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2937 lines
27 KiB

NAMEN
Verkündet
:
30
.
Juni
Anderer
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
30
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Scharen
Richter
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Berufung
19
.
Mai
verkündete
Urteil
2
.
Senats
Bundespatentgerichts
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
eingetragene
Inhaberin
Wirkung
Bundesrepublik
erteilten
europäischen
Patents
Streitpatents
25
.
Februar
Inanspruchnahme
Priorität
31
.
März
angemeldet
wurde
.
Patent
betrifft
Widerstandsschweißvorrichtung
umfasst
Patentansprüche
Patentanspruch
Verfahrenssprache
lautet
:
"
:
source
;
source
;
least
that
receives
source
characterized
that
storage
memory
that
stores
data
that
transmits
device
.
"
Patentansprüche
2
deutschen
Übersetzung
Patentschrift
folgenden
Wortlaut
haben
:
"
1
.
Widerstandsschweißvorrichtung
:
Schweißstromquelle
;
genannte
Schweißstromquelle
angeschlossenen
Schweißstrom-Regelgerät
;
mindestens
auswechselbaren
Schweißzange
genannten
Schweißstromquelle
geliefertem
Strom
gespeist
wird
;
gekennzeichnet
genannte
Schweißzange
lokalen
Datenspeicher
aufweist
genannte
Schweißzange
spezifische
Daten
speichert
erste
Datenschnittstelle
aufweist
genannten
Daten
genannte
Schweißstrom-Regelgerät
überträgt
.
2
.
Widerstandsschweißvorrichtung
Anspruch
gekennzeichnet
genannte
SchweißstromRegelgerät
zweite
Datenschnittstelle
umfasst
genannten
ersten
Datenschnittstelle
genannten
Schweißzange
verbindbar
ist
Programmspeicher
Schweißzange
spezifischen
Daten
aufnehmen
kann
.
7
.
Schweißzange
gekennzeichnet
lokalen
Datenspeicher
umfasst
Schweißzange
spezifische
Daten
speichert
erste
Datenschnittstelle
Übertragung
genannten
Daten
Regelgerät
Betrieb
Schweißzange
steuert
umfasst
.
12
.
Verfahren
Betrieb
Regelgeräts
Widerstandsschweißvorrichtung
gekennzeichnet
:
Befestigen
selbstprogrammierbaren
Schweißzange
lokalen
Datenspeicher
Speichern
Schweißzange
spezifischen
Daten
erste
schnittstelle
Übertragung
Daten
Regelgerät
aufweist
Betrieb
Schweißzange
steuert
Schweißanordnung
;
Übertragen
spezifischen
Betriebsparameter
Regelgerät
.
"
Patentansprüche
sind
Patenanspruch
Patenansprüche
Patentanspruch
rückbezogen
.
Wortlauts
wird
Patentschrift
Bezug
genommen
.
Nichtigkeitsklage
hat
Klägerin
geltend
gemacht
Streitpatent
sei
patentfähig
Lehre
neu
jedenfalls
aber
Stand
Technik
nahegelegt
sei
.
hat
druckschriftlichen
Stand
Technik
berufen
.
hat
geltend
gemacht
Programmfortschaltung
Anlagen
K16
K18
stelle
neuheitsschädliche
offenkundige
Vorbenutzung
bereits
Dritte
Geheimhaltungsverpflichtung
geliefert
worden
sei
.
Klägerin
hat
beantragt
Streitpatent
Wirkung
Hoheitsgebiet
Bundesrepublik
nichtig
erklären
.
Beklagte
hat
beantragt
Klage
abzuweisen
Streitpatent
hilfsweise
geänderten
Ansprüchen
verteidigt
;
insoweit
wird
Protokoll
mündlichen
Verhandlung
Bundespatentgericht
Bl
.
f.
Bezug
genommen
.
Beklagte
hat
insbesondere
geltend
gemacht
Schweißtechnik
sei
abgeschlossenes
technisches
Gebiet
.
Fachmann
werde
Schriften
ausschließlich
Schweißtechnik
beschäftigen
heranziehen
.
Bundespatentgericht
hat
Streitpatent
nichtig
erklärt
.
Hiergegen
richtet
Berufung
Beklagten
.
Beklagte
beantragt
Urteil
Bundespatentgerichts
19
.
Mai
abzuändern
Nichtigkeitsklage
abzuweisen
hilfsweise
Streitpatent
Maßgabe
aufrecht
erhalten
1
.
Ansprüchen
Wort
"
Daten
"
Wort
"
spezifischen
"
"
spezifische
"
folgende
Wörter
ersetzt
wird
:
"
und/oder
Regeldatensätze
Referenzdatensätze
2
.
Anspruch
Wort
"
Daten
"
Wort
"
spezifischen
"
folgende
Wörter
ersetzt
wird
:
"
und/oder
Regeldatensätzen
Referenzdatensätzen
"
3
.
Patenansprüchen
2
7
weitere
Wort
"
Daten
"
Wort
"
Datensätze
"
ersetzt
wird
.
Klägerin
beantragt
Berufung
zurückzuweisen
.
Senat
hat
Beweis
erhoben
Einholung
schriftlichen
Gutachtens
Prof.
.
Technischen
Universität
.
ständige
hat
Gutachten
mündlichen
Verhandlung
erläutert
ergänzt
.
Entscheidungsgründe
:
zulässige
Berufung
Beklagten
bleibt
Erfolg
Streitpatent
erteilten
auch
hilfsweise
verteidigten
Fassung
patentfähig
ist
Art
.
Abs.
lit
.
Art
.
§
Abs.
Nr.
.
V.m
.
Art
.
.
1
.
Patenanspruch
erteilten
Fassung
lehrt
schweißvorrichtung
Schweißstromquelle
angeschlossenen
Schweißstrom-Regelgerät
mindestens
auswechselbaren
Schweißzange
Schweißstromquelle
Strom
gespeist
wird
.
Nebenansprüche
betreffen
Schweißzange
Verfahren
Betrieb
Vorrichtung
.
Widerstandsschweißvorrichtungen
werden
Verschweißen
verschiedener
Bestandteile
häufig
zweier
Bleche
eingesetzt
Bestandteile
miteinander
Kontakt
gebracht
Schweißelektroden
Schweißzange
Oberfläche
Bestandteile
gedrückt
werden
.
Schweißstrom
wird
Kontaktzone
Bestandteilen
aufgeschmolzen
Schweißpunkt
geschaffen
.
so
führt
Patentschrift
weiter
müsse
Verlauf
Schweißstroms
engen
Grenzen
gesteuert
und/oder
geregelt
werden
Schweißpunkt
erforderliche
Qualität
aufweise
.
optimalen
Regelung
könnten
unterschiedliche
Verfahren
eingesetzt
werden
.
statischen
Steuerungsverfahren
seien
Schweißzeit
Stromstärke
Andrückkraft
Elektroden
fest
vorgegeben
.
Komplexere
teurere
dynamische
Regelverfahren
verwendeten
Referenzkurven
dynamischen
.
Streitpatentschrift
heißt
dann
Verfahrenssprache
Abs.
Sp
.
Z.
.
:
"
applicant
take
parameters
also
that
depend
.
"
Übersetzung
Abs.
Satz
:
"
Erst
kurzem
berücksichtigen
Anmelderin
geschaffene
hochentwickelte
Steuervorrichtungen
und/oder
Regelparameter
hier
auch
Referenzdatensätze
bezeichnet
verschiedene
Schweißungen
verwendeten
Schweißzangen
abhängen
.
"
industriellen
Fertigungseinrichtung
können
große
Anzahl
Schweißzangen
verwendet
werden
Schnellwechselkupplungen
unterschiedliche
Schweißstromquellen
angeschlossen
werden
.
Streitpatentschrift
schildert
bekannt
hierzu
nötigen
Regelparameter
zentralen
Datenspeicher
abzulegen
und/oder
Regelgerät
integriert
Schweißstationen
Fertigungsanlage
Datennetzwerk
unterschiedlichen
und/oder
Regelgeräten
verbunden
ist
.
bezeichnet
Beschreibung
nachteilig
Wechsel
Zange
Personen
Schweißvorrichtungen
bedienten
achten
müssten
Schweißung
verwendende
Regeldatensatz
ordnungsgemäß
geladen
werde
.
Nachteil
soll
geschützte
Erfindung
abgeholfen
werden
Handhabung
Datenverwaltung
Widerstandsschweißvorrichtung
vereinfacht
Zuverlässigkeit
erhöht
werden
.
2
.
Patentanspruch
erteilten
Fassung
besteht
Lösung
Widerstandsschweißvorrichtung
Schweißstromquelle
-9-
genannte
Schweißstromquelle
angeschlossenen
Schweißstrom-Regelgerät
mindestens
auswechselbaren
Schweißzange
genannten
Schweißstromquelle
geliefertem
Strom
gespeist
wird
;
genannte
Schweißzange
weist
lokalen
Datenspeicher
genannte
Schweißzange
spezifische
Daten
speichert
weist
ferner
erste
Datenschnittstelle
genannten
Daten
genannte
Schweißstrom-Regelgerät
überträgt
.
3
.
bedürfen
verwendeten
Begriffe
näherer
Erläuterung
:
Begriff
"
Regelgeräts
"
Merkmal
umfasst
schon
fachkundig
besetzte
Bundespatentgericht
angenommen
hat
Gerät
Schweißstrom
auch
regelt
lediglich
steuert
heißt
auch
Gerät
Schweißprozess
beeinflusst
hierbei
Istwerte
vorgegebenen
Sollwerten
vergleichen
Erstere
Rückkopplung
anzupassen
.
ergibt
Grund
Erläuterung
patentgemäße
Lehre
Beschreibung
erfahren
hat
Übereinstimmung
beispielsweise
Anspruch
Verwendung
Regelgeräts
eigentlichen
Sinne
gerichtet
ist
"
that
"
.
Abs.
Satz
Übersetzung
heißt
Erfindung
betreffe
Widerstandsschweißvorrichtung
und/oder
Regelgerät
"
device
"
.
Begriff
wird
Folgenden
Streitpatentschrift
mehrfach
wiederholt
Abs.
Sätze
3
;
Abs.
Satz
;
Abs.
Sätze
3
5
;
Abs.
Satz
;
Abs.
Sätze
6
;
Abs.
4
Abs.
Satz
Übersetzung
anderen
Stellen
ist
"
Regelgerät
"
"
Abs.
Satz
;
Abs.
Satz
Übersetzung
Steuer-/Regelgerät
"
control/
device
"
Abs.
Satz
Übersetzung
"
und/oder
Einstellvorrichtung
"
"
"
Abs.
Satz
Übersetzung
Rede
erkennbar
wäre
Bezeichnungen
solle
unterschiedliche
Bedeutung
beigemessen
werden
.
verwenden
Patentansprüche
Wort
"
"
Kennzeichnung
Funktion
Regelgeräts
.
Auch
legt
Verständnis
bloße
Steuerung
erfolgen
kann
.
Beschreibung
Abs.
Sp
.
unterscheidet
Streitpatent
"
"
regulate
"
.
Schließlich
ist
Patentanspruch
lit
.
"
Regelgerät
"
device
"
Rede
.
"
Regelgerät
"
"
heißt
anzunehmen
wäre
.
lit
.
Anspruchs
genannten
unterschiedliche
Geräte
handelt
.
Begriff
"
spezifische
Daten
"
bezeichnet
Streitpatent
triebsparameter
Steuerung
und/oder
Regelung
Schweißverfahren
betreffenden
Schweißzange
ermöglichen
auch
Kenndaten
Größe
Andrückkraft
Zange
Parameter
Schweißvorgangs
darstellen
.
Spezifische
Daten
Sinne
Streitpatents
sind
Auffassung
Klägerin
Daten
lediglich
Identifizierung
einzelnen
Schweißzange
Typenbezeichnung
individueller
Werkzeugnummer
dienen
.
Verständnis
ergibt
Berücksichtigung
Patentanspruch
Verfahren
Betrieb
patentgemäßen
und/oder
Regelgeräts
beschreibt
Teil
Anspruchssatzes
auch
Auslegung
spruchs
herangezogen
werden
muss
.
.
werden
zunächst
Daten
lokalen
Datenspeicher
Schweißzange
gespeichert
sodann
übertragen
werden
sollen
auch
übrigen
Ansprüchen
"
spezifische
Daten
"
"
"
bezeichnet
.
heißt
sodann
spezifischen
Betriebsparameter
specific
"
Regelgerät
übertragen
werden
.
Zweifel
Informationen
.
lokalen
Datenspeicher
Zange
gespeichert
werden
Informationen
identisch
sind
.
und/oder
Regelgerät
übertragen
werden
ergeben
sonstigen
Inhalt
Patentschrift
.
vorgenommene
Auslegung
findet
vielmehr
Bestätigung
Beschreibung
.
ist
Stand
Technik
nachteilig
dann
Daten
zentralen
Speicher
abgelegt
sind
Personen
Schweißvorrichtung
bedienen
jeweils
achten
müssen
Schweißung
verwendeten
Schweißzange
entsprechende
Regeldatensatz
ordnungsgemäß
geladen
wird
Abs.
Sätze
Übersetzung
.
Beschreibung
nachteilig
geschilderte
Situation
besteht
auch
dann
lediglich
Identifizierungsdaten
Zange
gespeichert
spezifischen
Betriebsparameter
Steuerung
und/oder
Regelung
Schweißverfahrens
ermöglichen
weiterhin
zentralen
Speicher
abgelegt
werden
.
ist
Beschreibung
Abs.
Satz
Übersetzung
patentgemäße
lokale
Datenspeicherung
verschiedenen
Bereichen
WerkzeugSteuersysteme
bekannt
.
insoweit
Bezug
genommenen
Druckschriften
betreffen
aber
lokale
Speicherung
Identifizierungsdaten
spezifischen
Betriebsparametern
Steuerung
und/oder
Regelung
jeweiligen
Verfahrens
ermöglichen
.
genannten
Gründen
sind
spezifische
Daten
Sinne
Streitpatents
auch
Daten
lediglich
Vor-)Auswahl
und/oder
Regelprogramme
dienen
beispielsweise
Programmanwahlcodierung
behaupteten
Vorbenutzung
Anlagen
Programmfortschaltung
Bedienungsanleitung
K16
K18
.
Druckschrift
wird
Programmanwahlcodierung
Schweißzange
bestimmter
sog.
Zangenbereich
ausgewählt
Mehrzahl
bestimmter
Schweißprogramme
Zangenbereich
zugeordnet
sind
.
Auswahl
erfolgt
Zange
befindliche
Anschlusspaare
Aufnahme
einsteckbarer
Drahtbrücken
ausgelegt
sind
entsprechend
vorgegebenen
Zuordnung
verschaltet
werden
siehe
Tabelle
Anlage
S.
.
.
Wahl
bestimmten
Programms
ausgewählten
Zangenbereich
zugeordneten
Programmen
erfolgt
Betätigung
Zange
befindlichen
Taste
.
Tasteneingabe
ergebende
Wert
wird
Programmanwahlcode
Form
Verschaltzustände
Schweißzange
Schweißzange
angeordnete
Programmfortschaltung
übermittelt
hieraus
absolute
Programmnummer
errechnet
Inverter
übermittelt
wird
S.
Anlage
.
erhält
Information
dort
gespeicherten
Programme
starten
hat
.
Erfolg
macht
Beklagte
geltend
Begriff
"
spezifischen
Daten
"
erfordere
sogar
Daten
handele
Regelung
Schweißstromverlaufs
ermöglichten
also
insbesondere
Referenzkurven
dynamischen
Schweißstromverlaufs
dynamischen
Elektroden-Spannungsabfall-Verlaufs
vgl.
Abs.
Satz
Übersetzung
.
Einschränkung
ergibt
Patentansprüchen
noch
weist
Beschreibung
Notwendigkeit
.
können
auch
spezifische
Steuerparameter
spezifische
Daten
Sinne
Streitpatents
sein
patentgemäße
Widerstandsschweißvorrichtung
ausgeführt
auch
lediglich
Steuergerät
aufweisen
kann
.
4
.
Gegenstand
Streitpatents
erteilten
Fassung
ist
Bundespatentgericht
zutreffend
angenommen
hat
neu
Art
.
.
Fall
Adressdaten
Daten
lediglich
Vor-)Auswahl
und/oder
Regelprogrammen
dienen
spezifische
Daten
Sinne
Streitpatents
anzusehen
sind
hat
auch
Klägerin
geltend
gemacht
Gegenstand
Streitpatents
sei
Entgegenhaltungen
neuheitsschädlich
vorweggenommen
.
5
.
Streitpatent
erteilten
Fassung
beruht
allerdings
finderischer
Tätigkeit
Art
.
.
Maßgeblicher
ist
hier
Ingenieur
Studiengang
Elektrotechnik
Maschinenbaus
verwandten
Fachrichtung
Bereich
Automatisierungstechnik
vertieft
befasst
hat
Schweißfachingenieur
Steuerung
und/oder
Regelung
Schweißvorgängen
befasst
.
Genauer
eingrenzende
Feststellungen
maßgeblichen
Person
Entwicklungsarbeiten
jeweiligen
technischen
Fachgebiet
üblicherweise
betraut
wird
Sen
.
.
konnten
Grund
Verhandlung
Beweisaufnahme
getroffen
werden
.
Karosseriebau
Automobilherstellung
ist
Streitpatentschrift
hinweist
Abs.
Satz
Übersetzung
bedeutendsten
Wirtschaftszweige
Widerstandsschweißvorrichtungen
.
Senat
geht
ferner
insoweit
übereinstimmenden
Parteivortrags
Streitpatentschrift
angesprochene
"
industrielle
Fertigungseinrichtung
"
Abs.
Übersetzung
dort
insbesondere
Prototypenbau
findet
.
Insbesondere
Automobilherstellern
Bereich
Prototypenbaus
wird
Streitpatentschrift
zentralen
Speicherung
spezifischen
Daten
derte
Nachteil
erkannt
Wechsel
Zange
sichergestellt
werden
muss
Zange
gehörige
Datensatz
geladen
wird
.
Automobilhersteller
Nachteil
abhelfen
möchte
wendet
Hersteller
Schweißstromquelle
-steuerung
-regelung
Hersteller
Schweißzange
Regel
verschiedene
Unternehmen
handelt
Erörterung
mündlichen
Verhandlung
ergeben
hat
.
konnte
jedoch
geklärt
werden
Beklagte
behauptet
jeweils
angesprochenen
Unternehmen
Schweißfachingenieur
Klägerin
behauptet
Automatisierungstechniker
betraut
wird
Abhilfe
schaffen
;
Sachverständige
konnte
mündlichen
Verhandlung
verlässlichen
Angaben
machen
.
Geht
zunächst
Abhilfewunsch
nen
Ingenieur
herangetragen
wird
Studiengang
Elektrotechnik
Maschinenbaus
verwandten
Fachrichtung
Bereich
Automatisierungstechnik
vertieft
befasst
hat
so
ergibt
Naheliegen
Grund
folgender
Umstände
:
Fachmann
wird
Ausgangspunkt
Überlegungen
deutsche
Offenlegungsschrift
A1
Anlage
zurückgreifen
unmittelbar
Gebiet
Schweißtechnik
betrifft
.
Schrift
offenbart
programmgesteuerten
Industrieroboter
Schweißroboter
auswechselbarem
Werkzeug
Punktschweißzangen
Anspruch
Entgegenhaltung
Regelgerät
Sinne
Streitpatents
S.
Z.
f.
Entgegenhaltung
Schweißstromquelle
S.
f.
Entgegenhaltung
Werkzeug
Roboter
mechanischen
Kupplungsvorrichtung
verbunden
ist
.
Entgegenhaltung
gibt
Fachmann
jedoch
Anregung
erkannte
Nachteil
abgestellt
werden
kann
.
beschriebenen
Impulse
Kupplung
Steuerleitungen
-einheiten
zugeleitet
werden
S.
Z.
.
gegenhaltung
sind
schon
spezifischen
Daten
beinhalten
lediglich
Information
Werkzeug
Roboter
angeschlossen
getrennt
worden
ist
.
Auch
weiteren
Entgegenhaltungen
Bereich
Schweißtechnik
mangelt
Anregungen
Verwaltung
spezifischer
Daten
Auswechslung
Schweißzangen
vereinfachen
zuverlässiger
machen
sein
könnte
.
deutsche
Gebrauchsmusterschrift
Anlage
deutsche
Patentschrift
Anlage
offenbaren
auswechselbaren
Schweißzangen
.
US-Patentschrift
Anlage
offenbart
u.a.
Bezug
Punktschweißroboter
Schweißpistole
Verfahren
Position
Werkzeugmittelpunkts
korrigiert
Schweißpistolenspitze
Abnutzung
verbraucht
S.
linke
Spalte
2
.
Abs.
Übersetzung
.
Aufsatz
Matuschek
"
Widerstandsschweißen
schnellen
Gleichstromquellen
neuen
Regelkonzepten
"
Anlage
betrifft
Regelverfahren
Widerstandsschweißen
Rahmen
Kalibrierungsschweißungen
zunächst
Regelungsparameter
optimiert
entsprechenden
Schweißstromund
-spannungsverläufe
abgespeichert
werden
dann
Grundlage
Bewertung
erfassen
Istwerte
folgenden
Schweißungen
dienen
S.
f.
Entgegenhaltung
.
Betriebsprogramme
US-Patentschrift
-spannungsverläufe
Kalibrierungsschweißung
Aufsatz
Matuschek
"
Widerstandsschweißen
schnellen
Gleichstromquellen
neuen
Regelkonzepten
"
sind
aber
auch
Streitpatentschrift
wiedergegebenen
Stand
Technik
Regelgerät
gespeichert
S.
linke
Spalte
Abs.
S.
Übersetzung
US-Patentschrift
;
S.
Bild
S.
Aufsatzes
Matuschek
.
Auch
behauptete
Vorbenutzung
Anlagen
K16
K18
arbeitet
schließlich
Schweißprogramme
Steuerung
gespeichert
werden
S.
Abs.
Anlage
.
Zange
Form
Verschaltzuständen
Anschlusspaare
vorgesehene
Programmanwahlcode
ist
ausgeführt
spezifisches
Datum
.
gilt
auch
Trafocodierung
ebenfalls
Verschaltung
Zange
angebrachten
Anschlusspaaren
bestimmt
wird
.
beinhaltet
Adressdaten
Erkennung
Zange
ermöglichen
nämlich
Informationen
Nennausgangsspannung
Schweißzange
angebrachten
Transformators
Typ
Anzahl
Dioden
.
Bereich
Automatisierungstechnik
kommender
Fachmann
wird
geradezu
selbstverständlich
Meinung
gelangen
Anregungen
Vorbildern
anderen
auswechselbaren
Werkzeugen
programmgesteuerte
Industrieroboter
umsehen
müssen
.
Aufgaben
gehört
technische
Prozesse
unterschiedlicher
Art
automatisieren
.
führt
deutschen
Offenlegungsschrift
Anlage
K12
numerisch
gesteuerte
Bearbeitungszentren
offenbart
verschiedene
auswechselbare
Werkzeuge
insbesondere
zerspanende
Bearbeitung
eingesetzt
werden
.
Schrift
gibt
Anregung
Auswechslung
Werkzeugen
programmgesteuerten
Industrieroboter
Qualität
Sicherheit
Datenverwaltung
erhöhen
Daten
auswechselbaren
Werkzeug
selbst
angebrachten
Speicher
gespeichert
werden
.
Entgegenhaltung
schlägt
besseren
Sicherung
Speicherung
spezifischen
Daten
Schutz
Verlust
Verwechslung
S.
Z.
S.
Parameter
sonstigen
werkzeugspezifischen
Daten
Werkzeug
angebrachten
Datenspeicher
speichern
Werkzeugwechsel
Steuerung
Bearbeitungszentrums
übertragen
S.
6
;
S.
Z.
.
Schweißgebiet
benachbarten
Fertigungen
umsehende
Fachmann
stößt
deutsche
Offenlegungsschrift
A1
Anlage
gesteuerte
Umformpresse
auswechselbaren
Werkzeugen
betrifft
Anspruch
Entgegenhaltung
europäische
Patentanmeldung
A2
Anlage
Werkzeugmaschine
auswechselbaren
Werkzeugen
offenbart
Anspruch
Entgegenhaltung
.
Schriften
leiten
Fachmann
gleiche
Richtung
.
Ziel
Entgegenhaltungen
ist
Vereinfachung
Sicherung
Verwaltung
spezifischen
Daten
S.
Sp
.
Anlage
;
S.
vorletzter
Absatz
Anlage
.
Auch
schlagen
Lösung
Aufgabe
werkzeugspezifischen
Daten
jeweiligen
Werkzeug
selbst
angeordneten
Speicher
speichern
Daten
Steuerung
übertragen
werden
Anspruch
deutschen
Offenlegungsschrift
A1
Anspruch
europäischen
Patentanmeldung
A2
.
Durchgreifende
Zweifel
Fachmann
Nutzen
Vorbilder
auch
programmgesteuerte
Schweißungen
erkennt
Übertragung
geführt
wird
ergeben
Behauptung
Beklagten
Pressanlagen
Bearbeitungszentren
spanende
Bearbeitung
wiesen
Aufbau
Funktion
Widerstands-)Schweißvorrichtung
erhebliche
Unterschiede
.
Auswirkungen
geltend
gemachten
Unterschiede
Behandlung
spezifischer
Daten
sind
ersichtlich
.
Fachmann
Automatisierungstechnik
war
mithin
nur
noch
Realisierung
Übertragung
bekannten
Vorbilder
gefordert
.
Nötige
lag
handwerklichen
Bereich
auch
Erörterung
Sachverständigen
ergeben
hat
.
schweißspezifische
Besonderheiten
berücksichtigt
werden
mussten
beispielsweise
Störungen
Datenübertragung
Menge
lokalen
Speicher
speichernden
Daten
gehörte
auch
gegebenenfalls
Schweißtechniker
hinzuziehen
.
Geht
hingegen
Person
Abhilfewunsch
herangetragen
wird
Schweißfachingenieur
Steuerung
und/oder
Regelung
Schweißvorgängen
befasst
handelt
so
führt
Naheliegen
betreffende
Würdigung
Ergebnis
.
Auch
Schweißfachingenieur
wird
deutsche
Offenlegungsschrift
A1
Anlage
Ausgangspunkt
Überlegungen
zurückgreifen
.
jedoch
noch
weiteren
Entgegenhaltungen
Bereich
Schweißtechnik
Anregungen
Lösung
herangetragenen
Problems
erhält
hat
auch
mögliche
Anregungen
Vorbilder
benachbarten
Bereich
industriellen
Fertigung
anderen
auswechselbaren
Werkzeugen
programmgesteuerte
Industrieroboter
interessieren
.
gilt
so
mehr
gewohnt
ist
Diskussion
schweißtechnischer
Problemstellungen
Entwicklungen
Problemstellungen
anderen
Werkzeugbereichen
stoßen
.
werden
Druckschriften
erörtert
.
ergibt
beispielsweise
Veröffentlichung
:
"
Werkzeugwechselsystem
hydraulische
Pressen
"
Anlage
.
unmittelbaren
Anschluss
Klägerin
Streitpatent
entgegengehaltenen
Artikel
Optimierung
Werkzeugwechsels
hydraulischen
Pressen
betrifft
findet
Zeitschrift
Artikel
Titel
"
Schweißmaschine
Herstellung
Baustahlmatten
S.
Zeitschrift
Anlage
Rationalisierung
Arbeitsabläufen
Schweißmaschinen
befasst
.
wird
US-Patentschrift
Anlage
bestätigt
.
ergibt
bestimmte
Problemstellungen
Schweißtechnik
benachbarten
Bereichen
industriellen
Fertigung
gleichermaßen
auftreten
gemeinsam
erörtert
entsprechende
Lösungen
vorgeschlagen
werden
.
Entgegenhaltung
offenbart
Verfahren
Korrektur
Werkzeugmittelpunkts
führt
Schweißpistolen
Punktschweißrobotern
auch
Schleifwerkzeugen
Schleifrobotern
Werkzeugmittelpunkt
Verbrauch
Verschleiß
verändere
Federmechanismus
korrigiert
werde
S.
Sp
.
2
.
3
.
Abs.
Übersetzung
Anlage
.
Lösung
Problems
Bereiche
industriellen
Fertigung
schlägt
Entgegenhaltung
Verfahren
Korrektur
Position
Werkzeugmittelpunkts
Beziehung
Arbeitszeit
Änderungsumfang
Werkzeugmittelpunkts
berücksichtigt
.
benachbarten
Bereich
industriellen
Fertigung
anderen
auswechselbaren
Werkzeugen
programmgesteuerte
Industrieroboter
stößt
auch
Schweißfachingenieur
deutsche
Offenlegungsschrift
Anlage
K12
deutsche
Offenlegungsschrift
A1
Anlage
europäische
Patentanmeldung
A2
Anlage
.
Anregung
Entgegenhaltungen
Qualität
Sicherheit
Datenverwaltung
erhöhen
Daten
auswechselbaren
Werkzeug
selbst
angebrachten
Speicher
gespeichert
Werkzeugwechsel
Steuerung
Bearbeitungszentrums
übertragen
werden
überträgt
Fachmann
vergleichbarer
Weise
bereits
erörtert
erfinderische
Tätigkeit
Schweißvorrichtung
deutschen
Offenlegungsschrift
A1
Anlage
kommt
streitpatentgemäßen
Lösung
.
Erfolg
macht
Beklagte
geltend
Streitpatent
sei
jedenfalls
erfinderischer
Tätigkeit
beruhend
anzusehen
Zeitpunkt
Offenlegung
Standes
Technik
deutschen
Offenlegungsschrift
Anlage
K12
deutschen
Offenlegungsschrift
A1
Anlage
nämlich
Prioritätszeitpunkt
Streitpatents
nämlich
langer
Zeitraum
nämlich
Jahre
liege
.
Beweisanzeichen
werde
Behauptung
Klägerin
führendes
Unternehmen
Schweißtechnik
sei
bestätigt
noch
kurz
Prioritätszeitpunkt
Streitpatents
Programmfortschaltung
vertrieben
haben
.
löse
streitpatentgemäße
Aufgabe
noch
immer
vorsehe
spezifischen
Daten
zentralen
Speicher
Steuerung
abgelegt
seien
.
Senat
geht
Beklagte
insoweit
Vortrag
Klägerin
offenkundigen
Vorbenutzung
hilfsweise
eigen
macht
.
kann
dahinstehen
generell
auch
nur
fallweise
langer
Zeitraum
Entstehung
Erfindung
verstrichen
ist
verlässliches
Beweisanzeichen
erfinderische
Tätigkeit
sein
kann
.
Jedenfalls
konkreten
Fall
können
hieraus
entsprechenden
Schlüsse
gezogen
werden
.
Zwar
war
Grundlage
Streitpatentschrift
geschilderten
Nachteil
bereits
gelegt
deutschen
Offenlegungsschrift
A1
Anlage
bereits
Zeitpunkt
Schweißvorrichtungen
auswechselbaren
Zangen
existierten
Streitpatent
geschilderte
Nachteil
auftrat
spezifischen
Daten
Programmsteuerung
abgelegt
waren
.
ist
aber
anzunehmen
Unternehmen
geschilderte
Problem
Zeitpunkt
erkannten
KostenNutzen
Gesichtspunkten
zunächst
Abhilfe
verwarfen
erst
später
veranlassten
.
Bedürfnis
Lösung
Streitpatent
zugrundeliegenden
Problems
stellte
verstärkt
erst
kurz
Prioritätstag
.
Beklagte
selbst
führt
insoweit
.
Berufungsbegründung
erst
Kombination
Anforderungen
Auswechselbarkeit
Regelungselektronik
bezüglich
Vielzahl
Schweißzangen
unterschiedlicher
Typen
Verwendung
zangenspezifischer
Daten
insbesondere
Referenzdatensätze
habe
erkannt
Handhabung
Vielzahl
Datensätze
Organisation
Regelungsanlage
problematisch
sein
könnten
.
Referenzdatensätze
setzte
aber
Beklagte
selbst
vorträgt
.
Berufungsbegründung
auch
Patentschrift
ergibt
Abs.
Satz
Übersetzung
erst
kurzem
Prioritätszeitpunkt
Streitpatents
.
Bedürfnis
Lösung
Problems
verstärkte
vereinfachte
verbilligte
Umsetzung
Abhilfe
Anbringung
lokaler
Speicher
Zangen
.
Zeit
entwickelte
Speichertechnologie
erheblich
;
Speicherkapazität
Speicherbausteine
stieg
Preise
sanken
.
Schließlich
ist
berücksichtigen
Unternehmen
Streitpatentschrift
geschilderten
Nachteile
erkannten
sofortiger
auch
nur
alsbaldiger
Umbau
Austausch
vorhandenen
Schweißvorrichtungen
erheblichen
Kosten
verbunden
gewesen
wäre
.
Regelmäßig
werden
Änderungen
erst
steuerlichen
Abschreibung
Maschinen
vorgenommen
.
II
.
Auch
nebengeordnete
Patentanspruch
entsprechende
Schweißzange
betrifft
beruht
genannten
Erwägungen
erfinderischer
Tätigkeit
.
gilt
ebenso
Anspruch
entsprechendes
Verfahren
Betrieb
Regelgeräts
beansprucht
.
Ansprüche
rückbezogenen
Unteransprüche
erteilten
Fassung
haben
ebenfalls
Bestand
;
eigenständigen
erfinderischen
Gehalt
ist
ersichtlich
auch
geltend
gemacht
.
.
1
.
Patentanspruch
Beklagten
hilfsweise
verteidigten
Fassung
unterscheidet
erteilten
Fassung
lokalen
Datenspeicher
"
spezifische
Daten
"
"
spezifische
und/oder
Regelparameter
Referenzdatensätze
"
gespeichert
Schnittstelle
Zange
Stelle
"
Daten
"
Regelgerät
"
Datensätze
"
übertragen
werden
sollen
.
2
.
kann
dahinstehen
Patentanspruch
unzulässig
erweitert
ist
bloße
Klarstellung
enthält
insbesondere
Wortwahl
"
"
verstehen
ist
besondere
spezifische
und/oder
Regeldatensätze
nämlich
Referenzdatensätze
verwendet
werden
müssen
datensätze
lediglich
Alternative
spezifischen
und/oder
Regeldatensätze
genannt
sind
.
Beklagten
kann
beigetreten
werden
Referenzdatensätze
Sinne
Streitpatents
seien
Kennzeichnung
Sp
.
Sp
.
Parameter
gekennzeichnet
erlaubten
unterschiedliche
Schweißaufgaben
Schweißzange
Schweißprogrammumschaltung
erledigen
zuvor
unterschiedliche
Schweißzangen
jeweils
Aufgabe
Schweißprogrammumschaltung
erforderlich
gewesen
seien
.
Referenzdatensätze
würden
Aufsatz
Matuschek
"
Widerstandsschweißen
schnellen
Gleichstromquellen
neuen
Regelkonzepten
"
Anlage
dort
S.
f.
beschrieben
erstellt
:
würden
Zange
jeweils
Kalibrierungsschweißungen
Bereich
dünnsten
Blechkombination
vorgenommen
abgespeichert
.
Schweißzange
würden
dann
auch
andere
Blechkombinationen
geschweißt
Regelsteuerung
ausgehend
abgespeicherten
Kalibrierungsschweißung
Schweißstrom
dickeren
Blechkombinationen
zurücknehme
Schweißzeit
entsprechend
.
offenbart
genannte
Textstelle
Streitpatentschrift
Begriff
Referenzdatensätze
definiert
.
Wortlaut
Textstelle
werden
verschiedene
Schweißungen
"
welds
"
Schweißzangen
"
tongs
"
verwendet
Parameter
Referenzdatensätze
ergeben
.
genannte
Textstelle
stellt
beispielsweise
Einfügung
Adverbs
each
that
depend
tongs
each
used
welds
"
klar
Schweißzangen
verschiedene
Schweißungen
verwendet
würde
.
hinausgehende
Bedeutung
Begriffs
Referenzdatensätze
ergibt
Auffassung
Beklagten
auch
weiteren
Beschreibung
Streitpatents
Abs.
Sp
.
Z.
:
"
these
methods
electrode
voltage
.
so
that
possible
.
"
Textstelle
beschreibt
lediglich
auch
Sachverständige
ausgeführt
hat
Grundverfahren
dynamischen
Regelverfahrens
:
Schweißung
werden
dynamische
Schweißstrom
Elektrodenspannung
kontinuierlich
gemessen
.
Abweichung
Referenzkurve
passt
und/oder
Regelgerät
Schweißstromquelle
so
gemessene
Spannungsverlauf
vorgegebenen
Referenzkurve
möglichst
genau
entspricht
.
3
.
Patentanspruch
hilfsweise
verteidigten
Fassung
beruht
erfinderischer
Tätigkeit
Art
.
.
gelten
obigen
Ausführungen
Ziff
.
entsprechend
.
Auch
dann
Fachmann
gelegen
ist
nur
Verwaltung
spezifischer
Daten
vereinfachen
verlässlicher
machen
spezifischen
Zangen
abhängen
stößt
entsprechender
Anregungen
Bereich
Schweißtechnik
deutsche
Offenlegungsschrift
Anlage
K12
deutsche
Offenlegungsschrift
A1
Anlage
europäische
Patentanmeldung
A2
Anlage
überträgt
dortige
Anregung
naheliegender
Weise
deutschen
Offenlegungsschrift
A1
Anlage
bekannte
Schweißvorrichtung
Weise
Referenzdatensätze
Schweißzange
angebrachten
lokalen
Speicher
gespeichert
Zangenwechsel
und/oder
Regeleinheit
übertragen
werden
.
4
.
Ausführungen
gelten
ebenso
Nebenansprüche
hilfsweise
verteidigten
Fassung
Ansprüchen
erteilten
Fassung
ebenfalls
lediglich
Spezifikation
spezifischen
Daten
unterscheiden
.
Auch
rückbezogenen
Unteransprüche
hilfsweise
verteidigten
Fassung
sind
patentfähig
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
§
Abs.
Abs.
.
Scharen
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung