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961 lines
8.2 KiB

NAMEN
Verkündet
:
26
Juli
Justizhauptsekretär
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Satz
Grundsatz
Tatrichter
Aufgabe
Schadensermittlung
vorzunehmen
vorschnell
Hinweis
Unsicherheit
möglicher
Prognosen
entziehen
darf
.
gilt
auch
Bereich
Vertragshaftung
.
.
26.7.2005
OLG
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
26
Juli
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Scharen
Keukenschrijver
Richterin
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
wird
3
.
Februar
verkündete
Urteil
7
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Klage
Höhe
DM
Zinsen
abgewiesen
worden
ist
.
Umfang
wird
Sache
anderweiter
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revision
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
Verfahrens
insolvent
gewordene
GmbH
nachfolgend
:
Schuldnerin
schlossen
Jahr
Vereinbarung
Produktion
Nachentwicklung
Vertrieb
Klägerin
entwickelten
"
"
bezeichneten
segeräts
isokratischen
binären
Version
hergestellt
werden
sollte
.
Vereinbarung
war
festgelegt
Schuldnerin
gehörte
zunächst
Geräte
Nullserie
zwar
isokratischen
binären
Version
herstellen
sollte
.
Klägerin
rief
Geräte
Juli
.
Schuldnerin
lieferte
Frühjahr
Geräte
isokratischen
Version
Klägerin
bezahlte
.
Herstellung
binären
Geräte
bereitete
Schuldnerin
Schwierigkeiten
.
Schuldnerin
entschloß
Zusammenarbeit
beenden
kündigte
Gespräch
Geschäftsführer
Klägerin
Vertrag
fristgemäß
30
.
Juni
.
Klägerin
Schuldnerin
einigten
noch
erledigten
Bestellungen
isokratische
Geräte
abzuändern
Schuldnerin
auch
bereitgestellt
Klägerin
mehr
abgerufen
wurden
.
Schuldnerin
führte
Bemühungen
binären
Version
;
Klägerin
tätigte
weiteren
Bestellungen
.
Klägerin
machte
Schuldnerin
Schadensersatzanspruch
Höhe
DM
Zinsen
Behauptung
geltend
sei
30
.
Juni
Gewinn
Vermarktung
Geräte
Höhe
entgangen
.
stritten
Klägerin
Schuldnerin
Vergütung
ausgelieferten
Geräte
;
insoweit
ist
Verfahren
Ablehnung
Annahme
Revision
Klägerin
abgeschlossen
.
Landgericht
hat
Schadensersatzanspruch
zunächst
Grundurteil
Hälfte
stattgegeben
.
Aufhebung
Zurückverweisung
Oberlandesgericht
hat
Klage
wiederum
teilweise
entsprochen
.
Berufungsverfahren
hat
Oberlandesgericht
Klage
insgesamt
abgewiesen
Widerklage
Schuldnerin
wesentlichen
stattgegeben
.
Senat
hat
Revision
Klägerin
nur
insoweit
angenommen
Klage
Höhe
DM
Zinsen
abgewiesen
worden
ist
.
Umfang
hat
Klägerin
Begehren
zunächst
weiterverfolgt
.
rend
Revisionsverfahrens
ist
Vermögen
Schuldnerin
Insolvenzverfahren
eröffnet
worden
.
Klägerin
hat
Rechtsstreit
Insolvenzverwalter
aufgenommen
beantragt
nunmehr
Insolvenztabelle
festzustellen
Klägerin
Insolvenzforderung
Höhe
bezifferter
Zinsen
zusteht
.
Beklagte
tritt
Rechtsmittel
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Revision
führt
Umfang
Annahme
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
auch
Entscheidung
Kosten
Revisionsverfahrens
übertragen
ist
.
Berufungsgericht
hat
Schadensersatzansprüche
Klägerin
Pflichtverletzungen
isokratischen
Analysegeräte
Schuldnerin
verneint
.
Revision
rügt
Berufungsgericht
insoweit
möglichen
Interessewegfall
Klägerin
auch
Hinblick
Geräte
berücksichtigt
habe
.
Berufungsgericht
wird
wiedereröffneten
Berufungsrechtszug
Möglichkeit
haben
Gesichtspunkt
näher
befassen
.
II
.
beigetreten
werden
kann
Berufungsgericht
Ergebnis
Verneinung
Schadensersatzansprüchen
auch
binären
Geräte
.
1
.
Berufungsgericht
hat
insoweit
schuldhafte
Pflichtverletzung
Schuldnerin
jedenfalls
Ergebnis
zutreffend
bejaht
.
Insoweit
ergibt
Berufungsgericht
getroffenen
Feststellungen
Schuldnerin
Verzug
geraten
ist
Herstellung
Version
erforderlichen
Leistungen
erbracht
hat
.
Allerdings
fehlt
§
Abs.
Satz
.
grundsätzlich
notwendigen
Ablehnungsandrohung
.
Jedoch
war
dann
erforderlich
bezüglich
binären
Geräts
ernsthafte
endgültige
Erfüllungsverweigerung
vorlag
.
Berufungsgericht
festgestellten
Verhalten
Schuldnerin
Stornierung
Bestellung
neuer
Pumpen
Abbruch
Weiterentwicklung
binären
Geräts
Schreiben
13
.
September
ist
jedenfalls
Revisionsverfahren
endgültigen
ernsthaften
Erfüllungsverweigerung
auszugehen
.
Klägerin
kann
erneuter
Prüfung
Interessewegfall
isokratischen
Geräte
ergeben
sollte
allerdings
nur
Schadensersatz
erfüllten
Teils
verlangen
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
Abs.
Satz
jeweils
1.1.2002
geltenden
Fassung
nachfolgend
:
.
;
Art
.
Abs.
.
Berufungsgericht
mangelnde
Vertragstreue
Mitverschulden
Klägerin
verneint
hat
treten
Rechtsfehler
Nachteil
Klägerin
.
2
.
Berufungsgericht
hat
gleichwohl
Schadensersatzansprüche
Klägerin
Ergebnis
scheitern
lassen
Schaden
nachgewiesen
habe
.
begegnet
durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
.
Berufungsgericht
hat
gestützt
gehörte
Sachverständige
unmöglich
gehalten
habe
Aussage
treffen
.
Bekundungen
habe
zwar
Gewinn
chermaßen
auch
Verlust
entstehen
können
derartige
Geräte
noch
niemals
gebaut
worden
seien
.
Berufungsgericht
hat
möglich
gehalten
binäre
Gerät
30
.
Juni
habe
fertiggestellt
werden
können
.
ist
auch
Revisionsverfahren
Klägerin
auszugehen
.
kommt
Schuldnerin
auch
verpflichtet
war
Schaden
Schadensersatzanspruch
begründen
konnte
grundsätzlich
Betracht
.
Schadensfeststellung
gilt
§
Satz
.
Alt
.
Gewinn
entgangen
gewöhnlichen
Lauf
Dinge
Wahrscheinlichkeit
erwartet
werden
konnte
.
Zweck
Bestimmung
ist
Geschädigten
Beweis
erleichtern
vgl.
m.w
.
;
.
Ist
ersichtlich
Gewinn
gewöhnlichen
Lauf
Dinge
besonderen
Umständen
Wahrscheinlichkeit
erwartet
werden
konnte
dann
wird
vermutet
gemacht
worden
wäre
.
Volle
Gewißheit
Gewinn
gezogen
worden
wäre
ist
erforderlich
vgl.
;
50
;
.
2.5.2002
ZR
§
Kapitalanlage
.
Insoweit
dürfen
Vorbringen
selbständigen
Unternehmers
seien
erwartete
Gewinne
entgangen
regelmäßig
verbundenen
Schwierigkeiten
strengen
Anforderungen
gestellt
werden
.
9.4.1992
§
Abs.
Gewinnentgang
.
Klägerin
hat
Gewinnentgang
substantiiert
Schuldnerin
erstellten
Absatzplan
Geräte
zwar
je
Versionen
Geräte
fix
Gewinn
jeweils
mindestens
DM
hätte
absetzen
können
.
hat
Anknüpfungstatsachen
Wahrscheinlichkeitsprognose
§
anknüpfende
Schadensschätzung
§
dargelegt
.
Grundlage
konnte
Berufungsgericht
auch
versucht
hat
Beweis
erhoben
werden
.
erstinstanzlich
gehörte
Sachverständige
hat
geäußert
höherer
Gewinn
DM
Betracht
komme
auch
Verlust
.
Berufungsgericht
durfte
§
Satz
Schadensersatzanspruch
nur
dann
verneinen
Schadenseintritt
Wahrscheinlichkeit
erwarten
war
.
entsprechende
Gewinnerwartung
bestand
jedenfalls
isokratischen
Geräte
führte
insoweit
jedenfalls
dann
Schaden
noch
klären
ist
Klägerin
insoweit
Interessewegfall
berufen
kann
.
auch
binären
Geräte
kann
Argumentation
Berufungsgerichts
Schaden
verneint
werden
.
Jedenfalls
Fall
vorliegenden
Markteinführung
neu
entwickelten
Geräts
geht
ist
Wahrscheinlichkeitsprognose
notwendig
unsicher
;
Differenzierung
gewisser
"
überwiegender
"
Wahrscheinlichkeit
führt
hier
weiter
.
Schwierigkeit
muß
auch
Bereich
Vertragshaftung
gleichen
Grundsätzen
Rechnung
getragen
werden
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
Ansprüche
unerlaubter
Handlung
entwickelt
hat
.
;
vgl.
.
§
Selbständige
;
20.4.1999
;
6.2.2001
§
Satz
Verdienstausfall
8)
.
darf
Tatrichter
Aufgabe
Grundlage
§
Schadensermittlung
vorzunehmen
vorschnell
Hinweis
Unsicherheit
möglicher
Prognosen
entziehen
.
Wird
Geschädigten
vertragswidriges
Verhalten
Möglichkeit
genommen
beschränkt
neues
Produkt
Markt
bringen
darf
Wahrscheinlichkeitsnachweis
schon
geführt
angesehen
werden
überwiegende
Wahrscheinlichkeit
feststellen
läßt
.
Vielmehr
liegt
Bereich
Vertragshaftung
Fall
gewöhnlichen
Verlauf
Dinge
angemessenen
Erfolg
Geschädigten
Vertrieb
auszugehen
Grundlage
Prognose
entgangenen
Gewinns
infolgedessen
entstandenen
Schadens
anzustellen
auch
Risikoabschlag
Betracht
kommen
mag
.
hieraus
ergebenden
Anforderungen
treffende
Prognoseentscheidung
ist
Berufungsgericht
gerecht
geworden
.
hat
Rechtsirrtum
beeinflußt
Bekundung
Sachverständigen
eigen
gemacht
Voraussage
wirtschaftlichen
Erfolgs
sei
letztlich
möglich
.
hat
versäumt
tatsächlichen
Grundlagen
ausgegangen
ist
§
erforderlichen
Schlüsse
ziehen
Grundlage
§
zumindest
gebotene
Schätzung
vgl.
u.a.
Sen
.
.
selbst
vorzunehmen
.
-9-
.
erneuten
Verhandlung
wird
Berufungsgericht
zunächst
prüfen
haben
isokratischen
Geräte
Interessewegfall
Klägerin
eingetreten
ist
.
wird
weiter
Berücksichtigung
Beweiserleichterungen
§
§
ergeben
Höhe
entgangenen
Gewinns
festzustellen
haben
.
Scharen
Keukenschrijver
Kirchhoff