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1840 lines
17 KiB

NAMEN
Verkündet
:
9
.
Juni
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
Rettungsdienstleistungen
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Satz
;
§
Abs.
Verstöße
öffentlichen
Auftraggebers
Vergabevorschriften
gestützte
Schadensersatzanspruch
Bieters
ist
Kodifikation
gewohnheitsrechtlichen
Rechtsfigur
culpa
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
mehr
geknüpft
klagende
Bieter
Einhaltung
Regelungen
Auftraggeber
vertraut
hat
ist
Verletzung
Rücksichtnahmepflichten
Missachtung
Vergabevorschriften
abzustellen
Weiterentwicklung
Urteil
8
.
September
ZR
283
;
Urteil
27
November
Leitsatz
.
Urteil
9
.
Juni
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
9
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Schuster
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
28
.
Oktober
verkündete
Urteil
1
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
macht
aufgewendete
Rechtsanwaltskosten
Schadensersatz
geltend
Beklagten
durchgeführtes
Vergabeverfahren
beteiligt
hatte
Verwendung
vergaberechtswidriger
Wertungskriterien
aufgehoben
wurde
.
Beklagte
schrieb
offenen
Verfahren
Rettungsdienstleistungen
Zeitraum
Anfang
Juli
Ende
Juni
.
Zuschlag
sollte
wirtschaftlich
günstigste
Angebot
erteilt
werden
.
Vergabeunterlagen
sahen
folgende
Wirtschaftlichkeitskriterien
jeweils
zugeordneter
Gewichtung
:
1
.
Preis
.
Gewichtung
2
.
Mitarbeit
Großschadenslagen
Massenanfall
Verletzten
.
Gewichtung
3
.
Erfahrung
Rettungsdienst
.
Gewichtung
4
.
Qualitätsmanagement
.
Gewichtung
5
.
Qualifikation
Personals
.
Gewichtung
6
.
Arbeitszeit
Personals
.
Gewichtung
Klägerin
Vergabeunterlagen
angefordert
hatte
übermittelte
jetzigen
Prozessbevollmächtigten
Bitte
Überprüfung
Schreiben
7
Juli
.
Schreiben
10
Juli
rügte
Klägerin
Bewertungsschema
Beurteilung
Wirtschaftlichkeit
würden
vergaberechtswidrig
Wirtschaftlichkeitskriterien
miteinander
vermischt
.
kurz
gestellten
ersten
Nachprüfungsantrag
nahm
Klägerin
Vergabekammer
unzulässig
eingeschätzt
hatte
.
Ablauf
Angebotsfrist
reichte
Klägerin
Angebot
Los
ausgeschriebenen
Auftrags
stellte
erneut
Nachprüfungsantrag
Beschwerdeinstanz
Erfolg
hatte
.
Vergabesenat
Oberlandesgerichts
sprach
Beschluss
3
.
September
inzwischen
anderen
Anbieter
geschlossene
Vertrag
ausgeschriebenen
Leistungen
nichtig
sei
verpflichtete
Beklagten
Vergabeverfahren
aufzuheben
.
Maßnahmen
begründete
Vergabesenat
Wesentlichen
Verstoß
vergaberechtlich
gebotene
Trennung
Wirtschaftlichkeitskriterien
.
Zumindest
Zuschlagskriterien
Nr.
3
seien
bieterbezogen
Kriterium
Nummer
sei
intransparent
Auswahl
günstigsten
Angebots
hänge
somit
mindestens
%
Inhalt
Person
Bieters
.
tenstreitwert
Nachprüfungsverfahrens
setzte
Oberlandesgericht
zu
.
Aufhebung
Vergabeverfahrens
verlangte
Klägerin
Beklagten
Erstattung
2,3-fachen
Gebühren
Nr.
VV-RVG
10.687,15
Beauftragung
Prozessbevollmächtigten
Überprüfung
Vergabeunterlagen
Einleitung
ersten
Nachprüfungsverfahrens
.
Beklagte
Zahlung
ablehnte
hat
Klägerin
Klage
erhoben
Summe
Betrags
vorprozessuale
Geltendmachung
Schadensersatzanspruchs
Gebühren
verlangt
hat
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
Oberlandesgericht
stattgegeben
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Beklagte
Klageabweisungsantrag
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
bleibt
Sache
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Entscheidung
sinngemäß
folgt
begründet
.
Klägerin
stehe
Anspruch
Ersatz
Vertrauensschadens
Gesichtspunkt
culpa
.
könnten
Bieter
Ansprüche
Erstattung
Kosten
zustehen
Vertrauen
Rechtmäßigkeit
Vergabeverfahrens
geschehen
beteiligt
hätte
.
schutzwürdig
sei
Bieter
lediglich
dann
Kenntnis
Vergabeverstoßes
taktierend
Verfahren
beteilige
.
So
verhalte
hier
aber
.
Klägerin
habe
vergaberechtswidrig
erkannte
Vergabeverfahren
eingelassen
Angebot
erst
gar
Ende
nur
abgegeben
Status
Bieters
erhalten
vergaberechtliche
Antragsbefugnis
sicherzustellen
.
habe
aber
vornherein
vergaberechtswidrig
erkannten
Fehler
gerügt
.
entsprechende
prozessuale
Prüfungsauftrag
habe
somit
Ansicht
Beklagten
"
Torpedierung
"
Vergabeverfahrens
gedient
.
geltend
gemachte
Gebührentatbestand
sei
auch
bereits
anderweitig
kostenrechtlich
erfasst
.
Kostenentscheidung
Vergabesenats
Nachprüfungsverfahren
könne
Klägerin
zwar
Kosten
zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung
erstattet
verlangen
.
Prüfungsauftrag
7
.
August
bereits
Vertretung
Nachprüfungsverfahren
umfasst
habe
sei
aber
Wortlaut
entnehmen
naheliegend
.
Verbindung
anderen
Gebührentatbeständen
lasse
somit
feststellen
.
II
.
Beurteilung
gerichteten
Angriffe
sind
begründet
.
1
.
Klägerin
steht
Grunde
Schadensersatzanspruch
Abs.
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
.
Vergabesenat
Oberlandesgerichts
hat
Nachprüfungsverfahren
rechtskräftig
entschieden
Beklagte
vergaberechtswidrige
Wertungskriterien
Zuschlagsentscheidung
vorgesehen
hatte
.
Beurteilung
ist
ordentlichen
Gerichte
Schadensersatzprozess
bindend
§
Abs.
.
festgestellten
Vergaberechtsverstöße
musste
Vergabeverfahren
aufgehoben
werden
.
Aufhebung
Grund
ist
einschlägigen
Vertragsordnung
hen
vgl.
§
Nr.
VOL/A
§
Abs.
vornherein
sanktionsfrei
.
Aufstellung
vergaberechtskonforme
Angebotswertung
zuließen
Aufhebung
Vergabeverfahrens
ziehen
musste
hat
Beklagte
Pflichten
§
Abs.
verstoßen
.
kann
Schuldverhältnis
Teil
Rücksichtnahme
Rechte
Rechtsgüter
Interessen
anderen
Teils
verpflichten
.
Schuldverhältnis
entsteht
auch
Aufnahme
Vertragsverhandlungen
§
Abs.
Nr.
handelt
je
Verfahrensart
mehr
minder
stark
formalisierter
Form
Durchführung
Verfahrens
Vergabe
öffentlicher
Aufträge
.
mündlichen
Verhandlung
weiter
verfochtenen
Ansicht
Klägerin
habe
vorvertragliches
Schuldverhältnis
bestanden
nur
Unterminierung
Vergabeverfahrens
gelegen
gewesen
sei
unternimmt
Revision
verschlossenen
Versuch
Sachverhaltswürdigung
Berufungsgerichts
eigene
ersetzen
.
Werden
Weise
formalisierten
Vertragsverhandlungen
Grundlage
Auftraggeber
ausgearbeiteten
Bietern
Teilnahme
überlassenen
Vergabeunterlagen
geführt
Vergabeverfahren
typisch
ist
trifft
öffentlichen
Auftraggeber
§
Abs.
Verpflichtung
Unterlagen
vergaberechtskonform
so
auszuarbeiten
Wirtschaftlichkeitskriterien
aufgestellt
werden
ordnungsgemäße
Wertung
Angebote
zulassen
Beanstandung
Aufhebung
Vergabeverfahrens
unausweichlich
machen
.
Aufhebung
wird
je
Auftragsgegenstand
Umständen
ganz
beträchtliche
Ausschreibungsaufwand
Bieter
zunichte
gemacht
eigentlichen
Zweck
entsprechend
Wettbewerb
ausgeschriebenen
Auftrag
eingesetzt
werden
.
Bieter
Bewerber
haben
aber
Grenzen
Vertragsordnungen
anerkannten
Tatbestände
§
Abs.
geschütztes
Interesse
öffentliche
Auftraggeber
Verfahren
so
anlegt
durchführt
genannten
Aufwendungen
Bieter
Wettbewerbszweck
entsprechend
tatsächlich
verwendet
werden
können
.
Verstoßes
treffenden
Rücksichtnahmepflichten
ist
Beklagte
verpflichtet
Klägerin
entstandenen
Schaden
ersetzen
§
Abs.
Satz
.
Verpflichtung
trifft
Schuldner
Allgemeinen
nur
dann
Pflichtverletzung
vertreten
hat
.
haben
Instanzgerichte
Feststellungen
getroffen
Revision
macht
geltend
insoweit
erheblicher
Vortrag
Beklagten
unberücksichtigt
geblieben
wäre
.
bedarf
Stelle
Rechtsprechung
Gerichtshofs
Europäischen
Union
Erörterung
Richtlinie
89/665/EWG
Rates
21
.
Dezember
Richtlinie
92/50/EWG
Rates
18
.
Juni
geänderten
Fassung
auszulegen
ist
nationalen
Regelung
entgegensteht
Schadensersatzanspruch
Verstoßes
öffentlichen
Auftraggebers
Vergaberecht
Schuldhaftigkeit
Verstoßes
abhängig
macht
.
bisherigen
Rechtsprechung
Senats
setzt
Verschulden
Vertragsanbahnung
hergeleitete
Schadensersatzanspruch
zusätzliches
Vertrauenselement
aufseiten
Schadensersatz
verlangenden
Bieters
voraus
vgl.
etwa
Urteil
8
.
September
ZR
.
Schadensersatz
Aufhebung
Vergabeverfahrens
hier
vergaberechtlich
anerkannter
Grund
§
§
VOL/A-EG
§
vorlag
konnte
Bieter
nur
dann
verlangen
Vertrauen
Rechtmäßigkeit
Vergabeverfahrens
gar
so
geschehen
beteiligt
hätte
vgl.
Urteil
27
November
.
.
Rechtsprechung
knüpfte
gewohnheitsrechtlich
anerkannte
Rechtsfigur
culpa
gestützte
Haftung
Allgemeinen
Gewährung
Anspruch
genommenem
Vertrauen
voraussetzte
vgl.
Palandt/Heinrichs
61
.
Aufl
.
.
.
tatbestandlichen
Erfordernis
zusätzlichen
Vertrauenselements
hält
Senat
Schadensersatzansprüche
vergaberechtliches
Fehlverhalten
öffentlichen
Auftraggebers
Vertragsschluss
gestützt
sind
.
§
Abs.
Verbindung
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
hergeleitete
Schadensersatzanspruch
knüpft
Wortlaut
gesetzlichen
Regelung
Verletzung
Schuldverhältnis
herrührenden
Rücksichtnahmepflicht
Beteiligten
.
Gläubiger
nur
dann
Schadensersatz
zustehen
soll
Verletzung
Rücksichtnahmepflicht
zusätzlich
gewährtes
Vertrauen
Anspruch
genommen
hat
ist
gesetzlichen
Regelung
entnehmen
.
Recht
öffentlichen
Auftragsvergabe
besteht
auch
Bedürfnis
Vertrauen
Bieters
etwa
ungeschriebenes
Tatbestandsmerkmal
weiter
fordern
.
Gebiet
ist
Besonderheit
gekennzeichnet
Ablauf
Vertragsverhandlungen
Auftraggeber
auferlegten
Verhaltenspflichten
eingehend
geregelt
sind
.
gemäß
§
VgV
vorgesehenen
Schwellenwerte
gelten
Bestimmungen
Vierten
Teils
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
Vergabeverordnung
-9-
Vertragsordnungen
Bauleistungen
Leistungen
Vergabeordnung
freiberufliche
Leistungen
Vergabeverfahren
Werte
sind
Vorschriften
Vertragsordnungen
Bauleistungen
Leistungen
einschlägig
Auftraggeber
allgemein
üblich
ist
ankündigt
Vergabe
Grundlage
Vorschriften
durchzuführen
.
Geltungsbereich
Vierten
Teils
Gesetzes
Wettbewerbsbeschränkungen
Vergabeverfahren
einschlägig
ist
Streitfall
bezieht
haben
Unternehmen
Anspruch
Auftraggeber
Bestimmungen
Vergabeverfahren
einhält
§
Abs.
.
resultierenden
Verhaltenspflichten
knüpfen
Rücksichtnahmepflichten
§
Abs.
.
Inanspruchnahme
besonderen
Vertrauens
Tatbestands
Erfüllung
Haftung
Verschuldens
Vertragsanbahnung
überhaupt
erst
festgemacht
werden
könnte
bedarf
.
Schadensersatzansprüche
culpa
altem
Recht
vorausgesetzte
Vertrauenstatbestand
andere
Fallgruppen
Rahmen
Rechtsfigur
entwickelt
worden
sind
weiterhin
Bedeutung
hat
bedarf
Streitfall
Klärung
.
Entsprechendes
gilt
Umständen
Streitfalls
auch
Frage
Voraussetzungen
klagende
Bieter
Mitverschulden
§
entgegenhalten
lassen
muss
.
Klägerin
ausgeschriebenen
Auftrag
hätte
erhalten
können
Angebotsfrist
Angebot
eingereicht
hat
steht
Anspruch
Schadensersatz
.
Rechtsprechung
Senats
kommt
gerade
auch
Fällen
ungerechtfertigten
Aufhebung
Vergabeverfahrens
Ausnahme
Grundsatz
Betracht
nur
Erfüllungsinteresse
auch
negative
Interesse
gerichtete
Schadensersatzanspruch
nur
Bieter
zusteht
regulärem
Verlauf
Vergabeverfahrens
Zuschlag
hätte
erteilt
bekommen
müssen
.
f.
;
vgl.
insoweit
auch
Scharen
Kompaktkommentar
13
.
.
.
Gebührenforderung
Klägerin
erteilten
Auftrag
Prüfung
Vergabeunterlagen
Rüge
Vergaberechtswidrigkeit
Beklagten
ausgelöst
worden
ist
ist
Schutzzweck
einschlägigen
Norm
§
Abs.
Schaden
erstattungsfähig
.
öffentlichen
Auftraggeber
ergebenden
Rücksichtnahmepflichten
ist
ausgeführt
oben
unvereinbar
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Eignungskriterien
einfließen
lassen
Urteil
8
.
September
ZR
283
;
Urteil
15
.
April
Sporthallenbau
.
Zieht
Wertungskriterien
konfrontierte
Bieter
Rechtsanwalt
zurate
sind
Beauftragung
resultierenden
Kosten
Pflichtenverstoß
adäquat
kausal
herbeigeführter
Schaden
.
ist
unerheblich
Bieter
Vergaberechtswidrigkeit
Vergabeunterlagen
Beauftragung
Rechtsanwalts
regelmäßig
sicher
sein
wird
diesbezüglich
erfahrungsgemäß
allenfalls
Zweifel
hegen
wird
.
Entscheidend
ist
objektiv
gegebenen
Vergaberechtswidrigkeit
Vergabeunterlagen
hat
anwaltliche
Hilfe
Anspruch
nehmen
.
Anspruch
setzt
Streitfall
Regelung
§
Abs.
Nr.
zugrunde
liegenden
Rechtsgedanken
Mahnung
.
Vorvertragliche
Rücksichtnahmepflichten
hier
Rede
stehen
sind
Natur
Sache
liegenden
Gründen
sofort
erfüllen
.
Jedenfalls
dann
Frage
Verletzung
Rücksichtnahmepflicht
vorliegt
nur
vertiefter
Kenntnisse
Gebiet
Vergaberechts
beantwortet
werden
kann
ist
auch
Blick
regelmäßig
engen
zeitlichen
Dispositionsmöglichkeiten
laufenden
Vergabeverfahren
interessengerecht
Auftrag
interessierten
Unternehmen
abzuverlangen
vermeintlichen
Mangel
zunächst
selbst
Auftraggeber
rügen
Rechtsanwalt
erstattungsfähiger
Weise
weiteren
Wahrnehmung
Interessen
beauftragen
können
.
Gleiche
denkbaren
Fallgestaltungen
insbesondere
auch
Verstößen
gilt
Sinne
§
Abs.
Nr.
erkennbar
vgl.
etwa
.
§
.
sind
ist
hier
entscheiden
.
Beklagte
kann
Gebührenersatzforderung
Erfolg
berufen
fraglichen
Kosten
wären
Klägerin
auch
entstanden
Beklagte
vergaberechtskonform
verhalten
hätte
.
sehenden
Einwand
geltend
gemachte
Schaden
wäre
auch
rechtmäßigem
Verhalten
Schädigers
entstanden
kann
ausnahmsweise
dann
berufen
Schutzzweck
verletzten
Norm
vereinbar
wäre
Urteil
24
.
Oktober
.
.
So
verhält
hier
.
hier
durchgeführten
Vergabeverfahren
vergaberechtswidriges
Wertungsschema
verwendet
worden
ist
kann
Wege
fiktiven
Alternativbetrachtung
vergaberechtlich
unbedenklichen
Wertungskriterien
gegenübergestellt
hypothetische
Prüfung
angeschlossen
werden
Klägerin
auch
korrekt
fingierten
Fall
Prozessbevollmächtigten
Prüfung
Vergabeunterlagen
beauftragt
hätte
.
Schutz
§
Abs.
greift
schon
dann
Vergabeunterlagen
hier
Weise
fehlerhaft
sind
vergaberechtskonforme
Angebotswertung
mehr
möglich
ist
.
Übrigen
hat
Berufungsgericht
Feststellungen
getroffen
Haftung
Beklagten
Gesichtspunkt
rechtmäßigen
Alternativverhaltens
fraglich
erscheinen
könnte
Revision
zeigt
Berufungsgericht
insoweit
konkreten
Vortrag
Beklagten
allgemeinen
Grundsätzen
Darlegungsund
Beweislast
Einwand
rechtmäßigen
Alternativverhaltens
trägt
vgl.
Urteil
15
.
März
übergangen
hätte
.
2
.
Erfolg
wendet
Revision
Berufungsgericht
Berechnung
geltend
gemachten
Gebühr
Wert
gebilligt
hat
.
Ausführungen
Berufungsgerichts
Revision
entgegentritt
entspricht
Betrag
Beschwerdeverfahren
§
gesetzlich
vorgegebenen
Streitwert
%
Bruttoauftragssumme
§
Abs.
.
Streitwert
entspricht
Gegenstandswert
anwaltliche
Vertretung
Bieters
erstinstanzlichen
Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer
vgl.
Komm
.
GWB-Vergaberecht
2
.
Aufl
.
.
;
Hardraht
Kompaktkommentar
14
.
§
Abs.
.
.
Bieter
Vergabeverfahren
Auftraggeber
§
Abs.
erhobenen
Rüge
Interesse
Chance
Auftrag
gleicher
Weise
korrekte
Bahnen
lenken
will
Nachprüfungsantrag
Abs.
begegnet
rechtlichen
Bedenken
Wert
auch
Gebühr
Nr.
VV-RVG
heranzuziehen
.
Berufungsgericht
Erstattung
2,3-fachen
Gebühr
Nr.
VV-RVG
zugesprochen
hat
greift
Revision
stichhaltigen
.
außergerichtliche
Tätigkeit
schon
16
Juli
endete
muss
spürbar
geringen
Umfang
Schwierigkeitsgrad
Sache
hindeuten
.
gesamte
Vergabeverfahren
ist
chen
Beschleunigungsgrundsatz
beherrscht
Bietern
auferlegt
erkannte
Vergabeverstöße
unverzüglich
rügen
§
Abs.
Bieter
tätigen
Rechtsanwalt
nahelegt
unterbreiteten
Sachverhalt
häufig
umfangreiche
Vergabeunterlagen
gehören
rasch
Vergabeverstöße
hin
prüfen
gegebenenfalls
umgehend
erheben
insbesondere
auch
dann
hier
ersichtlich
Fall
war
Ablauf
Angebotsfrist
bevorstand
.
Berufungsgericht
meint
regelmäßig
angemessen
ist
überdurchschnittliche
Schwierigkeit
anwaltliche
Tätigkeit
anzunehmen
regelmäßig
deutliche
höhere
Gebühr
Mittelgebühr
rechtfertigt
kann
allerdings
Pauschalität
zweifelhaft
sein
.
kann
insoweit
unberücksichtigt
bleiben
auch
vergaberechtliche
Streitigkeiten
Gesamtschau
Umfangs
Schwierigkeitsgrads
ganz
unterschiedlich
gelagert
sind
angemessen
erscheint
Fällen
pauschal
Schwierigkeitsgrad
beizumessen
regelmäßig
Gebühr
oberen
obersten
Bereich
einschlägigen
Rahmengebühr
entsprechen
hat
.
gilt
umso
Angebot
anwaltlicher
Dienstleistungen
inzwischen
fast
Lebensbereichen
Rechtsmaterien
Spezialisierung
gekennzeichnet
ist
eigenen
wettbewerblichen
Interesse
erfolgt
berechtigterweise
Bewertung
Schwierigkeitsgrads
ganz
Betracht
bleiben
kann
.
Zweifelhaft
kann
ferner
sein
Aufwand
Vertretung
Vergabeverfahren
generell
auch
messen
Probleme
anschließenden
Nachprüfungsverfahren
ergeben
haben
Auseinandersetzung
Umfangs
Schwierigkeitsgrads
dynamisch
verlaufen
sein
kann
.
Berufungsgericht
Streitfall
diesbezügliches
gleiche
Richtung
weisendes
Vorbringen
Beklagten
übergangen
hätte
zeigt
Revision
indes
.
Revision
Versäumung
Anrechnung
Gebühr
Vorbemerkung
Abs.
VV-RVG
beanstandet
ist
anschließenden
Nachprüfungsverfahren
entstandene
Gebühr
Geschäftsgebühr
Nr.
VV-RVG
anzurechnen
eindeutigen
Wortlaut
Vorbemerkung
Abs.
VV-RVG
Geschäftsgebühr
später
entstandene
vgl.
auch
Beschluss
23
.
September
Geschäftsgebühr
Nachprüfungsverfahren
.
Zuerkennung
2,3-fachen
Gebühr
Vertretung
Vergabeverfahren
Blick
Kostenerstattung
zweiten
Nachprüfungsverfahren
Überzahlung
geführt
hat
vgl.
Urteil
22
.
März
macht
Revision
geltend
.
3
.
Erfolg
wendet
Revision
Berufungsgericht
Klägerin
auch
Gebühren
entfallende
Umsatzsteuer
zuerkannt
hat
.
Berufungsgericht
Bezug
genommenen
Tatbestands
landgerichtlichen
Urteils
hat
Klägerin
klageweise
geltend
gemachten
Gebühren
entfallenden
Umsatzsteuer
verlangt
.
Vorbringen
dokumentieren
Entscheidung
Landgerichts
noch
Berufungsurteil
.
entspricht
Revisionserwiderung
aufzeigt
Streitstand
schon
Beendigung
ersten
Instanz
Klägerin
dort
nämlich
erklärt
hatte
sei
Gegenstand
erbrachten
Leistungen
gemäß
§
Nr.
UStG
Vorsteuerabzug
berechtigt
.
Berufungsgericht
hat
Sachverhalt
festgestellt
Vorsteuerabzugsberechtigung
Klägerin
ergäbe
.
Berufungsgericht
Vortrag
Beklagten
übergangen
hätte
macht
Revision
ebenfalls
geltend
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
Meier-Beck
Schuster
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Naumburg
Entscheidung
Hs