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7.2 KiB

BESCHLUSS
31
Juli
Rechtsbeschwerdeverfahren
betreffend
Patent
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
31
Juli
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richterinnen
Ambrosius
Richter
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
5
Juli
verkündeten
Beschluss
19
.
Senats
Technischen
Beschwerdesenats
wird
Kosten
Patentinhabers
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
wird
75.000,--
festgesetzt
.
Gründe
:
Rechtsbeschwerdeführer
ist
Verfahren
ben
Windenergieanlage
Windenergieanlage
betreffende
deutsche
Patent
Streitpatent
erteilt
worden
.
Patentanspruch
lautet
:
"
Verfahren
Betreiben
Windenergieanlage
Generator
Abgeben
elektrischer
Leistung
elektrisches
Netz
Windenergieanlage
Rotor
pitchgeregelten
Rotorblättern
aufweist
Verstellung
Leistung
Windenergieanlage
eingestellt
wird
Generator
Netz
abgegebene
Leistung
Abhängigkeit
Netzfrequenz
elektrischen
Netzes
eingestellt
wird
gekennzeichnet
Generator
abgegebene
Netz
eingespeiste
Leistung
verringert
wird
Netzfrequenz
elektrischen
Netzes
vorbestimmten
Netzfrequenzwert
Sollwert
übersteigt
.
"
Patentanspruch
lautet
:
"
Windenergieanlage
Rotor
Rotorblättern
Pitchregelung
Rotor
gekoppelten
elektrischen
Generator
Abgeben
elektrischer
Leistung
elektrisches
Netz
Regelungseinrichtung
Frequenzaufnehmer
Messen
Ermitteln
Frequenz
Netz
anliegenden
elektrischen
Spannung
Strom
Generator
Netz
abgegebene
elektrische
Leistung
Abhängigkeit
Netzfrequenz
elektrischen
Netzes
einstellbar
ist
gekennzeichnet
Generator
abgegebene
Netz
eingespeiste
Leistung
verringerbar
ist
Netzfrequenz
elektrischen
Netzes
vorbestimmten
Netzfrequenzwert
Sollwert
übersteigt
.
"
Verfahrensbeteiligten
haben
Patent
Einspruch
eingelegt
.
Patentinhaber
hat
Patent
erteilten
Fassung
Hilfsanträgen
Wortlauts
angefochtenen
Beschluss
verwiesen
wird
verteidigt
.
Bundespatentgericht
hat
Patent
widerrufen
Gegenstand
Fachmann
nahe
liegender
Weise
Stand
Technik
ergeben
habe
.
Hiergegen
richtet
zugelassene
Rechtsbeschwerde
Patentinhabers
geltend
macht
Bundespatentgericht
habe
rechtliche
Gehör
versagt
.
Einsprechenden
sind
Rechtsbeschwerde
entgegengetreten
.
II
.
zulässige
allein
Verletzung
Anspruchs
rechtliches
Gehör
§
Abs.
Nr.
PatG
gestützte
Rechtsbeschwerde
bleibt
Erfolg
.
1
.
Rechtsbeschwerdegrund
§
Abs.
Nr.
PatG
trägt
Bedeutung
verfassungsrechtlich
gewährleisteten
Anspruchs
rechtliches
Gehör
Art
.
Abs.
GG
rechtsstaatliches
Verfahren
Rechnung
Verfahrensbeteiligte
Rechte
wirksam
wahrnehmen
können
soll
.
setzt
Gericht
tatsächliche
rechtliche
Vorbringen
Beteiligten
Kenntnis
nimmt
sachlich-rechtliche
verfahrensrechtliche
Entscheidungserheblichkeit
prüft
ferner
Erkenntnisse
verwertet
Verfahrensbeteiligten
äußern
konnten
.
Beachtet
Gericht
Anforderungen
versagt
Verfahrensbeteiligten
rechtliche
Gehör
Sen
.
.
11.6.2002
Zahnstruktur
m.w
.
.
zulassungsfreie
Rechtsbeschwerde
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
dient
Wahrung
Verfahrensgrundrechts
Verfahren
Beteiligten
inhaltlichen
Überprüfung
angefochtenen
Entscheidung
sachliche
Richtigkeit
ständige
Rechtsprechung
vgl.
Sen
.
.
23.1.2007
.
S.
m.w
.
.
2
.
angefochtene
Beschluss
weist
Rechtsbeschwerde
gerügten
Mängel
.
Bundespatentgericht
hat
ausgeführt
tenen
Seiten
Buches
Heier
Windkraftanlagen
Netzbetrieben
sei
Verfahrensbeteiligten
zugestanden
Verfahren
Betreiben
Windenergieanlage
Generator
Abgeben
elektrischer
Leistung
elektrisches
Netz
Patentanspruch
auch
entsprechende
Windenergieanlage
Patentanspruch
bekannt
.
Windenergieanlage
weise
Rotor
pitchgeregelten
Rotorblättern
Verstellung
Leistung
Windenergieanlage
eingestellt
werde
Generator
Netz
abgegebene
Leistung
Abhängigkeit
Netzfrequenz
elektrischen
Netzes
eingestellt
werde
.
Beispielsweise
würden
Regelung
Bild
Istwerte
Drehzahl
Frequenz
zugeführt
Abhängigkeit
Blattverstellwinkel
Leistung
eingestellt
.
Erfassung
Frequenzwertes
müsse
Regelung
Frequenzaufnehmer
Messen
Ermitteln
Frequenz
aufweisen
.
seien
Merkmale
Oberbegriff
Patentansprüche
bekannt
.
Ausführungen
entsprechen
Angaben
Absatz
Beschreibung
Streitpatents
Vorbringen
Einsprechenden
Einspruchsschrift
.
Patentinhaber
hat
Beschwerdeerwiderung
zutreffend
hinweist
Frage
Stellung
genommen
ausgeführt
Dokument
offenbare
möglicherweise
Merkmale
Oberbegriffs
Patentanspruchs
lehre
aber
bezüglich
kennzeichnenden
Teils
genau
Gegenteil
Schriftsatz
30
.
Juni
.
folgt
Patentinhaber
nur
Gelegenheit
hatte
Ausgangspunkt
angefochtenen
Beschlusses
Stellung
nehmen
auch
tatsächlich
Stellung
genommen
hat
.
Stellungnahme
hat
Bundespatentgericht
erkennbar
Erwägungen
einbezogen
.
Verletzung
Verfahrensgrundrechts
Patentinhabers
liegt
insoweit
ersichtlich
.
Bundespatentgericht
näheren
Begründung
Auffassung
Seite
Bild
genannten
Schrift
bezogen
hat
rügt
Rechtsbeschwerde
lediglich
inhaltliche
Richtigkeit
Darlegungen
angefochtenen
Beschlusses
Offenbarungsgehalt
Schrift
zulassungsfreien
Rechtsbeschwerde
§
Abs.
Nr.
PatG
Überprüfung
gestellt
werden
kann
.
gilt
weiteren
Darlegungen
Rechtsbeschwerde
behaupteten
Fehlinterpretation
Offenbarungsgehalts
Schrift
Dokuments
"
angefochtenen
Beschluss
.
Bundespatentgericht
hat
Ausführungen
genannten
Schrift
Heier
nur
Hinweise
entnommen
Zukunft
Wert
Windenergie
netzstützenden
Größe
gesteigert
werden
könne
S.
auch
Regelung
Betriebsführung
eingesetzten
Windkraftanlagen
konventionellen
Kraftwerkscharakter
kommen
S.
.
hat
abgeleitet
Fachwelt
Prioritätstag
Problem
Windenenergieanlagen
so
auszubilden
einzusetzen
einerseits
netzstützend
wirken
andererseits
große
Energieausbeute
ermöglichen
bekannt
war
so
Fachmann
gehalten
war
netzstützenden
gleichzeitig
effektiven
Betrieb
Anlagen
Gedanken
machen
.
Rechtsbeschwerde
rügt
Bundespatentgericht
habe
Zusammenhang
politische
Aussage
gemacht
sen
habe
Fachmann
sei
Übrigen
gehalten
gewesen
derartige
Überlegungen
auch
staatlichen
internationalen
Förderung
Nutzung
erneuerbarer
Energien
anzustellen
.
handle
ex-post
Betrachtung
technischen
Gehalt
.
Rüge
betrifft
inhaltliche
Richtigkeit
angefochtenen
Beschlusses
bereits
ausgeführt
zulassungsfreien
Rechtsbeschwerde
§
Abs.
Nr.
PatG
Überprüfung
gestellt
werden
kann
.
Gleiches
gilt
Rechtsbeschwerde
gerügten
Ausführungen
angefochtenen
Beschlusses
Dauer
Planungsarbeiten
Windkraftanlagen
Eltra-Dokumenten
Seite
angefochtenen
Beschlusses
genannten
Schriften
Bundespatentgericht
hergeleitet
hat
Überlegungen
Auffinden
technisch
wirtschaftlich
vertretbaren
Kompromisses
gesetzten
Anforderungen
Kraftwerksanlagen
schon
lange
Anmeldetag
Streitpatents
Fachwissen
einschlägig
tätigen
Fachwelt
gehörten
.
Rechtsbeschwerde
macht
schließlich
Verletzung
fahrensgrundrechts
rechtliches
Gehör
bezüglich
hilfsweise
verteidigten
Fassungen
Streitpatents
geltend
f.
.
Rechtsbeschwerde
meint
Seite
angefochtenen
Beschlusses
heiße
allein
"
Merkmal
sei
Fachmann
deutschen
Offenlegungsschrift
bekannten
Stand
Technik
nahe
gelegt
Bundespatentgericht
habe
Patentinhaber
Möglichkeit
Stellungnahme
einzuräumen
nur
Naheliegen
einzelnen
Merkmals
geprüft
kritisiert
angesprochene
Dokument
Auffassung
Bundespatentgerichts
quenz
Netzspannung
befasst
macht
Verletzung
Anspruchs
rechtliches
Gehör
Vorliegen
Rechtsfehlers
inhaltliche
Mängel
angefochtenen
Beschlusses
geltend
hin
Überprüfung
angefochtenen
Entscheidung
Verfahren
§
Abs.
Nr.
PatG
stattfindet
.
mündliche
Verhandlung
hat
Senat
erforderlich
gehalten
PatG
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
Satz
PatG.
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
W(pat