NAMEN Verkündet : 30 . Juni Anderer Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Zivilsenat hat mündliche Verhandlung 30 . Juni Vorsitzenden Richter Scharen Richter Dr. Dr. Recht erkannt : Berufung 19 . Mai verkündete Urteil 2 . Senats Bundespatentgerichts wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte ist eingetragene Inhaberin Wirkung Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Streitpatents 25 . Februar Inanspruchnahme Priorität 31 . März angemeldet wurde . Patent betrifft Widerstandsschweißvorrichtung umfasst Patentansprüche Patentanspruch Verfahrenssprache lautet : " : source ; source ; least that receives source characterized that storage memory that stores data that transmits device . " Patentansprüche 2 deutschen Übersetzung Patentschrift folgenden Wortlaut haben : " 1 . Widerstandsschweißvorrichtung : Schweißstromquelle ; genannte Schweißstromquelle angeschlossenen Schweißstrom-Regelgerät ; mindestens auswechselbaren Schweißzange genannten Schweißstromquelle geliefertem Strom gespeist wird ; gekennzeichnet genannte Schweißzange lokalen Datenspeicher aufweist genannte Schweißzange spezifische Daten speichert erste Datenschnittstelle aufweist genannten Daten genannte Schweißstrom-Regelgerät überträgt . 2 . Widerstandsschweißvorrichtung Anspruch gekennzeichnet genannte SchweißstromRegelgerät zweite Datenschnittstelle umfasst genannten ersten Datenschnittstelle genannten Schweißzange verbindbar ist Programmspeicher Schweißzange spezifischen Daten aufnehmen kann . 7 . Schweißzange gekennzeichnet lokalen Datenspeicher umfasst Schweißzange spezifische Daten speichert erste Datenschnittstelle Übertragung genannten Daten Regelgerät Betrieb Schweißzange steuert umfasst . 12 . Verfahren Betrieb Regelgeräts Widerstandsschweißvorrichtung gekennzeichnet : Befestigen selbstprogrammierbaren Schweißzange lokalen Datenspeicher Speichern Schweißzange spezifischen Daten erste schnittstelle Übertragung Daten Regelgerät aufweist Betrieb Schweißzange steuert Schweißanordnung ; Übertragen spezifischen Betriebsparameter Regelgerät . " Patentansprüche sind Patenanspruch Patenansprüche Patentanspruch rückbezogen . Wortlauts wird Patentschrift Bezug genommen . Nichtigkeitsklage hat Klägerin geltend gemacht Streitpatent sei patentfähig Lehre neu jedenfalls aber Stand Technik nahegelegt sei . hat druckschriftlichen Stand Technik berufen . hat geltend gemacht Programmfortschaltung Anlagen K16 K18 stelle neuheitsschädliche offenkundige Vorbenutzung bereits Dritte Geheimhaltungsverpflichtung geliefert worden sei . Klägerin hat beantragt Streitpatent Wirkung Hoheitsgebiet Bundesrepublik nichtig erklären . Beklagte hat beantragt Klage abzuweisen Streitpatent hilfsweise geänderten Ansprüchen verteidigt ; insoweit wird Protokoll mündlichen Verhandlung Bundespatentgericht Bl . f. Bezug genommen . Beklagte hat insbesondere geltend gemacht Schweißtechnik sei abgeschlossenes technisches Gebiet . Fachmann werde Schriften ausschließlich Schweißtechnik beschäftigen heranziehen . Bundespatentgericht hat Streitpatent nichtig erklärt . Hiergegen richtet Berufung Beklagten . Beklagte beantragt Urteil Bundespatentgerichts 19 . Mai abzuändern Nichtigkeitsklage abzuweisen hilfsweise Streitpatent Maßgabe aufrecht erhalten 1 . Ansprüchen Wort " Daten " Wort " spezifischen " " spezifische " folgende Wörter ersetzt wird : " und/oder Regeldatensätze Referenzdatensätze 2 . Anspruch Wort " Daten " Wort " spezifischen " folgende Wörter ersetzt wird : " und/oder Regeldatensätzen Referenzdatensätzen " 3 . Patenansprüchen 2 7 weitere Wort " Daten " Wort " Datensätze " ersetzt wird . Klägerin beantragt Berufung zurückzuweisen . Senat hat Beweis erhoben Einholung schriftlichen Gutachtens Prof. . Technischen Universität . ständige hat Gutachten mündlichen Verhandlung erläutert ergänzt . Entscheidungsgründe : zulässige Berufung Beklagten bleibt Erfolg Streitpatent erteilten auch hilfsweise verteidigten Fassung patentfähig ist Art . Abs. lit . Art . § Abs. Nr. . V.m . Art . . 1 . Patenanspruch erteilten Fassung lehrt schweißvorrichtung Schweißstromquelle angeschlossenen Schweißstrom-Regelgerät mindestens auswechselbaren Schweißzange Schweißstromquelle Strom gespeist wird . Nebenansprüche betreffen Schweißzange Verfahren Betrieb Vorrichtung . Widerstandsschweißvorrichtungen werden Verschweißen verschiedener Bestandteile häufig zweier Bleche eingesetzt Bestandteile miteinander Kontakt gebracht Schweißelektroden Schweißzange Oberfläche Bestandteile gedrückt werden . Schweißstrom wird Kontaktzone Bestandteilen aufgeschmolzen Schweißpunkt geschaffen . so führt Patentschrift weiter müsse Verlauf Schweißstroms engen Grenzen gesteuert und/oder geregelt werden Schweißpunkt erforderliche Qualität aufweise . optimalen Regelung könnten unterschiedliche Verfahren eingesetzt werden . statischen Steuerungsverfahren seien Schweißzeit Stromstärke Andrückkraft Elektroden fest vorgegeben . Komplexere teurere dynamische Regelverfahren verwendeten Referenzkurven dynamischen . Streitpatentschrift heißt dann Verfahrenssprache Abs. Sp . Z. . : " applicant take parameters also that depend . " Übersetzung Abs. Satz : " Erst kurzem berücksichtigen Anmelderin geschaffene hochentwickelte Steuervorrichtungen und/oder Regelparameter hier auch Referenzdatensätze bezeichnet verschiedene Schweißungen verwendeten Schweißzangen abhängen . " industriellen Fertigungseinrichtung können große Anzahl Schweißzangen verwendet werden Schnellwechselkupplungen unterschiedliche Schweißstromquellen angeschlossen werden . Streitpatentschrift schildert bekannt hierzu nötigen Regelparameter zentralen Datenspeicher abzulegen und/oder Regelgerät integriert Schweißstationen Fertigungsanlage Datennetzwerk unterschiedlichen und/oder Regelgeräten verbunden ist . bezeichnet Beschreibung nachteilig Wechsel Zange Personen Schweißvorrichtungen bedienten achten müssten Schweißung verwendende Regeldatensatz ordnungsgemäß geladen werde . Nachteil soll geschützte Erfindung abgeholfen werden Handhabung Datenverwaltung Widerstandsschweißvorrichtung vereinfacht Zuverlässigkeit erhöht werden . 2 . Patentanspruch erteilten Fassung besteht Lösung Widerstandsschweißvorrichtung Schweißstromquelle -9- genannte Schweißstromquelle angeschlossenen Schweißstrom-Regelgerät mindestens auswechselbaren Schweißzange genannten Schweißstromquelle geliefertem Strom gespeist wird ; genannte Schweißzange weist lokalen Datenspeicher genannte Schweißzange spezifische Daten speichert weist ferner erste Datenschnittstelle genannten Daten genannte Schweißstrom-Regelgerät überträgt . 3 . bedürfen verwendeten Begriffe näherer Erläuterung : Begriff " Regelgeräts " Merkmal umfasst schon fachkundig besetzte Bundespatentgericht angenommen hat Gerät Schweißstrom auch regelt lediglich steuert heißt auch Gerät Schweißprozess beeinflusst hierbei Istwerte vorgegebenen Sollwerten vergleichen Erstere Rückkopplung anzupassen . ergibt Grund Erläuterung patentgemäße Lehre Beschreibung erfahren hat Übereinstimmung beispielsweise Anspruch Verwendung Regelgeräts eigentlichen Sinne gerichtet ist " that " . Abs. Satz Übersetzung heißt Erfindung betreffe Widerstandsschweißvorrichtung und/oder Regelgerät " device " . Begriff wird Folgenden Streitpatentschrift mehrfach wiederholt Abs. Sätze 3 ; Abs. Satz ; Abs. Sätze 3 5 ; Abs. Satz ; Abs. Sätze 6 ; Abs. 4 Abs. Satz Übersetzung anderen Stellen ist " Regelgerät " " Abs. Satz ; Abs. Satz Übersetzung Steuer-/Regelgerät " control/ device " Abs. Satz Übersetzung " und/oder Einstellvorrichtung " " " Abs. Satz Übersetzung Rede erkennbar wäre Bezeichnungen solle unterschiedliche Bedeutung beigemessen werden . verwenden Patentansprüche Wort " " Kennzeichnung Funktion Regelgeräts . Auch legt Verständnis bloße Steuerung erfolgen kann . Beschreibung Abs. Sp . unterscheidet Streitpatent " " regulate " . Schließlich ist Patentanspruch lit . " Regelgerät " device " Rede . " Regelgerät " " heißt anzunehmen wäre . lit . Anspruchs genannten unterschiedliche Geräte handelt . Begriff " spezifische Daten " bezeichnet Streitpatent triebsparameter Steuerung und/oder Regelung Schweißverfahren betreffenden Schweißzange ermöglichen auch Kenndaten Größe Andrückkraft Zange Parameter Schweißvorgangs darstellen . Spezifische Daten Sinne Streitpatents sind Auffassung Klägerin Daten lediglich Identifizierung einzelnen Schweißzange Typenbezeichnung individueller Werkzeugnummer dienen . Verständnis ergibt Berücksichtigung Patentanspruch Verfahren Betrieb patentgemäßen und/oder Regelgeräts beschreibt Teil Anspruchssatzes auch Auslegung spruchs herangezogen werden muss . . werden zunächst Daten lokalen Datenspeicher Schweißzange gespeichert sodann übertragen werden sollen auch übrigen Ansprüchen " spezifische Daten " " " bezeichnet . heißt sodann spezifischen Betriebsparameter specific " Regelgerät übertragen werden . Zweifel Informationen . lokalen Datenspeicher Zange gespeichert werden Informationen identisch sind . und/oder Regelgerät übertragen werden ergeben sonstigen Inhalt Patentschrift . vorgenommene Auslegung findet vielmehr Bestätigung Beschreibung . ist Stand Technik nachteilig dann Daten zentralen Speicher abgelegt sind Personen Schweißvorrichtung bedienen jeweils achten müssen Schweißung verwendeten Schweißzange entsprechende Regeldatensatz ordnungsgemäß geladen wird Abs. Sätze Übersetzung . Beschreibung nachteilig geschilderte Situation besteht auch dann lediglich Identifizierungsdaten Zange gespeichert spezifischen Betriebsparameter Steuerung und/oder Regelung Schweißverfahrens ermöglichen weiterhin zentralen Speicher abgelegt werden . ist Beschreibung Abs. Satz Übersetzung patentgemäße lokale Datenspeicherung verschiedenen Bereichen WerkzeugSteuersysteme bekannt . insoweit Bezug genommenen Druckschriften betreffen aber lokale Speicherung Identifizierungsdaten spezifischen Betriebsparametern Steuerung und/oder Regelung jeweiligen Verfahrens ermöglichen . genannten Gründen sind spezifische Daten Sinne Streitpatents auch Daten lediglich Vor-)Auswahl und/oder Regelprogramme dienen beispielsweise Programmanwahlcodierung behaupteten Vorbenutzung Anlagen Programmfortschaltung Bedienungsanleitung K16 K18 . Druckschrift wird Programmanwahlcodierung Schweißzange bestimmter sog. Zangenbereich ausgewählt Mehrzahl bestimmter Schweißprogramme Zangenbereich zugeordnet sind . Auswahl erfolgt Zange befindliche Anschlusspaare Aufnahme einsteckbarer Drahtbrücken ausgelegt sind entsprechend vorgegebenen Zuordnung verschaltet werden siehe Tabelle Anlage S. . . Wahl bestimmten Programms ausgewählten Zangenbereich zugeordneten Programmen erfolgt Betätigung Zange befindlichen Taste . Tasteneingabe ergebende Wert wird Programmanwahlcode Form Verschaltzustände Schweißzange Schweißzange angeordnete Programmfortschaltung übermittelt hieraus absolute Programmnummer errechnet Inverter übermittelt wird S. Anlage . erhält Information dort gespeicherten Programme starten hat . Erfolg macht Beklagte geltend Begriff " spezifischen Daten " erfordere sogar Daten handele Regelung Schweißstromverlaufs ermöglichten also insbesondere Referenzkurven dynamischen Schweißstromverlaufs dynamischen Elektroden-Spannungsabfall-Verlaufs vgl. Abs. Satz Übersetzung . Einschränkung ergibt Patentansprüchen noch weist Beschreibung Notwendigkeit . können auch spezifische Steuerparameter spezifische Daten Sinne Streitpatents sein patentgemäße Widerstandsschweißvorrichtung ausgeführt auch lediglich Steuergerät aufweisen kann . 4 . Gegenstand Streitpatents erteilten Fassung ist Bundespatentgericht zutreffend angenommen hat neu Art . . Fall Adressdaten Daten lediglich Vor-)Auswahl und/oder Regelprogrammen dienen spezifische Daten Sinne Streitpatents anzusehen sind hat auch Klägerin geltend gemacht Gegenstand Streitpatents sei Entgegenhaltungen neuheitsschädlich vorweggenommen . 5 . Streitpatent erteilten Fassung beruht allerdings finderischer Tätigkeit Art . . Maßgeblicher ist hier Ingenieur Studiengang Elektrotechnik Maschinenbaus verwandten Fachrichtung Bereich Automatisierungstechnik vertieft befasst hat Schweißfachingenieur Steuerung und/oder Regelung Schweißvorgängen befasst . Genauer eingrenzende Feststellungen maßgeblichen Person Entwicklungsarbeiten jeweiligen technischen Fachgebiet üblicherweise betraut wird Sen . . konnten Grund Verhandlung Beweisaufnahme getroffen werden . Karosseriebau Automobilherstellung ist Streitpatentschrift hinweist Abs. Satz Übersetzung bedeutendsten Wirtschaftszweige Widerstandsschweißvorrichtungen . Senat geht ferner insoweit übereinstimmenden Parteivortrags Streitpatentschrift angesprochene " industrielle Fertigungseinrichtung " Abs. Übersetzung dort insbesondere Prototypenbau findet . Insbesondere Automobilherstellern Bereich Prototypenbaus wird Streitpatentschrift zentralen Speicherung spezifischen Daten derte Nachteil erkannt Wechsel Zange sichergestellt werden muss Zange gehörige Datensatz geladen wird . Automobilhersteller Nachteil abhelfen möchte wendet Hersteller Schweißstromquelle -steuerung -regelung Hersteller Schweißzange Regel verschiedene Unternehmen handelt Erörterung mündlichen Verhandlung ergeben hat . konnte jedoch geklärt werden Beklagte behauptet jeweils angesprochenen Unternehmen Schweißfachingenieur Klägerin behauptet Automatisierungstechniker betraut wird Abhilfe schaffen ; Sachverständige konnte mündlichen Verhandlung verlässlichen Angaben machen . Geht zunächst Abhilfewunsch nen Ingenieur herangetragen wird Studiengang Elektrotechnik Maschinenbaus verwandten Fachrichtung Bereich Automatisierungstechnik vertieft befasst hat so ergibt Naheliegen Grund folgender Umstände : Fachmann wird Ausgangspunkt Überlegungen deutsche Offenlegungsschrift A1 Anlage zurückgreifen unmittelbar Gebiet Schweißtechnik betrifft . Schrift offenbart programmgesteuerten Industrieroboter Schweißroboter auswechselbarem Werkzeug Punktschweißzangen Anspruch Entgegenhaltung Regelgerät Sinne Streitpatents S. Z. f. Entgegenhaltung Schweißstromquelle S. f. Entgegenhaltung Werkzeug Roboter mechanischen Kupplungsvorrichtung verbunden ist . Entgegenhaltung gibt Fachmann jedoch Anregung erkannte Nachteil abgestellt werden kann . beschriebenen Impulse Kupplung Steuerleitungen -einheiten zugeleitet werden S. Z. . gegenhaltung sind schon spezifischen Daten beinhalten lediglich Information Werkzeug Roboter angeschlossen getrennt worden ist . Auch weiteren Entgegenhaltungen Bereich Schweißtechnik mangelt Anregungen Verwaltung spezifischer Daten Auswechslung Schweißzangen vereinfachen zuverlässiger machen sein könnte . deutsche Gebrauchsmusterschrift Anlage deutsche Patentschrift Anlage offenbaren auswechselbaren Schweißzangen . US-Patentschrift Anlage offenbart u.a. Bezug Punktschweißroboter Schweißpistole Verfahren Position Werkzeugmittelpunkts korrigiert Schweißpistolenspitze Abnutzung verbraucht S. linke Spalte 2 . Abs. Übersetzung . Aufsatz Matuschek " Widerstandsschweißen schnellen Gleichstromquellen neuen Regelkonzepten " Anlage betrifft Regelverfahren Widerstandsschweißen Rahmen Kalibrierungsschweißungen zunächst Regelungsparameter optimiert entsprechenden Schweißstromund -spannungsverläufe abgespeichert werden dann Grundlage Bewertung erfassen Istwerte folgenden Schweißungen dienen S. f. Entgegenhaltung . Betriebsprogramme US-Patentschrift -spannungsverläufe Kalibrierungsschweißung Aufsatz Matuschek " Widerstandsschweißen schnellen Gleichstromquellen neuen Regelkonzepten " sind aber auch Streitpatentschrift wiedergegebenen Stand Technik Regelgerät gespeichert S. linke Spalte Abs. S. Übersetzung US-Patentschrift ; S. Bild S. Aufsatzes Matuschek . Auch behauptete Vorbenutzung Anlagen K16 K18 arbeitet schließlich Schweißprogramme Steuerung gespeichert werden S. Abs. Anlage . Zange Form Verschaltzuständen Anschlusspaare vorgesehene Programmanwahlcode ist ausgeführt spezifisches Datum . gilt auch Trafocodierung ebenfalls Verschaltung Zange angebrachten Anschlusspaaren bestimmt wird . beinhaltet Adressdaten Erkennung Zange ermöglichen nämlich Informationen Nennausgangsspannung Schweißzange angebrachten Transformators Typ Anzahl Dioden . Bereich Automatisierungstechnik kommender Fachmann wird geradezu selbstverständlich Meinung gelangen Anregungen Vorbildern anderen auswechselbaren Werkzeugen programmgesteuerte Industrieroboter umsehen müssen . Aufgaben gehört technische Prozesse unterschiedlicher Art automatisieren . führt deutschen Offenlegungsschrift Anlage K12 numerisch gesteuerte Bearbeitungszentren offenbart verschiedene auswechselbare Werkzeuge insbesondere zerspanende Bearbeitung eingesetzt werden . Schrift gibt Anregung Auswechslung Werkzeugen programmgesteuerten Industrieroboter Qualität Sicherheit Datenverwaltung erhöhen Daten auswechselbaren Werkzeug selbst angebrachten Speicher gespeichert werden . Entgegenhaltung schlägt besseren Sicherung Speicherung spezifischen Daten Schutz Verlust Verwechslung S. Z. S. Parameter sonstigen werkzeugspezifischen Daten Werkzeug angebrachten Datenspeicher speichern Werkzeugwechsel Steuerung Bearbeitungszentrums übertragen S. 6 ; S. Z. . Schweißgebiet benachbarten Fertigungen umsehende Fachmann stößt deutsche Offenlegungsschrift A1 Anlage gesteuerte Umformpresse auswechselbaren Werkzeugen betrifft Anspruch Entgegenhaltung europäische Patentanmeldung A2 Anlage Werkzeugmaschine auswechselbaren Werkzeugen offenbart Anspruch Entgegenhaltung . Schriften leiten Fachmann gleiche Richtung . Ziel Entgegenhaltungen ist Vereinfachung Sicherung Verwaltung spezifischen Daten S. Sp . Anlage ; S. vorletzter Absatz Anlage . Auch schlagen Lösung Aufgabe werkzeugspezifischen Daten jeweiligen Werkzeug selbst angeordneten Speicher speichern Daten Steuerung übertragen werden Anspruch deutschen Offenlegungsschrift A1 Anspruch europäischen Patentanmeldung A2 . Durchgreifende Zweifel Fachmann Nutzen Vorbilder auch programmgesteuerte Schweißungen erkennt Übertragung geführt wird ergeben Behauptung Beklagten Pressanlagen Bearbeitungszentren spanende Bearbeitung wiesen Aufbau Funktion Widerstands-)Schweißvorrichtung erhebliche Unterschiede . Auswirkungen geltend gemachten Unterschiede Behandlung spezifischer Daten sind ersichtlich . Fachmann Automatisierungstechnik war mithin nur noch Realisierung Übertragung bekannten Vorbilder gefordert . Nötige lag handwerklichen Bereich auch Erörterung Sachverständigen ergeben hat . schweißspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden mussten beispielsweise Störungen Datenübertragung Menge lokalen Speicher speichernden Daten gehörte auch gegebenenfalls Schweißtechniker hinzuziehen . Geht hingegen Person Abhilfewunsch herangetragen wird Schweißfachingenieur Steuerung und/oder Regelung Schweißvorgängen befasst handelt so führt Naheliegen betreffende Würdigung Ergebnis . Auch Schweißfachingenieur wird deutsche Offenlegungsschrift A1 Anlage Ausgangspunkt Überlegungen zurückgreifen . jedoch noch weiteren Entgegenhaltungen Bereich Schweißtechnik Anregungen Lösung herangetragenen Problems erhält hat auch mögliche Anregungen Vorbilder benachbarten Bereich industriellen Fertigung anderen auswechselbaren Werkzeugen programmgesteuerte Industrieroboter interessieren . gilt so mehr gewohnt ist Diskussion schweißtechnischer Problemstellungen Entwicklungen Problemstellungen anderen Werkzeugbereichen stoßen . werden Druckschriften erörtert . ergibt beispielsweise Veröffentlichung : " Werkzeugwechselsystem hydraulische Pressen " Anlage . unmittelbaren Anschluss Klägerin Streitpatent entgegengehaltenen Artikel Optimierung Werkzeugwechsels hydraulischen Pressen betrifft findet Zeitschrift Artikel Titel " Schweißmaschine Herstellung Baustahlmatten S. Zeitschrift Anlage Rationalisierung Arbeitsabläufen Schweißmaschinen befasst . wird US-Patentschrift Anlage bestätigt . ergibt bestimmte Problemstellungen Schweißtechnik benachbarten Bereichen industriellen Fertigung gleichermaßen auftreten gemeinsam erörtert entsprechende Lösungen vorgeschlagen werden . Entgegenhaltung offenbart Verfahren Korrektur Werkzeugmittelpunkts führt Schweißpistolen Punktschweißrobotern auch Schleifwerkzeugen Schleifrobotern Werkzeugmittelpunkt Verbrauch Verschleiß verändere Federmechanismus korrigiert werde S. Sp . 2 . 3 . Abs. Übersetzung Anlage . Lösung Problems Bereiche industriellen Fertigung schlägt Entgegenhaltung Verfahren Korrektur Position Werkzeugmittelpunkts Beziehung Arbeitszeit Änderungsumfang Werkzeugmittelpunkts berücksichtigt . benachbarten Bereich industriellen Fertigung anderen auswechselbaren Werkzeugen programmgesteuerte Industrieroboter stößt auch Schweißfachingenieur deutsche Offenlegungsschrift Anlage K12 deutsche Offenlegungsschrift A1 Anlage europäische Patentanmeldung A2 Anlage . Anregung Entgegenhaltungen Qualität Sicherheit Datenverwaltung erhöhen Daten auswechselbaren Werkzeug selbst angebrachten Speicher gespeichert Werkzeugwechsel Steuerung Bearbeitungszentrums übertragen werden überträgt Fachmann vergleichbarer Weise bereits erörtert erfinderische Tätigkeit Schweißvorrichtung deutschen Offenlegungsschrift A1 Anlage kommt streitpatentgemäßen Lösung . Erfolg macht Beklagte geltend Streitpatent sei jedenfalls erfinderischer Tätigkeit beruhend anzusehen Zeitpunkt Offenlegung Standes Technik deutschen Offenlegungsschrift Anlage K12 deutschen Offenlegungsschrift A1 Anlage nämlich Prioritätszeitpunkt Streitpatents nämlich langer Zeitraum nämlich Jahre liege . Beweisanzeichen werde Behauptung Klägerin führendes Unternehmen Schweißtechnik sei bestätigt noch kurz Prioritätszeitpunkt Streitpatents Programmfortschaltung vertrieben haben . löse streitpatentgemäße Aufgabe noch immer vorsehe spezifischen Daten zentralen Speicher Steuerung abgelegt seien . Senat geht Beklagte insoweit Vortrag Klägerin offenkundigen Vorbenutzung hilfsweise eigen macht . kann dahinstehen generell auch nur fallweise langer Zeitraum Entstehung Erfindung verstrichen ist verlässliches Beweisanzeichen erfinderische Tätigkeit sein kann . Jedenfalls konkreten Fall können hieraus entsprechenden Schlüsse gezogen werden . Zwar war Grundlage Streitpatentschrift geschilderten Nachteil bereits gelegt deutschen Offenlegungsschrift A1 Anlage bereits Zeitpunkt Schweißvorrichtungen auswechselbaren Zangen existierten Streitpatent geschilderte Nachteil auftrat spezifischen Daten Programmsteuerung abgelegt waren . ist aber anzunehmen Unternehmen geschilderte Problem Zeitpunkt erkannten KostenNutzen Gesichtspunkten zunächst Abhilfe verwarfen erst später veranlassten . Bedürfnis Lösung Streitpatent zugrundeliegenden Problems stellte verstärkt erst kurz Prioritätstag . Beklagte selbst führt insoweit . Berufungsbegründung erst Kombination Anforderungen Auswechselbarkeit Regelungselektronik bezüglich Vielzahl Schweißzangen unterschiedlicher Typen Verwendung zangenspezifischer Daten insbesondere Referenzdatensätze habe erkannt Handhabung Vielzahl Datensätze Organisation Regelungsanlage problematisch sein könnten . Referenzdatensätze setzte aber Beklagte selbst vorträgt . Berufungsbegründung auch Patentschrift ergibt Abs. Satz Übersetzung erst kurzem Prioritätszeitpunkt Streitpatents . Bedürfnis Lösung Problems verstärkte vereinfachte verbilligte Umsetzung Abhilfe Anbringung lokaler Speicher Zangen . Zeit entwickelte Speichertechnologie erheblich ; Speicherkapazität Speicherbausteine stieg Preise sanken . Schließlich ist berücksichtigen Unternehmen Streitpatentschrift geschilderten Nachteile erkannten sofortiger auch nur alsbaldiger Umbau Austausch vorhandenen Schweißvorrichtungen erheblichen Kosten verbunden gewesen wäre . Regelmäßig werden Änderungen erst steuerlichen Abschreibung Maschinen vorgenommen . II . Auch nebengeordnete Patentanspruch entsprechende Schweißzange betrifft beruht genannten Erwägungen erfinderischer Tätigkeit . gilt ebenso Anspruch entsprechendes Verfahren Betrieb Regelgeräts beansprucht . Ansprüche rückbezogenen Unteransprüche erteilten Fassung haben ebenfalls Bestand ; eigenständigen erfinderischen Gehalt ist ersichtlich auch geltend gemacht . . 1 . Patentanspruch Beklagten hilfsweise verteidigten Fassung unterscheidet erteilten Fassung lokalen Datenspeicher " spezifische Daten " " spezifische und/oder Regelparameter Referenzdatensätze " gespeichert Schnittstelle Zange Stelle " Daten " Regelgerät " Datensätze " übertragen werden sollen . 2 . kann dahinstehen Patentanspruch unzulässig erweitert ist bloße Klarstellung enthält insbesondere Wortwahl " " verstehen ist besondere spezifische und/oder Regeldatensätze nämlich Referenzdatensätze verwendet werden müssen datensätze lediglich Alternative spezifischen und/oder Regeldatensätze genannt sind . Beklagten kann beigetreten werden Referenzdatensätze Sinne Streitpatents seien Kennzeichnung Sp . Sp . Parameter gekennzeichnet erlaubten unterschiedliche Schweißaufgaben Schweißzange Schweißprogrammumschaltung erledigen zuvor unterschiedliche Schweißzangen jeweils Aufgabe Schweißprogrammumschaltung erforderlich gewesen seien . Referenzdatensätze würden Aufsatz Matuschek " Widerstandsschweißen schnellen Gleichstromquellen neuen Regelkonzepten " Anlage dort S. f. beschrieben erstellt : würden Zange jeweils Kalibrierungsschweißungen Bereich dünnsten Blechkombination vorgenommen abgespeichert . Schweißzange würden dann auch andere Blechkombinationen geschweißt Regelsteuerung ausgehend abgespeicherten Kalibrierungsschweißung Schweißstrom dickeren Blechkombinationen zurücknehme Schweißzeit entsprechend . offenbart genannte Textstelle Streitpatentschrift Begriff Referenzdatensätze definiert . Wortlaut Textstelle werden verschiedene Schweißungen " welds " Schweißzangen " tongs " verwendet Parameter Referenzdatensätze ergeben . genannte Textstelle stellt beispielsweise Einfügung Adverbs each … that depend tongs each used welds " klar Schweißzangen verschiedene Schweißungen verwendet würde . hinausgehende Bedeutung Begriffs Referenzdatensätze ergibt Auffassung Beklagten auch weiteren Beschreibung Streitpatents Abs. Sp . Z. : " these methods electrode voltage . so that possible . " Textstelle beschreibt lediglich auch Sachverständige ausgeführt hat Grundverfahren dynamischen Regelverfahrens : Schweißung werden dynamische Schweißstrom Elektrodenspannung kontinuierlich gemessen . Abweichung Referenzkurve passt und/oder Regelgerät Schweißstromquelle so gemessene Spannungsverlauf vorgegebenen Referenzkurve möglichst genau entspricht . 3 . Patentanspruch hilfsweise verteidigten Fassung beruht erfinderischer Tätigkeit Art . . gelten obigen Ausführungen Ziff . entsprechend . Auch dann Fachmann gelegen ist nur Verwaltung spezifischer Daten vereinfachen verlässlicher machen spezifischen Zangen abhängen stößt entsprechender Anregungen Bereich Schweißtechnik deutsche Offenlegungsschrift Anlage K12 deutsche Offenlegungsschrift A1 Anlage europäische Patentanmeldung A2 Anlage überträgt dortige Anregung naheliegender Weise deutschen Offenlegungsschrift A1 Anlage bekannte Schweißvorrichtung Weise Referenzdatensätze Schweißzange angebrachten lokalen Speicher gespeichert Zangenwechsel und/oder Regeleinheit übertragen werden . 4 . Ausführungen gelten ebenso Nebenansprüche hilfsweise verteidigten Fassung Ansprüchen erteilten Fassung ebenfalls lediglich Spezifikation spezifischen Daten unterscheiden . Auch rückbezogenen Unteransprüche hilfsweise verteidigten Fassung sind patentfähig . IV . Kostenentscheidung beruht § § Abs. Abs. . Scharen Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung