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3722 lines
36 KiB

NAMEN
Verkündet
:
19
.
April
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
19
.
April
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Richterin
Dr.
Recht
erkannt
:
Berufung
Klägerin
Übrigen
zurückgewiesen
wird
wird
17
.
Oktober
verkündete
Urteil
1
.
Senats
Bundespatentgerichts
abgeändert
.
deutsche
Patent
wird
teilweise
nichtig
erklärt
Patentanspruch
folgende
Fassung
erhält
Patentansprüche
rückbeziehen
:
"
Mehrgangnabe
Fahrräder
umfassend
Nabenachse
;
Getriebe
;
Getriebe
umgreifende
Nabenhülse
;
Antreiber
Antrieb
Nabenhülse
antriebswirksam
mindestens
Elemente
Getriebes
verbindbar
ist
Steuereinrichtung
Steuerung
Gangstufen
mindestens
Elemente
Getriebes
wahlweise
festgesetzt
gelöst
werden
kann
Lage
Getriebe
verändert
werden
kann
Steuereinrichtung
Servokrafterzeugungseinrichtung
aufweist
umfassend
Eingangsseite
Nabenachse
drehbar
angeordneten
Richter
Grundlage
Antreiber
ausgeübten
BenutzerAntriebsmoments
Drehbewegung
Nabenachse
versetzbaren
Antriebsteil
zugeordnet
ist
Antriebsteil
Drehmomentübertragungsverbindung
steht
Ausgangsseite
Schaltelement
Getriebes
zugeordnet
ist
Servokrafterzeugungseinrichtung
13
ausgeführt
ist
Drehbewegung
Antriebsteils
Nabenachse
Höhe
begrenzbare
Servokraft
abzuleiten
Ausgangsseite
Verstellen
Schaltelements
bereitzustellen
zusammenwirkend
Reibeinrichtung
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
hergestellt
ist
derart
Ausgangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
bereitgestellte
Schaltelement
ausgeübte
Servokraft
Falle
vorhandenen
Schaltwilligkeit
Schaltelements
Reibeinrichtung
eingangsseitig
begrenzt
wird
Reibeinrichtung
ausgeführt
ist
Zustand
Reibschluss
begrenzten
Servokraft
eintretenden
Schaltwilligkeit
Schaltelements
erhalten
.
"
weitergehende
Klage
wird
abgewiesen
.
Kosten
Rechtsstreits
werden
Klägerin
auferlegt
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
eingetragene
Inhaberin
deutschen
Patents
Streitpatents
17
.
Juni
angemeldet
wurde
.
Patentanspruch
Patentansprüche
unmittelbar
mittelbar
zurückbezogen
sind
hat
folgenden
Wortlaut
:
Mehrgangnabe
Fahrräder
umfassend
Nabenachse
;
Getriebe
;
Getriebe
umgreifende
Nabenhülse
;
Antreiber
Antrieb
Nabenhülse
antriebswirksam
mindestens
Elemente
Getriebes
verbindbar
ist
Steuereinrichtung
Steuerung
Gangstufen
mindestens
Elemente
Getriebes
wahlweise
festgesetzt
gelöst
werden
kann
Lage
Getriebe
verändert
werden
kann
Steuereinrichtung
Servokrafterzeugungseinrichtung
aufweist
umfassend
Eingangsseite
Nabenachse
drehbar
angeordneten
Grundlage
Antreiber
ausgeübten
Benutzer-Antriebsmoments
Drehbewegung
Nabenachse
versetzbaren
Antriebsteil
zugeordnet
ist
Antriebsteil
Drehmomentübertragungsverbindung
steht
Ausgangsseite
Schaltelement
Getriebes
zugeordnet
ist
Servokrafterzeugungseinrichtung
13
ausgeführt
ist
Drehbewegung
Antriebsteils
Nabenachse
Höhe
begrenzbare
Servokraft
abzuleiten
Ausgangsseite
Verstellen
Schaltelements
bereitzustellen
;
gekennzeichnet
Reibeinrichtung
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
hergestellt
ist
derart
Ausgangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
bereitgestellte
Schaltelement
ausgeübte
Servokraft
Falle
vorhandenen
Schaltwilligkeit
Schaltelements
Reibeinrichtung
eingangsseitig
begrenzt
wird
Reibeinrichtung
ausgeführt
ist
Zustand
Reibschluss
begrenzten
Servokraft
eintretenden
Schaltwilligkeit
Schaltelements
erhalten
.
Klägerin
hat
geltend
gemacht
Gegenstand
Patentanspruchs
sei
so
deutlich
vollständig
offenbart
Fachmann
ausführen
könne
.
gehe
Inhalt
Anmeldung
ursprünglich
eingereichten
Fassung
sei
auch
patentfähig
.
Patentgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Entscheidung
wendet
Klägerin
Berufung
.
Klägerin
tritt
Rechtsmittel
zuletzt
Hauptantrag
Patentanspruch
Maßgabe
verteidigt
erteilten
Fassung
Worte
gekennzeichnet
gestrichen
bereitzustellen
Worte
zusammenwirkend
Reibeinrichtung
Worte
eingefügt
werden
.
verteidigt
Streitpatent
Hilfsanträgen
.
Auftrag
Senats
hat
.
schriftliches
Direktor
Gutachten
erstattet
mündlichen
Verhandlung
erläutert
ergänzt
hat
.
Entscheidungsgründe
:
Berufung
ist
nur
insoweit
zulässig
Klägerin
keitsgründe
unzulässigen
Erweiterung
mangelnden
Patentfähigkeit
weiterverfolgt
.
Schriftsatz
21
.
März
mangelnde
Ausführbarkeit
geltend
macht
ist
Berufung
hingegen
unzulässig
.
Patentgericht
hat
bereits
erster
Instanz
geltend
gemachten
Nichtigkeitsgrund
verneint
Klägerin
hat
Berufungsbegründung
angegriffen
.
Rückgriff
Nichtigkeitsgrund
ist
verwehrt
Senatsurteil
4
.
Februar
Glasflaschenanalysesystem
.
II
.
zulässigen
Umfang
bleibt
Berufung
Sache
Erfolg
Streitpatent
Beklagten
Hauptantrag
verteidigt
wird
.
1
.
Streitpatent
betrifft
Mehrgangnabe
Fahrräder
.
Streitpatentschrift
wird
ausgeführt
Mehrgangnabe
europäischen
Patentanmeldung
bekannt
ist
Steuereinrichtung
Aussteuern
Klinken
aufweist
.
Nachfolgend
werden
Figuren
europäischen
Patentanmeldung
wiedergegeben
:
Streitpatentschrift
wird
weiter
erläutert
Nabenachse
drehbar
angeordneter
Schaltring
angeordnet
ist
Koppelring
drehfest
axial
verschiebbar
Antreiber
verbunden
ist
axial
wirkendes
Profil
aufweist
Schubklotz
zusammenwirke
vgl.
Figur
.
Schubklotz
ist
Schlitz
Nabenachse
hin
her
verschiebbar
einzelnen
Gangstufen
steuern
.
Schlitz
ist
schräg
schraubenförmig
Nabenachse
verlaufend
so
Schubklotz
Bewegung
Achsrichtung
zusätzliche
Bewegungskomponente
Umfangsrichtung
ausführen
muss
.
Schaltring
dient
Klinke
auch
Last
ben
Aushebvorgang
unterwandern
ausgehobenen
Zustand
halten
wahlweise
Drehmomentübertragungsverbindung
Antreiber
einerseits
Planetenradträger
Hohlrad
andererseits
umzusteuern
Streitpatentschrift
.
.
Schalten
Gangstufen
Ausheben
Einkuppeln
Klin11
muss
Schaltring
axial
rechts
verschoben
werden
.
dient
primär
Axialbohrung
Achse
eingesetzte
Betätigungsstange
.
Wird
axial
Richtung
Schaltrings
verschoben
drückt
erste
Feder
Schubklotz
nimmt
zweite
Feder
auch
Schaltring
vgl.
Streitpatentschrift
.
.
Sind
Kräfte
Verstellung
Schaltrings
entgegenwirken
jedoch
groß
bedarf
Durchführung
Schaltvorgangs
sog.
Servokraft
.
nähert
Schubklotz
so
weit
axial
Schaltring
schräge
Führungsflächen
aufweisenden
Profilbereich
Schaltrings
eintreten
kann
vgl.
Figur
.
schrägen
Führungsflächen
sind
Nabenachse
Winkel
A
geneigt
.
sind
schrägen
Führungsflächen
Schlitzes
Nabenachse
Winkel
B
geneigt
.
Winkel
ist
kleiner
Winkel
Neigungswinkel
sind
derart
abgestimmt
Schaltungsfall
jeweiligen
Axialposition
festgeklemmt
reibschlüssig
gehalten
ist
Verstellung
Schaltrings
entgegenwirkenden
Kräfte
kleiner
sind
Kraft
Feder
axiale
Verschiebung
Betätigungsstange
rechts
freigesetzt
wird
.
Sind
entgegenwirkenden
Kräfte
jedoch
größer
überwindet
haltenden
Reibkräfte
wird
schräge
Führungsfläche
Schaltrings
axial
Klinke
verschoben
so
ausgehoben
wird
vgl.
Streitpatentschrift
.
.
-9-
weiteren
Angaben
Streitpatentschrift
liegt
Erfindung
Problem
Aufgabe
zugrunde
definiertes
Schaltverhalten
Grundlage
definierter
Schaltwege
vergleichsweise
geringen
Steuerkräften
ermöglichen
.
befasst
angegriffene
Patentanspruch
.
Ferner
soll
Servokrafterzeugungseinrichtung
bereitgestellte
Servokraft
einfache
konstruktive
Maßnahmen
begrenzt
werden
.
soll
Patentanspruch
Mehrgangnabe
erreicht
werden
umfasst
Hinzufügungen
zuletzt
Beklagten
verteidigten
erteilten
Fassung
sind
kursiv
hervorgehoben
:
Nabenachse
Getriebe
Getriebe
umgreifende
Nabenhülse
Antreiber
Antrieb
Nabenhülse
antriebswirksam
mindestens
Elemente
Getriebes
verbindbar
ist
Steuereinrichtung
Steuerung
Gangstufen
mindestens
Elemente
Getriebes
wahlweise
festgesetzt
gelöst
Lage
Getriebe
verändert
werden
kann
;
Steuereinrichtung
weist
Servokrafterzeugungseinrichtung
g1
umfassend
Eingangsseite
Nabenachse
drehbar
angeordneten
Grundlage
Antreiber
ausgeübten
Benutzer-Antriebsmoments
Drehbewegung
Nabenachse
versetzbaren
Antriebsteil
zugeordnet
ist
Drehmomentübertragungsverbindung
steht
umfassend
Ausgangsseite
Schaltelement
Getriebes
zugeordnet
ist
g3
ausgeführt
ist
Drehbewegung
Antriebsteils
Nabenachse
Höhe
begrenzbare
Servokraft
abzuleiten
Ausgangsseite
Verstellen
Schaltelements
bereitzustellen
;
zusammenwirkend
Reibeinrichtung
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
hergestellt
ist
derart
Ausgangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
bereitgestellte
Schaltelement
ausgeübte
Servokraft
Falle
vorhandenen
Schaltwilligkeit
Schaltelements
Reibeinrichtung
eingangsseitig
begrenzt
wird
Reibeinrichtung
ausgeführt
ist
Zustand
Reibschluss
begrenzten
Servokraft
eintretenden
Schaltwilligkeit
Schaltelements
erhalten
.
Fachmann
Ingenieur
Fachrich15
tung
Maschinenbau
mehrjähriger
Praxis
erworbener
Berufserfahrung
Gebiet
Konstruktion
Mehrgangnaben
Fahrrädern
handelt
ist
Patentanspruch
zunächst
entnehmen
Schutz
gestellte
Mehrgangnabe
Fahrräder
nachfolgend
wiedergegebenen
Figur
Streitpatentschrift
beispielhaft
veranschaulicht
wird
Nabenachse
Getriebe
Getriebe
umgreifende
Nabenhülse
Antreiber
Antriebsteil
Steuereinrichtung
verfügt
.
Antreiber
ist
antriebswirksam
mindestens
Elemente
Getriebes
verbindbar
Nabenhülse
antreiben
können
.
Steuereinrichtung
ist
geeignet
Gangstufen
steuern
Elemente
Getriebes
wahlweise
festgesetzt
gelöst
Lage
Getriebe
verändert
werden
kann
.
Ausführungsbeispiel
kann
axiale
Verschiebung
Schaltelements
Fahrradfahrer
gezeigte
Schalteinheit
eingeleitet
werden
wiederum
Schaltstange
axial
verschoben
wird
.
axiale
Verschiebung
wird
dann
Schubklotz
Steuerschieber
Speicherfeder
Schaltelement
übertragen
.
Steuerschieber
ist
zweiteilig
ausgebildet
Verschiebevorgang
Abhängigkeit
axialen
Richtung
jeweils
nur
Teil
wirksam
wird
.
Schaltung
wirkenden
Kräfte
größer
sein
können
Kräfte
Fahrradfahrer
Schalteinheit
eingeleitet
werden
kann
Verstärkung
bedürfen
vgl.
Streitpatentschrift
.
26
;
Gutachten
S.
.
.
sieht
Patentanspruch
Servokrafterzeugungseinrichtung
Teil
Steuereinrichtung
Merkmal
.
Servokrafterzeugungseinrichtung
umfasst
Ausgangsseite
.
Eingangsseite
ist
Antriebsteil
zugeordnet
Nabenachse
drehbar
angeordnet
ist
Grundlage
treiber
ausgeübten
Antriebsmoments
Fahrradfahrers
Drehbewegung
Nabenachse
versetzt
werden
kann
Merkmal
.
Figur
gezeigten
Ausführungsbeispiel
sind
spiegelsymmetrisch
zueinander
aufgebauten
Steuerschieber
Antriebsteil
drehfest
verbunden
so
gemeinsam
Antriebsteil
Nabenachse
gedreht
werden
Fahrradfahrer
Drehbewegungen
Antriebsdrehmoment
erzeugt
.
Schubklotz
ist
Figur
gezeigte
Ausnehmung
drehfest
axial
verschiebbar
fest
stehenden
Nabenachse
verbunden
.
Steuerschieber
verfügt
Steuerbahn
Schubklotz
eintauchen
kann
nachfolgend
wiedergegebenen
Figuren
Streitpatents
deutlich
wird
.
Wird
Schubklotz
Steuereinrichtung
axialen
Kraft
beaufschlagt
kann
nur
dann
Richtung
axialen
Kraft
verschieben
Steuerschieber
Winkellage
einnimmt
Tal
Steuerschiebers
eintauchen
kann
.
Steuerschieber
Nabenachse
dreht
erfolgt
früher
später
vgl.
Streitpatentschrift
.
.
Nabenachse
weist
Ausnehmung
Rastmarken
bestimmten
Vertiefung
voneinander
bestimmten
Abstand
angeordnet
sind
.
axial
Schaltstange
beaufschlagte
wird
Abstand
nächsten
Rastmarke
weiterrücken
Winkellage
Steuerschiebers
zulässt
.
Erreicht
dann
Steigfläche
9b
Steuerschiebers
wirkt
nachfolgend
wiedergegebenen
Figur
dargestellte
Beschreibung
Servokraft
bezeichnete
Kraft
Steuerschieber
Mitte
M
Schubklotzes
Kante
Rastmarke
Nabenachse
.
Schubklotz
Kontur
Vertiefung
Rastmarke
befindet
axiale
Bewegung
ausführen
kann
zwingt
Einwirkung
Kraft
Steuerschieber
solange
axialer
Richtung
bewegen
Steuerschieber
wieder
kraftlos
Schubklotz
drehen
kann
vgl.
Streitpatentschrift
.
.
;
Gutachten
S.
.
.
Fachmann
erkennt
Steuerschieber
erst
dann
axial
bewegen
wird
Kraft
ableitende
axiale
Kraft
größer
ist
Kraft
axialen
Bewegung
entgegenwirkt
Gutachten
S.
.
Patentanspruch
sieht
weiter
richtung
ausgeführt
ist
Drehbewegung
Antriebsteils
Nabenachse
Höhe
begrenzbare
Servokraft
abzuleiten
Ausgangsseite
Verstellen
Schaltelements
bereitzustellen
Merkmal
.
soll
Servokraft
zuletzt
Beklagten
verteidigten
Fassung
Patentanspruchs
Reibeinrichtung
zusammenwirken
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
hergestellt
ist
Merkmal
.
Reibeinrichtung
soll
mithin
derart
Erzeugung
begrenzbaren
Servokraft
einbezogen
sein
Ableitung
Servokraft
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
erfolgt
.
Anordnung
Servokraft
Reibeinrichtung
hergestellte
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
abgeleitet
wird
wird
nachfolgend
wiedergegebenen
Figur
Streitpatents
beispielhaft
gezeigt
:
Reibeinrichtung
kann
vorzugsweise
Schlingfeder
sein
Schaltung
erforderlichen
Drehrichtung
höhere
Friktion
Antriebsteil
Steuerschieber
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
aufweist
Streitpatentschrift
.
.
Ausgangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
gestellte
Schaltelement
ausgeübte
Servokraft
soll
Falle
vorhandenen
Schaltwilligkeit
Schaltelements
Reibeinrichtung
eingangsseitig
begrenzt
sein
Merkmal
.
vorhandene
Schaltwilligkeit
liegt
Servokraft
axial
entgegenwirkende
Kraft
groß
ist
Schaltvorgang
beteiligten
Teile
Getriebes
also
etwa
Keile
Sonnenräder
ungünstigen
Position
befinden
vgl.
Streitpatentschrift
.
.
Fall
ist
erwünscht
Servokraft
begrenzen
übermäßige
Materialbeanspruchungen
vermieden
werden
.
Begrenzung
kommt
Reibeinrichtung
Funktion
Zustand
Reibschluss
begrenzten
Servokraft
eintretenden
Schaltwilligkeit
Schaltelements
erhalten
Merkmal
.
Ansicht
Klägerin
beschränkt
Funktion
Reibeinrichtung
somit
Begrenzung
Schaltelement
ausgeübten
Servokraft
Erhaltung
eintretenden
Schaltwilligkeit
Patentanspruch
:
derart
.
Vielmehr
ist
Merkmal
h
Verbindung
Merkmal
g3
entnehmen
Reibeinrichtung
bereits
Ableitung
Servokraft
dergestalt
beteiligt
ist
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
herstellt
Servokraft
abgeleitet
wird
dann
ebenfalls
Reibeinrichtung
Höhe
begrenzt
Schaltwilligkeit
aufrechterhalten
wird
.
2
.
Gegenstand
Patentanspruchs
erteilten
Fassung
geht
Inhalt
Anmeldung
ursprünglich
eingereichten
Fassung
§
Abs.
iVm
§
Abs.
Nr.
PatG
.
Patentgericht
hat
insoweit
ausgeführt
zeugungseinrichtung
Offenlegungsschrift
zwar
ausdrücklich
genannt
sei
.
ursprüngliche
Anspruch
aber
Servokraft
Bezug
nehme
sei
auch
implizit
Einrichtung
Erzeugung
Servokraft
offenbart
.
müsse
Ableitung
Servokraft
Fahrradfahrer
Antreiber
aufgebrachten
Antriebsdrehmoment
Teil
Servokrafterzeugungseinrichtung
beaufschlagen
.
Stelle
bilde
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
sei
ursprünglich
offenbart
.
Figuren
zugehöriger
Beschreibung
sei
Stelle
Antriebsteil
zugeordnet
stehe
Reibeinrichtung
Verbindung
.
Fachmann
erschließe
Beschreibung
Antriebsteil
Nabenachse
drehbar
sei
Benutzer-Drehmoment
Drehbewegung
Nabenachse
versetzbar
sei
.
Stelle
Übergabe
Servokraft
nachgeordneten
Stellelemente
bilde
Schaltelement
zugeordnete
Ausgangsseite
sei
Kontaktzone
Schaltelement
offenbart
.
Ableitung
Servokraft
Drehbewegung
Antriebsteils
sei
ebenso
Beschreibung
entnehmen
Begrenzbarkeit
Servokraft
Höhe
überdies
auch
Anspruch
ergebe
.
sei
Auftreten
Servokraft
nur
Steuerschieber
Figur
offenbart
Fachmann
weiteres
erkennbar
auch
Auftreten
Ausgangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
.
Figuren
9
dargestellten
Konstruktion
ergebe
Anliegen
Servokraft
Steuerschieber
zwangsläufig
Kraftfluss
Steuerschieber
Schaltelement
Axialrichtung
Schaltelement
wirkende
Kraft
entstehe
.
weiche
zwar
Betrag
Richtung
Steuerschieber
wirkenden
Servokraft
sei
aber
Bestandteil
unterstütze
Schaltvorgang
.
Reibeinrichtung
hergestellte
reibschlüssige
meverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
sei
ursprünglichen
Ansprüchen
Beschreibung
Figur
dargelegt
.
ergebe
auch
eingangsseitig
Reibeinrichtung
bewirkte
Begrenzung
Servokraft
Ausgangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
Falle
vorhandenen
Schaltwilligkeit
Schaltelement
ausgeübt
werde
.
Erhalt
Zustands
Reibschluss
begrenzten
Servokraft
Eintritt
Schaltwilligkeit
ergebe
ursprünglichen
Anspruch
Beschreibung
.
impliziere
Gestaltung
Reibeinrichtung
Art
Weise
Lage
sei
Zustand
erhalten
.
Ausführungen
Patentgerichts
halten
Angriffen
Berufung
stand
.
ursprünglichen
Anmeldung
Inhalt
schrift
zurückgegriffen
werden
kann
kann
Fachmann
Mehrgangnabe
Fahrräder
entnehmen
Nabenachse
Getriebe
Getriebe
umgreifenden
Nabenhülse
Antreiber
auch
Steuereinrichtung
Steuerung
Gangstufen
Maßgabe
Merkmals
Patentanspruchs
erteilten
Fassung
aufweist
.
ergibt
Patentanspruch
ursprünglichen
Anmeldung
Fachmann
Fachwissens
Element
Getriebes
Patentanspruch
ursprünglichen
Anmeldung
erwähnt
wahlweise
festgesetzt
werden
kann
auch
Patentanspruch
erteilten
Fassung
vorgesehen
wieder
gelöst
werden
kann
.
erschließt
ursprünglichen
dung
Steuereinrichtung
so
ausgestaltet
sein
kann
nur
Steuerung
Gangstufen
bewirkt
Steuerung
auch
selbst
vornimmt
folglich
erforderlichen
Bauteile
Einheit
umfasst
.
gerichtliche
Sachverständige
hat
zwar
zutreffend
hingewiesen
Figur
Verbindung
Beschreibung
Offenlegungsschrift
Sp
.
.
ursprünglichen
Anmeldung
identisch
oben
wiedergegebenen
Figur
Streitpatentschrift
Steuerschieber
zeigender
abgeknickter
Pfeil
Steuereinrichtung
bezeichnet
wird
hindeutet
Steuereinrichtung
auch
so
ausgestaltet
sein
kann
Steuerung
Gangstufen
nur
bewirkt
Steuerung
selbst
erst
nachgelagerten
Bauteilen
insbesondere
Steuerschieber
ausgeführt
wird
Gutachten
S.
.
wird
Verständnis
auch
anderen
Stellen
Beschreibung
ursprünglichen
Anmeldung
gestützt
vgl.
Offenlegungsschrift
Sp
.
.
;
Sp
.
.
.
Andererseits
enthält
ursprüngliche
Anmeldung
aber
auch
Stellen
Fachmann
Vorstellung
vermitteln
Steuereinrichtung
auch
Steuerung
Gangstufen
erforderlichen
Komponenten
Einheit
umfassen
soll
.
Insoweit
ist
insbesondere
Figur
ursprünglichen
Anmeldung
identisch
oben
wiedergegebenen
Figur
Streitpatentschrift
verweisen
Bezugsnummer
auch
gerichtliche
Sachverständige
zutreffend
hervorhebt
Steuereinrichtung
meint
etwa
Schubklotz
Steuerschieber
Rastmarken
umfasst
Gutachten
S.
.
Ansatz
wird
Patentanspruch
ursprünglichen
Anmeldung
bestätigt
heißt
Steuereinrichtung
mindestens
Nabenachse
angeordneten
Steuerschieber
aufweist
.
Auch
weiteren
Stellen
Beschreibung
ist
entsprechender
Anhalt
entnehmen
vgl.
Offenlegungsschrift
Sp
.
f.
;
Sp
.
f.
.
.
Fachmann
ist
zumindest
alternativen
Ausgestaltungen
offenbart
Steuereinrichtung
Einheit
auch
Bauteile
umfassen
kann
Steuerung
Gangstufen
realisieren
.
Ansicht
Klägerin
lehrt
ursprüngliche
Anmeldung
Fachmann
auch
Servokrafterzeugungseinrichtung
Teil
Steuereinrichtung
Maßgabe
Merkmalgruppe
.
Klägerin
hebt
zwar
zutreffend
Servokrafterzeugungseinrichtung
ausdrücklich
genannt
ist
.
ist
aber
auch
erforderlich
.
Vielmehr
ist
reichend
Fachmann
auch
ausdrückliche
Nennung
Erfindung
gehörend
Offenbarungsgehalt
Anmeldung
entnehmen
kann
vgl.
Senat
Urteil
21
.
April
Druckmaschinen-Temperierungssystem
.
Einrichtung
Erzeugung
Servokraft
vorhanden
muss
ergibt
schlüssig
Erwähnung
Servokraft
Patentanspruch
ursprünglichen
Anmeldung
.
Einrichtung
Komponenten
Steuereinrichtung
zusammensetzt
Teil
ist
erschließt
Fachmann
Beschreibung
vgl.
Offenlegungsschrift
Sp
.
Z.
.
;
Sp
.
.
;
Sp
.
.
;
Figur
.
Dort
ist
auch
Nabenachse
drehbar
angeordnetes
Antriebsteil
beschrieben
zweigeteilten
Steuerschieber
umfasst
Antriebsteil
drehfest
aber
axial
verschiebbar
verbunden
ist
Sp
.
Z.
.
;
vgl.
auch
Sp
.
.
.
sieht
Fachmann
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
Nabenachse
drehbar
angeordneten
Grundlage
Antreiber
ausgeübten
Benutzer-Antriebsmomentes
Drehbewegung
Nabenachse
versetzbaren
Antriebsteil
zugeordnet
ist
Antriebsteil
Drehmomentübertragungsverbindung
steht
.
Fachmann
erschließt
Servokrafterzeugungseinrichtung
erzeugte
Servokraft
nachgeordneten
Stellelemente
Getriebes
weitergeben
muss
Servokraft
dienen
kann
.
Stelle
Übergabe
Servokraft
Schaltelement
Getriebes
bildet
Ausgangsseite
Einrichtung
ist
entsprechend
zugeordnet
.
Ableitung
Servokraft
Drehbewegung
Antriebsteils
Bereitstellung
Verstellen
Schaltelements
folgt
Beschreibung
Figuren
gezeigten
Ausführungsbeispiels
ursprünglichen
Anmeldung
.
Ansicht
Klägerin
geht
Fachmann
nur
Steuerschieber
Mitte
M
Schubklotzes
führende
Servokraft
entsteht
vgl.
Offenlegungsschrift
Sp
.
.
;
Figur
.
Vielmehr
folgt
zugleich
Verschiebung
Schubklotzes
Servokraft
weiter
Schaltelement
geleitet
Verstellen
bereitgestellt
wird
.
Klägerin
kann
auch
zugestimmt
werden
ur35
sprünglichen
Anmeldung
mehr
offenbart
sei
Beschreibung
erläuterte
Figuren
gezeigte
konkrete
Konstruktion
Übersetzungsnabe
.
Insbesondere
beschränkt
Offenbarungsgehalt
ursprünglichen
Anmeldung
Bereitstellung
lediglich
axial
wirkenden
Servokraft
Verstellen
Schaltelements
.
Allein
Umstand
hier
nur
bestimmte
Ausführungsform
Vorrichtung
ausführbar
offenbart
ist
besagt
noch
Patentanspruch
Ausführungsform
begrenzt
ist
Inhalt
Ursprungsoffenbarung
hinausgeht
Senat
Urteil
12
.
März
.
Crimpwerkzeug
;
Urteil
16
.
Oktober
Sammelhefter
.
Ermittlung
Gesamtoffenbarung
ursprünglichen
Anmeldung
kommt
allein
konkrete
Konstruktion
Ausführungsbeispiele
.
Vielmehr
sind
auch
weiteren
Teile
ursprünglichen
Anmeldung
insbesondere
auch
Patentansprüche
berücksichtigen
.
vorliegenden
Fall
sind
Ansprüche
ursprünglichen
Anmeldung
allgemeiner
formuliert
Figuren
gezeigte
Beschreibung
erläuterte
Ausführungsbeispiel
Mehrgangnabe
.
Servokraft
sieht
Anspruch
lediglich
Falle
schaltwilligen
Stellung
schaltenden
Schaltelements
Getriebe
Antriebsteil
Schaltelement
wirkende
Reibeinrichtung
begrenzt
wird
.
setzt
Sicht
Fachmanns
Servokraft
Verstellen
Schaltelements
bereitgestellt
wird
.
Hingegen
wird
bestimmt
Servokraft
Figuren
gezeigten
Ausführungsbeispiel
axial
etwa
Umfangsrichtung
wirkt
so
dass
auch
Fachmann
Anlass
hat
Offenbarungsgehalt
ursprünglichen
Anmeldung
entsprechend
beschränkt
verstehen
.
Reibeinrichtung
Antriebsteil
Schaltelement
wirkt
entnimmt
Fachmann
Anspruch
ursprünglichen
Anmeldung
.
Reibeinrichtung
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
hergestellt
ist
Merkmal
erschließt
Figur
gezeigten
Beschreibung
ursprünglichen
Anmeldung
erläuterten
Ausführungsbeispiel
vgl.
Offenlegungsschrift
.
.
.
Patentanspruch
Fassung
ursprünglichen
Anmeldung
noch
vorgesehen
hat
Servokraft
Falle
schaltwilligen
Stellung
schaltenden
Schaltelements
Getriebe
Antriebsteil
Schaltelement
wirkende
Reibeinrichtung
begrenzt
wird
präzisiert
Merkmal
Fassung
Patentanspruchs
erteilten
Fassung
Servokraft
Ausgangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
bereitgestellt
Falle
vorhandenen
Schaltwilligkeit
Schaltelements
Reibeinrichtung
eingangsseitig
begrenzt
wird
.
Präzisierung
kann
Fachmann
Figur
gezeigten
Beschreibung
erläuterten
Ausführungsbeispiel
ebenfalls
entnehmen
Offenlegungsschrift
.
.
;
vgl.
auch
Gutachten
S.
.
ursprünglichen
Anmeldung
offenbart
ist
schließlich
auch
Merkmal
.
Patentanspruch
Fassung
ursprünglichen
Anmeldung
sieht
insoweit
zwar
Zustand
Reibung
eintretenden
Schaltwilligkeit
Schaltelements
erhalten
bleibt
Merkmal
erteilten
Fassung
Patentanspruchs
abstellt
Reibeinrichtung
ausgeführt
ist
Zustand
Reibschluss
begrenzten
Servokraft
eintretenden
Schaltwilligkeit
Schaltelements
erhalten
.
gerichtliche
Sachverständige
Verhandlungstermin
überzeugend
erläutert
hat
enthält
Merkmal
erteilten
ursprünglichen
Fassung
Konkretisierung
letztlich
Erhalt
Zustands
Reibung
geht
Erhalt
Zustands
Reibung
begrenzten
Servokraft
entfalten
soll
Schaltelement
wieder
schaltwillig
ist
.
Erhalt
Zustands
Reibung
Endzweck
ist
insoweit
Erhalt
Reibung
begrenzten
Servokraft
entscheidend
ist
offenbart
Fachmann
voranstehenden
Merkmal
ursprünglichen
Anmeldung
vorgesehen
ist
Servokraft
Falle
schaltwilligen
Stellung
schaltenden
Schaltelements
Getriebe
Antriebsteil
Schaltelement
wirkende
Reibeinrichtung
begrenzt
wird
.
Kommt
also
Begrenzung
Servokraft
Schaltunwilligkeit
Schaltelements
kann
auch
zweiten
Schritt
nur
Erhaltung
Reibung
wieder
eintretenden
Schaltwilligkeit
Schaltelements
gehen
ist
fachlicher
Sicht
Erhaltung
Reibung
begrenzten
Servokraft
entscheidend
.
Schließlich
vermag
auch
Umstand
Beschreibung
Streitpatents
Passagen
enthält
Inhalt
ursprünglichen
Anmeldung
gewesen
sind
allein
Nichtigkeitsgrund
unzulässigen
Erweiterung
begründen
.
käme
nur
dann
Betracht
Berücksichtigung
Passagen
Auslegung
Patentanspruchs
erteilten
Patents
veränderten
Verständnis
verwendeten
Begriffe
geschützten
Gegenstands
führen
würde
vgl.
Senat
Urteil
22
.
Hubgliedertor
.
hier
gegeben
ist
ist
Klägerin
aufgezeigt
worden
noch
sonst
ersichtlich
.
3
.
Gegenstand
Patentanspruch
geht
auch
Beklagten
verteidigten
Fassung
Streitpatents
Inhalt
Anmeldung
ursprünglich
eingereichten
Fassung
.
dargelegt
versteht
Fachmann
Merkmale
g3
Beklagten
verteidigten
Fassung
Servokrafterzeugungseinrichtung
Reibeinrichtung
derart
Erzeugung
begrenzbaren
Servokraft
zusammenwirken
Ableitung
Servokraft
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
erfolgt
.
Ausgestaltung
konnte
Fachmann
Figur
gezeigten
Beschreibung
ursprünglichen
Offenbarung
erläuterten
Ausführungsform
entnehmen
wiederum
Mehrgangnabe
Figur
aufbaut
nur
insofern
abändert
Koppelung
Antriebsteils
Steuerschieber
Reibeinrichtung
erfolgt
Figur
gezeigte
Speicherfeder
ersetzt
wird
vgl.
Offenlegungsschrift
Sp
.
.
;
Sp
.
.
.
offenbarten
Ausführungsform
ist
vorzugsweise
Schlingfeder
bestehende
Reibeinrichtung
drehfest
Antriebsteil
Steuerschieber
angeordnet
so
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
entsteht
.
ist
auch
ersichtlich
wird
Klägerin
auch
geltend
gemacht
Lehre
Patentanspruchs
Beklagten
verteidigten
Fassung
erteilten
Fassung
einhergehenden
Ergänzungen
so
deutlich
hinreichend
offenbart
ist
Fachmann
Lehre
ausführen
kann
.
4
.
Gegenstand
Patentanspruch
Beklagten
verteidigten
Fassung
Streitpatents
ist
patentfähig
§
Abs.
Abs.
Nr.
PatG
Abs.
PatG
.
Patentgericht
hat
Neuheit
erfinderische
Tätigkeit
Patentanspruchs
erteilten
Fassung
bejaht
.
beanspruchte
Mehrgangnabe
sei
neu
Mehrgangnabe
Anlagen
L16
Vorbenutzung
Patentgericht
Klägerin
unterstellt
hat
.
unabdingbaren
Komponenten
Mehrgangnabe
Fahrräder
Merkmalen
umfasse
vorbenutzte
Nabe
Mechanismus
Gangwechselunterstützung
streitpatentgemäßen
Servokrafterzeugungseinrichtung
entspreche
.
Allerdings
unterscheide
Nabe
wesentlichen
Merkmalen
Lehre
Anspruchs
:
Drehmomentübertragungsverbindung
Antriebsteil
Verzahnung
Anlage
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
Kupplungsklinken
Anlage
bestehe
ständig
.
Vielmehr
kämen
Kupplungsklinken
nur
Schaltunwilligkeit
Verzahnung
Eingriff
so
erfindungsgemäß
erforderliche
permanente
Verbindung
Antriebsteil
Servokrafterzeugungseinrichtung
vorhanden
sei
.
Weiteren
bleibe
selbst
Fall
bestehenden
Verbindung
Zustand
Schaltunwilligkeit
Reibschluss
begrenzten
Servokraft
erhalten
.
Gleiten
Klinken
unterschiedlich
geneigte
Bahnbereiche
Verzahnung
ändere
Servokraft
periodisch
Maximalwert
.
Aufgleiten
Klinke
Zahnfuß
Zahnkopf
Verzahnung
Antreibers
Einschwenken
Klinken
seien
Reibkraft
Servokraft
höchsten
Abgleiten
Zahnkopf
zurück
Zahnfuß
langen
Zahnflanke
Ausschwenken
Klinke
sei
übertragene
Drehmoment
klein
.
Selbst
Bewegungsfrequenz
Kupplungsklinken
schon
normaler
Trittfrequenz
Fahrgeschwindigkeit
so
hoch
sei
quasistationärer
Zustand
Servokraft
erzeugt
werde
entspreche
erfindungsgemäßen
Lösung
.
liege
Falle
Servokraftbegrenzung
quasistationäre
tatsächlich
stationäre
Kraft
gleich
bleibender
Betrag
Dauer
Durchrutschens
.
Streitpatent
werde
Servokraft
bestimmende
Drehmoment
Rutschkupplung
ausgebildete
Sicherheitskupplung
konstanten
Betrag
gehalten
.
japanische
Offenlegungsschrift
L17
deutsche
Übersetzung
zeige
Mehrgangnabe
Fahrräder
Servokrafterzeugungseinrichtung
Unterstützung
Gangwechsels
eingesetzt
werde
.
Allerdings
sei
Entgegenhaltung
erwähnt
Begrenzung
Servokraft
überhaupt
ankommen
könne
.
Antriebsteil
Kupplungsklinke
seien
nur
dann
Eingriff
Schaltvorgang
Nabe
blockiert
sei
.
Flanken
Verzahnung
Antriebselements
wiesen
unterschiedliche
Steigungen
so
Servokraft
selbst
Klägerin
behauptete
Begrenzung
Fall
vorhandenen
Schaltwilligkeit
gegeben
wäre
periodisch
veränderte
.
Zwar
sei
angegeben
alternativ
Reibkupplung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
vorgesehen
werden
könne
S.
;
bedeute
jedoch
Reibkupplung
Durchrutschen
Schaltunwilligkeit
ausgelegt
sei
.
Vielmehr
werde
Reibkupplung
Angabe
besondere
Eigenschaften
lediglich
Alternative
Klinkenkupplung
erwähnt
.
Funktion
liege
Schaltvorgang
Einbringen
höheren
Kraft
unterstützen
Kupplung
zeitweilig
automatisch
Eingriff
gebracht
werde
.
liege
permanente
Reibverbindung
Antriebsteil
Servokrafterzeugungseinrichtung
.
Mehrgangnabe
beruhe
auch
erfinderischer
Tätigkeit
.
Fach46
mann
erhalte
Stand
Technik
Anregung
Nabe
Lehre
Patentanspruchs
gestalten
.
genannten
Entgegenhaltungen
werde
Drehmomentübertragungsverbindung
ausschließlich
Schaltfall
zugeschaltet
.
sei
Naben
kontinuierliche
Servokraftbegrenzung
Sinne
Lehre
Streitpatents
vorgesehen
.
Begründung
Patentgerichts
hält
Angriffen
Berufung
jedenfalls
Grundlage
Patentanspruchs
verteidigten
Fassung
stand
.
Gegenstand
Patentanspruch
ist
neu
§
PatG
.
wird
Fachmann
japanische
Offenlegungsschrift
offenbart
.
nachfolgend
wiedergegebenen
Figuren
Beschreibung
Entgegenhaltung
ergibt
lehrt
Entgegenhaltung
Mehrgangnabe
Fahrräder
Nabenachse
Planetengetriebe
Geschwindigkeitsstufen
vgl.
Anlage
.
umgreifende
Nabenhülse
Antreiber
Antrieb
Nabenhülse
Sonneräder
schaltbare
Sonnenklinken
verbindbar
ist
Steuereinrichtung
Schalthülse
arbeitet
.
Schalthülse
ist
verdrehbar
Nabenachse
angeordnet
wird
Ziehen
Kabels
wiederum
gezeigten
Schalthebelvorrichtung
ausgeht
verdreht
.
Verdrehung
Schalthülse
werden
Klinken
24a
geschaltet
.
Rückholfeder
bewirkt
Entriegelung
Klinken
nur
geringe
Schaltwiderstände
auftreten
vgl.
.
17
;
Gutachten
S.
.
Steuereinrichtung
auch
Servokrafterzeugungseinrichtung
Maßgabe
Merkmals
g
aufweist
entnimmt
Fachmann
nachfolgend
gezeigten
Beschreibung
weiter
erläuterten
Figuren
Entgegenhaltung
.
Kupplungsklinke
wird
Kabel
verbundenen
keilförmigen
Bolzen
Kabelverbinder
gelösten
Stellung
Figur
Kontaktstellung
Antriebsteil
Figur
überführt
.
taktstellung
nimmt
Kettenrad
fest
verbundene
Bolzen
.
Bolzen
Steuerteil
geführt
ist
bewirkt
Bolzenbewegung
Drehung
Steuerteils
.
Steuerteil
ist
Schaltring
Schalthebels
Klinken
24a
Sonnenräder
Getriebes
betätigt
.
20
;
Gutachten
S.
.
Servokrafterzeugungseinrichtung
ist
mithin
ausgeführt
Drehbewegung
Antriebselements
Nabenachse
Servokraft
abzuleiten
Ausgangsseite
Verstellen
Schalthebels
bereitzustellen
.
ist
Servokraft
hohen
Belastungssituationen
Höhe
begrenzt
Fachmann
Fachwissens
Darstellung
Figuren
erschließt
Feder
so
ausgewählt
ist
bestimmten
höchsten
Belastung
Kupplungsklinke
inneren
Kante
Rippe
Klinke
ausweicht
ausklinkt
vgl.
Gutachten
S.
.
Fachmann
erhält
jedoch
Belehrung
Reibeinrich52
tung
derart
Erzeugung
begrenzbaren
Servokraft
einzubeziehen
Ableitung
Servokraft
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
erfolgt
.
Anordnung
ergibt
zunächst
Hinweis
japanischen
Offenlegungsschrift
Kupplungsklinke
Reibkupplung
ausgewählt
werden
kann
.
.
Reibkupplung
Kupplungsklinke
ersetzt
Servokraft
erzeugt
werden
soll
wird
Reibeinrichtung
Erzeugung
begrenzbaren
Servokraft
Servokrafterzeugungseinrichtung
einbezogen
tritt
Stelle
so
erfindungsgemäße
Lehre
insoweit
offenbart
Gutachten
S.
.
auch
Figuren
gezeigte
Klinkenverbindung
kann
Reibeinrichtung
angesehen
werden
derart
Erzeugung
begrenzbaren
Servokraft
einbezogen
ist
Ableitung
Servokraft
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
erfolgt
.
gerichtliche
Sachverständige
Verhandlung
zutreffend
erläutert
hat
handelt
Kupplungsmechanismus
Antriebsteil
Kupplungsklinke
Kombination
Haftreibung
.
Entscheidend
Drehmitnahme
Kupplungsklinke
Antriebsteil
ist
Anpresskraft
Druckfeder
Klinke
Zustand
Schaltwilligkeit
so
Oberfläche
Antriebsteils
drückt
Drehmitnahmeeingriff
steilen
kurzen
Schrägfläche
Klinkenendabschnitt
entsteht
.
Rippenschrägfläche
Klinke
übertragene
Drehmitnahmekraft
weist
Komponente
Verschieberichtung
Klinke
Anpresskraft
Druckfeder
entgegenwirkt
.
Wird
Kraftkomponente
Verschieberichtung
Klinke
Blockade
Getriebemechanik
Inneren
Nabe
so
groß
Anpresskraft
Druckfeder
übersteigt
also
Schaltunwilligkeit
besteht
gleitet
Klinke
Kontaktposition
Schrägfläche
Rippe
.
Schrägfläche
Rippe
ist
entsprechend
flach
ausgeformt
.
Hat
Klinke
höchste
Erhebung
Rippe
überwunden
gleitet
weiter
Übertragungsschrägfläche
Kontakt
nächsten
Rippe
.
Liegt
weiterhin
Schaltunwilligkeit
wiederholt
Vorgang
.
Übersteigt
hingegen
nunmehr
Anpresskraft
Druckfeder
entgegenwirkende
Komponente
Drehmitnahmekraft
Antriebsteils
rastet
Spitze
Kupplungsklinke
wieder
Rippe
vgl.
.
.
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Kupplungsklinke
wird
Entgegenhaltung
Formgehemme
vgl.
allgemein
:
Konstruktionselemente
mechanik
3
.
Auflage
S.
gebildet
zwar
Reibungsverhältnisse
Vorgang
Auskuppelns
entscheidend
sind
aber
eingekuppelten
eingerasteten
Zustand
Kraftübertragung
Wesentlichen
Formschluss
erfolgt
.
kann
Figuren
japanischen
Offenlegungsschrift
offenbarten
Klinkenkupplung
Reibeinrichtung
gesehen
werden
Ableitung
Servokraft
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
erfolgt
Merkmalen
g3
vorgesehen
.
europäische
Patentschrift
deutsche
Übersetzung
offenbart
Gegenstand
Patentanspruchs
Beklagten
verteidigten
Fassung
gleichfalls
.
Entgegenhaltung
werden
Ausführungsbeispiele
gangnaben
Fahrräder
Servokrafterzeugungseinrichtung
beschrieben
gezeigt
Figur
Figuren
.
erste
Ausführungsbeispiel
entspricht
vorgenannten
japanischen
Offenlegungsschrift
so
insoweit
weiteren
Ausführungen
bedarf
.
auch
zweite
Ausführungsbeispiel
Vorveröffentlichung
offenbart
Klinkenverbindung
Reibeinrichtung
Sinne
Merkmale
g3
angesehen
werden
kann
.
Figur
Vorveröffentlichung
nachfolgend
wiedergegeben
ist
zeigt
Kupplungsklinken
jeweils
drehbar
Drehzapfen
angeordnet
sind
jeweils
Klinkenfeder
Drehmoment
Antriebsteil
Urzeigersinn
Richtung
Zähne
wirkt
.
Geschaltet
wird
Klinkenverbindung
Klinkenpresser
.
Klinken
geschaltet
sind
Grenzdrehmoment
noch
erreicht
ist
wird
Klinke
jeweiligen
Klinkenfeder
ausgeübte
Eindrückkraft
Richtung
radial
außen
Eingriffsposition
Verzahnungsschrägfläche
Antriebteils
gehalten
.
Ist
jedoch
Grenzdrehmoment
erreicht
ist
kurzen
Verzahnungsschrägfläche
jeweilige
Klinkenende
ausgeübte
Abweisekraft
Richtung
radial
innen
größer
jeweiligen
Klinkenfeder
wird
Klinke
Eingriffsposition
Verzahnung
Antriebsteils
gedrückt
entkoppelt
.
Kupplung
handelt
also
ersten
Ausführungsbeispiel
europäischen
Patentschrift
Ausführungsbeispiel
genannten
japanischen
Offenlegungsschrift
Formgehemme
so
Erläuterungen
japanischen
Offenlegungsschrift
Reibeinrichtung
Sinne
Lehre
Patentanspruch
Streitpatents
offenbart
wird
.
Nabe
Beklagten
bestrittenen
Behauptungen
Klägerin
Anmeldetag
Streitpatents
serienmäßig
hergestellt
weltweit
vertrieben
worden
sein
soll
Anlagen
Originalnabe
Anlage
E
8)
entspricht
Wesentlichen
zweiten
Ausführungsbeispiel
europäischen
Patents
vgl.
Gutachten
S.
so
dortigen
Erläuterungen
verwiesen
werden
kann
.
Gegenstand
Patentanspruch
erteilten
Fassung
ergibt
Fachmann
auch
naheliegender
Weise
Stand
Technik
.
ist
Klägerin
aufgezeigt
worden
auch
sonst
sichtlich
Stand
Technik
Anregung
enthalten
hat
Entgegenhaltungen
behaupteten
offenkundigen
Vorbenutzung
Nabe
realisierten
Klinkenkupplungen
Formgehemme
Reibeinrichtung
Sinne
Merkmale
g3
erfindungsgemäßen
Lehre
ersetzen
.
Auch
Grundlage
europäischen
Patents
Stand
Technik
Beschreibung
Streitpatents
berücksichtigt
worden
ist
konnte
Fachmann
naheliegender
Weise
Gegenstand
Patentanspruch
verteidigten
Fassung
gelangen
.
Entgegenhaltung
offenbart
Fachmann
jedenfalls
Reibeinrichtung
vorzusehen
derart
Erzeugung
begrenzbaren
Servokraft
einbezogen
ist
Ableitung
Servokraft
reibschlüssige
Drehmitnahmeverbindung
Antriebsteil
Eingangsseite
Servokrafterzeugungseinrichtung
erfolgt
.
ergibt
Schrift
Zustand
begrenzten
Servokraft
eintretenden
Schaltwilligkeit
Schaltelements
erhalten
bleiben
soll
.
Ansicht
Klägerin
haben
Fachmann
auch
Studium
erworbenen
Grundkenntnisse
Konstruktionselemente
entsprechenden
Lösung
geführt
.
Zwar
waren
Schlingfederkupplungen
Prioritätszeitpunkt
Streitpatents
allgemein
Lehrbüchern
beschrieben
.
fehlt
aber
Anhalt
Fachmann
angeregt
wurde
Sinne
Lehre
Patentanspruch
verteidigten
Fassung
einzusetzen
.
5
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
V.m
.
§
Abs.
Abs.
Nr.
.
Meier-Beck
Keukenschrijver
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung