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243 lines
2.1 KiB

BESCHLUSS
ZB
22
.
Mai
Rechtsstreit
Zivilsenat
hat
Vorsitzenden
Richter
Rogge
Richter
Scharen
Keukenschrijver
Richterin
Richter
Dr.
22
.
Mai
beschlossen
:
außerordentliche
Beschwerde
Beklagten
Beschluß
1
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
15
.
Dezember
wird
Kosten
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
1
.
Beschwerdeführerin
angegriffene
Entscheidung
hat
Oberlandesgericht
gemäß
§
Abs.
Nr.
Zuständigkeitsbestimmung
getroffen
.
hat
örtlich
zuständiges
Gericht
Landgericht
bestimmt
ausgeführt
Klägerin
nehme
klagten
BGB-Gesellschafter
sind
Streitgenossen
Sinne
§
§
Anspruch
.
Zuständigkeit
Landgerichts
ergebe
jedenfalls
Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten
Bezirk
Gerichts
hätten
Beklagten
allgemeinen
Gerichtsstand
.
habe
Landgerichts
wohnhafte
Beklagte
Bestimmung
zuständiges
Gericht
Bedenken
erhoben
;
Schriftsatz
7
November
ausdrücklich
Bedenken
Bestimmung
Landgerichts
geltend
gemacht
habe
beruhe
offenbar
Versehen
.
außerordentlichen
Beschwerde
will
Beklagte
erneute
Entscheidung
Zuständigkeit
Gerichts
gemäß
§
Abs.
Nr.
erreichen
.
macht
geltend
Rechtsprechung
Schrifttum
sei
anerkannt
außerordentliche
Beschwerde
Beschluß
negativen
Kompetenzkonflikt
zulässig
sei
Verweisungsentscheidung
offensichtlich
rechtsfehlerhaft
sei
.
sei
insbesondere
Fällen
bejaht
worden
Grundsätze
rechtlichen
Gehörs
verstoßen
worden
sei
.
Zwar
habe
entscheidende
Gericht
Beklagten
rechtliches
Gehör
gewährt
habe
jedoch
offenbar
Kenntnis
genommen
Beklagte
wiederholt
nämlich
Schriftsätzen
8
.
Juni
7
Juli
26
Juli
Fehlen
örtlichen
Zuständigkeit
gerügt
eingehend
begründet
habe
.
scheidende
Gericht
habe
angenommen
Beklagte
habe
Bestimmung
Landgerichts
zuständiges
Gericht
Bedenken
erhoben
.
2
.
ständigen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
kommt
Gesetz
vorgesehene
Rechtsmittel
außerordentlichen
Beschwerde
greifbarer
Gesetzwidrigkeit
nur
ganz
ausnahmsweise
dann
Betracht
angegriffene
Entscheidung
geltenden
Rechtsordnung
schlechthin
unvereinbar
ist
rechtlichen
Grundlage
entbehrt
Gesetz
inhaltlich
fremd
ist
.
Voraussetzungen
sind
ersichtlich
gegeben
.
Kostenentscheidung
beruht
§
.
Rogge
Scharen
Keukenschrijver
Meier-Beck