagten setzten Polypropylen führe Kontakt herstellende Auflage nur Eigengewichts Wasserfüllung möglich sei . Hinzu komme -9- Clina-Matten erheblich größeren Rohrdurchmesser aufwiesen nämlich Außendurchmesser mm Wandstärke Außendurchmesser mm Wandstärke mm weiter verminderter Flexibilität führe . hätten Beklagten vorgetragen Matten Beklagten Werbeprospekten Planungshandbüchern Datenblättern garantierten Leistungs-DIN-Wert W/qm erfüllen fest Deckenplatten verbinden seien . Wärmetransport werde unmittelbares loses allein besondere Flexibilität herbeigeführtes Aufliegen Metalldecken erreicht feste Verbindung Klebung entsprechender Klemmvorrichtung . Berufungsgericht habe auch festgestellt Röhrchen geklebt werden müssten Beklagten garantierte Kühlleistung erreichen . Lege aber zugrunde so treffe Berufungsgericht gestützt eingeholte Sachverständigengutachten angenommen habe Grundkonzept Klagepatents verlassen werde vielmehr werde gerade Merkmal losen Verbindung Clina-Matten aufgegeben . Umstand prozentige Kontaktaufnahme zusätzliche Maßnahmen beispielsweise Verkleben Clina-Matten gewährleistet werden könne Übrigen Fixierung vorgegebene Wert W/qm erreicht werden könne werde Berufungsgericht berücksichtigt . Vorbringen zeigt Revision Rechtsfehler . Argumentation Revision macht Beklagten garantierte Normleistung Ausgangspunkt Überlegungen . ist Berufungsgericht Recht Gegenstand Klagepatents ausgegangen . Frage mittelbare Patentverletzung vorliegt kommt Normleistungen Beklagten angebotenen Matten erfüllen sollen . Klagepatent lehrt bestimmten Grad Flexibilität . gibt auch Ausmaß Röhrchen aufliegen sollen . Ebenso garantiert bestimmte Leistung etwa Beklagten zugesagte Normleistung . ist beanstanden Berufungsgericht Ausführungen gerichtlichen Sachverständigen tatrichterlicher Würdigung jedenfalls teilweise Kontakt herstellendes Wärmeübertragung ermöglichendes Aufliegen Clina-Matten Trägerelement zugleich Merkmal erforderliche Flexibilität bejaht hat . Revision macht auch Erfolg geltend Clina-Matten liefen einheitlich gesamte Raumdecke würden Maß passend Größe Metallkassette gefertigt dann Steckverbindung anderen Kapillarrohrmatten verbunden Ausführungsform werde Klagepatentschrift jedoch aufwendig bezeichnet . Klagepatent beziehe vielmehr durchgehende Richtung gesamte Decke erstreckende Rohre . Ausführungen Revision treffen . Patentanspruch setzt Verlauf Röhrchen gesamte Decke . ist vielmehr Revision selbst geltend macht Gegenstand Patentanspruch . ist Klagepatent Ausführungsformen beschränkt Rohrleitungen gesamte Decke erstrecken . Auch Revision schließlich geltend macht Berufungsgericht habe Einwendungen Beklagten Anschluss Anhörung gerichtlichen Sachverständigen Anlass nehmen müssen mündliche Verhandlung gemäß § Abs. wieder eröffnen hat folg . Vorbringen Beklagten bezieht Aussagen gerichtlichen Sachverständigen Flexibilität Röhrchen Clina-Matten . entsprechenden Beklagtenvortrag kommt jedoch unter oben dargestellt . II . Berufungsgericht hat auch Recht subjektiven Voraussetzungen mittelbaren Patentverletzung bejaht . 1 . § PatG ist erforderlich Anbieter Lieferant weiß Grund Umstände offensichtlich ist angebotenen gelieferten Mittel geeignet bestimmt sind Benutzung geschützten Erfindung verwendet werden . gefestigter Rechtsprechung Senats ist Bestimmung Benutzung geschützten Erfindung Sphäre Abnehmers liegender Umstand zuletzt Sen . . Antriebsscheibenaufzug . Tatbestand mittelbaren Patentverletzung ist jedoch erst dann erfüllt Abnehmer Bestimmung patentverletzenden Verwendung Mittels tatsächlich bereits getroffen hat Anbieter Lieferant weiß . greift vielmehr bereits dann Bestimmung Mittel patentverletzenden Verwendung Dritten Sinne gesetzlichen Tatbestands Anbieter Lieferanten patentgemäße Benutzung geeigneten Mittel Umständen offensichtlich ist . soll Nachweis mittelbaren Patentverletzung erleichtert werden . rechtfertigt Tatbestand bereits dann verwirklicht anzusehen Sicht Dritten objektiver Betrachtung Umständen hinreichend sichere Erwartung besteht Abnehmer angebotenen gelieferten Mittel patentverletzenden Verwendung bestimmen wird . Gegenstand Verletzungshandlung § PatG ist Teilnahme Verstoß Abnehmers Patentgesetz obliegenden Pflichten eigene Verletzungshandlung Dritten . Dementsprechend hat Senat mehrfach entschieden mittelbare Patentverletzung versuchten vollendeten unmittelbaren Verletzung Patents Abnehmer bedarf bereits Angebot Lieferung geeigneter Mittel genügen subjektiven Voraussetzungen Bestimmung patentgemäßen Verwendung erfüllt sind beheizbarer Atemluftschlauch ; Flügelradzähler . Insbesondere Gesetz einbezogenen unaufgeforderten ersten Angebot wird Bestimmung Mittel patentgemäße Benutzung Abnehmer Sinne bereits getroffenen Entscheidung indes Regel vorliegen . wird auch Folge vielfach schon objektiv fehlen jedenfalls maßgeblichen Kenntnisstand Anbieters fraglich erscheinen . Natur Patentgefährdungstatbestand beheizbarer Atemluftschlauch ; Flügelradzähler entsprechend soll § PatG Patentinhaber auch Fall drohenden Verletzung Rechte schützen . Vorschrift muss schon dann eingreifen Sicht Dritten hinreichend sicher erwarten ist Abnehmer gelieferten Mittel patentgemäßer Weise verwenden wird . Gesetz aufgeführten Merkmale Ausfüllung subjektiven weiß Umständen offensichtlich ist eröffnen Möglichkeit erforderlichen Kenntnisstand Anbieters Lieferanten drohenden Verletzung Rechte Patentinhabers Alternativen festzustellen . ist Dritten bekannt Abnehmer Mittel patentgemäßen Benutzung bestimmt hat Bestimmung ist Umständen Einzelfalls offensichtlich erwarten etwa aufdrängt . Kenntnis Offensichtlichkeit sind Wege erforderlichen hohen Grad Erwartung patentgemäßer Verwendung Mittel festzustellen . Hintergrund liegt notwendige hohe Grad Erwartung regelmäßig insbesondere dann Anbieter Lieferant selbst Benutzung vorgeschlagen hat . 2 . Berufungsgericht getroffenen Feststellungen hat Beklagte Möglichkeit erfindungsgemäßer Benutzung hingewiesen . hat Installateure Prüfbericht Technischen Universität 10 . Januar verteilt Konstruktion zeigt Kapillarrohrmatten Metallkassetten eingelegt werden . Ausführungsform zeigt auch Beklagten verwendete Werbeprospekt . Schließlich ergibt Beklagten geführten Referenzliste ausgeführte Projekte etwa % Decken lose eingelegten Kühlmatten ausgeführt worden sind . Beklagte inzwischen Kunden empfiehlt Deckenkonstruktion so auszuführen Leitungsröhrchen lose aufliegen eingeklebt werden kommt entscheidend . Begehungsgefahr weitere derartige Verletzungen ist ausgeräumt . Unterwerfungserklärung haben Beklagten abgegeben . Vermutung Gefahr Wiederholung rechtswidrigen Handlung kann Regel nur beseitigt werden Verletzer uneingeschränkte bedingungslose Versprechen Vertragsstrafe angemessener Höhe gesicherte Unterlassungserklärung abgibt ernsthaften Unterlassungswillen Ausdruck bringt . Allein Empfehlung Kunden Produkt nur noch bestimmten Weise verwenden genügt Anforderungen Sen . . Antriebsscheibenaufzug . . hat Berufungsgericht Recht Voraussetzungen Unterlassungsanspruch § PatG bejaht . Fassung Urteilstenors hat Berufungsgericht jedoch Landgericht folgend Beklagten untersagt flexiblen Röhrchen bestehende Matten Dritten anzubieten liefern geeignet bestimmt sind Leitung Kühlmediums vorgesehen Herstellung Metallplatten Tragekonstruktion bestehenden Raumdecken Matten direkt lose Metallplatten aufliegen verwendet werden . hat Berufungsgericht Unterlassungsausspruch einzelnen Angebot Lieferung erst noch festzustellenden gegebenenfalls erst nachfolgenden Bestimmung Abnehmer abhängig gemacht ; Ausspruch ist vollstreckbar . Andererseits wäre uneingeschränktes Verbot nur möglich Mittel ausschließlich patentverletzender Weise Verwendung finden könnte Scharen f. hier Fall ist . Gefahr Abnehmer Beklagten Mittel Benutzung Erfindung verwenden kann ausgeräumt werden Beklagten Anbieten und/oder Liefern Mittels Fall untersagt wird Vornahme jeweiligen Geschäfts bestimmte Maßnahmen ergreifen Abnehmer Verwendung Mittels Benutzung Erfindung abhalten sollen Scharen aaO . bloße Empfehlung Matten einzukleben wird allerdings genügen . Auch Beklagte möglicherweise patentfreie Verwendung empfiehlt ist ausgeschlossen Kunden erzielende Leistung genügt weiterhin Matten lose einlegen Vorteile einfacheren Montage nutzen . Betracht käme hier etwa Formulierung Klageantrags Urteilstenors Warnhinweis Beklagten Kunden erfolgen hat loses Einlegen Röhrchen Zustimmung Klägers Patentinhabers erfolgen darf . Vorsorgemaßnahmen Anbieter Lieferant Ware patentverletzend auch patentfrei verwendet werden kann treffen hat bestimmt Abwägung Umstände Einzelfalls . ist berücksichtigen Maßnahmen einerseits geeignet ausreichend sein müssen Patentverletzungen hinreichender Sicherheit verhindern andererseits Vertrieb Mittel patentfreien Gebrauch unzumutbarer Weise behindern sollen . Abwägung unterliegt tatrichterlicher Würdigung Revisionsverfahren nachgeholt werden kann . Metallspritzverfahren ; Urt . Formsand . wiedereröffneten Tatsacheninstanz wird zunächst entsprechende Antragstellung hinzuwirken sein . Klagen mittelbarer Patentverletzung haben Gerichte Pflicht sachdienliche Anträge hinzuwirken besondere Beachtung widmen Sen . . T-Geschiebe . etwa erforderlich gehaltene Warnhinweis ist Rahmen Unterlassungsanspruchs Kläger formulieren 10 . Aufl . § Rdn . . IV . Berufungsgericht hat Recht festgestellt Beklagten Kläger Schadensersatz verpflichtet sind . genügt dargetan wird hinreichender Wahrscheinlichkeit Schaden entstanden ist . Feststellungsinteresse ergeben kann Verletzungshandlungen Beklagten unmittelbare Verletzungen Klagepatents Folge gehabt haben Sen . . Antriebsscheibenaufzug . Urteil " Antriebsscheibenaufzug " entnehmen sein sollte mindestens unmittelbare Verletzungshandlung festgestellt werden müsse stellt Senat klar Wahrscheinlichkeit Schadenseintritts ausreichend ist oben dargestellten Voraussetzungen mittelbaren Patentverletzung übrigen vorliegen . Wahrscheinlichkeit Schadenseintritts hat Berufungsgericht vorliegend Recht bejaht Beklagten Kunden Möglichkeit patentverletzender Benutzung Clina-Matten aufgezeigt haben patentverletzende einfachere lose Einlegen Matten nur dann patentfreie Maßnahmen beispielsweise Verkleben ersetzen mussten bestimmte Wärmeübertragung erreichen wollten . ergibt Beklagten geführten Referenzliste ausgeführte Projekte etwa % lose eingelegten Röhrchen ausgeführt sind . besteht hinreichende Wahrscheinlichkeit Kläger Verhalten Beklagten Schaden entstanden ist . Meier-Beck Kirchhoff Vorinstanzen : Entscheidung KG Entscheidung